Hallo zusammen,
ist eine Beitragsrückerstattung (BRE) aus der privaten Krankenversicherung dem
Einkommen zuzurechnen - wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Düsseldorfer Tabelle sieht hierzu nichts vor.
Gruss und noch einen schönen Abend
zahlmeister
Ich würde sagen. Ja.
1. Weil beim Pflegen sowieso jeder Kobo Einkommen ist.
2. Weil es tatsächlich dein Netto erhöht.
Die Zahlung wird ja vom Brutto abgezogen um dein Netto zu ergeben.
Wenn der abzuziehende Betrag nun kleiner wird, steigt den Netto.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Ist das wirklich relevant??
Hier geht es doch vermutlich um die Beitragsrückerstattung in der PKV, weil in einem (oder mehreren Kalenderjahren) keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Richtig? Und das sind vermutlich ein oder zwei Monatsprämien. Das durch zwölf geteilt - da bleibt doch soviel gar nicht übrig. Führt das zu einem Tabellensprung?
Und überhaupt: Wer weiß davon?
Gruß, Toto
Hi,
m.E. ist die BRE nicht dem Einkommen zu zuordnen. Dieses ist lediglich eine "Belohnung" für die Nichtinanspruchnahme der Versicherung. Außerdem unterliegt der Betrag
der Einkommenssteuer.
Es ist auch nicht sicher, dass der TO jedes Jahr eine BRE bekommt. Er kann die Versicherung in Anspruch nehmen, und oder die Versicherung zahlt keine mehr aus, da dieses keine
vertraglich vereinbarte Leistung ist. Die BRE ist in der Regel vom Unternehmensgewinn abhängig. Vergessen leider die meisten VN.
Gruß
nichtplatt
Hi,
wenn die Beiträge abgezogen werden, muss auch die Rückerstattung wieder addiert werden.
Ggf. kann man aber noch Aufwendungen (Arztrechnungen) abziehen, die man selbst bezahlt hat, um in den Genuss der Erstattung zu kommen.
Gruss von der Insel
Moin,
nachdem der TO die wichtigste Frage dieses Threads noch nicht beantwortet hat:
Und überhaupt: Wer weiß davon?
ist vieles Spekulation. Natürlich kann man als UH-Pflichtiger in vorauseilendem Gehorsam jeden ersparten oder zusätzlich verdienten Cent ungefragt der Gegenseite mitteilen. Aber wenn durch die paar Kröten Beitragsersparnis pro Monat (dann abzüglich privat bezahlter Gesundheitsdienstleistungen und -medikamente) nicht gerade ein Tabellensprung (in der Regel mit sensationellen Auswirkungen in der Grössenordnung von 20 EUR) erfolgt, stellt sich die Frage: Warum sollte man das tun?
Grüssles
Martin
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