hallo liebe gemeinde,
kann der kindesunterhalt für die/das bei der EX-Fau lebende kind/er auch von der neuen ehefrau gepfändet werden???
also, ist die 2.ehefrau für ein kind aus erster ehe unterhaltspflichtig, wenn sie arbeitseinkommen hat.
grüße
Hallo Urtyp,
nein. Sie ist ja ggü. dem Kind nicht unterhaltspflichtig.
Solltest du aber nicht leistungsfähig sein und sie gut verdienen steht dir ein sog. Taschengeld zu und das könnte dann für den KU herangezogen werden.
Solange ihr aber kein gemeinsames Konto habt bzw. du deine Einkünfte auf ihr Konto fließen lässt, kann niemand bei ihr pfänden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke tina für die schnelle antwort.
beim konto ist es so, das ich zwar bei ihr als nutzer eingetragen bin aber nicht als verwaltungsberechtigter (aufgrund meiner inso), ich ahne aber, dass das im endefekt nichts zu sache tut.
also doch wieder eigenes konto oder pfändungsschutz.
eigenes konto ohne geldeingang war mir aufgrund von gebühren und jetziger finanzsituation zu teuer.
grüße
Hallo Urtyp,
eigenes konto ohne geldeingang war mir aufgrund von gebühren und jetziger finanzsituation zu teuer.
Es gibt einige wenige Banken (insbesondere Direktbanken), die meines Wissens ein kostenloses Girokonto ohne Fußangeln a la "monatlicher Mindest-Geldeingang" oder "Mindest-Durchschnittsguthaben" anbieten. Die ING-DIBA, die DKB, und die Norisbank sind da die drei Kandidaten, die mir spontan einfallen. Wie die allerdings reagieren, wenn sie bei der üblichen Bonitätsprüfung merken, dass du in Inso bist - das kann ich dir freilich nicht sagen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sparda?!
Es wäre ja auch möglich dass deine Frau ein zweites Konto einrichtet, auf das nicht ihr gehalt geht, aber das du mitnutzen kannst, wo immer nur das drauf ist was du brauchst, und nur dieses Konto dann mit dir als Mitnutzer existiert bzw gepfändet werden kann.
(ist nur so eine Idee, von der ich die reale Umsetzungsmöglichkeit nicht kenne)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
@ginni
die idee :thumbup: ansich ist ja nicht schlecht, an der umsetzung scheiterts auch nicht, sowas ist ohne frage machbar.
werde ich mal drüber nachdenken
Wie die allerdings reagieren, wenn sie bei der üblichen Bonitätsprüfung merken, dass du in Inso bist - das kann ich dir freilich nicht sagen ...
nich begeistert, das ist schon mal fakt. unsere :gunman: VR Bank lehnte das gleich einmal ab.
obwohl es meines wissens einen sogenanten bankencodex gibt. in ihm haben sich die banken selbst verpflichtet, das jedem egal ob arm oder reich ein konto zur verfügung zustellen ist.
grüße
Moin,
haben sich die banken selbst verpflichtet, das jedem egal ob arm oder reich ein konto zur verfügung zustellen ist.
sofern Du von vornherein ein so genanntes "Guthabenkonto" einrichtest (also eines ohne Dispokredit), sollte es keine Probleme geben. Notfalls einfach mal nach einer "pressetauglichen Begründung" für die Ablehnung fragen... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
