Kindsunterhalt nach...
 
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Kindsunterhalt nach Heirat durch Ehefrau ?

 
(@bandit72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen, bin absolut neu hier im Forum

ich bräuchte mal dringed einen Rat..

Ich werde demnächst heiraten und habe bereits ein uneheliches Kind im alter von 8 Jahren.
Jetzt die Frage - was kommt auf meine baldige Ehefrau zu sollte ich aus irgendwelchen Gründen in Zukunft arbeitslos/ erwerbslos werden in Bezug auf den Kindsunterhalt an meine uneheliche Tochter ?  ( natürlich nicht geplant aber sowas kann ja in der heutigen Zeit schneller kommen als einem lieb ist..)

- muß meine "neue" Ehefrau ( war mit der Ex nicht verheiratet ! ) für evtl Zahlungsausfälle von mir geradestehen ?

- falls ja - kann man ggf mit einem Ehevertrag meine Zukünftige vor so etwas schützen ??

Gruss
Bandit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 16:57
 elwu
(@elwu)

Jetzt die Frage - was kommt auf meine baldige Ehefrau zu sollte ich aus irgendwelchen Gründen in Zukunft arbeitslos/ erwerbslos werden in Bezug auf den Kindsunterhalt an meine uneheliche Tochter ?

Hallo,

der KU für deine Tochter ist allein deine Sache.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 17:01
(@papi74)
Registriert

Hallo Elwu,

der KU für deine Tochter ist allein deine Sache.

Ich bin der Meinung schon mal gehört zu haben, dass der Ehepartner indirekt zu Zahlung verpflichtet werden kann.
Sollte der Unterhaltsschuldner nicht zahlungsfähig sein, so ist Ihm der Ehepartner je nach Einkommen zum Unterhalt verpflichtet und dieser kann dann zum KU eingesetzt werden.

Ich kann mich da aber auch fürchterlich irren.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 17:26
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Bandit,

solltest Du arbeitslos werden, musst Du erst einmal den Unterhalt in titulierter Höhe weiterbezahlen (ich gehe einfach davon aus, dass Du einen Titel hast). Erst nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit kannst Du eine Neuberechnung aufgrund Deines Arbeitslosengeldes durchführen lassen.

Da es bei Arbeitslosigkeit aber bei Dir und Deiner Zukünftigen wahrscheinlich eh nicht rosig aussieht, wird sie wahrscheinlich in Eurer Ehe in die "Pflicht" genommen und zahlt somit indirekt den Unterhalt.

Es sollte Deiner Zukünftigen klar sein, dass sie irgendwie mit im Boot sitzt, wenn sie sich einen unterhaltspflichtigen Mann "angelt".  😉

LG

Julia

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 18:49
(@frederik567)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin auch der Meinung das sie theoretisch "gezwungen" werden könnte für den Unterhalt deiner Tochter aufzukommen - mitgehangen, mitgefangen!  🙂
Aber hoffentlich kommt ihr nie in die Lage das so regeln zu müssen!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 14:51