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Kindesunterhalt rückwirkend einklagen

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(@stiefvater007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin alleinerziehender Stiefvater. Ich habe vor 10 Jahren geheiratet. Meine Frau hat damals 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, hatte das alleinige Sorgerecht. Ich habe die Kinder nicht adoptiert, nur den Nachnamen ändern lassen. Der Vater der Kinder hat nie Unterhalt bezahlt, hat aber die Vaterschaft anerkannt und beim Jugendamt auch die Unterhaltsverpflichtung unterschrieben. Vor 1 Jahr ist meine Frau an Krebs gestorben. Die Kinder leben weiterhin bei mir. Ich habe seither die Vormundschaft für die Kinder und bekomme auch das Kindergeld. Der leibliche Vater hat sich nach dem Tod meiner Frau nie mit mir in Verbindung gesetzt oder sich nach „seinen“ Kindern erkundigt. Ich möchte nun den Kindesunterhalt einklagen, eventuell auch rückwirkend. Ist dies möglich und wie soll ich vorgehen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 15:27
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Kindesunterhalt (KU) ist nicht für die Vergangenheit einklagbar, der Schuldner muß erst in Verzug gesetzt werden. Sollte allerdings bereits ein Titel bestehen, kann üblicherweise für die letzten drei Jahre nachgefordert werden (unter bestimmten Umständen).

Da wir hier keine dezidierte Rechtsauskunft geben können, sondern nur allgemeine Hinweise auf Quellen oder auch Meinungen, wäre eventuell ein Besuch beim Anwalt angeraten.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 15:37
(@papi74)
Registriert

Hallo,

das einfachste wird sein, dass du den KV anschreibst und Ihn darum bittest:

a.) zahle bitte ab sofort den KU

b.) sei den Kindern ein Vater

Wenn du rückwirkend KU haben möchtest, würde ich mir an Deiner Stelle mal einen guten RA zulegen.

Das Ganze ist nicht ganz einfach und es spielen viele Faktoren eine Rolle.

Es wird für Dich leichter, wenn Ihr einen Titel habt...falls nicht so wird es extrem schwer.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 15:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stiefvater,

rückwirkend wirst du den KU nicht einfodern können, es sei denn es existiert ein gültiger Titel.

beim Jugendamt auch die Unterhaltsverpflichtung unterschrieben

Bedeutet das das er einen Titel über einen bestimmten KU-Betrag unterschrieben hat? Dann könntest du aus diesem Titel heraus pfänden lassen, aber das steht auch auf dieser Urkunde.

Ich möchte nun den Kindesunterhalt einklagen, eventuell auch rückwirkend. Ist dies möglich und wie soll ich vorgehen?

Du könntest eine Beistandschaft beim JA errichten lassen und die werden dann den KV auffordern sein Einkommen offenzulegen und den KU berechnen.

Der leibliche Vater hat sich nach dem Tod meiner Frau nie mit mir in Verbindung gesetzt oder sich nach „seinen“ Kindern erkundigt

Wie leif den vorher der Kontakt? Weiß er vom Tod deiner Frau? Warum kontaktierst du ihn nicht? Eigentlich ist es deine Pflicht den Kontakt herzustellen und zu fördern.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 15:38
(@stiefvater007)
Schon was gesagt Registriert

An midenightwish:
Deine Frage:
Wie leif den vorher der Kontakt? Weiß er vom Tod deiner Frau? Warum kontaktierst du ihn nicht? Eigentlich ist es deine Pflicht den Kontakt herzustellen und zu fördern.

Meine Antwort:
Solange meine Frau gelebt hat, hat er sie "erpresst" keinen Unterhalt zu verlangen, einmal sogar desshalb verprügelt (vor meiner Zeit) . Einen Kontakt zwischen ihm und den Kindern gab es nicht. Er weiß natürlich von dem Tod, war ja auf der Beerdigung. Werde ihn persönlich nicht kontaktieren, nur über einen "Dritten", sehe mich da auch nicht in der Pflicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 15:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sehe mich da auch nicht in der Pflicht.

Sorry, da irrst du gewaltig. Der Umgang mit dem leiblichem Vater ist ein Recht der Kinder und ein Recht und Pflicht des KV. es gibt sogar einen Gesetzestext der das ganz klar aussagt und der auch aussagt, das der Sorgeberechtigte alles zu unterlassen hat was den Kontakt stört und alles zu tun hat, um den Kontakt zu fördern.
Gerade wenn die Mutter nciht mehr hier ist ist es für die Kinder umso wichtiger den anderen leiblichen Part kennenzulernen und ihre Wurzeln erforschen zu können. Es ist toll das du dich so sehr um die Kidner kümmerst, aber trotz allem ist ein anderer derleibliche Vater.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 15:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Steifvater007!

