Kindesunterhalt unb...
 
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Kindesunterhalt unbürokratisch - mache ich es falsch?

 
(@wolkenguss)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum

ich überweise monatlich für mein Kind den Kindesunterhalt den ich anhand der DDT und meinem Einkommen berechne an die KM. So weit - so unspektakulär.

Das Ganze läuft allerdings ohne „offizielle“ oder schriftliche Vereinbarungen/Titel/Forderungen etc. ab.

Nun frage ich mich, ob dieser „unbürokratische“ Weg mit irgendwelchen Risiken oder Nachteilen verbunden ist?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2021 12:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

perfekte Situation. Der Gesetzgeber setzt in der Grundvoraussetzung voraus, dass sich Eltern untereinander einigen sollen und eine gerichtliche Lösung immer nur das letzte Mittel der Wahl sein soll.

Rechtlich bist Du auch dahingehend auf der sicheren Seite, dass ein Unterhalt nicht rückwirkend gefordert werden kann. Anders könnte es werden, wenn Ämter ins spiel kommen (z.B. ARGE), die dann versuchen ein Maximum herauszuholen, um selber weniger zahlen zu müssen. Aber dies scheint bei Euch nicht zum Tragen zu kommen.

Ich würde sagen, alles richtig gemacht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2021 12:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Wolkenguss und ergänzend zu obigen (richtigen) Ausführungen:
Ich gehe davon aus, dass die geleisteten KU-Zahlungen im Zweifelsfalle belegbar sind, daher auch von mir: passt!
Ich hatte damals eine mündl. Vereinbarung mit KM zu unserem WM-Modalitäten; interessiert keine Stelle, da
a) wir uns an diese Vereinbarung hielten und
b) keiner von uns die öffentliche Hand involvierte.

Grüßung
Marco 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2021 13:11
(@wolkenguss)
Schon was gesagt Registriert

@Kasper &  @82Marco: Danke für eure Einschätzung, was Ihr geschrieben habt beruhigt mich. Als Banküberweisungen sind die Zahlungen auch  belegbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2021 22:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolkenguss,

Als Banküberweisungen sind die Zahlungen auch  belegbar.

Wenn dann als Verwendungszweck der Überweisung auch noch das Zauberwort "Unterhalt" sowie der Name des Kindes angegeben sind, dann kann da nach menschlichem Ermessen nichts schief gehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2021 01:17