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Klärung Bereinigungspositionen / Verhalten bei Auskunftsersuchen

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(@picker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Stellungnahmen. Der Konsens des Forums ist recht eindeutig. Erst die Klärung des "ob", dann die Klärung "wieviel" (wenn dann überhaupt noch nötig).

Ich werde als nächsten Schritt die RAin anfaxen und meine Gehaltsabrechnungen übermitteln.

Begleitschreiben:

"Sehr geehrte Frau rechtlicher Beistand,

hiermit erhalten Sie meine Gehaltsabrechnungen der Monate Juli 2008 bis Juni 2009. Als Bonus erhalten Sie die Vorausberechnung für den Monat Juli 2009. Dieser können Sie entnehmen, dass eine Korrektur des Urlaubsgeldes, das in dem obigen Zeitraum gezahlt wurde, vorgenommen werden wird.

Wie bereits mehrfach angefordert, lassen Sie mir bitte die Nachweise über die Einkünfte meiner Ehefrau zukommen.   

Desweiteren darf ich Sie bitten, mir mitzuteilen, auf welcher Anspruchsgrundlage eine zukünftige Geldleistung an meine Ehefrau aus Ihrer Sicht zu erfolgen hat. Eine solche ist aufgrund der Ihnen sicherlich ebenfalls vollends bekannten Situation für mich nicht zu erkennen.

Bis zur Klärung des Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach werde ich keine weiteren Zahlungen leisten.
 
Freundliche Grüße"

Auf etwaige Bereinigungsfragen komme ich dann noch einmal auf euch zurück, wenn das "ob" offiziell geklärt ist.

Den Scheidungsantrag werde ich im August stellen, Ende des Trennungsjahres ist Ende 09/2009. Das müsste passen.

Gruß und Danke für euer Engagement    :thumbup:

Picker

Hinweis an Martin: Ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst, ich werde nur danach bezahlt. Trotzdem finde ich Vorschriften zumindest als Orientierung nicht verkehrt. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 10:50
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ich halte dein Begleitschreiben für kontraproduktives Geschwafel und meinen Vorschlag für zielführender. Offenbar willst du das aber besser wissen, das steht dir natrülich zu. Ich klinke mich hier aus.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 11:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht nochmal zur Abrundung, die Denkweise der Juristen:

Der fordernde Anwalt fordert grundsätzlich 200% von dem was, evtl. angemessen sein könnte. Damit puscht er erstmal den Streitwert nach oben und beweist seinem Klienten, was für ein toller, kämpferischer Hecht er ist.

Der abwehrende Anwalt bietet irgendetwas zwischen 0 und 10% des realistischen Betrages. Aus den selben Gründen.

Dann geht man vor Gericht und kommt bei 100% raus, sofern der Betrag sowieso klar ist, wie z.B. beim KU oder,
falls der Betrag überhaupt nicht klar ist, irgendwo zwischen Forderung und Angebot. Oft genug in der Mitte. In diesem Fall zwischen 90 und 110%
In jedem Fall ist der Streitwert dann schon mal bei 200% Darüber freuen sich beide Anwälte.
Ausserdem wird das Ergebnis nicht ausgeurteilt, sondern man vergleicht sich, nach zähen Verhandlungen.
Das führt dazu, das der Richter weniger Arbeit hat, weil er es nicht begründen muss und dass die Anwälte 1,5 Fache Vergleichsprämie erhalten.
Danach haben die Parteien zwar nichts gewonnen aber die Anwälte und der Richter treffen sich in der Gerichtskantine und stoßen auf das erfolgreiche Verfahren an.

Wenn du jetzt kommst und von vornherein 100% anbietest, führt das natürlich nicht dazu, dass RA sagt: "Vielen Dank, dann gehe ich eben ohne Honorar nach Hause" sondern, er fordert 300%.
Nach obigem Procedere einigt man sich dann bei 200%.
In der Gerichtskantine sitzen sie dann zu viert, denn deine Ex feiert mit.
Das steht natürlich in keiner Vorschrift und kann man sich das, wenn man noch nie mit diesen Heinis zu tun hatte auch nur schwer vorstellen. Ist aber oft so.

Deswegen rangiert mein Vertrauen in die Justiz mittlerweile auch irgendwo zwischen dem in dunkel gekleidete, sizilianische Herren und KZ-Wärtern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 11:18
(@picker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

@elwu  (vielleicht doch noch nicht ausgeklinkt...)
Satz 1 und 3 sind wie dein Vorschlag, Satz 2 ist "hinzugefügt", vielleicht auch ein wenig Geschwafel, vielleicht bringt er auch nichts, aber deshalb ist er noch lange nicht kontraproduktiv (das würde nämlich bedeuten, dass er tendenziell negative Konsequenzen für mich hätte, worauf sollten diese basieren?)

Was wäre an den Sätzen 4 und 5 nicht zielführend oder sogar kontraproduktiv? Dass ich nicht mehr zahle, merken Mandantin und Anwältin zwar Ende des Monats, dass das eventuell für länger ist, würden sie nur durch meine Mitteilung erfahren. Was ist daran schädlich? Ist es nicht eher günstig, weil mir nachher keiner den Vorwurf machen könnte, ich hätte nichts gesagt?! Ich muss nun einmal abgrenzen zwischen - leichtfertig - zahlen und plötzlich nicht mehr zahlen. 

Insgesamt: nur weil etwas vielleicht nichts Positives bringt, bringt es nicht gleich Negatives.

@beppo
Ich habe kapiert, dass ich auf der Hut sein muss, keine Frage. Aber Scheidungsanträge stellt und die meisten Prozesse führt man nun einmal nur mit einem Rechtsbeistand. Da nützt es mir gar nichts, wenn ich mit der Einstellung daran gehe, dass sich sowieso alle gegen mich verschworen haben.  Und ich habe nie gesagt, dass ich für die gesamte Trennungszeit 100 % anbieten würde. Für das erste Trennungsjahr halte ich das (natürlich sofern richtig berechnet) nicht für die schlechteste Lösung. Für die Zeit danach - und das ist bald - ist eine Reduzierung oder eine Beendigung mein Ziel. Wenn sich beides gegenseitig bedingt, d.h. wenn meine Zahlung im ersten Trennungsjahr Einfluss auf die Zahlungen oder Verpflichtung nach dem ersten Jahr haben könnte, dann sieht die Sache anders aus. Da dies nach euren Schilderungen wahrscheinlich ist, trete ich ja jetzt auch auf die Bremse. 

Picker 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 11:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe kapiert, dass ich auf der Hut sein muss, keine Frage.

Du hast das Entscheidende noch immer nicht kapiert oder willst es nicht einsehen:
Du darfst der Gegenseite nicht einen Zentimeter entgegen kommen, in der Hoffnung, dass sie dann auch lieb zu dir sind.
Weder mit Geld noch mit Informationen.
Das mag unter Menschen funktionieren,aber nie mit Rechtsanwälten!

Denen sagt man nicht mal guten Tag ohne schriftlich garantierte Gegenleistung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 12:21
(@bronze)
Registriert

Moin Picker,
die anderen liegen durch die Bank richtig. Halte Dich in Deinem Interesse daran. Dein Begleitschreiben drückt die gegnerische RAin einfach kalt lächelnd in die Tonne. Die lächelt aber nicht vor Beglückung über Deine stilistische Brillanz. Die freut sich diebisch darüber, ganz offensichtlich ein mitteilungsbedürftiges Gegenüber zu haben. Das Wort Gegner habe ich eben gelöscht. Vor der RAin machst Du Dich damit nämlich zum Würstchen. Das ist nicht meine Meinung über Dich, das wird die der RAin sein.
Schon wegen solcher Sätze

Wie bereits mehrfach angefordert, lassen Sie mir bitte die Nachweise über die Einkünfte meiner Ehefrau zukommen.

Welche genau, über welchen Zeitraum? Und bis wann soll sie das denn Deiner Auffassung nach erledigt haben? So wie Du den Satz formulierst, forderst Du sie fast dazu auf, das mit den Anforderungen munter so weiterlaufen lassen. Der Satz ist nichts weiter als die Petersilie am Fisch. Die schiebt sie mit der Gabel zur Seite und überlegt dabei schon mal, wie sie das saftige Stück da vor ihr auf dem Teller mundgerecht zerlegen wird.

