Kindesunterhalt ers...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt erste Ehe

 
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich arbeite in der Haus- und Familienpflege.

Wir betreuen eine Klientin die in der Kindheit missbraucht wurde und die heute noch psychisch darunter leidet und Suizidgedanken hat.
Sie ist in psychatrischer Behandlung.
Einige Zeit lang geht es einigermaßen gut mit Ihr und dann schafft Sie es nicht mehr und geht wieder in die Psychatrie.
Ein ständiger Kreislauf.

Sie hat drei Kinder aus erster Ehe.
Der Vater der 3 Kinder zahlt keinen KU.

Sie hat vor vier Jahren wieder geheiratet und hat ein eheliches Kind (3 Jahre) mit dem Ehemann.
Ihr Ehemann hat selbst einen Sohn für den er KU zahlt.
Sie verfügen über ein Netto Einkommen von 2200.- Euro.

Der Ehemann versorgt quasi die drei Kinder mit, der leibliche Vater der 3 Kinder entzieht sich der Unterhaltspflicht.
Angeblich soll er Hartz IV erhalten.
Durch diese finanzielle Situation, die sehr belastend für die Beziehungen untereinander sind,
gestaltet sich das familäre Zusammenleben mit immer mehr Spannungen und Konfrontationen untereinander.
Der Ehemann ist unheimlich sauer, das der Vater der drei Kinder sich seiner Unterhaltspflicht entzieht.
Zudem ist ihm seine Arbeitsstelle gekündigt worden, er wird nach der Kündigungsfrist arbeitslos sein.
Aber er bewirbt sich in der IT Branche.

Nun möchte ich gerne wissen, welche Möglichkeiten (auch kurzfristige) es gibt um zumindest die finanzielle Situation zu entspannen.
Haben die 3 Kinder aus erster Ehe Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Welche Institution kann fnanziell eingreifen?

Ich rate das Jugendamt einzuschalten und einen RA für Familierecht einzuschalten, mit Verfahrenshilfe.
Welche Unterstützungen sind noch möglich?

Danke für die Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2012 17:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, da sie mit einem Partner zusammen lebt.

Aber in dieser Konstellation sollten sie einen Antrag auf aufstockendes Hartz4 stellen.
Da sollte was gehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 17:14
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Aussage von Beppo teile ich. Leistungen nach UVG kommen nicht in Frage, weil nicht alleinerziehend. Wenn aufstockendes ALG2 beantragt wird, würde das Jobcenter vermutlich auch meinen folgenden Vorschlag aufzeigen.

Ich rate das Jugendamt einzuschalten und einen RA für Familierecht einzuschalten, mit Verfahrenshilfe.

Da würde ich zunächst empfehlen, für die unterhaltsberechtigten Kinder eine Beistandschaft beim zuständigen JA einzurichten. Der Beistand kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Den Fachanwalt für Familienrecht würde ich erst dann einschalten, wenn der Beistand den nötige Biss vermissen läßt. Dann aber die Beistandschaft vorher beenden.

LG nero

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 21:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nur um das - für andere Interessierte - richtig zu stellen:

Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, da sie mit einem Partner zusammen lebt verheiratet ist .

Zusammenleben mit einem anderen Erwachsenen ist unschädlich für den UHV-Bezug.
Zusammenleben mit einem Partner und somit nicht mehr alleinerziehend sein ist dann "schädlich", wenn man den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt hat.
Der entfällt dann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 21:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bist du sicher?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 21:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja! 🙂

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 22:22