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Kindesunterhalt und Fahrtkosten zur Schule

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(@onelive)
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Hallo mein bester Kumpel ist total verzweifelt er bezählt jeden monat sein unterhalt und jetzt wechselt sein sohn (11jahre) in eine andere schule und jetzt kommt sien frau an(kind lebt bei ihr)soll er auch noch die halben fahrtkosten zur schule bezahlen ?frage ist es nicht in dem kindesunterhalt abgedeckt weil er hat keinen kontakt zur frau und deshalb kein absprache mit ihr hat, was kann er gegen tun wäre für jede antwort dankbar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 19:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ist es nicht in dem kindesunterhalt abgedeckt

Ja

was kann er gegen tun wäre für jede antwort dankbar

Die Forderung ignorieren

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 19:53
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

hallo was kommt im schlechten falle auf ihm zu dankbar für jede antwort gruss onelive

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 20:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

aus welchem Grund werden den ndie Fahrtkosten nicht vom Land übernommen?

Normalerweise werden am Gymnasium bis einschließlich Klasse 9, an den anderen Schulen bis einschließlich Klasse 10 die Fahrtkosten nicht von den Eltern verlangt.

Außnahme ist, das das Kind ohne Not auf eine weiter entfernte Schule geht. In diesem Fall wäre u.U. noch zu klären, ob der KV damit einverstanden war und die Anmeldung mit unterschrieben hat. Hat die Mama allein entschieden muß sie auch für die Kosten aufkommen. War es eine gemeinsame Entscheidung könnte u.U. er an den Fahrtosten  beteiligt werden. Ist aber eher unwahrscheinlich.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 15.07.2011 20:46
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Normalerweise werden am Gymnasium bis einschließlich Klasse 9, an den anderen Schulen bis einschließlich Klasse 10 die Fahrtkosten nicht von den Eltern verlangt.

also bei uns ist das total normal, dass die Kinder eine Monatskarte haben, die bezahlt nicht das Land, sondern die Eltern. Natürlich werden die indirekt vom Land bezuschusst weil Schülertickets preiswerter sind ... also quasi von mir als Steuerzahler???? Aber das führt hier zu weit  😉

zur Frage von onelive...sowas ist ganz normal im Ku anteilig enthalten.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2011 00:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie geht das

und jetzt kommt sien frau an

und das

er hat keinen kontakt zur frau

zusammen?

Ansonsten stimme ich den Vorschreibern zu: Man kann unberechtigte Forderungen auch einfach ignorieren. Das ist in jedem Fall besser als wegen einer Schülermonatskarte "total zu verzweifeln": Wenn einen das schon komplett aus dem Tritt bringt - wie wollte man dann auf eine nicht vorhersehbare Waschmaschinen-Reparatur oder auf steigende Benzinpreise reagieren, denen man tatsächlich nicht ausweichen kann?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.07.2011 15:21
(@onelive)
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Hallo leute mein Kollege holt alle 14 tage sein sohn von zuhause(kindesmutter ) ab, sein köfferchen steht vor der tür und sohn wartet vor geschlossen Tür bis sein papa kommt und ihn holt,alle 2 monate stehen die marschbefehle(per Zettel in der tasche frau ist nicht fähig mit ihm zu reden) er brauch neinen neuen ranzen, er fährt mit der schule auf klassenfahrt ,er brauch eine zähnespange wie sollte er sich am besten verhalten am besten klappe halten und alles ignorieren bis das kind 12 jahre ist und ihn über den sachbehalt aufklären wäre für jede antwort dankbar gruss onelive

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2011 18:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin onelive,

na klar kann man das ignorieren - wo steht, dass man auf schriftliche Befehle auf Zetteln reagieren muss?

Wenn die Ex Deines Kumpels nicht in der Lage ist, sachlich mit dem Vater des Kindes über dessen Belange zu kommunizieren, muss sie das Portemonnaie eben allein aufmachen; so einfach ist die Welt. Wenn sie dagegen weiss, dass sie ihn bereits mit kleinen Fresszetteln in die "totale Verzweiflung" (siehe oben) treiben kann: Warum sollte sie das Spiel beenden?