Wie alt sind denn die Kids jetzt und wie stehen sie zum KV?
Ergänzend zu midnightwish als Denkanstoß:

Was willst Du in naher/ferner Zukunft den Kindern antworten, falls sie Dich fragen, was Dich abgehalten hat, den Kontakt zu Ihrem leibl. Vater herzustellen bzw. zu ermöglichen/fördern?


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 17:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey zusammen,

also wenn der leibliche Vater auf der Beerdigung der Mutter seiner Kinder war und sich jetzt nicht von selbst rückt und rührt, dann würde ich auch nicht Trommeln und Kopfstand machen, damit er sich um seine halbverwaisten Kinder kümmert. Von einem KindsVATER erwarte ich, dass er auf diese Idee von selbst kommt. Der verprügelt die Exfrau wegen KU, zahlt, nicht, kümmert sich nicht und ein Stiefvater (der genauso gut die Biege machen könnte...) übernimmt die Verantwortung für "fremde" Kinder und muss sich zu allererst noch Mecker abholen, weil er den Umgang nicht fördert? Er schreibt ja nicht, dass er ihn verhindern oder verbieten würde, aber ich muss sagen, in dem Fall sehe ich ihn NICHT in der Pflicht, einem verantwortungslosen "Vater" die Kinder hinterherzutragen. Nach dem Tod der Mutter brauchen die bestimmt nicht auch noch einen Vater, der eigentlich keinen Bock auf sie hat und schon keinen Kontakt zu Lebzeiten der Mutter zu den Kindern hatte.

LG LBM, die das komplett anders sieht.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 20:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja LBM,

gestern bezog eine Mutter hier Prügel, weil sie nach dem korrekten KU gefragt hat und dem KV das Kind nicht immer bringen will. Warum soll es bei einem Mann, der nunmal nicht leiblicehr Vater ist es anders sein?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 20:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey Tina,

finde ich genauso überzogen, weil - da wollen wir uns mal nix vormachen, sicherlich 99% der Schelte dadurch zustande kam, dass sie so aufgebracht und ohne Nettiquette hier reingeplatzt kam.

Trotzdem finde ich, man muss die Kirche im Dorf lassen. Schon der Menschenverstand sagt mir, dass bei einem Vater, der sich nicht um seine Kinder kümmert, die gerade die Mutter verloren haben, was nicht ganz takko sein kann. Genauso, wie ich es bei der anderen Userin gut finde, dass sie selber arbeitet und dem KV bezüglich des Umgangs entgegenkommt und weniger in Ordnung, dass er sich mit dem Unterhalt so anstellt.

Ich finde, dass die Frage nach korrektem KU nun mal seine Berechtigung hat. Egal ob der Fragesteller Mutter, Vater oder Stiefelternteil ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 21:16




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ihr,

@LBM,
Natürlich hast du recht und Stiefvater hat sicher keine moralische Pflicht dem leiblichen Vater die Kinder hinterher zu tragen.

ABER

Ich glaube er, bzw. Du Stiefvater, könntest damit Probleme vermeiden, die sonst Pflege-oder Adoptiveltern oft haben, nämlich die Suche und Glorifizierung der leiblichen Eltern.

Wir hatten bei uns in der Nachbarschaft so einen Fall, wo die Adoptiveltern ihrer Tochter mit 18 erzählt haben, dass sie nicht die Eltern sind.
Das Verhältnis ist daraufhin zunächst stark beeinträchtigt worden und die Tochter hat sich auf die Suche nach ihrer Mutter gemacht.

Sie hat sie dann auch gefunden und nach einiger Zeit haben sich die Eltern sogar angefreundet.
Aber bis dahin war die Situation schon sehr angespannt und für die Adoptiveltern sehr belastend.

Vielleicht könntest du von Zeit zu Zeit dem "Anderen" den Kontakt anbieten?

Wobei das natürlich ein bisschen Problematisch ist, bei gleichzeitiger KU Forderung.

Aber wer weiss, vielleicht reift er ja auch und in jedem Fall kannst du deinen Kindern zeigen, dass du ihnen den leiblichen Vater nicht vorenthalten hast.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 21:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wir wissen aber hiergar nicht ob sich der KV um die Kidner gekümmert hat oder es durfte. Das er versucht hat die KM zu erpressen heißt ja noch nicht das er nicht auf der anderen Seite ein Mensch sein kann, der sich mit seinen Kindern beschäftigt. Vielleicht hat er auch gerade nach dem Tod Bedenken oder Berührungsängste.

Aus meinem eigenen Leben. Als mein Mann starb und seien Tochter gerne von ihrer Mutter getröstet werden wollte habe ich sie zu ihr gebracht, um sie nach einer Stunde fruchtloser Diskussion wieder mitzunehmen. Die Frau war einfach nicht in der Lage ihre Tochter zu trösten oder auch nur irgendwie aufzufangen. Das heißt aber absolut nicht das sieihr Kind nicht geliebt hat.

