Hallo und einen sonnigen Tag an Alle,
ich lese hier oft interessiert mit, habe aber nun selber eine Frage. Meine Tochter aus 1. Ehe ist 24 Jahre alt und hat in den letzten 3 Jahren eine kaufmännische Ausbildung an einer "freien Schule" gemacht. Bedeutet, daß Sie dort keine Ausbildungsvergütung erhielt und ich ihr den zustehenden Unterhalt gezahlt habe.
Nun teilt sie mir schriftlich mit, daß ihre Ausbildung Ende September beendet sei und sie beabsichtige "ein aufbauendes (Abend)Studium" zu beginnen und sie parallel dazu versuche eine Festanstellung zu erhalten - was z.Zt. schwierig sei.
Sollte sie bis dahin keine Anstellung finden, sei ich ihr gegenüber weiterhin für eine Übergangszeit von 3 Monaten zum Unterhalt verpflichtet.
Leider habe ich bisher keine entsprechenden eindeutigen Meinungen finden können. Hat sie nach Beendigung der Ausbildung Anspruch auf Hartz-IV oder muss ich tatsächlich weiter zahlen?
Vielen Dank für Eure Informationen.
NetteRW
Hi NetteRW,
Unterhalt wird bis zum Ende der ersten Ausbildung geschuldet.
Sie muß sich frühzeitig beim AA melden und sie muß dir, sollte sie weiterhin Unterhalt wollen ihre bemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen. Dabei muß sie nicht unbedingt auf ihren Ausbildungsberuf Rücksicht nehmen, zur Not, muß man eben Brötchen belegen 😉
Nun teilt sie mir schriftlich mit, daß ihre Ausbildung Ende September beendet sei und sie beabsichtige "ein aufbauendes (Abend)Studium" zu beginnen und sie parallel dazu versuche eine Festanstellung zu erhalten - was z.Zt. schwierig sei.
Falls dieses Studium bereits von Anfang an geplant war, könntest du weiterhin Unterhaltspflichtig sein. Was ist eigentlich mit dem anderen Elternteil? Auch dieser ist doch zu Unterhalt verpflichtet.
Dein SB liegt bei 1.100 €, wenn dein ber. nettoeinkommen höher ist könnte auch der normale Verwandtenunterhalt, der unabhängig von Ausbildung etc. ist, in Frage kommen.
Die 3 Monate Übergangfrist kenne ich nur in der Zeit zwischen schulische Ausbildung und Aufnahme einer Ausbildung. Danach ist Kind für sich selbst verantwortlich.
Natürlich hat sie Anspruch auf Sozialleistungen, aber dazu muß sie sich arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden.
Tina
P.S.: Besteht ein gültiger Titel über den derzeitigen Unterhalt?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
meines Wissens nach, bist du nur so lange zum KU verpflichtet, solange sich das Kind in einer Erstausbildung befindet.
Ist die Ausbildung abgeschlossen fällt m.E. der KU weg bzw. SIe muss Dir erstmal den Bedarf belegen...aber dazu können Dir andere sicherlich noch was zu sagen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi NetteRW
Da ist Deine Tochter im Irrtum. Die Übergangszeit gilt lediglich zw. Schule und Erstausbildung. Schliesslich ist hat sie einen Beruf - warum sollte also eine UH-Pflicht bestehen? Madam möchte doch bitte arbeiten gehen.
Ausserdem tritt nur dann für Dich eine UH-Pflicht ein, wenn zw. Berufsausbildung und Studium ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Ansonsten wäre es Kein Aufbaustudium, somdern eine Zweitausbildung ohne Zwänge., für die die Eltern nicht in die Pflicht genommen werden dürfen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo NetteRW,
ich habe gerade mal deine Vorgeschichte gelesen.
Was ist denn damals daraus geworden?
Wie ging der Disput mit RA und Töchterchen aus und wie entwickelte sich euer Verhältnis?
Und was zahlst du zur Zeit?
Dem neuerlichen Begehr entnehme ich, dass ihr euch nicht wirklich angenähert habt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mannomann...... Ihr antwortet ja schneller als ich lesen kann!!! 🙂
@ Tina:
Die KM verfügt angeblich über kein Einkommen und ein Titel über den derzeitigen Unterhalt existiert nicht.
