Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Infos zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dabei wären sowohl "theoretische" weitergehende Infos (nach den Buchstaben des Gesetzes oder der OLG-Leitlinien), aber vor allem auch Informationen aus der Praxis (Rechtssprechungen, Urteile) sehr hilfreich. Es geht um die Berechnung des Trennungsunterhalts. Heirat 08/2007, Trennung 09/2008. Zusätzlicher Hinweis: Mein Wohnsitz liegt im Bezirk des OLG Hamm.
Mein Gesamtbrutto betrug 2008 ca. 50.000 €, in den letzten 12 Monaten 50.800 €. Mein Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate beträgt unbereinigt 2.400 €.
Bereinigung Bruttogehalt:
1) Ich werde nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt. Dabei hatte ich bisher auch einen Sozialanteil zum Ortszuschlag für meinen im gleichen Haushalt lebenden Stiefsohn erhalten (120 € brutto). Durch meinen Auszug ist dieser nun entfallen. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mein Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate um diesen Betrag reduzieren darf, da dieser Anteil schlicht und ergreifend in der Zukunft nicht mehr gezahlt wird? Oder interessiert es für die Einkommensberechnung nicht und es wird einfach von dem kompletten Brutto (11 Monate inkl. Sozialanteil, ein Monat ohne) ausgegangen, ganz egal, ob das Brutto zukünftig definitiv um diesen Betrag niedriger ausfällt?
2) Innerhalb der letzten Monate habe ich als leistungsorientierte Vergütung im Januar eine Sonderzahlung von 1650 € erhalten, 2008 lag diese bei 900 €, 2007 gab es keine Sonderzahlung. Kann man diese Sonderzahlung komplett herausrechnen? Wird alternativ eine Durchschnittsbildung über mehrere Jahre vorgenommen?
Abzüge (Bereinigung Netto):
3) Altersvorsorge / Vermögensbildung:
Ich zahle in dieser "Kategorie" derzeit folgende Beträge:
Pensionsfonds (seit 2003): 160 €
Kapital-LV 1 (seit 1999): 130 €
Kapital-LV 2 (seit 1994): 40 €
VL in Aktienfonds (seit 1994): 40 € (AG-Zuschuss: 6,65 €)
Nach den Leitlinien OLG Hamm können Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 4 % des Vorjahresbruttos angesetzt werden, das wären 167 € (und somit nahezu ausgeschöpft durch die Zahlungen zum Pensionsfonds). Zu VL heißt es in den Leitlinien, dass der AG-Zuschuss auf Nettobasis abgezogen werden darf, also sage und schreibe um die 3,30 €.
Was ist aber mit dem darüber hinausgehenden Betrag VL und den Kapital-LVs? Die zur Bezahlung der Verträge dienenden Einnahmen haben m.E. die ehelichen Verhältnisse geprägt. Sie bestanden auch schon weit vor der Ehe. Welche Erfahrungen und Informationen habt ihr bezüglich einer weitergehenden Anerkennung? In manchen Büchern ist von einem möglichen Ansatz in Höhe von 10 % des Nettos für den Vermögensaufbau die Rede.
Vereinzelt wird in Ratgebern auf eine Ansetzbarkeit von Kosten für Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen hingewiesen. Was ist da dran?
Ergänzungsfrage: Ich fordere meine Noch-Frau bereits seit über 2 Monaten auf, mir Gehaltsnachweise zukommen zu lassen. Vor ca. 3 Wochen hat mich nun ein Brief ihrer Anwältin erreicht, in dem sie von mir Gehaltsabrechnungen einfordert. Da ich nichts zu verheimlichen habe, sehe ich im Moment eigentlich kein Problem voranzugehen und der Aufforderung nachzukommen. Natürlich werde ich dabei die meinerseitige Aufforderung wiederholen und den Trennungsunterhalt gemäß meiner Schätzungen zahlen. Oder gibt es Gründe, die gegen eine vorschnelle Bereitstellung der Gehaltsnachweise sprechen?
Wenn ich die Gehaltsabrechnungen jetzt vorlege, hat meine Noch-Frau zunächst einmal keinen weiteren Anspruch auf Nachweis der Einnahmen, richtig (im Rahmen der Frage des Trennungsunterhalts)? Wann hat sie einen erneuten Auskunftsanspruch?
Nachdem es doch wieder länger geworden ist als geplant: Danke im Voraus für eure Antworten!
Gruß
Picker
Moin,
nach meinem Verständnis habt ihr keine gemeinsamen Kinder und nur eine wirkliche Kurzzeitehe geführt. Aus welchem Grund willst Du TU zahlen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Moin LBM!
Den "Verwirkungsgrund" der kurzen Ehe kannte ich bisher nur bezogen auf den nachehelichen Unterhalt. Beim Trennungsunterhalt ist mir dies aber vollkommen neu. Habe ich bisher auch noch nirgendwo gelesen. Hast du nähere Infos oder "Quellen"?
