hallo liebe leute,
zunächst allen ein gesundes 2008 !!!
ich brauche eure meinung,bzw. euren rat:
seit anfang 2006 sind meine frau und ich getrennt, scheidung steht bevor.
ich zahle seit der trennung unterhalt an meinen sohn. meine frau bezieht alg2.
die höhe des unterhalts wurde von der unterhaltsvorschusskasse festgesetzt.
nun bekomme ich einen brief von der arge. der unterhalt wurde (anscheinend)
schon am anfang der zahlung) flasch berechnet. nun soll ich schlappe
1.000 € nachzahlen. kann ich mich dagegen wehren (hier wusste wahrscheinlich wieder
einmal die einen hand nicht, wa sie andere tut)? oder hat das keine aussicht auf erfolg?
für hilfe bin ich dankbar.
ps: auf dem schreiben der arge findet sich kein hinweis, was ich widerspruch einlegen kann.
ist das hier wirklich nicht möglich?
gruss
homeone
Servus homeone!
auf dem schreiben der arge findet sich kein hinweis, was ich widerspruch einlegen kann.
ist das hier wirklich nicht möglich?
Natürlich ist das möglich:
Du widersprichst und gibst als Begründung an, dass der KU vom JA XXX seinerseits in der von die gezahlten Höhe ermittelt wurde (evtl. Kopie von der Berechnung beilegen) und Du den KU bezahlt hast. By the way: gibts einen Titel?
Weiter bittest Du die ARGE, ihre Forderung durch entsprechende Berechnung zu belegen.
Unanhängug davon würde ich hier die Zahlen (bereinigtes Netto, Aufwendungen, etc.) mal reinstellen, die Cracks werden Dir sicher was dazu sagen können, ob falsch oder richtig berechnet...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Finde erstmal herraus, wo die Differenz herkommt. 40 Euro/Monat kann z.B. aus der Hochstufung um 2 Stufen bei nur einem Unterhaltsberechtigten kommen (da gibt's dann aber noch den Bedarfskontrollbetrag!), oder von der Kindergeld-Anrechnung.
Sollte die Differenz berechtigt sein, muss das für die Nachzahlung noch lange nicht gelten. Wenn überhaupt gibt's da typisch eine 1-Jahresfrist für die Verjährung.
Moin,
nicht ganz unwichtig, man sollte zum Unterhalt aufgefordert worden sein. Wird eine Zahlung als richtig angenommen, warum sollte dann nachgefordert werden können?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
