Hallo alle miteinander,
wird bei der Berechnung von KU (Antrag durch KM) der Existenzgründerzuschuss (den ich beziehe) mit berücksichtigt? Ich habe dazu nirgends etwas gefunden... Weiß nur, dass er steuerfrei gewährt wird und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Viele Grüße
Hallo,
du bist erstrangig dem KU verpflichtet. Ich gehe mal davon aus, dass ein Titel etc. vorliegt.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass du vorher gearbeitet hast und dann nach kurzer Erwerbslosigkeit den Schritt in Selbstständigkeit wagen willst.
Meines Wissens nach, musst du mindestens den titulierten KU zahlen und später werden dann die Durchschnittsverdienste der letzten 3 Jahr harangezogen zu Bestimmung des KU's.
Falls du nicht in der Lage sein solltest den KU jetzt zu bedienen, so kannst du zu einer Nebentätigkeit verdonnert werden.
Mfg
papi74
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