Gemeinsame Kinder sind in der Tat nicht vorhanden.
Gruß
Picker
Moin Picker,
bei TU- und EU-Berechnungen wird üblicherweise auf die "ehebedingten Nachteile" abgestellt. Heisst: Wenn Ihr als kinderloses Ehepaar vereinbart habt, dass Deine Frau ab Eheschliessung nicht mehr arbeitet, um Deine Hemden zu waschen, Dein Essen zu kochen, abends adrett gekleidet auf Dich zu warten und dafür ihre Berufstätigkeit aufzugeben, gäbe es einen solchen Nachteil.
Wenn sie in der Ehe allerdings weitergearbeitet wie zuvor (oder ohne gemeinsame Vereinbarung ihre Arbeitszeit reduziert hat), liegt kein solcher Nachteil vor und sie kann sich als erwachsener Mensch genauso selbst versorgen wie vor der Ehe. Ein wirtschaftliches "Upgrade" ("in der Ehe konnte ich Porsche fahren, also will ich das danach auch können") durch eine (kurze) Ehe ist im Unterhaltsrecht nicht vorgesehen. Auch ich würde von Zahlungen absehen und auch keine Unterlagen liefern, um Unterhaltszahlungen berechnen zu können.
Lass Dich im Zweifelsfall doch einfach auf Unterhalt verklagen; dann muss Madame auch eine Begründung für ihren "Anspruch" liefern. Was ein Gegenanwalt schreibt ist rechtlich nicht bedeutsamer als wenn Du Post von ihrem Friseur bekommen würdest.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen!
Danke, Martin, für deine Ausführungen.
Zur Situation:
Meine Ehefrau hat bereits hinter sich:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- ein abgeschlossenes Studium
- eine berufliche Tätigkeit und Fortbildung in einem Call Center
- eine weitere berufliche Tätigkeit und Qualifikation im Finanzdienstleistungsbereich
In letzterer Rolle war sie selbstständig tätig, als wir uns kennen lernten. Es lief aber finanziell absolut unbefriedigend, es war leider eine erneute Sackgasse. Sie hatte sich schon eher um eine Anerkennung des Erststudiums für ein Lehramtsstudium bemüht. Dies wurde teilweise anerkannt. Ca. drei Monate nach unserem Kennenlernen (Herbst 2006, ca. 2 Monate, nachdem ich bei ihr eingezogen bin - so spontan werde ich so schnell nicht wieder sein...) hat sie das Studium aufgenommen, parallel hat sie noch selbstständig weiter gearbeitet (wobei nicht viel bei herumgekommen ist). Insgesamt war das Vorgehen mit mir abgestimmt und ich war bereit (die Dauer des neuen Studiums war überschaubar, so dass ich - als immer noch Verliebter sowieso nicht - keine Probleme gesehen habe ...) bereit war, mein Gehalt für den Großteil der gemeinsamen Kosten zur Verfügung zu stellen. Ich habe ihr aber klar zu verstehen gegeben, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazuverdienen müsse. In 08/2007 haben wir geheiratet, kurze Zeit später hat meine Ehefrau eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden aufgenommen, 650 € brutto. Diese Beschäftigung übt sie bis heute aus.
Ehebedingte Nachteile kann man meines Erachtens nun wirklich nicht feststellen, eher ehebedingte Vorteile, denn die Partnerschaft und Ehe hat ihr das weitere Studium ermöglicht. Wegen mir hätte sie gerne Vollzeit weiterarbeiten können, die Aussicht auf eine sichere und vergleichbar lukrative Lehrertätigkeit (insbesondere im Vergleich zu den bisherigen Sackgassen) hat mich aber "überzeugt".
Aber führt das dazu, dass kein Trennungsunterhalt fällig wird? Wie schätzt ihr die Situation ein?
Danke!
Gruß
Picker
Hallo noch einmal,
vielleicht könntet ihr mir - parallel zur Klärung, ob überhaupt Trennungsunterhalt fällig ist - bei meinen Ausgangsfragen helfen!
Super vielen Dank auch dafür!!!
Picker
Moin Picker,
vielleicht könntet ihr mir - parallel zur Klärung, ob überhaupt Trennungsunterhalt fällig ist - bei meinen Ausgangsfragen helfen!
es macht im Familienrecht keinen Sinn, zweite Schritte vor den ersten gehen zu wollen. Im vorliegenden Fall ist aufgrund Deiner Beschreibungen kein Grund für Unterhaltszahlungen zu erkennen; insofern erübrigt sich die Beantwortung aller damit zusammenhängenden Fragen zumindest so lange, bis Du per Anwalt zur Zahlung aufgefordert wirst bzw. eine Klage samt Begründung eintrudelt. Falls das geschieht, stellt Du hier am besten konkrete Fragen; vorher besteht kein Handlungsbedarf.
