Hallo!
Ich habe mich vor kurzem von meiner Partnerin getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind. Meine Frage lautet:
Wieviel muss ich für das Kind und meine Ex-Lebensgefährtin (ich war nicht mit ihr verheiratet) an Unterhalt monatlich zahlen? Ich verdiene 2200 € pro Monat. Habe einen Fahrweg zur Arbeit von 200 Kilometern (Hin- und Rückfahrt). Nebenbei werde ich demnächst eine Riester-Rente abschliessen (100 € monatlich).
Außerdem habe ich noch eine 2. Frage:
Muss man bei einem kranken Kind (gutartiger Tumor) mehr als 3 Jahre an Unterhalt speziell für die Frau zahlen? In ca. 5 Monaten ist die Therapie vorbei und evtl. ist sie dann geheilt (was ich mir sehr wünsche!).
Freundliche Grüße an alle Antwortenden
Hallo Andree,
Muss man bei einem kranken Kind (gutartiger Tumor) mehr als 3 Jahre an Unterhalt speziell für die Frau zahlen? In ca. 5 Monaten ist die Therapie vorbei und evtl. ist sie dann geheilt (was ich mir sehr wünsche!).
Der zugehörige § ist dieser:
§ 1615
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
Wenn also eine so ernsthafte Erkrankung vorliegt könnte weiterhin Unterhalt für die Mutter geschuldet werden, wenn das Kind besonderer Pflege bedarf.
Wieviel muss ich für das Kind und meine Ex-Lebensgefährtin (ich war nicht mit ihr verheiratet) an Unterhalt monatlich zahlen? Ich verdiene 2200 € pro Monat. Habe einen Fahrweg zur Arbeit von 200 Kilometern (Hin- und Rückfahrt). Nebenbei werde ich demnächst eine Riester-Rente abschliessen (100 € monatlich).
Netto oder Brutto? Es dürfen 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Ob und wieweit die tatsächlich gefahrenen km anerkannt werden ist irgendwie imemr Ermessensache. Eine Altersicherung wird in Höhe von 4 % anerkannt.
Gegenüber der KM hast du einen SB von 1000 € (West) und gegenüber deinem Kind einen SB von 900 € (West). Eine Größenordnung können wir dir aber nur nennen, wenn deine Zahlen etwas genauer sind.
Mindestens mußt du aber für das Kind 199 € zahlen (vorausgesetzt das Kind ist unter 6 Jahre), für die KM ca. 700 € (genauen Betrag müßte ich jetzt nachschauen). Beides natürlich nur, wenn dir der SB bleibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wieviel muss ich ... zahlen?
Schwer zu sagen, die Fahrtkosten sind hoch, eventuell zu hoch. 100km einfach mit dem Auto kosten je nach OLG-Bezirk >700 Euro, und das kostet es wirklich. Nur im OLG-Bezirk Hamm ist Autofahren angeblich billiger, woran das auch immer liegen mag.
Du sagst nichts dazu, ob in Deinem Netto schon Urlaubs-/Weihnachts- oder andere Sonderzahlungen drin sind, auch nicht ob die Steuererstattung aus der Pendlerpauschale schon drin ist und der Steuerabzug aus §33a EStG. Wäre aber wichtig.
In jedem Fall bist Du BU Mangelfall, d.h. von Deinem EInkommen ziehst Du die Fahrtkosten ab, behälst selbst 1077 Euro (1000 Euro Selbstbehalt plus das halbe Kindergeld) und zahlst den Rest an KU+BU.
Die grösste Unsicherheit steckt aber in den Kosten, 700 Euro Fahrtkosten für 2200 Netto ist eventuell ein Missverhältnis, da geht es um die Notwendigkeit und die Angemessenheit der PKW-Nutzung, eventuell auch um Umzugsobliegenheit.
Muss man bei einem kranken Kind (gutartiger Tumor) mehr als 3 Jahre an Unterhalt speziell für die Frau zahlen? In ca. 5 Monaten ist die Therapie vorbei und evtl. ist sie dann geheilt (was ich mir sehr wünsche!).
Auch nach geltendem Recht musst Du länger al 3 Jahre zahlen, wenn die Versagung "grob unbillig" wäre, und das wäre es, wenn Dein Kind wegen der Krankheit ständige Betreuung braucht und nicht einfach in den Kindergarten gehen kann.
Was mit der Unterhaltsreform diesbezüglich kommt ist noch nicht raus, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es für Dich >3 Jahre werden, wird dadurch eher grösser.
