Kindesunterhalt - h...
 
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Kindesunterhalt - habe mal wieder eine Frage

 
(@spike36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielleicht kann hier jemand helfen. Ich zahle freiwillig Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Jetzt rief meine Ex an und bat mich zum Jugendamt zu gehen und dort ein Dokument zu unterschreiben/Formular auszufüllen worin ich bestätigen würde (sowas wie ein Titel?) das ich Unterhalte leiste/mich dazu verpflichte dieses zu tun. Das wäre für den Fall für Sie hilfreich wenn ich mal wegen Arbeitslosigkeit etc. als Unterhaltszahler ausfallen würde. Sie bekäme dann ohne die übliche wochenlange Rennerei aufgrund dieses Dokuments/Formulars sofort den Unterhalt vom Jugendamt.
Stimmt das so? Ist das nur eine Formalität um späteren (möglichen) Amtsscherereien aus dem Weg zu gehen? Oder auf was habe ich da zu achten?
Danke für Eure Hilfe!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2005 09:59
(@papi74)
Registriert

Hallo spike36,

soweit ich weiß, hat die KM ein Recht auf einen Titel. Dieser bedeutet für Dich, dass du aber auch Ruckzuck gefändest werden kannst, wenn du mal nicht zahlst.

Wenn du dann aus irgendeinen Grund nicht Leistungsfähig bist, so mußt du eine Abänderung des Titels durchsetzen.

Aber sicherlich können hier andere weitere Tipps geben.


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 10:39
(@spike36)
Schon was gesagt Registriert

...

Wenn du dann aus irgendeinen Grund nicht Leistungsfähig bist, so mußt du eine Abänderung des Titels durchsetzen.

Aber sicherlich können hier andere weitere Tipps geben.

Wie setzt man denn eine Abänderung eines Titels durch? Ist das aufwendig? Bin wirklich für jeden Tipp dankbar!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2005 10:47
(@spike36)
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Wäre mir wirklich wichtig wenn ich noch weitere Tipps/Antworten kriegen könnte....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2005 11:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit Zeichnung einer JA-Urkunde schaffst du einen Titel. Das ist das gleiche wie ein Urteil oder Vergleich. Wie papi74 schrieb, kann der Gläubiger im Falle der Nichterfüllung des Titels sofort vollstrecken.

Für den Fall der Nichtleistungsfähigkeit gem. Titel ist eine Unterhaltsabänderungsklage beim zuständigen AG einzureichen. Gleichzeitig ist Vollstreckungsschutz zu beantragen.

Der Argumentation deiner Ex, sie würde schneller an Gelder des JA kommen, kann ich nicht folgen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 12:49
(@spike36)
Schon was gesagt Registriert

Super! Vielen Dank! Das hilft mir weiter....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2005 13:26
 AJA
(@aja)
Registriert

Der Argumentation deiner Ex, sie würde schneller an Gelder des JA kommen, kann ich nicht folgen.

Diese Argumentation entbehrt meiner Meinung nach auch jeder Grundlage. Das JA zahlt bei Antragstellung sofort, auch wenn die Überprüfung des Einkommens des KV noch nicht abgeschlossen ist.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 16:52