Warum willst Du Dir jetzt über Details den Kopf zerbrechen, die Du vielleicht gar nicht brauchst? In Fällen wie Deinem versuchen Gegenanwälte gern, den Ex-Mann zu "freiwilligen" Zahlungen zu "überreden". Wenn Du darauf eingehst, ist das dann Deine eigene Entscheidung.
Aber wenn Du zuviel Geld hast, wüsste ich ein paar bessere Investments als eine gewesene Kurzzeit-Ehefrau.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin,
die Vorgehensweise, es auf eine Klage ankommen zu lassen, wäre dann für mich akzeptabel, wenn ich sicher sein kann, dass tatsächlich kein Trennungsunterhalt fällig wird. Wenn im Prozess dann doch eine Unterhaltsverpflichtung festgestellt wird, habe ich die daraus resultierenden Kosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren) am Hals.
Wie sicher bist du, dass in meiner Situation eine Unterhaltspflicht nicht gegeben ist? Kannst du mir im Zweifel Nachlesbares (Urteile oder ähnliches) nennen? Ich habe davon echt noch nirgendwo etwas gelesen...
Anmerkung: Auch ich habe im Rahmen einer Erstberatung eine Anwältin aufgesucht, ihr die Situation geschildert - und sie ließ keine Zweifel an einer Unterhaltsverpflichtung aufkommen.
Zusatzfrage: Wenn ich bisher Unterhalt gezahlt habe (ich habe es "einfach getan", eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht) kann daraus eine Anerkenntnis interpretiert und ich somit zur Fortsetzung der Zahlung verdonnert werden?
Gruß
Picker
Moin Picker,
nochmal: Rechtssicherheit bietet nur eine Klage bzw. das daraus resultierende Urteil. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung betreiben.
Allerdings: Auch eine Anwältin, die Du für eine Beratung aufsuchst, lebt vom Streiten; nicht vom Verzichten. Insofern muss ihre "Beratung" in Hinblick auf eine mögliche Unterhaltspflicht nicht unbedingt Deinen eigenen Intentionen folgen. Auch ein geschäftstüchtiger Arzt wird Dir lieber erzählen, dass Du krank bist und wiederkommen sollst...
Wir können Deinen Fall nur nach dem beurteilen, was Du hier schreibst; nicht nach dem, was Deine Ex möglicherweise als Begründung für einen Unterhaltsanspruch anführen könnte. Schon allein insofern wäre es sinnvoll, eine Klage abzuwarten; alles andere ist Stochern im Nebel. Und Hosenträger plus Gürtel gibt's im Familienrecht nicht. Zumindest dann, wenn Du ein Mann bist.
Hinzu kommt: Aufgrund ihrer Einkommenssituation würde Deine Ex vermutlich PKH beantragen, wozu Du dann Stellung nehmen musst. In diesem Antrag müssen auch die Gründe für eine Klage aufgeführt sein; die kannst Du dann hier einstellen. Aber 100-prozentige Garantien für oder gegen irgendwas wird Dir niemand geben. Auch kein Anwalt - und der ist für die Qualität seiner Beratung sogar haftbar.
Dein einziger und garantierter Ausweg, eine Klage zu vermeiden, ist die Unterhaltsforderungen einfach zu erfüllen. Du wirst allerdings schnell merken, dass das erheblich teurer ist als eine Klage.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin und alle anderen,
Danke, Martin, für deine Mühe. Wenn man sich deine Antworten im Forum anschaut, merkt man schon, dass du "radikale" und eindeutige Ansichten hast - aufgrund deiner Geschichte nachvollziehbar (und absolut wertvoll, hilft bei der Meinungsbildung, und den Aspekt, dass ich eventuell gar keinen Trennungsunterhalt schulde, hatte ich in der Tat nicht auf dem Schirm). Ich bin im Moment noch gemäßigter. Ob dass richtig und klug ist, steht auf einem anderen Papier (das vielleicht erst noch von einem Gerichtsschreiber beschrieben werden muss...). Vielleicht ist es in 90 % der Fälle richtiger, es darauf ankommen zu lassen und sich z.B. verklagen zu lassen. Aber neben einer Unterhaltspflicht hasse ich noch etwas anderes: Unnötig Geld in Gerichte und Anwälte zu pumpen.
Natürlich erwarte ich hier keine Rechtsberatung. Darum frage ich auch immer nach "externen Quellen", mit denen die Aussagen unterstützt werden.
Ich habe in der letzten Stunde auch ein wenig gegoogelt. Die Ergebnisse sind, wie erwartet, nicht eindeutig. Eine Tendenz wäre, dass zumindest für das Trennungsjahr keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und keine Unbilligkeit bezüglich einer Unterhaltszahlung gegeben wäre. Ein Zitat: "Viele Gerichte vertreten die Auffassung im ersten Trennungsjahr bestehe für denjenigen, der während der Ehe nicht berufstätig war, keine Pflicht zur Erwerbstätigkeit. Es wird ihm mindestens dieses eine Jahr "zugestanden", um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen." (sollte dann analog gelten in Fragen einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit). Bezogen auf den nachehelichen Unterhalt bin ich sofort dabei: kein Unterhalt aufgrund kurzer Ehedauer. Vielleicht lässt sich dies auf den Trennungsunterhalt nach dem Trennungsjahr und vor der Scheidung ausweiten.