Dein Kumpel soll sich mal daran erinnern, dass er Eier in der Hose hat - und sich entsprechend verhalten...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.07.2011 18:53
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mein kumpel war wieder dagewesen und hat mir den zettel gezeigt da steht darauf es ist unterhaltsrechtlicher mehrbedarf.ps Ich habe ihm gesagt er solle alles ignorieren gibt es denn so was unterhaltslicher mehrbedarf wäre für jede antwort dankbar

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2011 14:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin OL,

gibt es denn so was unterhaltslicher mehrbedarf

ja, das gibt es schon. Eine Busfahrkarte gehört aber nicht dazu; genausowenig wie eine Klassenfahrt, denn das sind absehbare Kosten. Bei Zahnspangen müssen Kosten vorgeschossen werden, die man nach abgeschlossener Behandlung aber wiederbekommt; insofern sind das auch keine echten Kosten. Was diskutabel ist, ist Nachhilfe o. ä. - aber auch hier müssen Eltern in der Lage sein, sich über die Belange gemeinsamer Kinder zu verständigen. Wenn Madame die Kommunikation verweigert, ist es eben Essig mit zusätzlicher Kohle.

Wovor hat Dein Kumpel denn so einen Schiss? Er macht sich doch sicher auch nicht in die Hosen, wenn ihm irgendwer einen Zettel zusteckt, auf dem steht "gib mir 100 EUR!" Er soll den Käse ignorieren und gut isses.

Grüssles
Martin
(der sich solche "Zettel" seiner Ex zur allgemeinen Belustigung an die Klowand getackert hätte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 17.07.2011 14:16




(@onelive)
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Hallo Leute
Mein kumpel hat jetzt post bekommen vom Jugendamt (kindesunterhalt tituliert) jetzt fordert sie die fahrtkosten über das jugendamt ein (fahrtkosten und bearbeitungskosten) ohne mit ihm zureden wie soll er sich beim jugendamt verhalten soll er ihnen ein info schicken oder soll er alles ignorien(weil er eine andere schule zugestimmt hat schriftlich soll er löhnen er möchte seinem sohn keine steine in den weg legen) und das härste ist ja ,er wird darauf aufmerksam gemacht das was seine Ex macht ohne zu reden je die hälfte zahlen (Sonderbedarf)  soll, den unterhalt bezählt er, wäre für jede antwort dankbar gruss onelive.Ps ich dachte es wäre mit dem unterhalt alles abgedeckt

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2011 14:56
(@staengler)
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Servus onelive,

hat sich das JA dazu geäußert, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese anteiligen Kosten bei ihm verlangen?
Wenn nicht, dann soll er mal dort danach fragen.

Wie Du schon aus den anderen Antworten dazu erkennen kannst, wird viel darüber gestritten, was durch den Kindesunterhal tmit abgegolten ist, und was nicht.
In der Regel sind alle vorhersehbaren und somit planbaren Kosten bereits im KU mit drin. Fahrtkosten zur Schule gehören meiner Ansicht nach dazu.

Mich würde die Antwort auf die Frage von Tina noch interessieren:

aus welchem Grund werden den ndie Fahrtkosten nicht vom Land übernommen?

Normalerweise werden am Gymnasium bis einschließlich Klasse 9, an den anderen Schulen bis einschließlich Klasse 10 die Fahrtkosten nicht von den Eltern verlangt.

Außnahme ist, das das Kind ohne Not auf eine weiter entfernte Schule geht. In diesem Fall wäre u.U. noch zu klären, ob der KV damit einverstanden war und die Anmeldung mit unterschrieben hat. Hat die Mama allein entschieden muß sie auch für die Kosten aufkommen. War es eine gemeinsame Entscheidung könnte u.U. er an den Fahrtosten  beteiligt werden. Ist aber eher unwahrscheinlich.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 09.09.2011 15:03
(@onelive)
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Hallo
Weil er für den schulwechsel nicht heimatnah 3 kilometer sonder 5 kilometer zugestimmt hat so stäande es in der unterlage die durch anfallenden mehrkosten (ex wahrscheinich mit schulantrag jugendamt gegangen) sind nach der geltenden rechtsprechung des bgh (jahreskarte)von beiden eltern zutragen die aufgrund des wechsels nach 5 kilometer nicht über das schulgesetzt gedeckt sind gruss onelive

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2011 15:22
(@united)
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Moin Onelive,

besser als Hörensagen wäre eine Selbstanmeldung Deines Kumpels sowie das anonymisierte Einstellen des JA-Briefes.

