@Biggi62 Ich finde ein Zweitwagen ist nicht mit einem weiterem Kind zu vergleichen. Nur weil man sich von einer Kindesmutter trennt weil es nicht funktioniert (was auch zum wohl des Kindes ist), kann es nicht sein das man keine weiteren Kinder zeugen darf/(finanziell kann) weil man alles was man versucht mehr an mehr Geld zu bekommen um das zu ermöglichen gleich wieder abdrücken kann. Das Eltern selber für ihre Kinder aufkommen müssen ist schon richtig, aber es kann auch nicht sein alles auf dem Vater anzulasten irgendwo muss auch eine Grenze sein.
Kann sich jeder Kindergarten aussuchen was der Platz kostet?
Also würde ich alles von dem Nebenjob was ich dort verdienen würden wieder abdrücken?
Mein Sohn hat schon ein Kindergarten Platz der dieses Jahr auch anfängt, hätten die dann nicht schon lange an mich treten müssen wenn die von mir Geld haben wollen?
Ich weiß nicht ob es eine Rolle spielt aber mein Sohn kommt in eine Integrative Kindertagesstätte, da er schwer Operation an Herz und Kopf hatte.
Novisoft,
mit die 130 euro Fahrtkosten kriegst Du wahrscheinlich NICHT hin. Entweder sind 0,2 oder 0,3 Euro pro KM ab 10/11KM einfaches Weg zum Arbeit als kosten anerkannt, soweit Du Angestellt bist. Falls Du selbstaendig bist sieht es anders aus.
Ich wurde schon einmal vom Jugendamt berechnet und mir wurden 135Euro Fahrtkosten zugeteilt.
dann hasst Du schon einbissien Glueck gehabt....da weniger Geld fuer Sonder- und Mehrbedarf uebrig bleibt...
Wenn Du auch "nur" noch 225 euro KU zahlst, bist Du auch einbissien "mehr" bevorteilt. Weil Stufe 2 des DDT kommst schon in Frage mit dein Einkommen und nur ein unterhaltsberechtigter Kind.
mfg
cicero.
Das Eltern selber für ihre Kinder aufkommen müssen ist schon richtig, aber es kann auch nicht sein alles auf dem Vater anzulasten irgendwo muss auch eine Grenze sein.
Diese Grenze gibt es, Niva Soft. Sie heißt Selbstbehalt.
Tatsächlich gibt es in diesem Land immer mehr Männer und Frauen, wo das Einkommen schon für ein erstes Kind nicht reicht. Es gibt auch intakte Familien, die sich nicht mehr als ein Kind leisten können.
Kinder kosten Geld. Ist so. Hab ich mir nicht ausgedacht, um dich zu ärgern.
Mit deinem Einkommen wäre ein zweites Kind auch mit derselben Frau eine finanziell äußerst knappe Angelegenheit. Selbst dann, wenn die Mutter der Kinder sofort wieder eine Teilzeittätigkeit aufnehmen würde, sobald das jüngst Kind im KiGa ist.
Eine künftige Zweitfrau für dich sollte
a) von Haus aus vermögend sein oder
b) beruflich erfolgreicher als du sein oder
c) bereit sein, mit dir und euren künftigen Kindern dauerhaft in Armut zu leben.
Alles andere sehe ich vor den Weichen, die du selbst in der Vergangenheit gestellt hast, als wenig realistsich an.
Und ich finde die Einschränkungen, denen du mit deinem mehrfach operierten Kind unterworfen bist, nicht unfairer, als die Tatsache, dass nicht jeder im Eigenheim wohnen oder im öffentlichen Dienst arbeiten oder promovieren kann. Wer das kann und sich dabei wohlfühlt, darf sich freuen. Wer sich schon früh im Leben anders entschieden hat (Urlaub statt Bausparvertrag, cooler Job statt dröger Verwaltungsschule, mit 16 eigenes Geld statt jahrelang zu studieren), hat mpMn wenig Grund, sich zu beschweren.
Es hat dich niemand gezwungen, eine Frau zu schwängern, mit der du nicht alt werden kannst oder willst. Kinder (auch kranke und besonders bedürftige) kann man nicht umtauschen, wenn man merkt, dass der Lebensunterhalt ins Geld geht.