Was wäre dann daran problematisch, wenn ich der Anwältin meine Gehaltsauszüge zukommen lasse? Soll sie doch rechnen und ihre Forderung schreiben. Da kann ich dann immer noch einen Papierflieger raus basteln. Oder würde man die Übersendung als Eingeständnis interpretieren können (bzw. würde ein Gericht dies so auslegen)?
"By the way": Da ich derzeit Unterhalt zahle: Kann dies als Eingeständnis einer rechtlichen Verpflichtung mit Bindungswirkung für die restliche Trennungszeit interpretiert werden?
Zu meiner Anwältin: eigentlich bringt es ihr zunächst nichts, wenn sie sagt, ich wäre zur Zahlung des Trennungsunterhalts verpflichtet. Zur Berechnung würde ich sie kaum gebrauchen. Lohnender wäre es doch für sie, wenn sie mir sagen würde, dass ich eine Chance auf Nichtverpflichtung zum Trennungsunterhalt hätte und ich mich darauf einlasse, dass ich verklagt werde. Dann erst beginnt doch ihr Verdienst, und bezahlt wird sie dann sowieso, entweder von mir oder von der Gegenseite (oder ein Mix daraus).
Ich freue mich auf weitere Beiträge, spannendes Thema (wenigstens für mich... :wink:)
Danke!
Picker
Ich habe in der letzten Stunde auch ein wenig gegoogelt. Die Ergebnisse sind, wie erwartet, nicht eindeutig. Eine Tendenz wäre, dass zumindest für das Trennungsjahr keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und keine Unbilligkeit bezüglich einer Unterhaltszahlung gegeben wäre. Ein Zitat: "Viele Gerichte vertreten die Auffassung im ersten Trennungsjahr bestehe für denjenigen, der während der Ehe nicht berufstätig war, keine Pflicht zur Erwerbstätigkeit. Es wird ihm mindestens dieses eine Jahr "zugestanden", um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen."
Gab es eine Antwort auf die Frage, ob sie a) die Arbeit während der Ehe / wegen der Ehe aufgegeben hat bzw. b) aus diesen Gründen reduziert hat?
Ich würde die Bögen deshalb nicht zur Anwältin schicken, weil sie erst mal eine ANSPRUCHSGRUNDLAGE nennen soll, auf Grund derer Du zu irgendwas verpflichtet bist. Daher würde sie von mir (wenn überhaupt!!!) erst mal etwas bekommen, wenn sie a) die Anspruchsgrundlage und b) die Bedürftigkeit der Ex nachgewiesen hat.
Nur mal als Beispiel, wenn Ex 1000 Euro netto hat, dann ist das nicht viel, aber nicht Dein Problem, wenn sie davon nicht leben kann. Anders würde das in meinen Augen aussehen, wenn sie ihren Job von einem Netto von 1000 Euro auf 500 Euro reduziert hat, weil sie Dir abends das Essen und die Puschen reichen sollte, sobald Du durch die Tür gekommen bist und sie nebenbei noch Deine bettlägerige Mutter gepflegt hat.
Wer aber als Kassiererin bei Netto vor der Ehe, während der Ehe und nach der Ehe 1000 Euro BAT verdient hat, hat für meine Begriffe keinen Anspruch auf TU!
Gruß LBM, die keinen weiteren TU mehr zahlen würde, weder mit noch ohne Berechnung.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Picker,
Du kannst Deine Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide auch mir zukommen lassen, wenn Du magst. Oder dem Briefträger. Oder dem Mann im Mond. Kann ja nicht schaden, oder? 😉
Was ich damit sagen will: Das Spiel geht im Zweifelsfall so weit wie Du es zulässt. Wenn Du mitspielst, darfst Du Dich allerdings nicht wundern, wenn Du in kurzer Zeit mit Forderungen konfrontiert bist, zu deren Abwehr Du garantiert einen Anwalt brauchst. Das Spiel endet nämlich nicht bei einem bestimmten Betrag, sondern läuft nach der Devise "Wenn er X freiwillig anbietet, kann man sicher "X mal zwei" aus ihm herausholen". Und das stoppst Du dann nicht mehr nach Gusto. Wo liegt das Problem, einfach klar anzusagen "Es gibt keinen Grundlage für TU/EU, da keine ehebedingten Nachteile vorliegen!"?
