Hallo
Ich habe eine frage.
Meine Tochter wir jetzt 3 Jahre alt und geht in die Kita. Der BU fällt im September weg und die KM hat mich jetzt bezueglich der kita kosten angeschrieben. Sie meint nach der Berechnung vom Amt. Wurde ihr Einkommen und das Einkommen ihres freundes als Berechnungsgrundlage herangezogen. da ich jetzt darueberinfomiert wurde das die zwei in drei wochen heiraten wollen. Meine ex verdient bei ihrem bald Mann in seinem Geschäft 400 Euro. Muss ich jetzt die kompletten kosten tragen oder kann ich sein Einkommen mit einrechnen undn dann Quoten.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße seb
HI,
1. Ist doch mal geil, dass sie heiratet - besser kann man den Unterhaltsanspruch Dir gegenüber (zumindest was weitere Unterhaltszahlungen angeht) nicht abbrechen. Also freu Dich.
2. Da können Dir unsere Unterhaltsexperten noch genaueres sagen. Anssonten nutz auch mal die SuFu zum Tehma Kita-Kosten. Wichtig ist, dass Essenskosten auf jeden Fall rausfallen, da sie schon im normalen KU-Satz mit drin sind. Gruß Ingo
Aus der SuFu zum Thema:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-18028-start-msg193000.html#msg193000
Muss ich jetzt die kompletten kosten tragen oder kann ich sein Einkommen mit einrechnen undn dann Quoten.
Auch wenn das ein ganz schmales Brett ist, würde ich letzteres zunächst mal so tun.
Schließlich führt sein Einkommen ja auch zu erhöhten Kitakosten, für die du nichts kannst und von irgendetwas wird sie ja auch leben.
Alternativ kannst du sie auch auffordern die Kitakosten fiktiv auf Basis ihres Einkommens berechnen zu lassen und dich daran beteiligen.
Hast du das GSR verloren oder nicht bekommen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
also ist vielleicht falsch von mir rueber gekommen.
Die Kita hat feste Kosten, welche nicht gehalts und einkommenabhaengig sind.
Diese belaufen sich bei unserer Tochter auf 116Euro plus 86Euro Verpflegung.
Jetzt hat meine Ex einen Antrag auf Befreiung der Kita kosten bei der Stadt gestellt.
Sie hat dafuer das einkommen fuer sich und ihren zukuenftigen Mann eingetragen.
Daraufhin hat die Stadt den antrag abgelehnt. Da anscheinend das Einkommen beider hoch genug sei.
Zur Info, Ihr Next hat ein Geschaeft in dem sie offiziel arbeitet, aber nur ca. 410 Euro verdient.
Jetzt kam meine Ex und moechte natuerlich wiedermal wie erwartet Geld.
Mir ist bewusst das ich das Verpflegungsgeld abziehen kann.
Meine Frage zielt aber eher daraufhin, welches Einkommen kann ich ihr "fiktiv", aufgrund der Ehe, anrechnen.
Denn bei ausreichendem Einkommen koennten diese Kosten ja gequotelt werden.
Kann mir ihr mir da helfen??
gruesse seb
Guten Morgen,
zur Berechnung , möchte ich jetzt nix sagen, da ich mich damit nicht auskenne, aber mal was anderes, was mir auffällt.
Offiziell verdient deine Ex 410 €. Wie viel arbeitet sie denn da, in h gemessen? und dein Kind kostet 202 € inkl. Verpflegung im Kindergarten. Wie lange ist sie denn da?
Meiner Meinung nach, das hat mit dem rein rechtlichen nichts zu tun, sollte deine Ex, wenn eurer Kind praktisch VZ betreut wird, die Kosten für die VZ Betreuung nicht verlangen dürfen, denn bei 410 € im Monat gehe ich von max 2 Tagen in der Woche arbeiten aus. Sollte sie viel mehr arbeiten, ist der Stundenlohn sittenwidrig, egal ob bei ihrem Mann oder nicht.
Eigentlich ist es dann nicht dein Problem, wenn sie das Kind Vollzeit betreuen lässt, obwohl sie so wenig arbeitet.
Genau sowenig kann ein Arbeitsloser, der ein Kind Vollzeit betreuen lässt, auch nicht hingehen und sagen, los zahl mal, denn es besteht ja nicht die Notwendigkeit, das Kind in VZ betreuen zu lassen. Mal ganz abgesehen davon, dass ein AL eher nur einen Halbtagsplatz bekommt...
Nur so vor mich hingedacht...
Also Exlein schafft ca. 25-30h die Woche, natuerlich waehre das auch keine Begruendung fuer einen Vollzeitjob, aber ihr "Arbeitgeber" hat ihr eine Bestaetigung geschrieben, das er sie nur einstellt wenn sie flexibel ueber den Tag verteilt einsetzbar ist. Dies hat die Stadt akzeptiert.
Klar ist der Lohn sittenwidrig, aber wen juckt es. Bis August musste ich Bu zahlen, also hat es niemanden interessiert und jetzt ist sie verheiratet und da Bock es auch keinen.
seb,
einfach der Arbeitsvertrag von deinem EX verlangen sowie alle moeglichen Unterlagen und Einkommenbescheide. Wenn irgendwo steht dass deine ex 25 bis 30 Stunde die Woche arbeitet (oder arbeiten muss), einfach die gelegenheit beim Gericht erklaeren lassen. Deinen Ex wird sowieso nichts aufgeben dir zu Aergern und wird sowieso beim Familiengericht landen.
Lieber wenn Du dich sich jetzt vorbereitest fuer einen Gerichts beschluss! (ausser wenn Du willst einfach bezahlen).
Am besten immer deinen Ex sagen dass Du bereits bist, dein richtig aufgequotelt anteil zu bezahlen. Auf deine sicht (und richtig) soll die quotierung nichts 100% bei dir und 0% bei deiner ex sein. Es muss sich richten auf 25-30 Stunde die Woche arbeit durch ein Fiktives berechnung. Wenn deine ex Frau fuer einen Hungerlohn arbeitet, selber schuld nichts Du. Aber naturlich sagst Du deinen Ex nicht darueber. Alles beim Gericht erklaeren lassen.... Du sagst nur, Du zahlst nur wenn deinen Anteil richtig gequoltelt ist..... so das beim Gericht auch besser chances hast das Du eventuelle auch zahlen willst, aber deinen Ex spielt mit ihr Einkommen um ihr verpflichtung zu entkommen. Soweit ich weiss beide eltern sind verpflichtet die Kita kosten anteilig zu bezahlen.
viel glueck
mfg cicero.
Das Problem ist, das ich nicht davon ausgehe das ueberhaupt eine Arbeitszeit festgelegt wurde und wenn dann wird diese im verhaeltniss zum einkommen stehen. d.h. 2-3h die am Tag.
Also sollte ich sie am besten auffordern ihren Arbeitsvertrag zukommen zu lassen.
Ich bezweifel sehr das sie mir diesen geben wird, ich denke eher sie wird mir ihren Gehaltszettel geben und fertig.
Ich habe ihr selbstverstaendlich mitgeteilt das ich gern bereit bin, mich an den Kosten zu beteiligen, ich aber noch verschiedene Fragen haette und ich diese ihr in den naechsten tagen zukommen lassen werde.
Wie sollte ich jetzt am besten und taktisch am geschicktesten handeln.
Warum erkundigst du dich denn nicht mal bei der Stadt nach der Berchnungsgrundlage für den Kitabitrag. Normalerweise wird der Kita-Beitrag nach dem Ei kommn der Eltren berechnet.
Frag schriftlich nach, warum nicht dein Einkommen, sondern das ds Stiefvatres herangezogen wird und warum du dann den daraus resultiernden Beitrag übernehmen sollst. Lass mal berechnen, was du deinem Einkommen nach zahlen müßtest und biete der KM dann diesen Betrag an. Allrdings kann es sein, dass der Betrag auch nicht niedriger ausfällt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo seb,
Gehaltszettel ist nichts genug. Wenn deinen Ex nur die Gehaltszettel schickst, verlangst Du nochmals der Arbeitsvertrag. Du hast ein Recht festzulegen ob die Einkommen stimmt mit Arbeitsvereinbarung zwischen deinen Ex und ihr Arbeitsgeber.
Ich errinere mich damals, dass meine Ex frau von mir der Arbeitsvertrag verlangt hatt und wann ich die Trennungsunterhalt bestritten habe, hatte auch das Gericht die Arbeitsvertrag zwischen meinen ex-Frau und ihr Mutter verlangt.
Du einfach verlangst und wenn sie es nichts tut, einfach nicht zahlen bis Du alle vollstaendige Unterlagen bei dir vor liegen. Du solltest einfach in der Brief an deiner EX das klar zu machen!
In der Arbeitsvertrag muss festgelegt wie lange und wie oft deinen EX arbeiten soll. Wenn Du behauptest dass deinen Ex mehr Stunde arbeitet als in der Vertrag festgelegt worden ist, und Du kannst es nachweisen, vielleicht kannst Du doch von das Gericht ein Fiktives einkommen fest zu stellen.
Erfahrungsgemaess, passiert dass wenn Du so viele Unterlagen verlangst, die gegenseite hatt "Angst" zu zeigen was, mit wem und wie viel sie verdienen.... Deshalb einigen dann schnell ohne Gericht usw fuer eine 50% / 50% teilung des Kosten. Sei bereits, aber, mindestens die haelfte des Kita Kosten (nicht die Verpflegung.. diese sind von KU mit trinn) zu tragen....Zeigst Du dich bereits die haelfte des Kita Kosten zu tragen ansonsten brauchst Du alle Unterlagen von deinen Ex. (Unter die haelfte wirdst Du nichts durchkommen. Deinen Ex verdient bestimmt nicht so viel wie Du)
viel Glueck,
mfg
cicero
Hall seb,
noch was, habe ich vergessen... Ich haette erkundigt ab wann die Kita Kosten faellig sind. Dann zahle ich ab die Faelligkeit nur die haelfte des Kita Kosten. Den Rest betrag muss deinen EX beim Gericht klagen, selbstverstaendig wann sie bereits ist die vollstaendige Unterlagen dir zu schicken.
Wenn sie das nichts tut, dann muss sie eben klagen. Es ist moeglich deine Ex gewinnt die Klage, und Du muss den Restbetrag selber berappen. Aber wenn die Gerichts festlegt dass deine ex ihr Unterlagen nichts vollstaendig an dir geschickt hatt, muss sie wahrscheinlich den Gesamten Gerichts und aussergerichtliche kosten tragen! Bin ich nichts ganz sicher, aber vielleicht jemand hier kann es genauer sagen.
Meine Meinung nach, Du kannst auf keinen fall festlegen wie hoch dein Anteil ist ohne die verlangten und vollstaendigen Unterlagen zu haben. Und das solltest Du im schlimmste Fall beim Gericht bestreiten... naturlich falls es beim Gericht landet...
sorry aber mein Deutsch ist nicht ganz Gut.
mfg
cicero
Hallo Seb,
der Kindegartenbesuch gilt als "pädagogisch wertvoll", deshalb wird eine Diskussion über Notwendigkeit zu nichts führen.
Ein Argumemt, dass bisher keine Rolle gespielt hat ist, dass das Einkommen Deiner Ex nicht nur ihr Arbeitseinkommen ist sondern auch ein Taschengeldanspruch gegen den Ehemann besteht. Wird dieser mit in die Rechnung mit einbezogen dürfte es für Dich besser aussehen.
VG Susi
Moin seb,
es kann sogar sein, dass die Berechnung noch "komplizierter" ist: Wie @Susi64 schon schrieb, gilt der Kindergartenbesuch als "pädagogisch sinnvoll für die Entwicklung der Sozialkompetenzen"; seine Kosten sind daher vom Unterhaltsverpflichteten (Dir) zu tragen; egal, ob die Mutter 40 Stunden pro Woche arbeitet oder auf dem Sofa liegt.
