Kindesunterhalt sel...
 
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Kindesunterhalt selbstständig berufsbedingte Aufwendungen

 
 J.W.
(@j-w)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

selbst nach 2 Gesprächen mit Fachanwälten für Familienrecht ist die Sachlage noch immer nicht klar, bzw berechnen beide unterschiedliche Dinge.

1. Ist es möglich als Selbstständiger dienstliche Fahrten mit dem Privatwagen vom Netto abzuziehen? Oder ist dies nur für Arbeitnehmer möglich? Kann man noch andere berufsbedingte Kosten absetzen? Macht es da Sinn die 5 % zu verwenden, falls ja)

2. Für die Berechnung des Einkommens wurde der Durchschnitt der Bruttoeinkünfte der letzten 3 Jahre (da Einkünfte unterschiedlich) verwendet. In diesem Fall 2022, 2023, und 2024.

Für die abzugsfähigen Ausgaben kann nun welches Jahr verwendet werden? Also Krankenkasse, Tilgungszinsen, fiktives Einkommen über Mieteinnahmen etc, muss das auch über die letzten 3 Jahre durchschnittlich genommen werden, oder nimmt man das laufende Jahr (also 2025?).

Ich hoffe ich habe es verständlich formuliert.

Für Antworten hierzu wäre ich wirklich sehr dankbar, 

einen schönen Sonntag noch, 

Jana

 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2025 18:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jana und willkommen hier!

Bei Selbstständigen wird das Einkommen prinzipiell aus Einnahmen abzgl. Ausgaben ermittelt (insofern die 5%-Regelung nicht anwendbar); zu den Ausgaben gehören m.E. auch dienstliche Fahrten (wenn Firmenfahrzeug nicht verfügbar ist, muss eben das private verwendet werden).

Geschrieben von: @j-w
Für die Berechnung des Einkommens wurde der Durchschnitt der Bruttoeinkünfte der letzten 3 Jahre (da Einkünfte unterschiedlich) verwendet.
Das ist korrekt, hier werden dann im Berechnungszeitraum angefallen Einnahmen abzgl. der Ausgaben (dazu zählen auch KK-und Rentenbeiträge, etwaige Zinsen für Firmendarlehen, etc.) ermittelt; der Überschuss ist dann das unterhaltsrelevante  Einkommen.
Die 5%- bzw. 4%-Regelung finden nach Abzug der Arbeitsaufwendungen und priv. Altersvorsorge meines Wissens hier keine Anwendung

So viel erst mal
Marco

 


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AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2025 10:15
 J.W.
(@j-w)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Guten Morgen und vielen Dank,

dann haben wir es auch richtig gemacht, bei den Ausgaben auch den 3 Jahres Schnitt zu  nehmen oder? So habe ich es jetzt verstanden. 

Da es eine bewohnte eigene Immobilie gibt, haben wir den Wohnwertvorteil als EK berechnet, auch im 3 Jahres Schnitt, und die Tilgungszinsen des Immobilienkredites also Ausgaben.

Ich finde es grad bei Selbstständigen ein recht komplexes Thema.

Vielen Dank für die Mühe!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2025 07:29