Ich verstehe eh nicht, warum Du JETZT freiwillig und unbefristet irgendwelche Unterhaltsbeträge bezahlst - aber Schiss vor Anwalts- und Gerichtskosten hast, die deutlich niedriger liegen als der UH für wenige Monate. Es sind beides Euros - und weg ist weg. Deshalb würde ich an Deiner Stelle die Zahlungen JETZT einstellen und der Dinge harren, die da kommen.
Mach Dich einfach mal mit den Gründen für Unterhaltszahlungen vertraut; die sind denen für Sozialhilfe nicht unähnlich. Das Prinzip lautet: "Unterhaltsberechtigt ist, wer selbst ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten." Das gilt für Kinder gegenüber ihren Eltern. Für Elternteile, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es gilt für Eltern gegenüber ihren Kindern im Alter, wenn die Rente nicht für einen Platz im Altersheim reicht. Wer "nur" mal ein paar Monate kinderlos verheiratet war, hat dadurch keine der Fähigkeiten eingebüsst, die er zuvor hatte; das Prinzip "einmal Zahnarzt-Gattin, immer Zahnarzt-Gattin" gilt ebenfalls nicht mehr.
Die beste Antwort, die man Dir geben kann, lautet: Das Spiel geht so weit, wie Du mitspielst. Und dann tatsächlich auf Deine Kosten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo LBM (und natürlich auch alle anderen),
vor unserem Kennenlernen erzielte meine Ehefrau Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und kam damit mehr schlecht als recht über die Runden. Es zeichnete sich schon in der Zeit ab, dass sich die Einnahmen aus dieser Tätigkeit eher verschlechtern als verbessern würden. Da kam ich natürlich ganz recht... wobei ich - die Situation von damals betrachtend - keine Böswilligkeit oder Berechnung unterstellen möchte. Schon im Herbst 2006 nahm sie das Studium auf, zum Juni 2007 beendete sie offiziell die Tätigkeit für den "Arbeitgeber" (sie war Handelsvertreterin nach §84 HGB). Im August 2007 dann Hochzeit, ab September 2007 hat Sie dann die Teilzeittätigkeit aufgenommen.
Man kann sicherlich nicht sagen, dass sie sich "wegen der Ehe" in irgendeiner Form beruflich zurückgenommen hat, zusätzlich hat sie dies bereits vor der Ehe getan. Aber ich muss eingestehen, dass ich mich ja darauf eingelassen habe. Ich hätte auch nein sagen können und sie hätte sich vielleicht bei der bisherigen Tätigkeit durchbeissen oder sich eine attraktivere Arbeit suchen müssen. Aber es gab nun einmal diesen gemeinsamen Lebensplan und der könnte doch einen gewissen Vertrauensschutz aufgebaut haben, der einen Trennungsunterhaltsanspruch hervorrufen könnte. ganz so eindeutig wie in deinem Beispiel, LBM, ist es leider nicht.
Ich weiß jetzt im Moment noch nicht, was es mir bringen könnte, wenn ich die Anwältin nach der Anspruchsgrundlage und der Bedürftigkeit frage. Die Antworten würden lauten: Bedürftigkeit wegen nur ca. 500 € Monatsnetto bei meiner Ehefrau, Anspruchsgrundlage wäre der der § 1361 (1) BGB. Wäre es nicht eher an mir vorzupreschen, und in Anlehnung an den § 1361 (2) auf eine erhöhte Erwerbsobliegenheit zu verweisen? Unbilligkeit gemäß § 1579 wäre noch eine ergänzende Möglichkeit. Diese beiden Regelungen würde ich der Anwältin gerne entgegenwerfen (und nicht erst warten, welche Anspruchsgrundlage sie mir nennt und wie sie mir die Bedürftigkeit darlegt - das Ergebnis ist vorhersehbar) und dann gucken, wie sie reagiert. Einstellung Unterhaltszahlung wäre eine weitere zusätzliche Option, muss ich aber erst noch mit mir in's Reine kommen. Habe ganz einfach "moralische Bedenken".
Vielleicht ist es aber auch notwendig, doch noch einmal Zeit und Geld in eine anwaltliche Beratung zu investieren (sicherlich auch deshalb notwendig, weil nur ein Anwalt weiß, wie die örtlichen Gerichte so ticken).
Picker
P.S.: Diesen Beitrag schicke ich jetzt aber noch ab... auch wenn ich mittlerweile die weitere Antwort von Martin lesen konnte... diese hat sicherlich noch einmal einen erweiterten Ansatz gebracht... den ich aber erst einmal sacken lassen muss... :puzz:
Hallo Picker,
mit jeder weiteren Zahlung führst du die Bedürftigkeit deiner Ex und damit deine Unterhaltspflicht ein Stück weit herbei.
Solange du bezahlst, muss sie nicht arbeiten, und solange sie nicht arbeitet, ist sie bedürftig.
Wenn du nichts zahlst, wird sie arbeiten müssen und damit beweisen, dass sie es kann. Dann ist sie auch nicht bedürftig.
So einfach ist das.