LBM, ich habe da einfach eine adnere Eisntellung. Er ist nicht der leibliche Vater, so sehr er sich auch kümmert und so sehr ihn das ehrt. Gerade wenn ein Elternteil nicht mehr lebt ist es um so wichtiger das der Kontakt zum verbleibenden Elternteil erhalten bleibt oder hergestellt wird. Ich mag auch die Doppelzüngigkeit nicht. Auf der einen Seite auf das Recht der Kinder auf vollen KU zu pochen, aber auf der anderen Seite zu sagen, das Recht der Kinder auf Kontakt zum Vater werde ich nichtfördern... Dann würde ich ich auch auf das Geld verzichten und die Kidner adoptieren.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

ich kann Deinen Einwand da schon verstehen, gerade weil Du auch die persönliche Erfahrung hast. Wir wissen über die Kinder von Stiefvater nur wenig, nícht einmal wie alt sie sind. Ich würde es nicht gutheißen, wenn Stiefvater den Kontakt verhindert! Keine Frage. Aber ich weigere mich zu spekulieren, wie der Vater sich ev. um seine Kinder gekümmert haben könnte oder wie die Mutter der Kinder ev. die Kontakte verweigert haben könnte.

Außerdem gefällt mir daran nicht, dass wir hier plötzlich das tun, was wir IMMER verpönt haben: Wir schmeißen damit dann Umgang und Unterhalt in einen Topf! Solange er sich dem Umgang nicht ENTGEGEN stellt, sehe ich auch keinen Grund, auf den KU zu verzichten.

Um es genauer zu beurteilen, fehlen uns sicher ein Haufen wichtiger Informationen. Aber ich denke, solange er den Kindern (die ja rechnerisch mindestens älter als 11 sein müssen) freistellt Kontakt zum Vater aufzunehmen und dem Vater, Kontakt zu den Kindern aufzunehmen, "reicht das" auch.

Jeder Vater hier auf VS würde wahrscheinlich sofort am Tag nach der Beerdigung das Sorgerecht für seine Kinder beantragt haben und sie zu sich holen. Bei einem Vater, der den Aufenthalt beim Stiefvater einfach hinnimmt, wage ich mal zu behaupten, dass das Interesse an den eigenen Kindern nicht gerade groß sein kann. Und auch das JA wird bestimmt nicht einfach aus Faulheit dem nichtsorgeberechtigten Stiefvater die Vormundschaft für die Kinder überlassen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 01.10.2007 21:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

freistellt Kontakt zum Vater aufzunehmen und dem Vater, Kontakt zu den Kindern aufzunehmen, "reicht das" auch.

Ach ich weiß nicht LBM. Ist zwar jetzt offtopic, aber ich hatte gestern ein Gespräch mit eienr Frau die grade in der Trennung steckt. Da hörte ich auch: Nein, wenn die Kinder zu ihm wollen, dann dürfen sie natürlich. Aber derzeit sind sie auf den Papa sauer und warum soll ich sie zwingen oder positiv darauf einwirken? Ganz ehrlich mit ging die Hutschnur hoch...

Jeder Vater hier auf VS würde wahrscheinlich sofort am Tag nach der Beerdigung das Sorgerecht für seine Kinder beantragt haben und sie zu sich holen. Bei einem Vater, der den Aufenthalt beim Stiefvater einfach hinnimmt, wage ich mal zu behaupten, dass das Interesse an den eigenen Kindern nicht gerade groß sein kann. Und auch das JA wird bestimmt nicht einfach aus Faulheit dem nichtsorgeberechtigten Stiefvater die Vormundschaft für die Kinder überlassen.

Ich glaube was das JA angeht irrst du. Wir haben hier doch oft genug gelesne das er KV der Letzte ist der da gefragt wird. Lieber wird das Kind in eine Pflegefamilie gesteckt. Es kann auch von Verantwortungsbewußtsein sprechen, wenn ein KV die Kinder in einer Umgebung lässt in der sie aufgewachsen sind und sie nicht in einer eh schwierigen Situation auch noch rausreisst. Und trotzdem kann man ein leibevoller Vater serin, wenn eben nicht plötzlich Vollzeit  😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.10.2007 21:56
(@lesemaus)
Registriert

Es kann auch von Verantwortungsbewußtsein sprechen, wenn ein KV die Kinder in einer Umgebung lässt in der sie aufgewachsen sind und sie nicht in einer eh schwierigen Situation auch noch rausreisst. Und trotzdem kann man ein leibevoller Vater serin, wenn eben nicht plötzlich Vollzeit 

Hallo Tina,

also nach dem, was Stiefvater geschildert hat, kann davon vermutlich keine Rede sein.
Ich vertrete ebenfalls die Ansicht, dass ein "liebevoller Vater" sich persönlich gemeldet hätte, wenn ihm irgendetwas an den Kindern liegen würde. Die Mutter seiner Kinder ist tot, er weiß, wo seine Kinder sind, dann wäre es glaube ich spätestens dann an der Zeit gewesen, sich nach ihrem Befinden zu erkundigen, Kontakt zu ihnen aufzunehmen.
Die Kinder DANN danach im vertrauten Umfeld zu belassen, ist wieder ein völlig anderes Thema, dieser Herr hat aber offenbar nur den Wunsch, mit nichts behelligt zu werden.

