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Kindesunterhalt nach Trennung und Abreise: erste Schritte

 
(@leo3049)
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Guten Tag,

in ein Paar Wochen zieht meine eE von mir weg. Hier hat man mir gesagt, dass man KU unbefragt zahlt.

Also, wie laeuft es dann:
meine Ex setzt sich in 10 Tage im Flugzeug (ohne sich hier in Sweden abzumelden, nehme ich an).
(Wir wohnen in Sweden). Daraufhin schreibe ich  an eine Bank (sagen wir, Deutsche Bank), oeffne da ein Konto (an ihr Name oder an name des Kindes?) und beginne da monatlich Geld zu ueberweisen. Und zwar, die Summe welche ich selbst mit Hilfe guter Freunde (von diesem Forum) berechnet habe. Und ihr schicke ich das Konto-Card. Ist das alles korrekt?
Oder muss ich das Geld erst ueberweisen, nachdem sie sich hier abmeldet? Oder nachdem sie mir zum ersten Mal gesagt hat, dass sie nicht mehr zu mir zurueckkomt? Oder nachdem sie mich um KU bittet?
Muss ich mir ihr die Summe verhandeln, oder stelle ich sie vor Tatsache?

Reinhard

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 16:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Reinhard,

also ganz so wörtlich brauchst du das mit dem ungefragt zahlen nicht zu nehmen.

Bevor du ihre Bankverbindung und Adresse (speziell eures Kindes) nicht hast, brauchst du da nichts zu machen, außer dich zu informieren. Aber das tust du ja gerade hier. Du musst ihr das Geld also nicht hinterher tragen.

Sie wird sich schon melden, wenn sie Geld braucht.

Vom Ablauf ist es so, dass ihr ein sogenannter Unterhaltstitel zusteht. Das ist ein Zettel auf dem steht, dass du dich verpflichtest, ihr jeden Monat den Betrag X,- unaufgefordert auf das Konto Y überweisen musst.

Diesen Titel kann man auf verschiedene Art bekommen:
Entweder du gehst zum Notar. Der erstellt den Titel in genau der Höhe, wie du es für richtig hältst. Der nimmt aber Geld dafür.

Du kannst auch zum Jugendamt am neuen Wohnort eures Kindes gehen und dir dort den Titel erstellen lassen.
Das hat 2 Unterschiede zum Notar: Erstens kostest es kein Geld und zweitens versuchen sie dir allen möglichen Blödsinn einzureden, um dich dazu zu bringen, einen viel höheren Betrag eintragen zu lassen, als nötig. Lasse dich darauf niemals ein, sondern unterschreibe nur das, was du willst.

Den so titulierten Betrag zahlst du dann pünklich bis zum 3. jeden Monats an deine Ex.
Wenn sie damit zufrieden ist, war es das.

Solltest du keinen Titel erstellen lassen, und einfach so an sie zahlen und sie ist trotzdem zufrieden, ist das auch ok.
Sollte sie aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, z.B. weil du keinen Titel erstellt hast oder er ihr zu niedrig vorkommt. Wird sie dich vermutlich verklagen.

Dann wird ein Richter entscheiden, wer Recht.

Ob man den Titel auch von Schweden aus erstellen lassen kann, weiß ich nicht.

Vielleicht rechnest du ihr erstmal vor, was du an KU heraus bekommen hast und bietest ihr an das zu bezahlen. Vielleicht ist sie damit ja zufrieden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 16:55
(@leo3049)
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Danke. Nehmen wir an, ich sage ihr, ich bezahle z.B. 270,-. Sie antwortet, das ist zu wenig, und fordert mich auf, die genaue Gehaltsdaten ihr zur Verfuegung zu stellen und erklaeren, wie ich das berechnet habe. Soll ich so machen, und ihr mein Gehalt, Bankueberweisungen von Arbeitsgeber, usw geben? Irgendwie scheint es mir dass sie dann mein KU 5-mal so hoch berechnet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 19:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, die einzige Macht, die sie über dich hat, ist dich zu verklagen.

Richtig ist, dass sie oder das Gericht dich auffordern kann, dein Einkommen nachzuweisen. Es hat also keinen Sinn ihr das vor zu enthalten.

Wenn sie daraus allerdings absurd hohe Forderungen ableitet, heisst das nicht, dass du diese auch sofort erfüllen musst. Du kannst dich dann ruhig verklagen lassen. Sie wird dann damit scheitern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 19:23
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Was ist Beistandschaft von Jugendamt, auch in diesem Zusammenhang? Wenn sie nicht gluecklich ist damit was ich ihr gebe, kann sie dann einfach Beistandschaft von (vaterfeindlichen) JA beantragen, - und was wuerde dann das fuer mich bedeuten?