Picker, Scheidungsauseinandersetzungen sind keine Schönschreibwettbewerbe und auch nicht die Gelegenheit für gepflegte Meinungsaustausche. Hör auf Beppo und elwu.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 12:58
(@picker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

@Beppo: Aber (hau mich nicht, nur weil ich mit einem "Aber" beginne) es ist doch eben fraglich, ob es ein Entgegenkommen darstellt, zumindest für das Trennungsjahr Unterhalt zu zahlen, oder eine rechtliche Pflicht, die mich sowieseo ereilt ("Gegenbeispiele" weiterhin gerne!). Das hat doch nichts mit meinem good will zu tun. Ich gehe von dieser Verpflichtung aus. Dass mir das aber auch für die Zeit nach dem Trennungsjahr negativ  "angerechnet" werden kann (bisher haste auch gezahlt, dann kannste auch weiterzahlen), darauf komme ich nicht klar. Dass meine Zahlung während des Trennungsjahres vielleicht die gegnerische Anwältin anfixt und diese dann versucht, für den Rest der Trennungszeit oder den Rest des Lebens dann 200 % herauszuholen, kann ich mir gut vorstellen. Dass das aber mit den gegebenen Rahmenbedingungen durchsetzbar sein soll oder auf einen 100%-Kompromiss hinauslaufen könnte, kriege ich nicht in den Kopf.    :knockout:    Wir sind doch nicht beim Gebrauchtwagenhandel, bei dem der Verkäufer sein Auto für 5.800 € inseriert, obwohl er auch mit  4.900 € zufrieden wäre, z.B. weil der Wagen halt auch nur so viel wert ist.. Im Kfz-Gewerbe gibt es dann Sachverständige, die auf Antrag den fairen Wert festlegen, im Familienrecht könnten diese Rolle doch die Richter einnehmen. Wie beim Sachverständigen sollte doch auch diesem egal sein, was der Verkäufer sich wünscht. Auch egal sollte sein, wieviel der Wagen vor einem Jahr wert war und wieviel der Verkäufer in letzter Zeit in's Auto gesteckt hat oder wieviel ein Interessent oder der aktuelle Käufer vielleicht vor einem halben Jahr geboten hat. Es zählt allein der Status quo inkl. der aktuellen Marktbedingungen. Dass das nicht annäherungsweise auch für das Familienrecht gilt (so interpretiere ich eure Warnungen), werde ich dann wohl bald selbst erfahren. 

Aber: Ich habe ja bereits "eingelenkt" und dies in meinem Briefentwurf hoffentlich auch rübergebracht. Ein Schwerpunkt: Hinweis auf sofortigen Zahlungsstopp (das ist doch schon einmal ein großer Fortschritt)! Mich würde dabei echt interessieren, welche Infos ich dabei zu viel zukommen lasse. Die Infos, die ich in dem Schreiben "gebe", enthalten doch keinerlei Andeutung, mit welcher Begründung ich keinen Anspruch sehe. Und ich halte eine Ankündigung eines Zahlungsstopps und eine (oberflächliche) Begründung insofern für sinnvoll, als dass mir dann nachher keiner vorwerfen kann, ich hätte nichts gesagt.

@Till: Den Satz zu den Einkunftsnachweisen hatte ich in meinem ersten Antwortschreiben an die Anwältin (ja, es gab leider -?- schon ein sehr ausführliches Schreiben meinerseits - das nenne ich mal "mitteilungsbedürftig"...) präziser formuliert und zumindest den Zeitraum angegeben "Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (Juli 2008 bis Juni 2009)". Nehme ich noch einmal auf, ebenso eine Fristsetzung bis 27.07.2009.  Ich fände es abgesehen davon gar nicht so verkehrt, wenn sie mich für ein Würstchen halten würde. Vielleicht ist sie dann überrascht und unvorbereitet, wenn sie plötzlich eine ausgewachsene Wurst vor sich sieht!  😉  Im Ernst, sie kann von mir halten, was sie will. Wie auch immer ich formuliere: ich werde in ihren Augen tendenziell eh ihr Opfer sein als ein Gegner auf Augenhöhe. 

Ich kann mich in der Tat auch auf das Thema "Gehaltsabrechnungen" beschränken...  aber interessieren würde mich dennoch, welches "Zuviel" an Infos ich dadurch verhindere. Und ob mich die gegnerische Anwältin dann weniger für ein Würstchen hält bezweifle ich.

Gruß

Picker   

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 16:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Picker,

lies den ganzen Faden nochmal von vorne laut vor!
Es wurde alles schon gesagt.
Wenn du 100% anbietest, ist der Kompromiss bei 150%.

Alles Geschreibsel was über das hinausgeht, was elwu dir geschrieben hat ist überflüssig.

Im Gegensatz zu Juristen sind Gebrauchtwagenhändler sind ein achtbarer und vertrauenswürdiger Personenkreis!

Du scheinst aber auf dem besten Wege zu sein, ein erfahrener Fachmann im Familienrecht zu werden, wenn du weiter darauf bestehst, unsere Erfahrungen zu ignorieren und alle Fehler selbst zu machen.

In dem Fall bleibt mir nur zu sagen: Mach wie du denkst!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 16:54
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