Hi,
Was mit der Unterhaltsreform diesbezüglich kommt ist noch nicht raus, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es für Dich >3 Jahre werden, wird dadurch eher grösser.
Die Tendenz ist 7 oder 8 Jahre. M.E. wird es auch so kommen !
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Kurz zu den Fragen:
Ich verdiene 2200 € netto.
Unser Kind ist 14 Monate jung.
Wenn die Behandlung vorüber ist, dann kann es auch nach Arztaussage in den Kindergarten mit 3 Jahren. Sie hatte auch eine Arbeitsstelle (ist derzeit im Mutterschutz). Wie gesagt, ich bin nicht verheiratet. Wieso dann mehr als 3 Jahre???
In dem Nettolohn ist das Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld enthalten. Es ist aber nicht die Pendlerpauschale, die jetzt ja wieder ab dem 1. Kilometer gilt, im Monatslohn enthalten (werde ich nä. Jahr im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen). Außerdem habe ich auch nicht die berufsbedingten Kosten und die Riester-Rente vom Lohn abgezogen. Außerdem kommen auf mich noch ca. 800 € Kfz-Versicherung plus Kfz-Steuer plus 250 € Hausratsvers. und Rechtsschutzvers. im Jahr zu. Wird das auch für die Unterhaltsberechnung eingerechnet?
Die Kindesmutter hat pro Monat ca. 800 € (2x Kindergeld plus Erziehungsgeld plus Unterhalt 1. Kind). Demnächst wird noch ALG 2-Unterstützung dazukommen.
Wieviel wird jetzt so ungefähr von meinem Lohn abgezogen bzw. wieviel bleibt mir noch zum Leben
Viele Grüße, andree74.
P.S.: Ich habe lange um die Beziehung gekämpft, aber wir sind beide der Meinung, dass eine Trennung besser wäre. Ich halte immer zu meinem Kind und bin auch immer für sie/ihn da.
Hallo andree,
Außerdem kommen auf mich noch ca. 800 € Kfz-Versicherung plus Kfz-Steuer plus 250 € Hausratsvers. und Rechtsschutzvers. im Jahr zu. Wird das auch für die Unterhaltsberechnung eingerechnet?
Nein
die Riester-Rente vom Lohn abgezogen
Wird meines Wissen nur in Höhe von 4% des Einkommens anerkannt
Außerdem habe ich auch nicht die berufsbedingten Kosten
Man ziehe pauschal 5% vom ab
Wie das mit dem km-Geld ist werd ich wohl nie begreifen, aber es gibt hier Leute die das super ausrechnen können.
Von diesem bereinigten Nettoeinkommen wird dann erstmal der KU berrechnet.
Die Kindesmutter hat pro Monat ca. 800 € (2x Kindergeld plus Erziehungsgeld plus Unterhalt 1. Kind). Demnächst wird noch ALG 2-Unterstützung dazukommen.
Kindergeld zählt nicht als Einkommen, der KU für das erste Kind zählt nicht als Einkommen der KM,da für das Kind, beim Erziehungsgeld bin ich mir nicht ganz sicher, ob es zumindest teilweise angerechnet wird. Bevor sie ALG II bekommt wird das Amt bei dir anklopfen, ob du voll oder teilweise ihren Bedarf decken kannst, um so wenig wie möglich von Staatswegen zahlen zu müssen.
Wenn die Behandlung vorüber ist, dann kann es auch nach Arztaussage in den Kindergarten mit 3 Jahren. Sie hatte auch eine Arbeitsstelle (ist derzeit im Mutterschutz). Wie gesagt, ich bin nicht verheiratet. Wieso dann mehr als 3 Jahre???
Zum einen soll eine Gesetzesänderung kommen, die den Unterhalt für Mütter neu regeln soll. Eine Richtung ist das er für geschiedene eher begrenz wird, aber eben auch das ledige Mütter länger Unterhalt vom Vater verlangen können. Zum anderen, wie oben im § beschrieben, kann bei besonderen Umständen der Unterhalt für Mutti üebr die 3 jahre hinaus fällig werden. Soltle euer Kind normal in der Kindergarten gehen können und auch sonst keine aufwenigere Betreuung benötigen als ein gesundes Kind, dann wird es derzeit bei den 3 Jahren bleiben.
