Ich bin z.Z. krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Anschließend ist eine Wiedereingliederung geplant, so das ich für insgesamt drei Monate Krankengeld erhalte.
Ich war nicht verheiratet und habe drei Kinder und zahle einen Regelsatz von 128%. Hierrüber habe ich einen Unterhaltstitel beim Jugendamt.
Kann ich während ich Krankengeld beziehe den Unterhalt kürzen?
Hallo und herzlich willkommen Wewi!
Nein, Du kannst den Unterhalt nicht einfach anpassen, Du mußt zahlen wie tituliert. Einziger Weg ist, sich mit der Mutter zu einigen. Zahlst du eigenmächtig weniger, kann sie durch den Titel pfänden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
wie LB schon schrieb: kürzen kannst du nicht. Die Gerichte gehen auch bei einer Arbeitslosigkeit von bis zu 6 Monaten davon aus, dass das vorübergehend ist und der volle Ku aus Ersparnissen gezahlt werden.
Evtl. kannst du ja mit der KM ein Abkommen treffen, dass du um soundosviel % kürzt und ab dem ... entsprechend nachzahlst.
Sophie