Verklagen wuerde sie nicht (das ist zu teuer fuer sie, glaube ich). Wenn man aber mit einem einfachen Anschreiben (wie bei JA) das ganze Kampf umorienteren kann, so dass es nicht  mehr "KM gegen KV", sondern "Jungendamt/staatliche Institution gegen KV" - das wuerde sie machen.

Ist das eine realistische Szenario?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 19:40
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Reinhard,

Ist das eine realistische Szenario?

wenn du:

1. Den Unterhalt gem. deinem Einkommen pünktlich und regelmäßig zahlst
2. Einen Titel unterschreibst, falls gefordert (ACHTUNG: Nicht die vorgefertigtem Formulare vom JA unterschreiben!)
3. Deine Einkommensnachweise lieferst, falls gefordert

dann ist die Gefahr, dass die Ämter Stress machen, recht gering.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 20:18
(@leo3049)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke, Martin!

1. Den Unterhalt gem. deinem Einkommen pünktlich und regelmäßig zahlst
2. Einen Titel unterschreibst, falls gefordert (ACHTUNG: Nicht die vorgefertigtem Formulare vom JA unterschreiben!)
3. Deine Einkommensnachweise lieferst, falls gefordert

dann ist die Gefahr, dass die Ämter Stress machen, recht gering.

Ich glaube mein Unterhalt gem. Ankommen sei 260,-. Meine Ex glaubt, "mein Unterhalt gem. Ankommen" ist viel groesser. Wer wird es dann entscheiden? Und: soll ich den Titel unterschreiben, der mir meine Ex vorbereitet? Oder welcher Titel?
Und: soll ich dann doch meiner Ex meine Einkommennachweise zur Verfuegung stellen? Oder doch nicht?

Ich habe schon den Eindruck, dass meine Ex beabsichtigt, bei JA Unterhaltsvorschuss fuer unser Sohn zu beantragen, plus Beistandschaft. Verstehe ich richtig, dass dann Jungendamt (angeblich vaterfeindliche Organisation) ueber die Groesse des KU bestimmt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 20:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Leo!
DAs JA ist nicht unbedingt vaterfeindlich, meist aber mütterfreundlich.

Wenn KM Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft beantragt, wird dieses früher oder später an Dich herantreten, denn die wollen das, was sie verauslagen, wieder möglichst bald zurück haben.
In der Beistandschaft "helfen" die vom JA der KM, den Unterhalt zu errechnen (anhand Deines Einkommens: berenigtes Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen und priv. Altersvorsorge).
Da meines Wissens die Lebenshaltungskosten in S höher sind als in D, wird da sicherlich auch noch ein Umrechnungsschlüssel in Spiel kommen.

So ungefähr wird es ablaufen, mit dem einen oder anderen zusätzlichen Detail garniert...
Grüße ausm Süden
Marco

*Edit: Korrekturen

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 20:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leo,

Du wirst ja wissen, was Du in Schweden als Nettogehalt bekommst (da gibt es höhere EK-Steuersätze als in D). Das Netto nimmst Du, schaust in die Düsseldorfer Tabelle, findest einen Betrag, von dem Du unter gewissen Umständen noch das halbe Kindergeld (77 EUR) abziehen kannst, fragst Deine Ex nach ihrer Kontonummer und überweist den Zahlbetrag dorthin. Parallel dazu kannst Du Deiner Ex noch Deine Berechnungsgrundlage und eine Ankündigung der Zahlung mit Betrag und Datum der ersten Zahlung in die Hand drücken oder mailen, damit sie niemandem erzählen kann, sie bekäme keinen KU vom Vater des Kindes. Aus die Maus.

Ob Deine Ex denkt, sie müsse "viel mehr" bekommen, muss Dich doch nicht interessieren. Das Kind ist 8, wird in D zur Schule gehen; also kann die Dame ganz wunderbar für sich selbst sorgen (richtiger: Als Nicht-Mehr-Ex-Ehefrau und Mutter eines über 3 Jahre alten Kindes MUSS sie es sogar). Die Ämter, die sie wegen Beistandschaft anrufen kann, werden jedenfalls wenig motiviert sein, sich zusätzliche (und unsinnige) Arbeit aufzuladen, wenn der Kindesunterhalt bereits regelmässig fliesst. Und eine Klage hat dann auch wenig Aussicht auf Erfolg. Aus eigener Erfahrung würde ich an Deiner Stelle den Ruf nach einem Titel überhören und einfach so bezahlen; wegen eines Titels allein wird kaum jemand eine Klage über die schwedische Landesgrenze anleiern, wenn der KU auch so kommt. Es macht aber einen "psychologischen Unterschied" (zum Beispiel für den Umgang), ob Du "freiwillig" bezahlst oder weil Du musst.

Diese Thematik beschäftigt Dich jetzt seit August 2007; jetzt mache doch einfach (und endlich) einmal Nägel mit Köpfen und nimm dadurch möglichen "Hilfestellern" den Wind aus den Segeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 18:18