@ Beppo:
Ich habe damals um Streit zu vermeiden ohne weitere Rückfragen den Unterhalt gezahlt - derzeit 300 € pro Monat. Wirklich gebracht hat das aber nix - wir verkehren nur noch schriftlich, sie geht mir "aus dem Weg". :exclam:
Das tut mir leid für dich, bestätigt aber die Ansicht, dass man solchen unverschämten Forderungen nicht nachgeben soll.
Es ist wie der Versuch, das Feuer durch Zugabe von Holz einzudämmen.
Und dankbarer wird das Feuer dadurch auch nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sollte sie bis dahin keine Anstellung finden, sei ich ihr gegenüber weiterhin für eine Übergangszeit von 3 Monaten zum Unterhalt verpflichtet.
Hallo,
das ist Unsinn. Antwortentwurf:
----
Hallo Tochtername,
es freut mich zu erfahren, dass du deine Ausbildung nun erfolgreich abschliesst und mit 24 Jahren bereits auf eigenen Beinen stehen wirst. Eine weitere Unterhaltsverpflichtung für mich besteht nicht mehr.
Viel Erfolg auf deinem weiteren Lebensweg,
Dad
----
Würde ich ihr aber erst am 29. August zusenden. Jeder wie er es verdient.
/elwu
@beppo:
Der Spruch ist guuuut ! Hab mich gerade halb weggelacht! Trifft die Sache auf den Punkt!
@ all:
Wie ist denn nach Eurer Meinung das Aufbau(Abend)-Studium unterhaltsrechtlich einzuordnen?
Danke vorab
NetteRW
Hi Netterw,
darüber habe ich etwas nachgegrübelt.
Sollte sie eine Abendschule beuschen hat sie den ganzen Tag zur Verfügung, um sich das Geld für den weitern Abschluß zu verdienen. Das machen tausende andere auch erfolgreich. Welchen Schulabschluß hat die Dame denn? Bei dem Alter würde ich mich sehr stur stellen und ihr anbieten, doch zu klagen ,wenn sie der Meinung ist noch die nächsten 10 Jahre Unterhalt bekommen zu wollen. Warum kann sie nocht Vollzueit studieren?
Sollte sie ein Aufbaustudium absolvieren könnte unter gewissen Voraussetzungen eine Unterhaltspflicht bestehen. Voraussetzungen sind u.a.. das ein solches Studium schon im Vorfeld angestrebt wurde und eine vorherige Ausbildung für das Studium nötig oder zumindest gut begrünbar ist, dazu kosmmt ,das ein solches Studium auch Aussicht auf Erfolg haben muß. Mit Verlaub gesagt, bei privaten Schulen, die sich die Ausbildung auch noch teuer bezahlen lassen, habe ich imemr so das Gefühl, das meist dort menschen landen, die auf dem "normalen" Ausbildungsmakrt aufgrund ihrer schulischen Leistungen keine große Chance hatten.
Die weiter Frage, die ich mir gestellt hab. Ich kenne aktuell keinen Studiengang den man abends absolvieren kann. Es gibt zwar diverse Fern-Un i-Studiengänge, aber diese absolviert man neben der Arbeit mit freier Zeiteinteilung und nicht am abend. Ein Fernstudium in Teilzeit dauert dann aber auch doppelt solange wie Vollzeit.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ Tina:
Bin ganz Deiner Meinung ...... möchte mich jedoch vor unliebsamen Überraschungen schützen. Als Schulabschluß hat sie ein mittelmässiges Abitur vorzuweisen. Ob ein Studium schon im Vorfeld angestrebt wurde ist mir nicht bekannt und könnte ich auch nicht beweisen.
Fakt ist aber, daß sie die meiste Zeit ihrer Ausbildung bereits auf 400€ gejobt hat. Und ich denke, daß dies auch nach der Ausbildung zumutbar ist?!
Gruß und Dank
NetteRW
Ob ein Studium schon im Vorfeld angestrebt wurde ist mir nicht bekannt und könnte ich auch nicht beweisen.
Ich würde sagen, dass soll sie erstmal beweisen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wer hat denn die Beweispflicht ? Und wenn die Beweispflicht ihr obliegt wird sie es durch Zeugen beweisen (ihre Mutter etc.) .....
Gruß
NetteRW
Da sie volljährig ist und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat muß sie nachweisen warum weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen soll und sie diesen benötigt.
