Hallo!
Nach einer langen Ehe bin ich seit 3 Jahren alleinerziehender Vater und muss auch noch Unterhalt an meine EX zahlen.
Nun wird der Unterhalt an meine EX erhöht, da sie 280€ Unterhalt für das Kind zahlt. Von ihrem Einkommen werden diese 280€ abgezogen und ich muss jetzt 140€ mehr Unterhalt zahlen.
Ich dachte die Abzugsfähigkeit den Kindesunterhaltes zählt nur für den, der keine Kinder aus der Ehe betreut und Unterhaltsverpflichtet gegenüber dem betreuenden Partner ist.
Ich benötige Rat
Hallo Derrik,
wer erhöht denn das?
Deine Ex oder ihr RA können erst mal nur etwas fordern, baer nicht entscheiden.
Das kann nur ein Gericht.
Warum bekommt sie überhaupt EU? Wie ist der begründet worden?
Betreut sie auch kleine Kinder?
Kommt sie ihrer Vollzeiterwerbsobliegenheit für den KU nach?
Ist der höhere EU auch wieder in die KU Berechnung eingeflossen?
Gibt es einen EU Titel?
Wann wurde der EU zuletzt festgesetzt?
Wirf mal ein bisschen Futter rein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Kommissar,
herzlich willkommen hier auf der Seite auch für unterhaltszahlende alleinerziehende Väter!
auf welcher Grundlage (Urteil etc.) zahlst du denn Unterhalt? Hat "Ex" ehebedingte Nachteile, die einen Unterhaltsanspruch begründen?
Stelle bitte noch die relevanten Zahlen ein, falls möglich.
Ich dachte die Abzugsfähigkeit den Kindesunterhaltes zählt nur für den, der keine Kinder aus der Ehe betreut und Unterhaltsverpflichtet gegenüber dem betreuenden Partner ist.
Der Abzug des Kindesunterhaltes ist nicht auf den nicht-betreuuenden Elternteil beschränkt. Daher sollten andere Tatsachen zur Abwehr des Ehegattenunterhaltes gesucht werden.
Gruß
Martin
Man das geht ja hier schnell. Endlich mal mit jemanden diskutieren. danke euch.
Meine Ex hat 4 Tage nach dem Ausräumen meines Hauses (Ich war mit meiner Tochter im Urlaub) Klage auf Unterhalt eingereicht und von Beginn an 280 Euro für meine Tochter gezahlt. Ich wurde verdonnert 500€ zu zahlen. Gerichtsentscheid. Es ist unser einziges Kind. Sie ist Krankenschwester ich Lehrer. Nach 9 Monaten arbeitete sie wieder voll und verdiente 500€ mehr. ich habe es spät erfahren und Äbänderungsklage eingereicht. jezt wird bei dem neuen Verfahren mein geschilderter Sachverhalt angewendet. Noch nicht beschlossen!
Gruß
Hallo Kommissar,
jezt wird bei dem neuen Verfahren mein geschilderter Sachverhalt angewendet. Noch nicht beschlossen!
also ich nix verstehen! Beantworte doch einfach mal unsere Fragen, wie z.B., welche Beschlüsse, Titel etc. bestehen.
Die Frage wäre noch, ob deine "Ex" schon vor der Ehe Krankenschwester war (oder evtl. Stationsschwester?) und ob durch die Ehe berufsbedingte Nachteile erkennbar sind.
Und wie alt ist eure Tochter?
Gruß
Martin
Also wenn sie voll arbeitet, ihr Gehalt um KU reduziert wird, kann es durchaus sein, dass du umso mehr aufstocken musst, um ihren "angemessenen" Bedarf auch weiter zu decken.
Vielleicht kannst du noch versuchen, sie auf den vorehelichen Bedarf zu drücken und, wie gesagt, der höhere EU ist wiederum KU relevantes Einkommen. So schaukelt sich das hoch.
Wenn du aber einen "old school" Richter hast, wirst du mit dem vorehelichen Bedarf wahrscheinlich nicht so weit kommen.
Bleiben eigentlich nur die üblichen Mittel, wie Erwerbskosten, Altersvorsorge etc.
Sonst sehe ich schwarz.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo!
Deine Antwort trifft des Pudels Kern. Der Richter geht nur meiner EX auf den Leim. Ist man als alleinerziehender Vater nichts wert!
Zum vorehelichen Bedarf noch eine Frage: Wenn Sie vor der Ehe 1200€ verdient hat und jetzt 1700€ wären die 500€ Mehrwert. Ist das so?. Und der voreheliche Bedarf 1200€ ? Es ist schon irre wie sie abkassiert.
Selbst das Pflegegeld wird meinem Gehalt zugerechnet.
Danke
Nur bei einem gutwilligen Richter, und selbst dann würde das sicher noch um die Inflationsrate sowie entgangene Karrierechancen bereinigt.
Der Richter will einfach, dass ihr beide gleich viel habt und da wirst du nur schwer raus kommen.
Natürlich musst du dann umso mehr aufpassen, dass dir keine Kosten gestrichen werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.