An Stiefvaters Stelle würde ich mit den Kindern reden, ob sie einen Kontakt zum Vater wünschen, bevor ich da aktiv tätig werden würde.
Und der KU steht den Kindern wohl schlicht zu.

Für durchaus denkbar halte ich es, dass der KV sich ganz plötzlich anfängt, für das Leben seiner Kinder zu interessieren, wenn er zahlen muss.
Dann ist es sicherlich Stiefvaters Pflicht, dafür zu sorgen, dass ein vernünftiger Umgang zustande kommt.
Für die Kinder, die ihren biologischen Vater überhaupt nicht kennen, ist das ganz bestimmt nicht einfach, und hier würde Stiefvater viel Sensibilität und Fingerspitzengefühl zeigen müssen.

Ob es zu einem Umgangswunsch von Seiten des KV kommt, bleibt abzuwarten.

Aber eine PFLICHT, in der Steifvater stehen soll, von sich aus Kontakt zum KV bzgl. des Umgangs aufzunehmen, sehe ich hier wirklich nicht.

Gruß, Lesemaus


Getretener Quark wird breit, nicht stark

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Geschrieben : 01.10.2007 22:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber eine PFLICHT, in der Steifvater stehen soll, von sich aus Kontakt zum KV bzgl. des Umgangs aufzunehmen, sehe ich hier wirklich nicht.

Und den entsprechenden § ignorieren wir mal galant. Würde eine Frau so handeln würdees heir auf´s Schärfste kritisiert und sie als Boykotteuse betitelt. Aber das führt nur noch mehr ins offtopic

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.10.2007 22:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina!

Boykott ist aus meiner Sicht eine aktive Vermeidungsstrategie im Umgang. Ich boykottiere Müllermilch, indem ich Müllermilch nicht kaufe, aber nicht indem ich mich weigere, Werbung dafür zu machen.

Ich finde, das sollte man schon trennen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 01.10.2007 22:33
(@lesemaus)
Registriert

Liebe Tina,

boykottieren kann man nur etwas, das von der Gegenseite gewünscht wird.
Sehe ich hier nicht.

Aber hast recht: Ist offtopic, denn Stiefvater hat lediglich nach KU gefragt.
Das Thema Umgang hat sich wohl rein zufällig reingemischt.

Und übrigens: Ich für meinen Teil verurteile Umgangsboykott, weil es etwas ist, das ich persönlich nicht nachvollziehen kann.
Und ich unterscheide in keinster Weise, ob selbiger von männlicher oder weiblicher Seite begangen wird.

Aber nun: back to topic.
Vielleicht erzählt Steifvater ja ein bisschen was zum Kindsvater, dann können wir das Thema Umgang noch mal offiziell angehen...
Unter Berücksichtigung bestehender Paragraphen. Die ich niemals ignorieren würde.
Aber das in Bezug auf das Gesetz überstrapazierte und häufig missbrauchte Wort "Kindswohl" sollte doch wohl im Auge behalten werden.

LG, Lesemaus


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 22:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina!

Boykott ist aus meiner Sicht eine aktive Vermeidungsstrategie im Umgang. Ich boykottiere Müllermilch, indem ich Müllermilch nicht kaufe, aber nicht indem ich mich weigere, Werbung dafür zu machen.

Ich finde, das sollte man schon trennen.

LG LBM

*g* Wenn ich selber MM boykottiere indem ich sie nciht kaufe, aber auf der anderen Seite dafür Werbung mache,damit andere sie kaufen, ist das eher Föderung der MM, nicht Boykott. Mir ist gestern aufgefallen wie perfide das Ganze ist. Nein,ich hindere sie nicht, aber warum soll ich es aktiv unterstützen? Für mich eine Form des Boykotts durch Unterlassung.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 22:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*g* Wenn ich selber MM boykottiere indem ich sie nciht kaufe, aber auf der anderen Seite dafür Werbung mache,damit andere sie kaufen, ist das eher Föderung der MM, nicht Boykott.

:kapiernicht:

Aber das führt nur noch mehr ins offtopic

Das Thema kam von Dir!  😉

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 23:08




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