Die Berechnung der Beitragshöhe kann dagegen - das ist regional unterschiedlich - vom Haushaltseinkommen der Mutter und ihres (zukünftigen) Ehemannes abhängen, auch wenn dieser in keiner Weise verpflichtet ist, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Darauf hast Du keinen Einfluss. Es bringt Dir jedenfalls nichts, das Einkommen Deiner Ex überprüfen oder gar künstlich "hochjazzen" zu wollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Seb,
Kitagebühren sind Mehrbedarf. Dazu zählt nicht das Essengeld.
Zitat von http://www.sozialleistungen.info/news/09.07.2009-unterhalt-kita-gebuehren-sind-mehrbedarf/
Bei der Berechnung des Mehrbedarfs gelten folgende Grundsätze: Für den Mehrbedarf kommen grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen auf. Verdient also der unterhaltspflichtige Elternteil deutlich mehr als der betreuende Elternteil, muss der Unterhaltspflichtige auch mehr zahlen. Ferner gilt: Verdient der betreuende Elternteil weniger als 1100 Euro im Monat, ist der Unterhaltspflichtige generell zur Übernahme des gesamten Mehrbedarfs verpflichtet.
Dann sieht es mit 410€ natürlich nicht gut aus.
Ich würde es trotzdem mit dem Angeot von 50% der Kosten wie es meine Vorredner empfohlen haben versuchen.
VG Susi
Moin Susi,
in Deinem Link (und anderen Kommentaren zu diesem Urteil) steht aber auch:
Verdient der betreuende Elternteil weniger als 1100 Euro im Monat, ist der Unterhaltspflichtige generell zur Übernahme des gesamten Mehrbedarfs verpflichtet.
Was im konkreten Fall bedeutet: Ob die KM nun 400 oder 600 EUR verdient, ist unterm Strich ohne Belang. Entscheidend ist im Zweifelsfall sowieso nur die Gehaltsabrechnung und nicht die Spekulation darüber, was sie da wohl mit ihrem künftigen Ehemann getrickst haben könnte.
Insofern ist es in einem solchen Fall sicher keine schlechte Idee, der KM die Übernahme der halben Kita-Kosten anzubieten - aber mit dem Wissen im Hinterkopf, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass sie das Angebot annimmt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde auch 50% der Summe ohne die Bewirtung anbieten und ansonsten, die Erörterung der Details zum 400,-€ Job, und evtl. Taschengeldansprüchen gegen ihren Neuen vor Gericht fortzusetzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mir stellt sich trotzdem die Frage, wieso bei diesem "Gehalt" 30-35 h die Wohe Arbeit-->Vollzeitbetreuung des Kindes. Bei jedem anderen AG hätte sie diesen sittenwidrigen Lohn abgelehnt, und deshalb nur eine TZ Betreuung im Kiga bekommen, wenn AL. Deshalb würd eich auch nur die Kosten für eine Halbtagsbetreuung übernehmen. Ist ja eig nicht das Problem des TE, dass sie gern für 2,70 € netto die Stunde arbeiten möchte...
Hallo
Deine Exe Arbeitet 35 Stunden in der Woche ist ja ca.80% was sie verdient ihr problem.
Wo kein Kläger auch kein Richter ,der Mann deiner EX spielt m.e. keine Rollen würde es auch nicht für evtl. BU Ansprüche deiner Exe geg. dich.
Du hast der Exe einen Schaden angerichtet und diesen musst du auch bezahlen, so sieht es auch der BGH und der rest der Bande beim BMJ.
Die Lage ist natürlich sch.... aber lieber KIgakosten von 100 Euro als vermutlich unbefristeten BU,
deine Ex Arbeitet ja 80% .
Sie kann ja 35 Stunden die Woche Arbeiten und darüber solltest du froh sein meine EXe konnte dies lange nicht .
Ihr geringes Gehalt ist jedenfalls nicht durch KInd entstanden viell. um das Finanzamt etwas zu.......na ja lassen wird es :topsecret:
Guru