Was dir bleiben muß sind auf jeden Fall 900 € (darin enthalten Miete, Nebenksoten, Lebenshaltungskosten, diese schließen Versicherungen mit ein)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi all,
das mit den 4% Abzug wegen priv. Altersvorsorge geht hier nicht, da TO gesagt hat, er will sie demnächst abschliessen. Vielleicht später mal bei der nächsten Berechnung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
In dem Nettolohn ist das Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld enthalten. Es ist aber nicht die Pendlerpauschale, die jetzt ja wieder ab dem 1. Kilometer gilt, im Monatslohn enthalten (werde ich nä. Jahr im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen).
D.h. den Abzug von Unterhaltszahlungen nach §33a EStG kennst Du nicht? Der ist aber Dein Freund, und Du kannst den auch schon für die Zeit Eures Zusammenlebens anwenden.
Der sagt, dass Du bis zu 640 Euro Betreuungsunterhalt pro Monat (nicht Kindesunterhalt!) von der Steuer abziehen kannst, wenn Deine (Ex-)LG kein eigenes Einkommen hat. Wenn ich das und die Pendlerpauschale mit einrechne, komm ich auf ein Netto von ca 2600 statt der 2200.
Daher mein Vorschlag zum Weltfrieden:
Zahle genau diese 640 Euro und lass sie Dir als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte schreiben, zusammen mit KU (Stufe 6) zahlst Du also insgesamt 836 Euro. Dann kommst Du ausgehend von den 2600 Netto und den 700 Euro Fahrtkosten ziemlich genau beim Selbstbehalt raus ( 2600-700-836 = 1064), und das mit dem Riester vergiss einfach.
stimmt oldie *seufz*
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wieso soll ich auf Riester verzichten? Bis jetzt habe ich noch nichts abgeschlossen. Die Unterhaltsforderung ist auch noch nicht da. Sie wohnt noch bei mir und wird nächsten Monat alles beim Anwalt/Jugendamt klären. Soll ich jetzt noch schnell einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abschliessen, der mir dann auch noch angerechnet wird?
Was meinst Du mit "TO", Oldie?
Vielen Dank für den Tipp mit dem Freund-Paragraphen (§ 33 a), pappasorglos! Endlich mal gute Nachrichten! 🙂 🙂 🙂
Gruß andree74
TO -> Thread-Opener 😉
Unterhalt wird nach dem Einkommen aus der Vergangenheit berechnet und nicht danach, was Du (vielleicht ) für die Zukunft bekommst bzw. planst zu tun. OK?
Gruss oldie
PS: und das für zB 12 Monate zurück, mitunter auch mehr.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Antwort, Oldie!
Werden mindestens die letzten 12 Monate bzw. mehr als Berechnung genommen? Bin erst vor kurzem (nach dem Studium) zu dem angegebenen Gehalt gekommen. Davor hatte ich dank eines Nebenjobs ca. 850 € monatlich raus.
Gruß andree74
Wieviel wird jetzt so ungefähr von meinem Lohn abgezogen bzw. wieviel bleibt mir noch zum Leben?
Die Unterhaltsforderung ist auch noch nicht da. Sie wohnt noch bei mir und wird nächsten Monat alles beim Anwalt/Jugendamt klären.
Sorry aber das klingt etwas zu sehr danach dass Du glaubst, es gibt da einen standartisiertes Verfahren und da wird alles richtig gemacht. Vergiss das. Natürlich gibt es Menschen, die sich professionell mit diesen Themen beschäftigen und zum Teil was davon verstehen, aber Anwälte schreiben viel Mist und wollen vor allem Geld verdienen, und Jugendamts-Berater beraten eigentlich nur für KU, nicht für BU.
Zunächst mal seid ihr 2 erwachsene Menschen und Du musst Dich an ein Gesetz halten, nämlich §1615I BGB. Tu das einfach. Natürlich gibts dabei Ermessensspielräume, aber die kann ein Anwalt auch nicht besser einschätzen als Du nach Stöbern in diesem Forum. Und entscheiden im Streitfall kann nur ein Gericht. Das kostet aber auch Geld und deswegen werden erwachsene Menschen den Weg nur gehen wenn der Unterschied zwischen Forderung und Angebot höher ist als diese Verfahrenskosten.
Also bezahle einfach soviel wie Du meinst dass es korrekt ist, und wenn sie meint, nur ein Anwalt könne das nachrechnen, dann soll sie den auch bezahlen. Wenn Du einfach auf die anderen wartest, dann zahlst Du den, und bringst ausserem Deine (Ex-)LG in Liquiditätsprobleme und schadest Deinem Kind.
In diesem Sinne ist mein Vorschlag mit den 836 Euro zu verstehen.