Dass deine Ex vor dem Hintergrund der Krankengeschichte eures Kindes eine Ausbildung macht und hoffentlich bald einen Job (und eine Betreuung für das Kind im Anschluss an die KiGa-Zeit) findet, ist für dich schon sehr, sehr vorteilhaft. Mit den OPs und der Vorgeschichte könnte sie problemlos jeden Familienrichter davon überzeugen. dass es aus Gründen des Kindeswohls nicht sinnvoll ist, wenn sie mehr als eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt.
Du hast Grund dankbar zu sein, dass euer Kind überhaupt noch lebt. Als GKV-Beitragszahlerin finde ich es richtig, wenn meine Beiträge für solche Zwecke verwendet werden. Deine Träume von einer Patchwork-Großfamilie möchte ich trotzdem ungern sponsern.
Kopf hoch, deine lage ist nicht aussichtslos! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo zusammen,
mit Interesse verfolge ich dieses Thema.
Kurze Frage zu der KiTa-Gebühren Regel:
NivaSoft hat geschrieben, dass seine Frau diese Jahr eine Ausbildung beginnt. Dadurch erzielt sie ja auch ein (wahrscheinlich sehr geringes) Einkommen.
Wird diesen Einkommen und das Einkommen von NivaSoft nicht gequotelt und beide müssen sich anteilig beteiligen?
Oder wird das Ausbildungseinkommen seiner Ex gar nicht herangezogen, da es (wahrscheinlich) unter dem SB von NivaSoft liegt?
Grüße,
various
@guru: Genau diese Situation ist die perfideste die das deutsche Unterhaltsrecht da zu bieten hat. Arbeitet die KM, so kann man ja noch argumentieren das die Kita nötig ist DAMIT die KM arbeiten kann. Die Kosten werden dann halt auf beide Eltern verteilt.
Arbeitet die KM halt aber nicht weil keinen Bock, und verschafft sich zusätzlich noch Freizeit durch die Verbringung des Kindes in der Kita, dann prämiert der Staat dies noch indem der KV diese Zusatzfreizeit der KM auch noch bezahlen darf ....
@various:
es zählt für die Quotelung nur der Anteil des Einkommens über Selbstbehalt. Unterm SB kannst Du eh keinen Unterhalt, auch nicht in Form anteiliger Beteiligung, verlangen.
Gruss von der Insel
Guten Morgen habakuk
Die KM muss aber in der Regel nach 3 jahren wieder Arbeiten also Eintrittsalter Kiga!!
Ich sage nicht das es solche Fälle nicht gibt habakuk.....
@habakuk, und das ist genau der Punkt in den Deutschen Unterhalts(un)Recht! Es geht nichts um des Wohl der Kinder sondern immer um des Wohl des KM. Nach der Bundesgerichtshof Urteil XII ZR 138/04, sind Betreuungsunterhalt gegenueber Barunterhalt grundsaetzlich gleichwertig! Was komisch ist, waehrend die Barunterhalt regelmaessig heftig steigt, gleichmaessig reduziert sich die Betreuungsunterhalt und verantwortung fuer die KM auf kosten der Barunterhaltspflichtiger. Ist es sinnlos dann dass Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind? Noch Perverser ist, wenn die Kinder 49% der Zeit beim Vater verbringen, und 51% der Zeit beim Mutter verbringen, muss trotzdem der Vater der Voelle Barunterhalt zahlen.
mfg
cicero
@guru: Aber nicht in unserem Land! Zwar steht das so im Gesetz, da hast du recht, aber da steht auch noch das kleine Detail das der Einzelfall zu betrachten ist.
Nunja, irgendwie sehen seltsamerweise alle Einzelfälle so aus das eine KM mit einem 3-Jährigen Kind auf gar keinen Fall vollzeit arbeiten kann - da findet sich IMMER eine Begründung.
Das gilt natürlich nur dann, wenn es einen privaten Finanzier gibt den man zur Kasse bitten kann. Ist die selbe KM auf Sozialleistungen angewiesen, dann gelten schlagartig andere Maßstäbe welcher Tätigkeitsumfang ihr denn zugemutet werden kann.