Hallo ,
so jetzt war ich beim Jugendamt und habe mich dort mal informieren lassen. Erstmal ein Lob an die Dame die mich dort betreut hat. Sie war sehr nett und hat sich in meiner Sache sehr angagiert und sehr viele Informationen gesammelt (Notar,Jugendamt intern). Wie ich vermutet hatte sieht das mit dem Unterhalt augrund des §1739 sehr schlecht aus. Dieser Gestzestext befreit nämlich die Mutter soweit ich den Unterhalt für das Kind erbringen kann von Ihren Zahlungen (trotz BGB Gesetz das eigentlich zum Unterhalt verpflichtet). Deshalb gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Nur falls es mir irgendwie nicht mehr möglich ist muß Sie dann Zahlen (Wenn mir zum Leben ein gewisser Betrag nich mehr bleibt). Momentan wäre es so, dass in dem Alter in dem sich meine Tochter befindet eigentlich ein Regelunterhalt von 241,- € gezahlt werden müsste. Was mir natürlich nicht hilft und es sich das Jugendamt in dieser Sache recht einfach macht war der Vorschlag die Mutter zu Fragen, ob sie nicht freiwillig etwas zum Kindesunterhalt zahlt. Da sehe ich allerdings schwarz. Wer gibt schon freiwillig Geld her, das ihm Notariell zugesteht ? Auch Gerichtlich habe ich wenig Chancen, da mir erklärt wurde,dass die Mutter falls sie Geld zahlt aufgrund §1739 wieder zurückverlangen kann. Also alles Pustekuchen. Da meint man es einmal nur gut und wird dafür doppelt bestraft : Kein Geld (im Gegenteil ich muß alles zahlen) und dafür die ganze Arbeit. Ich hoffe nur das es mir meine Tochter irgenwann dafür anrechnet was ich für sie getan habe.
Tschau
Hodde
Hey Hodde!
Also irgendwie kann ich das ja persönlich nciht wirklich verstehen...
Nur weil du den Unterhalt für deine Tochter bestreiten kannst ist sie aus der Verpflichtung für den Unterhalt mit zu sorgen raus?
Das kann doch wohl nicht sein?
Gut ihr seit zwar nicht verheiratet gewesen wenn ich das richtig seh .. aber dann bräuchten ja aqucheinige Väter die mit der Km auch nicht verheiratet waren auch keinen Unterhalt zahlen.. also irgendwie finde ich das merkwürdig..
Kann mir das nicht wirklich vorstellen das sie so einfach aus der Verpflichtung ist..
Und wunder mich teilweise auch das es desahlb kein UVG gibt..hm..merkwürdig alles find ich...
Soltest das evtl nicht so im Raum stehen lassen u es weiter versuchen..
Grad sie als Km solte ja wohl erst recht mitverpflichtet sein Unterhalt zu leisten..u vermutlich wird sie ja auch ein gutes Einkommen haben..
Sag mal kümmert sie sich eigentlich noch um ihre Tochter??
Oder das auch nicht?
Also bleib dran..kann doch nicht so richtig sein
U drückke mal die Daumen das sich das noch alles löst..das Prob
Gruß
Jens