Denke also nicht über dir die Höhe des Unterhalts nach, sondern über das "ob"!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo an Beppo, Martin und LBM,
hallo an alle!
Ihr seid aber auch hartnäckig…. und radikal. Ich würde ganz gerne einen Mittelweg, einen Kompromiss mit euch besprechen. Derzeit bin ich eher darauf aus, die Unterhaltszahlungen nach meinen Vorstellungen zu optimieren, aber nicht zwangsläufig und vor allen Dingen nicht auf Biegen und Brechen zu minimieren. Dazu kann es dann auch gehören, dass man bereit ist, für einen gewissen Zeitraum den / einen Unterhalt zu zahlen. Dabei will ich mir natürlich zukünftige Senkungs- und Zahlungsstoppmöglichkeiten nicht verbauen.
Ich weiß, ich weiß, das Leben (und speziell nicht das Leben eines getrenntlebenden Ehemannes) ist kein Wunschkonzert. Aber es wird doch mehr als eine Lösung geben!?
Wo liegt das Problem, einfach klar anzusagen "Es gibt keinen Grundlage für TU/EU, da keine ehebedingten Nachteile vorliegen!"?
Das Problem liegt darin, dass ich die Einschätzung nicht nachvollziehen kann. Warum bist du dir, Martin, da so sicher? Wenn ich die Kommentare und Hinweise im Internet so lese (und zwar die, die sich auf die Situation nach der Unterhaltsrechtsreform beziehen bzw. eben diese behandeln), ergibt sich der Tenor, dass zumindest im Trennungsjahr ein Unterhaltsanspruch nicht versagt werden kann, offensichtlich ganz unabhängig von der kurzen Ehedauer oder von der (Nicht)Existenz ehebedingter Nachteile. Einige Zitate:
- BGH 05.03.2008 XII ZR 22/06:
“Einem im Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen
Ehegatten trifft im ersten Trennungsjahr in der Regel keine Erwerbsobliegenheit, doch nähern sich die Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit mit zunehmender Verfestigung der Trennung, insbesondere wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, immer mehr den Maßstäben des nachehelichen Unterhalts an.“
- Leitlinien OLG Hamm:
„17.2 Im ersten Jahr nach der Trennung besteht für den Berechtigten in der Regel keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit.“
- http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeit.htm (sicherlich eine Einzelmeinung, aber einer von mehreren gleich oder ähnlich lautenden)
„Es muss zumindest für eine geraume Zeit der bisherige Status des unterhaltsberechtigten Ehegatten beibehalten werden, schon um nicht das endgültige Scheitern der Ehe zu fördern, indem die Scheidungsfolgen vorweggenommen werden und damit die Trennung vertieft wird. Deshalb kann man im Regelfall vor Ablauf des Trennungsjahres vom haushaltsführenden Ehegatten noch keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwarten.“ (auch wenn das „haushaltsführend“ bei uns nicht zutrifft)
Das hört sich für mich nachvollziehbar und einfach zu eindeutig an… Nicht, dass ihr mich falsch versteht: Ich bin nicht scharf auf’s Zahlen. Aber ich habe keine Lust auf einen Prozess mit hoher Chance eines Unterliegens.
Wenn ihr Urteile, Kommentare, Fälle oder sonstiges habt, die das Gegenteil „beweisen“ und die ihr mir um die Ohren hauen könnt, dann gerne. In der Tat wurde natürlich in keinem der Abhandlungen im Internet meine spezielle Situation behandelt: kurze Ehe, keine gemeinsamen Kinder, keine ehebedingten Nachteile, hoher Ausbildungsstand meiner Ehefrau. Die Kombination könnte helfen…könnte…
Aber lasst uns doch auf die Fortsetzung der Zahlung im Trennungsjahr und eine Beendigung nach Ablauf des Trennungsjahres konzentrieren. Trennungsjahr ist ja im September schon um…
Wenn also nach Ablauf des Trennungsjahres (wenn ich also z.B. dann den Unterhalt kürze oder die Zahlung beende) ein Gericht über den Unterhalt zu entscheiden hätte, dann kann es doch nicht von Belang sein, dass ich bisher gezahlt habe. Bei der Bedürftigkeit erkennt doch (theoretisch) das Gericht, dass ich jetzt brav ein Jahr gezahlt habe und z.B. nach den Leitlinien und dem BGH jetzt ernsthaft geprüft werden muss, ob meine Noch jetzt nicht mal mehr oder sogar voll arbeiten müsste. Es kann doch nicht sein, dass ich schon mehrere Monate vor dem eigentlich für die Kürzung des Unterhalts angedachten Termin die Unterhaltszahlung einstellen muss, nur damit nicht der Eindruck entsteht, meine Noch-Ehefrau wäre noch bedürftig. Wofür ich Sorge tragen müsste, wäre doch, dass ich meiner Noch die Kürzung oder die Beendigung rechtzeitig ankündige und sie zur (sofortigen oder auf das Ende des Trennungsjahres terminierten) Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit auffordere, damit sie sich nicht auf irgendeinen Vertrauensschutz berufen könnte.
