Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

 
(@koppi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all,

wie sieht es aus, wenn ein Kind (14 Jahre) im Internat lebt? Internat ist an eine Sportschule angeschlossen, auf die der Junge seit der Trennung der Eltern auf Wunsch der Mutter geht. Genehmigung durch Vater liegt nicht vor, obwohl beiderseitiges Sorgerecht!
1. Liege ich richtig in der Annahme, dass beide barunterhaltspflichtig sind wie bei einem Volljährigen?
2. Wer bekommt das Geld? Man kann es ja schlecht einem 14-jährigen in die Hand drücken. Internat muß ja davon auch bezahlt werden, usw...Wer verwaltet es?
3. Wer trägt die Mehrkosten? Kann man den Vater heranziehen, der gar nicht gefragt wird? Das Kind ist zwar sportlich talentiert, aber nicht so, dass es hochbegabt ist. Außerdem leiden die schulischen Leistungen. Eine normale Schule und ein Sportclub haben bisher auch gereicht...reine Prestigegründe.

Gruß koppi

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2005 15:45
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo koppi,

bei uns der ähnliche Fall: Sohn geht auf Wunsch der Mutter, bzw., weil sie mit der Erziehung nicht mehr fertig wird gegen den AUSDRÜCKLICHEN Willen des Vaters auf Internat. KV war deswegen dagegen, weil keiner von beiden dieses Internat finanzieren kann.
Die Anmeldung war offenbar kein Problem, obwohl das Internat den Anmeldebogen an den KV mit Bitte um Unterschrift gefaxt hat und nie eine zurück bekam. Das ist nun ein Jahr her.

Und nun, was unsere Anwältin damals sagte:
zu 1. Nein, der Wohnsitz ist nach wie vor bei der Mutter, daher KU unverändert. In unserem Fall fuhr das Kind allerdings auch jedes WE nach Hause zur KM.
zu 2. erübrigt sich
zu 3. mehr als Unterhalt ist nicht, wenn sie das im Alleingang macht, dann soll sie auch sehen, wie sie es finanziert bekommt. Eine besondere Notwendigkeit wie z.B. medizinische Gründe liegen nicht vor.

Ohne Gewähr 😛

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2005 17:13
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo habe gerade gesehen das Du FAST die selben Frage hast wie ich ...:-) Sorry hätte ich das gelesen hätte ich keinen neuen Thread dazu gemacht .... 😀

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2005 19:42
(@koppi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Aja,

bin etwas erstaunt über Deine Antwort, von dem gegnerischen Anwalt hätte ich solch eine Aussage erwartet, aber nicht von Deinem! :puzz:
Schau mal hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=6644
und hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=41607

Bis jetzt hab ich überall nur Aussagen in die andere Richtung gelesen. Danke mal für Eure Sicht, obwohl es nicht das ist, was ich hören wollte. 🙁

Gruß koppi

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 08:27
(@koppi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Teufelchen,

ich bin immer wieder erstaunt, was für unterschiedliche Antworten bei scheinbar gleichen Fragen zustande kommen. Also lassen wir uns überraschen und schauen überall mal rein :yltype:

Gruß koppi

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 09:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Koppi,

die Antwort im ersten Fremdbeitrag ist so nicht auf deinen Fall wendbar.

ich bin immer wieder erstaunt, was für unterschiedliche Antworten bei scheinbar gleichen Fragen zustande kommen.

Das ist die Krux in der Familienrechtsprechung; es gibt zu viel Interpretationsspielraum für die Gerichte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 10:48
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

@Koppi

Hallo!
Lach, ja hab mir die links auch mal durch gelesen. Naja hoffen wir mal das diese Geschichte auch noch mal ein Ende findet...hoffe nur der studiert nicht noch....

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 12:07
(@koppi)
Schon was gesagt Registriert

Aber eines verstehe ich nicht, laut Einkommensteuergesetz erhält doch derjenige das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt .Müßte es mit dem Kindesunterhalt nicht auch so sein? Auch wenn das Kind dort gemeldet ist, lebt es doch woanders. Desweiteren heißt es doch, dass derjenige zumindest das Kindergeld erhält, der den höheren Unterhalt zahlt. Bleibt die KM nun weiter Naturalunterhaltspflichtig und nur der Vater zahlt Kindesunterhalt, müßte doch der zumindest das volle Kindergeld bekommen, oder? Nach der Naumburger Tabelle erhält er aber ab 01.07. nur noch 45€! Wenn es Auslegungssache wäre, würde es doch im Gesetz heißen: "in dessen Haushalt es gemeldet ist".
Was soll man davon halten? :hallucine:

Gruß koppi

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 13:35
 AJA
(@aja)
Registriert

bin etwas erstaunt über Deine Antwort, von dem gegnerischen Anwalt hätte ich solch eine Aussage erwartet, aber nicht von Deinem!

Warum? Unsere Anwältin hat den KV vertreten, der die Hälfte der Internatskosten hätte bezahlen müssen, obwohl er dagegen war. Ist doch schlüssig. :question:

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 16:22