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Hartz4 / Insolvenz / UVG

 
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

So traurig wie das ist, das Finanzamt hat mir zur Insolvenz geraten.
Naja, dann sind nach 6 Jahren auch die Finanzamtschulden weg.
Nun hab ich HARTZ 4 beantragt, werde wohl auch 345 € + Miete/Heizung/mtl. bekommen.

Zum Unterhalt:
Bislang habe ich mit Titel 199 €/mtl. auch bei arbeitslosigkeit freiwillig mit Titulierung gezahlt.
Momentan bin ich zwei Monatsraten offen.
Ich habe der KM Ende März gesagt, sie möchte doch bitte beim JA Antrag auf Zahlung aus der Unterhaltsvorschusskasse beantragen, damit meine Phase nicht den Kühlschrank meines Sohnes leert. Hat sie auch noch im März gemacht. Sie bringt aber die erforderlichen Unterlagen (Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Ausfertigung des Titels für die Mutter) nicht bei, und quäkt bei mir um die 199 €/mtl. Als ich ihr nochmals sagte, geh bitte zum JA und reich die Unterlagen nach, dann zahlen die zumindest die 122 €, sagte sie nur: Ich hab keine Zeit. . .Da habe ich Kontakt zum JA aufgenommen, und denen unaufgefordert eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Kopie meiner Ausfertgiung des Titels zukommen lassen. Als ich dann dort nochmals anrief sagten sie, das reicht nicht, die Mutter muß das beibringen ( meine Ausfertigung des Titels ist nicht die selbe wie die der Mutter) . . .und das JA würde die Mutter nochmals anschreiben. . .das geschieht aber auch nicht. . . .zahlen tut nun keiner. Aber bei mir wird man versuchen es zu holen. Schön, wenn ich die Insolvenz nächste Woche beantrage, habe ich n Freibetrag, unter dem kann eh nicht gepfändet werden, aber:
Es geht offensichtlich um Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit. und solange wie der Titel im Raume ist, wird man auch versuchen das bei mir zu holen. Wie bekomme ich den Titel abgeändert ? Das hiesige (nicht zuständige JA) sagt, tja, da muss die KM sich n Anwalt nehmen und erstmal gegen sie klagen. . . dann können sie (ich) auf Abänderung des Titels plädieren. . .

Können die nicht anders, als Anwälte füttern ? Oder wollen die nicht anders ?

Ich meine, wenn ich ja bereits Insolvenz beantragt habe, was verspricht man sich davon bei mir zu holen ? Anwaltskosten ? Haha, Unterhalt, wovon ? Das UVG ist ja nunmals dafür da, wenn der Barunterhaltspflichtige ausfällt, zunächst für n vollen Kühlschrank zu sorgen.

Beistandsschaft besteht nicht, kann ich auch bei gemeinsamen Sorgerecht und ABR bei der KM nciht beantrgaen. Nur die KM kann das beantragen, macht sie aber auch nicht.

Ich habe dei KM in die Liste meiner Gläubiger mit aufgenommen, und sie auch angeschrieben, mir eien Auflistugn der Verbindlichkeiten zu geben, auch da keine Reaktion von ihr. . . .

Das JA sagt: Wenn sie nicht die Unterlagen beibringt, scheint sie das Geld nicht nötig zu haben, dann lehnen wir demnächst ihren Antrag ab. . . .Tja, wenn der Antrag abgelehnt wird, wird sie sich wohl ihre Dobermannanwältin nehmen und loslegen. Wie das Borderlinerinnen so machen . . .
Was meint ihr, was kann - soll - darf - muß - ich machen ?

P.S: Das Zahlungsunfähigkeit erst nach Nachweis von 30 Bewerbungen im Monat vorliegt ist mir bekannt.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2005 12:21
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

1. Auch Unterhaltschulden fallen in die Insolvenz
2. Laufender bzw. zukünftiger Unterhalt fällt nicht in die Insolvenz
3. Während der Insolvenz darf nicht gepfändet werden

Was ist das für ein Titel? Vom JA, Gericht oder Notar?

Es ist Aufgabe der KM den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Alle Pfändungsversuche dürften doch eh "mangels Masse" ins Leere laufen. Der Unterschied zwischen dem Dir vorliegenden Titel und dem der KM dürfte die Vollstreckungsklausel sein.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2005 13:26
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Den Titel habe ich im Nov 03 am hiesigen (nicht zuständigen) JA unterzeichnet.
Da wollte ich noch nicht wahrhaben, das KM alles regelt und Vater regeln lassen muss. 😉
JA hatte ganz schön Aufstand gemacht, weil das kannten die nicht, das ein Vater von sich aus den Titel haben wollte, aber hat dann doch geklappt.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2005 14:45
 mel
(@mel)

achte bei einer insolvenz bitte auch auf die titel von den gerichten ( unterhalt)

besteht zb ein titel aus dem jahr 19... der nicht durch eine negative feststellungsklage aufgehoben worden ist bleibt dieser von der insolvenz befreit und weiterhin bestehen.

nicht einfach dieses thema aber sehr wichtig

mel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 12:53
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Wen nsich meine Einkommensverhältnisse auf ALG II momentan begrenzen, kann ich auf abänderung des Titels klagen ?

Nützt mir ja nix, wenn während der Wohlhaltephase der InsO nicht gepfändet werden kann, aber die Beträge auflaufen, 7 Jahre x 12 Monate x 122 Euro sind auch wieder mehr als 10.000 Euro. . . ohne Anpassungen. . .


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 17:42
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

@ mel

Was ist eine negative Festellungsklage ?


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 17:44
 mel
(@mel)

bsp:

es besteht aus einem EA antrag vor der scheidung ein unterhaltstitel der KM, der nicht durch ein scheidungsurteil aufgehoben worden ist ( aktenzeichen aus dem EA titel ) muss genau benannt sein.

wenn nicht besteht dieser titel auch über die scheidung hinaus.

leitet jetzt jemand die insolvenz ein und hat vorher diesen titel nicht durch die benannte klage aufheben lassen dann kann die ex mit diesem titel bis zum tode fenden.

mel


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2005 20:58
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Elternteil_m,

falls es Dir weiterhilft....
Ich habe vor ein paar Tagen einen Zettel vom Jugendamt bekommen, in dem erklärt wird, dass Beistandsschaft jetzt auch bei gemeinsamen Sorgerecht beantragt werden kann. Vielleicht kann somit das mit dem Unterhalt geregelt werden.

Viel Glück
Gruß
Simone


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2005 01:56