Hat das JA sich auf ein konkretes Urteil des BGH berufen ?

Wie hoch sind denn die (Mehr-)Kosten ?

Hört sich für mich nach wie vor nach einer nicht Ernst zu nehmenden Forderung an ...

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 09.09.2011 15:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

wenn er tatsächlich dem Schulwechsel an diese Schule schriftlich zugestimmt hat, dann wird er wohl auch die anteiligen Transportkosten in diesem Fall übernehmen müssen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.09.2011 15:32
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Könnte er dem nächsten schuljahr wiederrufen auf die schule nach drei kilometer

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2011 15:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Könnte er dem nächsten schuljahr wiederrufen

na das macht aber auch keinen Sinn.
Auf das Kind sollte hierbei schon auch Rücksicht genommen werden und nicht nur auf den eigenen Geldbeutel.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 15:38
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
werde mein kumpel den ratschlag geben soll zum jugendamt gehen er möchte gerne wissen nach welchen bgh abgedeckt ist und möchte gerne wissen welche kosten auf ihn zukommen da die kindesmutter nicht mit redet und sich hinter das kind stellt (heisst doch wer bestellt der zahlt ,könnte ohne sein wissen noch mehr überraschungen kommen)anderfalls soll er die unterschrift entziehen und das kind soll ihn die 3 kilometerschule ziehen da beide das sorgerecht haben (kindesmutter muss erstmal den kindesvater fragen ob er überhaupt zustimmt sonst könnte sie ja alles auf den kindesvater abwalzen)wäre für jede antwort dankbar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2011 17:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin OL,

werde mein kumpel den ratschlag geben soll zum jugendamt gehen er möchte gerne wissen nach welchen bgh abgedeckt ist und möchte gerne wissen welche kosten auf ihn zukommen da die kindesmutter nicht mit redet und sich hinter das kind stellt (heisst doch wer bestellt der zahlt ,könnte ohne sein wissen noch mehr überraschungen kommen)anderfalls soll er die unterschrift entziehen und das kind soll ihn die 3 kilometerschule ziehen da beide das sorgerecht haben (kindesmutter muss erstmal den kindesvater fragen ob er überhaupt zustimmt sonst könnte sie ja alles auf den kindesvater abwalzen)wäre für jede antwort dankbar

wenn Du im Interesse Deines Kumpels wenigstens lesen würdest, was man Dir schreibt, hättest Du verstanden, dass das so nicht läuft. Zum einen hat das JA sowieso nix zu entscheiden; zum anderen würde Dein Kumpel achtkantig auf die Nase fallen, wenn er sein Sorgerecht dafür verwendet, sein Kind aus einer Schule und einer Klasse zu reissen, um ein paar Euro zu sparen; genau dafür ist das GSR nämlich nicht gedacht.

Das Leben ist kein Wunschkonzert, und "Unterschrift entziehen" ist an keiner Stelle dieses Vorgangs vorgesehen. Der beste Rat ist nach wie vor: Dein Kumpel soll sich selbst hier anmelden; ansonsten gehen wohl essentielle Informationen im atmosphärischen Rauschen unter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.09.2011 17:47
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi...

Sehr geehrtes Amt,

nach der ständigen Rechtsauffassung und aufgrund verschiedener vergleichbarer Urteile muss ich davon ausgehen, dass vorhersehbare dauernde Kosten durch den Kindsunterhalt abgedeckt sind. Daher bitte ich sie zu belegen, auf welche Rechtsgrundlage sie Ihre Forderung stützen. Zudem wird der Mehrbedarf nach Gehalt gequotelt. Daher würde eine Gehaltsauskunft von Frau *Ex* benötigt, um die Mehrbedarfsquotelung zu berechnen.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2011 11:39




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