Wenn wir also mal davon ausgehen, dass ich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für das Trennungsjahr uneingeschränkt trennungsunterhaltspflichtig bin und ich aus welchen Gründen auch immer (Moral, Verantwortungsbewusstsein, zu viel Geld, pure Dummheit) dies nicht in Zweifel ziehen will und zahle:
- Wie ist eine mögliche Vorgehensweise, um möglichst negative Folgen für die Zeit danach zu vermeiden? Es geht um ein Hinarbeiten, eine Vorbereitung, eine Ankündigung, vielleicht um einen passenden Warnschuss, um ihr nicht die Möglichkeit zu bieten zu behaupten, sie habe nichts gewusst oder auch um einer vermeintlichen Meinung des Gerichts, meine Noch sei viel zu bedürftig, vorzubeugen.
- Und vor allen Dingen: Wie lauten die Antworten auf meine Fragen zur Einkommensbereinigung?
Ihr merkt: Neben der Frage des „ob“ interessiert mich auch die Höhe (und diese kann wiederum ein Kriterium dafür sein, wie intensiv ich mich um die Klärung der „ob“-Frage kümmere!).
Danke für euer Verständnis… und für eure Antworten!
Gruß
Picker
Hai Picker,
wenn Du siehst, dass an der Straßenecke eine "Gang" steht und von Passanten Geld erpresst, weil sie ihnen sonst gleich die ganze Tasche klauen und sie übel verhauen, rennst Du dann auch hin und drückst der "Gang" mal gleich prophylaktisch Geld in die Hand? Würde Dir mitnichten einfallen! Du würdest vielmehr einen Schleichweg suchen, um aus der gefährlichen Situation zu gelangen, auch wenn in Deinem Umfeld alle sagen: "Gib denen lieber, was sie wollen, sonst hauen die Dich ganz doll!"
Du bist immer noch die Antwort auf die Frage "schuldig", was Ex verdient. Und wenn Du das nicht beziffern kannst, dann liegt da Dein größtes Manko. Wenn Du unbedingt drauf aus bist zu zahlen, dann verlangst Du Exxens Einkommensnachweise und berechnest auf deren Grundlage das, was Du freiwillig zu zahlen bereit bist und überweist diesen Betrag "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Gleichzeitig teilst Du ihr mit, dass diese Zahlung am XX.YY.ZZZZ wegfällt (nämlich spätestens nach Ende des Trennungsjahres) und forderst sie explizit auf, dass sie sich aus Gründen der Eigenverantwortung, kurzen Ehedauer und fehlender ehebedingter Nachteile, usw. bis dahin nach einer Lösung umsehen soll.
Ehrlich gesagt würde ich aber ü-ber-haupt nicht einsehen, ihr irgendwas zu zahlen, wenn sie mit ihren eigenen Einkünften am üblichen Selbstbehaltssatz liegt und/oder bei einer "normalen" Festanstellung in Vollzeit darüber verdienen könnte.
Verstehen kann ich Dich echt nicht. Menschen mit Deiner Einstellung legen den Grundstein dafür, dass sich Exxen in die Hängematte schmeißen und den Ex-Deppen zahlen lassen. "Guck mal, die Frau Picker hat weder n Kind mit Herrn Picker, noch sonstwas und der zahlt freiwillig. Da muss aus meinem doch auch was zu holen sein, wo ich doch wenigstens ein 15jähriges Kind mit dem habe!" Das soll kein AnGRIFF sein, aber eine AnREGUNG zum Nachdenken!
Gruß, LBM (immer noch hartnäckig),
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
das mit deiner Hartnäckigkeit finde ich schon gut und richtig... :thumbup:
Aber zunächst zu meiner Verteidigung: In meinem Beitrag vom 19. Juli 2009, 17:42:43 😉 nannte ich das Brutto meines Eheweibes - 650 € / Monat. Im Moment gehe ich von 13 Monatsgehältern, macht ein durchschnittliches Monatsnetto von ca. 560 € gemäß nettolohn.de. Gehaltsabrechnungen habe ich mehrfach angefordert. Solange ich diese nicht habe, bin ich recht flexibel in der Anpassung des Unterhalts nach unten, aber mit einer Reduzierung auf 0 kann ich mich nicht anfreunden.
Deine Meinung bezüglich einer Vorgehensweise hat geholfen. Danke!
Du schreibst, dass ich freiwillig zahlen würde. Das ist genau der Punkt, bei dem ich derzeit die größten Zweifel habe. Ich habe bisher nur Hinweise im Internet gefunden, die für eine Unterhaltspflicht zumindest im Trennungsjahr sprechen. Kennst du einen Präzendenzfall, der mir weiterhelfen würde? Worauf basiert deine Einschätzung? Ich bin mir bewusst, dass mein Fall einer derjenigen ist, bei denen vieles dafür spricht, die Unterhaltspflicht verschärft zu prüfen - aber reicht das? Ich sehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht eine Unterhaltspflicht für das Trennungsjahr festlegen würde. Warum soll ich mir also die Kosten unnötig an's Bein binden? Schätzt du meine Chancen, mit einer sofortigen Streichung des Unterhalts durchzukommen, als so gut ein?
Dein Gang-Beispiel ist amüsant. Ist aber ein wenig überspitzt. Ich gebe "denen" ja nicht, was sie wollen, sondern das, was die GAV (die Gang-Abdrück-Verordnung) erforderlich macht. Und die GAV macht nicht die Gang, sondern der Sheriff oder der Richter oder das Parlament. Die Gang ist somit in gewisser Weise staatlich legitimiert (wobei sich den Begriff "staatlich legitimierte Gang" das Finanzamt hat schützen lassen...). Die Gang darf dann bei Zahlungsweigerung sogar einmal kräftig straffrei draufhauen... und da hab' ich kleiner Pimpf keine Lust drauf...
Picker
Moin Picker,
ich nochmal. Vermutlich zum letzten Mal.
Kann es sein, dass Deine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine gewisse "Vorschriftengläubigkeit" zur Folge hat - nach dem Motto "wenn es verboten ist, besoffen Auto zu fahren, tut es auch niemand" oder "wenn es eine Steuerpflicht gibt, zahlt auch jeder brav an den Staat"?
Du kannst an Deine Ex bezahlen, was Du möchtest. Du musst Dich nur von der Vorstellung befreien, dass Dich das vor einem Gerichtsverfahren schützt. Denn die vorhersehbare (und durch Erfahrung bestätigte) Reaktion vieler Unterhaltsbezieher ist nicht "ach, wie dankbar bin ich dafür, dass der Picker mir ein Jahr lang freiwillig 500 EUR über den Tisch schiebt, obwohl er das gar nicht müsste", sondern eher "wir waren schliesslich verheiratet, und wenn er freiwillig 500 zahlt, kann man mit einem guten Anwalt sicher auch 1.000 aus ihm herausholen. Und den halben Hausrat, das halbe Girokonto und eines der zwei Autos und will ich natürlich auch noch; das steht mir schliesslich zu."
Wenn dieser Geist erst einmal aus der Flasche ist, hast Du ebenfalls hübsche (und sogar höhere) Gerichts- und Anwaltskosten am Bein. Denn plötzlich erfährst Du vielleicht, dass die Einverdiener-Hausfrauenehe doch Dein ausdrücklicher Wunsch war, weshalb das arme Hascherl ihre Karriere erst einmal nicht weiterverfolgt hat. Vielleicht nimmt sich Deine Ex sich pünktlich zum vermuteten Auslaufen des Trennungsunterhalts eine schicke Krankheit zur Verhinderung eigener Erwerbsarbeit. Psycho und Bandscheibenvorfälle sind dabei recht beliebt.
Aber wenn Du sowieso weisst, was Du tun willst und wenn Du der Ansicht bist, dass sich Trennungsfolgen finanziell so sauber kalkulieren lassen wie die Kosten einer Baugenehmigung - warum fragst Du dann überhaupt? Niemand hier wird Dich daran hindern, Deiner Ex zu geben was immer Du möchtest; Hauptsache, Du wirst nicht mit Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert.
Die Schwaben haben für Deine Motivlage eine interessante Beschreibung: "Haubdsach, mer schbaard - egal, was es koschded!"
Grüssles
Martin
PS: Für Nicht-Schwaben: "Sparen - egal, wieviel es kostet"
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Mein Matheprof. sagte dazu:
Ein Fachmann ist der, der jeden Fehler genau einmal macht!
Wobei zu beachten ist, dass es von "Fachmann" keine Steigerungsform gibt! 😉
Picker du versuchst gerade einen Fallschirm zu testen. Das geht aber nur genau einmal!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
du verzetteltst dich hier in Konjunktivismen. Um die Auskunftserteilung kommst du nicht herum. Also machen und abwarten, was die Gegenseite schreibt. Niemals, nie, auf keinen Fall versuchen oberschlau zu sein, und denen vorab Argumente liefern die zu einer Reduzierung oder Versagung des Unterhalts führen sollen. Lass' die kommen. Klar soweit?
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Sehr geehrte Frau Sowieso,
anbei die Kopien der letzten zwölf Gehaltsabrechnungen. Ihre Mandantin ist hiermit aufgefordert, ihrerseits zu belegen, über welche Einkünfte sie verfügt.
Mit freundlichem Gruß
Beamtenseele
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Von eminenter Wichtigkeit ist der Scheidungsantrag, denn bis zu dessen Zustellung zählt die Ehedauer. Ist der schon gestellt?
/elwu