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Kindesunterhalt bei voller Erwerbsminderung

 
 Loki
(@Loki)

Guten Morgen,

habe mich soeben registriert und werde mich, wenn gewünscht oder hier im Forum üblich, an anderer Stelle gerne vorstellen.
Für einen Hinweis, in welcher Form und unter welchem Topic das üblich ist, bin ich sehr dankbar.

Doch nun hab ich erstmal auf die Schnelle eine Frage zu der Höhe des von mir zu leistenden Kindesunterhaltes.

Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 636,26 EUR. Diese ist vorerst befristet. Dazu kommen EUR 325,00
aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Ich mache zur Zeit eine Psychotherapie, um meine Leistungsfähigkeit im Beruf zu erhalten und evtl. zu verbessern. Zum
jetzigen Zeitpunkt ist es mir nicht möglich, alle erdenklichen Jobs auszuführen. Langfristige Leistungsfähigkeit ist für mich
nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich (keine Schichtarbeit, kein Akkord, kein konfliktreiches Publikum).

Unser 14-jähriger Sohn lebt seit Jahren bei seinem Vater - ca 350 km von mir entfernt.

Es gab eine Zeit, da ich im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme ein unentgeltliches Praktikum absolviert habe.
Daraus ist der jetzige Job entstanden. Zur Zeit des Praktiukums zahlte ich keinen Unterhalt. Mit Beginn der Beschäftigung
( Lohn = EUR 325,00) habe ich unaufgefordert begonnen, EUR 100,00 Kindesunterhalt zu zahlen. Mein Ex-Mann hat das ohne
Kommentar so hingenommen.

Nun ist es leider so, dass mein Arbeitsplatz in Gefahr ist, da die Firma aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbaut. Im
Rahmen dieser Problematik kam es dazu, dass ich bis heute meinen Lohn für den Monat März 2012 noch nicht erhalten
habe. Somit war es mir nicht möglich, den Unterhalt pünktlich zu zahlen. Dies hat meinen Exmann so verärgert, dass er
mich bat "mein Leben in Ordnung zu bringen und meinen Unterhalt pünktlich zu zahlen". Den Gang zum Anwalt wolle er
vermeiden.

Kann mir irgendjemand sagen, was für mich im Rahmen einer psychischen Erkrankung mit Rente und geringfügigem
Zuverdienst bei der großen Entfernung zu unserem Kind ( 14 Jahre) der ungefähre Selbstbehalt sein könnte?
Ich habe einfach totale Angst, dass ich selbst bedürftig werde und den Umgang nicht mehr bestreiten kann.

Meine Psychotherapeutin steht da voll hinter mir und die Rentenversicherung hat mir vor einigen Wochen bei einem
Betriebsbesuch mehr Zeit eingeräumt, um mich weiter zu stabilisieren und sich weiterhin für eine geringfügige
Beschäftigung an genau diesem "leidensgerechten" Arbeitsplatz ausgesprochen. Die Rente ist befristet bin Ende Nov. 2012.
Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist sehr wahrscheinlich.

Danke für Eure Reaktionen im Voraus und allen einen schönen Tag.

Loki

Zitat
Geschrieben : 11.04.2012 09:43
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen und herzlich willkommen Nr. 12.000!  😉

Deine Angaben sind knapp und werden sicherlich noch hinterfragt; der Selbstbehalt

- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,  beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Also bei dir: berufstätig = 950 €......

Grüße
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 10:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich entnehme deinen Worten, dass der Unterhalt nicht tituliert ist, insofern kannst du, zunächst, zahlen was du willst und kannst.
Wenn ihm das nicht reicht, kann er klagen.
Ob er das tut, oder lässt liegt wiederum in seinem Ermessen.

Einen "richtigen" Betrag gibt es in eurem Fall nicht.

Wenn du im Jahresmittel weniger als 770,- bekommst, bzw. mit deinem Job weniger als 950,- bist du nicht leistungsfähig.
Theoretisch.
Ob die Gründe für diese Nichtleistungsfähigkeit vor einem Gericht bestand haben, ist nicht vorhersehbar.
Tendenziell kann man sagen, dass Frauen damit aber deutlich eher durchkommen als Männer.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 10:25
 Loki
(@Loki)

Danke Weserfrosch, Danke Beppo.

Es gab mal vor Jahren einen Titel, als ich Übergangsgeld
während einer Reha-Maßnahme bezogen habe. Werde
heute abend meine Unterlagen durchsehen. Als ich die
Zahlung der 100 EUR begonnen hatte, wollte ich mich
nach diesem Titel richten, hatte ihn aber leider nicht
gefunden.. Wäre dieser Titel den Berechnungsgrundlage o.ä.?

Loki

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 10:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es vor Jahren einen Titel gegeben hat, gibt es ihn vermutlich auch heute noch.
Die Tatsache, dass du deine Ausfertigung davon nicht finden kannst ändert nichts daran.

Nur wenn der Gläubiger seine Ausfertigung herausgegeben hat oder dieser wirksam annulliert wurde, gibt es diesen nicht mehr.

Du schuldest also vermutlich weiterhin den damals titulierten Betrag.
Monat für Monat.

Das macht deine Lage nicht einfacher.
Der Vater könnte nun jederzeit pfänden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 12:26
 Loki
(@Loki)

Hups, Beppo. Das hört sich nicht gut an. Jetzt musss ich mal
stark überlegen, wie der Verlauf damals war bzw. die Prüfung
meiner Unterlagen ausweiten. Meinem Ex war damals klar, dass
ich ohne Einkommen - ich bezog selbst Wohngeld - keinen Unterhalt
zahlen kann. Er hat nicht auf den vorhandenen Titel bestanden.
Mhh, ja so war das. Und dann habe ich die Zahlungen unaufgefordert
wieder aufgenommen.

Nun denn, ich schau erstmal in meine Unterlagen.

Danke, Beppo.

Loki

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 14:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du solltest mal testhalber aufstockendes Hartz4 beantragen.

Titulierter und bezahlter Unterhalt kann vom Einkommen abgezogen werden.
Ob deine Rente dabei auch als eigenes Einkommen zählt weiß ich zwar nicht, kann ich mir aber vorstellen, wenn es einer Versicherungsleistung wie z.B. ALG1 entspricht.

Dann könntest du den Titel evtl. doch bedienen und deinen eigenen Bedarf über H4 decken.

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 14:23
 Loki
(@Loki)

Lieber Beppo, danke für den Tipp.

Ich bin beeindruckt. Wie gesagt werde ich erstmal
meine Unterlagen und Kontoauszüge durchforsten,
um zu eroieren, was wann gelaufen ist.
Die Rente wird mir mit Sicherheit als Einkommen
angerechnet.

lg Loki

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 15:47
(@fruchteis)
Registriert

Hi Loki.

Du bist mit geringem Einkommen, als Unterhalts- und Umgangspflichtiger Elternteil vermutlich bedürftig im Sinn des SGB II, dh Du hast Anspruch auf ergänzende Leistungen.

Mit Angaben zur Warmmiete, zu Umgangskosten(Fahrten) und an wievielen Tagen Dein Sohn bei Dir wohnt könnte ich das mal überschlägig durchrechnen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 17:56
 Loki
(@Loki)

Hey Wildlachs, nur ein kurzes Zeichen, dass ich deinen Beitrag gelesen habe.
Vielen vielen Dank. Werde mich am Wochenende dazu melden.

LG Loki

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 11:55