Ich bin seit zwei Jahren fest mit meiner Partnerin zusammen. Wir haben im Frühjahr diesen Jahren gemeinsam ein Haus erworben. Eine verfestigte Partnerschaft dürfte also gegeben sein.
Aus erster Ehe meiner Partnerin entstammt eine Tochter (9 Jahre). Meine Partnerin ist seit der Ehe krank. Ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit und Verrentung läuft.
Ihr Ex hat nun jeglichen Unterhalt eingestellt,obwohl im Moment noch Titel besteht, aus dem auch schon vollstreckt wurde.
Welchen Unterhaltsanspruch hat meine Partnerin noch gegenüber ihrem Ex. Ganz sicher ja Anspruch auf Kindesunterhalt. Wie sieht es aus mit Betreuungsunterhalt? Welchen Anspruch hat sie darüber hinaus? Damit meine ich nicht ihren aktuellen Anspruch aus der Titulierung, sondern den in einem neuen Verfahren festzusetzenden Unterhalt.
Hallo Murielspapa,
stell dir vor, sie wäre vorher nicht verheiratet gewesen. Hättest Du sie dann nicht genommen? Dann hättest Du jetzt aber keinen Zahler im Hintergrund.
Du bist jetzt mit ihr zusammen, ihr habt sogar ein Haus gekauft. Sie hat sich also von ihm unabhängig gemacht. Nur beim Geld will man lieber abhängig bleiben.
Ist es nicht moralisch und rechlich sauberer, sich über den Ausgleich der 'Erziehungsnachteile' zu unterhalten?
Wenn ich mir mal ein HAus kaufe, möchte ich es selbst bezahlen. Nicht von irgendjemanden, den ich dazu nötigen kann.
Kopfschüttelnde Grüße,
Michael
Das Kind hat weiterhin Anspruch auf Unterhalt von KV. Dieser wird bis zum 18. Gebuirtstag von der KM verwaltet und für das Kind eingesetzt.
Da die KM mit dir in einer gefestigten Partnerschaft lebt entfällt der Unterhaltsanspruch, also auch Betreuungsunterhalt. Allerdings darf er natürlich nicht ohne Abänderung des Titels einfach nicht mehr zahlen. U.U. könnte sie trotzdem weiter Eu bekommen (kommt auf das Gericht an), wenn sie so krank ist das sie nicht mehr arbeiten kann und das in der Ehe schon absehbar war. Allerdings kann dann ihre Rente miteinberechnet werden.
Persönlich würde ich es so sehen: Ihr lebt zusammen und somit seit ihr eine Verpflichtung eingegangen. Nämlich die für einander zu sorgen und einzustehen. Also sollte sie fairerweise auf ihren Unterhalt verzichten. Er könnte ja auf die Idee kommen ,wenn sie weiterhin unterhalt einfordert und anführt, das sie ja aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, das sie auch zu eingeschränkt sein könnte, um das gemeinsame Kind zu betreuen 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich seh das genauso wie midnightwish. Irgendwann nach der Trennung sollte man sich als erwachsener Mensch schon darüber im klaren sein, dass jeder selbst für sein leben und Wohlergehen zu sorgen hat, Kindesunterhalt natürlich ausgeschlossen, okay.
Aber das Ansinnen auf nachehelichen Unterhalt kann mir keine Zustimmung entlocken, beim besten Willen nicht.