KiTa-Verpflegung = ...
 
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KiTa-Verpflegung = Sonderbedarf ?

 
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend liebe Experten !

Mein Sohn, 3 1/2 besucht die KiTa und lebt hauptsächlich bei der Mutter.
Nun nimmt diese, vermutlich initiiert durch die ARGE (da Hartz-IV-Empfängerin) an einer 8-monatigen kaufmännischen Fortbildung teil.

Mein Sohn wird daher zukünftig sein Mittagessen in der KiTa einnehmen, Kosten belaufen sich pro Tag auf  € 3,-- , somit also ca. € 60,-- im Monat.

Mittwochs und jeden 2. Freitag hole ich ihn ab und er verbringt anschließend Zeit bei mir.

Aus Kontinuitätsgründen und auch weil das Essen in Gesellschaft recht gut funktioniert, sollte hier einheitlich verfahren werden und die Essensteilnahme grundsätzlich in der ganzen Woche erfolgen.

Die Kindesmutter begehrt nun von mir partielle finanzielle Beteiligung, da auch ich hier teilweise "entlastet" werde.

Auf den ersten Blick vielleicht einleuchtend.

Von mir wird vollständiger KU geleistet (kein Mangelfall), welcher seinerzeit aufgrund einer Beistandschaft vom JA festgesetzt und tituliert wurde.
(Habe vorher schon freiwillig diesen Betrag gezahlt).

Da die KM mit der Berechnung nicht zufrieden war, ist noch immer eine Stufenklage ihrerseits auf höheren KU anhängig.
In der 1. Stufe wurde ich zur Auskunftserteilung verurteilt, welcher ich  vor ca. 6 Wochen nachgekommen bin.
Da die Berechnung recht kompliziert werden dürfte (GmbH-Ges.-GF, Vermieter, Wohneigentum) ruht der See seitdem still.

Nach einiger Überlegung finde ich den Wunsch der KM nun doch recht abwegig.
Wäre der von mir geleistete Zahlbetrag zuvor aufgrund meiner doch recht intensiven Betreuung (ca. 2 1/2 Tage in der Woche) reduziert worden, würde evtl. ein Schuh ´draus...

Daher meine Fragen:

Ist die Verpflegung grundsätzlich möglicherweise Mehraufwand oder mit den der KM zur Verfügung stehenden Mittel abgedeckt ?
Wenn ja, zu meinen Lasten oder möglicherweise zu denen der ARGE, welche die Fortbildung (höchstwahrscheinlich) "angeordnet" haben ?

Ich bin grundsätzlich schon bereit, mich auch an den zusätzlichen Aufwendungen für meinen Sohn zu beteiligen, aber freiwillige Leistungen in diesem
Stadium der Klage ???

Sofern es keinen Mehraufwand darstellt, würde der von mir geleistete Betrag doch von der ARGE an anderer Stelle ohnehin wieder gekürzt, oder sehe ich das falsch ?

Vielen Dank im voraus !

P.S.: Natürlich kann man(n) sich das Wohlwollen der KM auch "erkaufen", ich werde hier jedoch sicher keine Zahlungen an der ARGE vorbei leisten.
Zu dem Barunterhalt gesellt sich (nicht nur durch den intensiven Umgang) noch ein Sümmchen für Kleidung, Schuhe, Friseur usw., welchen ich hier schon ohne zu Murren selbstverständlich leiste - und eigentlich halte ich das zum Teil schon für grenzwertig.
Auch sehe ich hier ein Faß ohne Boden - es gibt halt Leute, welche grundsätzlich nicht mit dem verfügbaren Einkommen auskommen.

Von daher ist wirklich mehr die rechtliche Seite von Interesse.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2008 01:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi PP

Kannst Du auch bitte sagen, wie hoch der von Dir geleistete KU ist? Hier muss/sollte schon eine Abwägung erfolgen.

Dass hier nicht die Hartz iV - Behörde sondern die KM an Dich herangetreten ist scheint mir schon mal ein Indiz, reicht aber nicht aus. Und handelt es sich um eine Ganztagsbetreuung in der KiTa?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 01:21
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

@oldie

Der Titel ist aus 02/07 und lautet auf Stufe 4, plus 2 Stufen wg, Unterhalt für nur 1 Person, zahle also derzeit € 196,--

Das Gericht dürfte/sollte das vom JA ermittelte Einkommen bestätigen, somit wird´s dann demnächst 1. Stufe der 2008er
D´dorfer Tabelle, wenn ich mich nicht täusche.

Eine Ganztagsbetreuung ist es nicht, mein Sohn verweilt dort bis 13:30 Uhr (die Fortbildung ist wohl halbtägig vormittags).

Gruss PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2008 01:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

Mein Sohn wird daher zukünftig sein Mittagessen in der KiTa einnehmen, Kosten belaufen sich pro Tag auf  € 3,-- , somit also ca. € 60,-- im Monat.

Das finde ich Wucher, hab aber keine Ahnung, ob es in anderen Kitas auch so teuer ist. Wenn man bedenkt, dass der KM im Monat nur 207 Euro für das Kind zur Verfügung stehen, dann ist es nicht leistbar. Aber ich hab mal Tante Google befragt.

Ist die Verpflegung grundsätzlich möglicherweise Mehraufwand oder mit den der KM zur Verfügung stehenden Mittel abgedeckt ?
Wenn ja, zu meinen Lasten oder möglicherweise zu denen der ARGE, welche die Fortbildung (höchstwahrscheinlich) "angeordnet" haben

Die KM hat die Möglichkeit, 130 Euro Betreuungskosten zusätzlich zu bekommen und auch einen Freibetrag für Alleinerziehende. Das Essensgeld an sich ist nicht förderungsfähig, kann aber dann durchaus von den anderen Geldern bezahlt werden. In Anbetracht der Umstände kann ich gut verstehen, dass du dich auf die Hinterbeine stellst. Ich sehe auch keinen Weg, dass du die Kosten für die Mittagsverpflegung übernimmst und die Arge dieses Geld nicht anrechnet.

Dann sollte deine Ex wirklich froh und dankbar sein, wenn du mal einen Anorak oder Schuhe kaufen gehst, einen Anspruch darauf hat sie nämlich nicht.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 02:17
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
also mir verschlägt es immer wieder die Sprache, wie dreist manche Exen hier Geld fordern.

Also erstmal grundsätzlich, wenn sie das Kind nicht in der Kita beköstigen lassen würde, müßte der arme Knirps wohl hungern wenn ich das richtig sehe? Sie bezahlt das Mittag in der Kita, dafür braucht sie aber doch zu Hause nicht kochen, spart also das Geld auch irgendwie wieder ein.
Jeder Cent den du mehr an sie zahlst, wird von der Arge (sofern er angegeben wird, und genau hier sehe ich ihr Motiv) vollständig angerechnet, bringt ihr also unterm Strich gar nichts. Wenn die Arge wüßte, dass du für dein Kind Bekleidung, Schuhe, Friseur u.Ä. zusätzlich bezahlst (das hat sie mit Sicherheit auch nicht nachgesagt) würden die aber ganz fix mal ihre Leistungen kürzen.
Und seit wann muss ein Vater die Verpflegung für sein Kind bezahlen, wenn es sich bei der KM aufhält?

Außerdem kann sie die Betreuungskosten während der Fortbildung von der Arge erstattet bekommen, wurde ja hier schon gesagt und eventuell bekommt sie falls erforderlich auch noch Fahrkosten erstattet.

Also ich würde da nichts bezahlen! Und Verpflegungskosten sind nach meiner Meinung auch kein Sonderbedarf, es sei denn, dass der Kleine üblicherweise nichts zu essen bekommt 😉

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 02:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Das finde ich Wucher, hab aber keine Ahnung, ob es in anderen Kitas auch so teuer ist. Wenn man bedenkt, dass der KM im Monat nur 207 Euro für das Kind zur Verfügung stehen, dann ist es nicht leistbar.

Zumindest für Münchner Verhältnisse wären drei Euro pro Besuchstag mit Mittagsessen völlig normal, je nach Art der Einrichtung auch etwas mehr. Wobei man hier meines Wissens allerdings auch schon einen Euro Verpflegungsgeld pro Tag zahlt, wenn es sich um ein Vormittagskind handelt, das vor dem Mittagessen abgeholt wird. Effektiv würde das Mittagessen als solches demzufolge ca. zwei Euro (oder etwas mehr) kosten.

Also erstmal grundsätzlich, wenn sie das Kind nicht in der Kita beköstigen lassen würde, müßte der arme Knirps wohl hungern wenn ich das richtig sehe? Sie bezahlt das Mittag in der Kita, dafür braucht sie aber doch zu Hause nicht kochen, spart also das Geld auch irgendwie wieder ein.

Im Prinzip ja, aber wenn man selber kocht, dürfte man im Durchschnitt mit weniger als drei Euro pro Mittagessen und Kind auskommen.

Ansonsten: Volle Zustimmung zu dem, was bislang schon gesagt wurde.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 10:06
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Von daher ist wirklich mehr die rechtliche Seite von Interesse.

Nachdem Du eine klare Antwort zur Rechtslage nach einer Handvoll Replys nicht bekommen hast, vermute ich mal, dass es keine gibt.

Ich hätte ja gesagt, diese Frau ist einfach knapp bei Kasse, aber als Du die Klage erwähnt hast, von der sie als ALG-2 Bezieherin überhaupt garnichts hat, weiss man, sie ist einfach streitsüchtig.

Es gibt im ALG-2 126€ "Mehrbedarf Alleinerziehende", und da muss man ja fragen, wofür die eigentlich gedacht sind.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 10:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Na rechtlich gesehen (Rechtssprechung) möchte ich folgendes zitieren:

Einen Mehrbedarf stellen nach einem neuen BGH-Urteil(BGH XII ZR 150/05) vom 5.03.2008 regelmäßig allein diejenigen Kosten dar, die den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen, also die Differenz zwischen Ganztages- und Halbtagesbetreuung.
Die Halbtagesbetreuung ist vom laufenden Kindesunterhalt zu zahlen.

Woanders habe ich gefunden, dass vor Ermittlung eines Mehrbedarfs durch Ganztagsbetreuung die Beköstigungskosten vorab abgezogen werden, also keine Beteiligung des UH-Zahlers daran stattfindet.

Gruss oldie

Edit: Dieses BGH-Urteil (Leitsatzurteil) dürfte auch interessant sein: BGH vom 14.03.2007 XII ZR 158/04, dort ab Absatz 40.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 10:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Oldie,

wenn ich mich richtig erinnere ging es dabei aber doch darum, das die Ganztagsbetreuungkosten daraus entstanden, das die KM ein Vollzeistelle hatte. Was hier aber nicht der Fall ist.

Die andere Sache, die zu prüfen wäre, ob durch den Mehrbedarf evtl. der Bedarfskontrollbetrag des KV unterschritten würde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 11:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi midnightwish

Mir ging es hier um die grundsätzliche Aussage, dass der Besuch einer Halbtags-KiTa eben keinen Mehrbedarf darstellt und durch den laufenden KU abgedeckt ist, was im oberen Zitat gut (oder etwa nicht?) rüberkommt. Sonderbedarf geht aus mehreren Gründen ebenfalls nicht. Die Forderung der KM ist also unberechtigt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 11:17




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

diese Maßnahme ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung durch die ARGE veranlasst. In einem solchen Fall sind entstehende Kinderbetreuungskosten (KiTa, Tagesmutter, ...) durch die ARGE zu bezahlen. Hierzu zählen auch die Kosten für die Verpflegung.

In Summe: Deine Ex will dich abzocken und doppelt kassieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 11:17
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

und vielen Dank für die rege Beteiligung und die hilfreichen Beiträge.

Ein Wort noch zur Klarstellung: Wie bereits geschildert, fordert die KM "lediglich" Kostenübernahme für die Tage, an denen der Kleine
mittags von mir beköstigt würde, das sind ca. 6 Mittagessen im Monat - nur dafür bin ich zuvor den KU betreffend ja nicht entlastet worden...

Ich würde mich auch nicht lange um EUR 18,-- monatlich streiten, hatte aber auch schon die Vermutung, dass dafür an anderer Stelle Mittel
ausgeschüttet werden oder eben wieder gekürzt werden.

Möglicherweise lässt die Weiterbildungsmaßnahme der ARGE ein Abholen des KIndes vor dem MIttagessen, also im Rahmen einer Halbtagsbetreuung zu.
Um dies beurteilen zu können, fehlen mir derzeit (noch) detailliertere Infos.

Im Haushalt der KM befindet sich neben meinem Sohn noch eine 14-jährige Tochter eines anderen Vaters.

Das Budget der "Bedarfsgemeinschaft" wird sich nach meiner Schätzung auf ca. EUR 1.500,-- belaufen, davon abgezogen dann ca. EUR 525,-- für
Miete incl. Heizung.

Mit jedem EUR, welchen ich hier reinschieße, sinkt proportional natürlich auch die Motivation, mal wieder arbeiten zu gehen - der Gedanke ist auch nicht außer Acht zulassen.....

Besteht eine Auskunftsverpflichtung der ARGE mir gegenüber, was von dort gezahlt wird ?

Vielleicht fließt ja sogar schon etwas von dort......auch möglich.

VIelen Dank nochmal - PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2008 11:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen,

Also die Forumsübliche Standardantwort in solchen Fällen lautet in etwa: "Schatzi, ich bin nicht nur bereit diese Mahlzeiten unseres Kindes zu bezahlen, sondern alle! Und zwar in Form von Unterhalt.
Diesen Zahle ich bereits in vollem Umfang auch für die Tage, an denen die Kinder bei mir sind."

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 11:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Besteht eine Auskunftsverpflichtung der ARGE mir gegenüber, was von dort gezahlt wird ?

Nein. Die dürfen dir nix sagen.

Vielleicht fließt ja sogar schon etwas von dort......auch möglich.

Das halte ich für sicher. Vor allem: Wenn du tatsächlich diese 18 € zahlst, ist dies KU und somit in der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen, was wiederum das ALG-2 absenkt. Für die Ex greift also das Prinzip "Linke Tasche - rechte Tasche" und sie hat kein Plus. Es sei denn, sie unterrichtet die ARGE nicht, was dann allerdings Sozialbetrug darstellt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 15:06
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen Deep,

bist du dir sicher, dass die Kosten fürs Essen auch von der Arge bezahlt werden müssen? Ich kenne das nur so, dass die die Differenz zwischen Halb- und Ganztagsbetreuung (und nur die Kita- Gebühren, kein Essengeld) übernehmen, sofern dies auf Grund der Maßnahme erforderlich wird + eventuell anfallende Fahrtkosten.

Die Dame begeht ohnehin schon Sozialbetrug, da sie sicherlich die oben genannten zusätzlichen Leistungen des KV nicht der Arge gemeldet hat.

Den Satz von Beppo find ich klasse!! Würde ich genau so an die Dame weitergeben.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 15:20