Sie ist in der Beweispflicht. Klar wird sie ihre Mutter bringen. Aber z.B. wenn ein kaufmännisches oder mathematisches Studium angefangen werden soll, die Mathenoten aber sich im 3er Bereich oder schlechter bewegen kann man davon ausgehen ,das sie die Eignung für diesen Studiengang nicht hat 😉
Grundsätzlich würde ich erstmal jeden Anspruch verneinen, dann muß sie tätig werden. Dann muß sie nachweisen, was, wo und warum sie tut, ebenso muß sie ihren 400 € Job angeben u.s.w.
Lass sie einfach in die Bringschuld gehen. Und weise sie "nett" darauf hin das Bafög vorrangig zu beantragen sei.
Ob du n un im Vorfeld von ihr verlangst, das sie Zeugnisse und Nachweise der bisherigen Schule anbringt, den angestrebten Studiengang und eine Vorlage, das sie dort auch immatrikuliert ist bzw. wird bleibt dir überlassen. Ich würde das alles fordern, sobald ein RA dir mitteilt, das Töchting weitere Forderungen durchsetzen möchte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi NetteRW
Lese mal folgende gesetzl. Bestimmung ganz entspannt:
§ 1602 BGB - Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Damit sollte die Beweislage eindeutig sein. Ebenso sind Einkünfte nichtprivilegierter vollj. Kinder m.M.n. immer EK im unterhaltsrechtl. Sinne und werden entsprechend angerechnet.
Falls Du auf das Schreiben des RA antworten möchtest so lasse ihn doch mal die Anspruchsgrundlage unter Beachtung des obigen § nennen. Hier wird nämlich klar die Eigenverantwortung des (vollj. und selbstständigen) Kindes über die UH-Pflicht der Eltern gestellt - also nix mit Übergangszeit oder sonstwas. Bei mir läuft das z.Z. (im weitesten Sinne) ähnlich mit meinem Sohn und die Arge zahlt jeweils fleissig. 😉
Und auch nix mit Zeugen (was sollen die denn sagen?) - hier zählt nur schwarz auf weiss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ohne das ich das jetzt wirklich wüsste, würde ich mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass dir von solch einer Absicht nichts bekannt ist.
Zumal sie ja auch bisher nichts in dieser Richtung gesagt hat.
Somit solltest du sie auch nicht auf dieses Pferd setzen.
Ganz grundsätzlich musst du dich aber von der Vorstellung lösen, dass du deine nichtunterhaltspflicht beweisen musst, sondern sie erstmal ihren Anspruch.
Für "Kinder" in diesem Alter ist Unterhalt die Ausnahme und nicht die Regel und sie muss belegen, dass und warum sie zu diesen Ausnahmen gehört.
Das solltest du verinnerlichen.
Gerade nach den Erfahrungen der letzten Jahre.
Und vielleicht ist das auch nochmal eine Chance, einen Anlauf zu nehmen un ihr zu sagen, "Wenn du glaubst was fordern zu können, gibt es nichts, aber wenn du mich bittest und eine gute Begründung hast, bin ich vielleicht bereit zu helfen."
Gruss Beppo
Edit: mal wieder etwas langsam
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Eure Anregungen!
Ich habe vor ihr jetzt mal zu schreiben, daß Sie mir die Schulbescheinigung für dieses Jahr sowie Unterlagen über die Aushilfstätigkeiten in 2009 übersendet. Desweiteren möchte ich ihr raten, sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen und sich arbeitslos und arbeitssuchend zu melden (bundesweit).
Den geforderten Unterhalt werde ich zunächst einmal "übersehen". 😉
Damit ist sie erst mal wieder "am Zuge" . Was meint Ihr???
LG
NetteRW
Warum?
Ich würde ihr nur schreiben, das du keine weiter Unterhaltspflicht erkennen kannst und daher mit Schulende den Unterhalt einstellen wirst. Den Rat würde ich auch reinschreiben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
... und dass du ihr mit väterlichem Rat und ggf. auch Tat auf ihre freundlich vorgetragene Bitte gerne zur Seite stehen würdest!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich vergaß: Ein Anwalt ist bisher noch nicht im Spiel. Aber was nicht ist kann (und wird wohl) noch werden! :gunman: