Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei Gehaltsschwankungen/-ausfällen?

 
 CnD
(@cnd)
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Hallo zusammen,
ganz neu hier und schon eine Frage. :question:

Kurz zur Situation.
Ich lebe derzeit im Trennungsjahr (wollen wir mal hoffen, dass meine Noch-Frau nicht auf Zeit spielt und noch zwei Jahre dazu kommen).
Mein Einkommen beziehe ich aus der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, meine Noch-Frau hat keine Karten drin.

Anhand der üblichen Tabellen habe ich unter anderem den Kindesunterhalt abgeschätzt und zahle derzeit 700€ (und das Kindergeld darf sie behalten). Dafür ist er bei mir privat versichert und das wird davon wieder abgezogen ... bleiben also ca. 700 übrig.
Erübrigt sich zu sagen, dass sie auch Trennungsunterhalt bezieht - aber der ist auch nicht das Problem.

Problem:
Aufgrund interner Themen, die nicht hier hin gehören, kann es sein, dass wir den Laden liquidieren oder per Insolvenz schließen werden.  :knockout:
Die direkte Folge wäre, dass das GF-Gehalt einfach ausfällt.
Themen des Veräußerungsgewinns, Umgang mit Verlustvorträgen etc. wären getrennt zu behandeln; können wir hier vernachlässigen.

Frage:
Muss ich den Kindesunterhalt per Monat weiter zahlen (bzw. gibt es einen Mindestsatz, den "Mann" zahlen sollte) oder kann ich aufgrund des Gehaltsausfalls auch den Kindesunterhalt aussetzen.
Stand der Dinge ist, dass meine Noch-Frau meint, dass sie den KU per Jugendamt einfordern müsste ... scheint mir unplausibel, aber man fragt ja gern mal rum, denn mein Anwalt in der Company hat vom Thema - nach eigener Auskunft - weder Ahnung noch Geschick.
Da solche instabilen Firmenzustände die Neigung haben, die eigenen Geldmittel unter Umständen recht unplanbar zu belasten und schnell mal ein paar Monate ins Land gehen, bis das Einkommen wieder stabilisiert werden darf (GmbHG lässt grüßen :mad:), wäre es mir recht (neben ein paar anderen Gründen :gunman:), meine Verpflichtungen für ein paar Monate einfach mal zu reduzieren.
Wenn am Jahresende eine Nachberechnung passiert - na gut - andere Baustelle.

Mir geht es - um es nochmal zu wiederholen - nur um die monatlichen Zahlungen bzw. meine Liquidität.

Danke vorab!
Chris


LiGrü
Chris

To finish first, you have to finish first!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 01:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi CnD
Herzlich Willkommen bei vs

Nun ja, da der KU nicht tituliert ist gibt es erstmal keinen äusseren Zwang, was die Zahlungshöhe von Dir betrifft. Entscheidendes Kriterium ist der Mindest-KU. Daher ist es absolut nachvollziehbar, dass Deine DEF diesen Betrag per Titel festschreiben will. Ein Blick in die >>DDT<< und der >>Anlage A<< verrät, dass Du weit über den Höchstsatz KU leistest (solange Du nicht das KG ebenfalls darin verpackt hast) - da gibt es eh keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch für die betragshöhe.
Du könntest daher als Schutz anbieten: Titel entsprechend DDT nach Höchstsatz - oder weiter wie bisher, aber ohne Bestandsschutz. Und Du solltest rechtzeitig damit anfangen, etwas Geld für eine event. Durststrecke dafür zur Seite zu legen. Allgemein werden die ersten 6 Monate einer Arbeitslosigkeit als vorübergehendes Ereignis betrachtet und einfach ignoriert - weiterzahlen also grundsätzlich vorausgesetzt.

Mich verwundert lediglich, dass Dir der TU keine Kopfzerbrechen bereitet, da dieser ja entsprechend Deiner EK-Situation Dir nun wahrlich das Genick brechen könnte, denn auch darauf gibt es - gerade in der Trennungszeit - einen Rechtsanspruch bzw. eine gefestigte Rechtssprechung - Halbteilungsatz. Oder bist Du glücklicher Besitzer eines wasserdichten Ehevertrages, gefeit vor Billigkeitsklauseln und Unsittlichkeit?

Und im Ernst: 700€ KU + KV + KG für ein Kind sind in anderen Fällen mehr als das EK einer Vollzeitbeschäftigung. Für ein Kind m.E. defintiv zu viel.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 02:07
 CnD
(@cnd)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
danke für die schnelle Antwort.

KU + KG - KV ... wäre die Formel ... Du hast Ihren Wunsch niedergeschrieben.

Der Trennungsunterhalt macht mir weniger Sorgen, da sie wieder anfängt zu arbeiten und aus dem Haus auszieht, ich den fetten 550i eh'  schon übernommen habe.
Daher wird die Belastung runter gehen.

Nebenbei sind die (vermutlich) ehegeprägten Verpflichtungen von nennenswerter Höhe (abgebrochenes Bauprojekt) und sie bekommt - nach Bereinigung - auf den Standardtabellen gar nicht mal so viel, wie man annehmen könnte.

<offtopic>
Mir sollten daher die Gläubiger der ehegeprägten Verpflichtungen mehr Sorgen machen als die NochF.
</offtopic>

  • --> ich trommele immer brav, dass der TU nicht an ihren Ausgaben sondern meinen Einnahmen hängt.
  • --> ihr Anwalt ist zwar auf Zack, hat aber auch etwas Problem damit, ob er einen Streit riskieren soll, denn ich habe klar verkündet, dass ich nicht isoliert über TU und KU streiten werde und wie er mit der Nutzung der ehelichen Wohnung umgehen soll, fällt auch aus seinem Erfahrungsbereich, da sie ca. 350m² Wohnfläche zu halten versuchte. 😉

Interessant ist die Frage, ob ein Ereignis wie eine GmbH-Inso beim GF gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit ist und man somit für 6 Monate weiter zahlen muss. (Regelung war mir nicht bekannt! :puzz: Ist das einschlägig bei Unternehmern bzw. Ges.-GF?)
Da kommt man dann in juristisch ganz interessante Themen, die ich zum k... finde.


LiGrü
Chris

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 02:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Interessant ist die Frage, ob ein Ereignis wie eine GmbH-Inso beim GF gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit ist und man somit für 6 Monate weiter zahlen muss.

Ich übersetze mal für GF's.  😉
Das ist keine Frage sondern eine Feststellung, ausgehend von der Rechtssprechung. Damit hat sich sogar der BGH beschäftigt und es ausdrücklich gutgeheissen. Danach sind Einkommensausfälle/-absenkungen, inkl. der Härtefall von Arbeitslosigkeit, grundsätzlich ein vorübergehendes Ereignis und daher irrelevant. Erst nach 6 Monaten fortwährender Wirkung kann bei bestehendem Titel eine Abänderungsklage desselben vorgenommen werden - Erfolg ungewiss. Oft wird dann zu fiktiven Einkünften gegriffen, da der Pflichtige sich ja mehr hätte bemühen können, aber es nicht tat. Dieses Verhalten dt. Gerichte bitte nicht verwechseln mit Einkommenserhöhungen ab 10% Änderung, da geht eine Abänderung sofort, höherer KU wird faktisch garantiert. Willkommen in der dt. Familienrechtswirklichkeit.
Und das bei bestehendem Titel eine sofortige Zwangsvollstreckung/Pfändung(z.B. Gehalt, Konto) möglich ist mit all den negativen Auswirkungen (z.B. Schufa-Eintrag, Kartensperrung) setze ich mal als bekannt voraus.

Mir sollten daher die Gläubiger der ehegeprägten Verpflichtungen mehr Sorgen machen als die NochF.

DAS kann ich mir gut vorstellen, sollte aber bei einer GmbH zumindest überschaubar sein. Das soll nicht heissen, es wäre zu verkraften. Nur, was hilft eine Einigung mit den Gläubigern, wenn Deine DEF nach eingehender Beratung durch Freunde, Bekannten und RA's zum Raubtier wird? Ich hoffe nur, Dir bleibt diese Baustelle erspart, sollte auch lediglich eine Warnung sein. Und eine weitere: Vorsicht bei (gerichtl.) Vergleichen, vor allem UH betreffend. Hier heisst es höllisch aufpassen.

Gruss oldie, der jetzt ins Bett geht.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 02:53
 CnD
(@cnd)
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Danke für die Infos. :thumbup:
Schauen wir mal, was daraus wird ... bin ja erst mal in der Reaktions-Position; liegt mir nicht so, ist aber nicht zu ändern im Moment.

Wenn sich was ergibt, werde ich berichten.

Wende ich mich mal der nächsten Baustelle zu.  :crash: :crash: :crash:


LiGrü
Chris

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Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 19:22
 CnD
(@cnd)
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So, habe ein Update zum Thema.

Per Februar geht der Tanz nun voraussichtlich los.

Aus technischen Gründen bin ich per Januar mit 0€ (plus Privatanteil für den Dienstwagen) Einkommen durch's Ziel gelaufen.
Sieht aus, als ob ich in den nächsten paar Monaten auch kein "regelmäßiges" Einkommen erwirtschaften werde, da ich meinen Vertrag wohl "aus wichtigem Grund" kündigen werde.

Meine Meinung, wie ich das behandeln sollte:

  • a) freiwilliger Trennungsunterhalt geht auf 0@ zurück.
  • b) Kindesunterhalt zahle ich den Mindestsatz nach DDT.
    Kindergeld würde mal - als "Aggression" aufteilen. Kann sie die Hälfte ja anfordern ... und bekommt sie dann.
  • c) bei den definitiv ehebedingten Schulden/Verbindlichkeiten zahle ich die, die auf meinen Namen laufen.
  • d) dass die KM ihren (meinen Ex-)Luxusbunker ohne TU nicht zahlen kann ... na ja ... da warten ich den Kontakt mit dem Vermieter.

Gründe (meinerseits)

  • a) no income ... nach Formel no TU
    Nebenbei hat sie per 01.02.2010 einen 50%-Job.
    Moralisch bin ich somit per heute mit reinem Gewissen unterwegs (noch dazu, da ich mittlerweile weiß (vatersein.de sei dank), dass ich sie um mindestens 5K überzahlt habe in 2009.
    Ich  bin halt das naive, blöde (gutmütige) Schwein, das auf Basis der bekannten Algorithmen und des laufenden Income freiwillig gezahlt hat. Erst sehr viel, dann - nach und nach - weniger ... bis auf die Beträge, die sich aus dem 3/7-4/7-Standard ergeben.
    Dass ich für 2009 daran nichts mehr ändern kann scheint klar - oder? ... habe da in der ESt-Erklärung 60K€ Werbungskosten "gefunden" ... hätte den Unterhalt ein wenig geschmälert - aber vorbei.
  • b) mag' mir keine Front aufmachen und somit werden wohl die 367€ fließen. Bis das JA sich darum kümmert, ob 367 oder 700 wird - hoffentlich - dauern. Mag' weder als NICHT-Zahler noch als Mangelfall in irgendwelche zeitnahen Behandlungen fallen.
  • c) keine Ahnung, ob das richtig ist. Rein pragmatischer Ansatz, dass ggf. eine Mahn-/Schufa-Behandlung nicht bei mir landet ... zunächst. Also reines Zeitspiel. (sind per Monat je 500€ auf ihre und meinen Namen, die ich "freiwillig" als ehebedingt deklariert habe und derzeit zahlte. Reduziere ich also mal auf 500€)
    Da muss ich bei Gelegenheit mal einen Thread aufmachen, der ehelich bedingte Schulden versus Zugewinn adressiert. ...
  • d) auch mir ist  klar, dass der Vermieter mich im Mietverhältnis in Anspruch nehmen wird.
    Im Innenverhältnis müssen wir mal schauen. (BGB § 1568a (3) scheint mir nicht einschlägig, da ich nix schriftlich fixiert habe.)
    Da es bestenfalls um 3 Mieten geht, sehe ich das mal entspannt und warte ab, ob da überhaupt was kommt. (*)

(*) die Mietkaution müsste der Vermieter eigentlich auch auf ausstehende Mieten verwenden. Da aber die kautiongebende, akzeptierte Stelle, derzeit wegen Anlagenbetrug in U-Haft in der JVA sitzt, ist das sicher wieder ein Anlass für die Schwarzkittel sich Gedanken zu machen. Ich fühle mich da außen vor (inkl. der KM), denn was können wir dafür  😉 :redhead:

LiGrü
Chris

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Themenstarter Geschrieben : 30.01.2010 03:16
 CnD
(@cnd)
Schon was gesagt Registriert

Zu dem Thema Miete des Ex-Luxuxbunkers gibt es ein Update.

Die Vermieterin hat mir lletzte Woche einen Mahnbescheid geschickt. Nachdem sie sich wohl auf die Seite meiner Ex geschlagen hat, geht der mit einem einzigen Wort zurück.  :phantom:Widerspruch :phantom: ... hätte sie anders regeln können, aber sie wollte ja nicht mal versuchen zu reden, sondern ist gleich mit (berechtigtem) anwaltlichem Mahnschreiben an beide losgezogen.
Jedenfalls zieht meine Ex per 31.03. aus und alles ist danach an der Front stabil.

Ansonsten hat sich meine Ex via Anwalt über meine Einkommensverhältnisse schlau gemacht und nun ist sie wieder auf Schmusekurs, denn dass ich die 0€ belastbar belegen konnte, hat wohl alle anderen Spieler überrascht.
Dass da schon wieder massig Mutmaßungen und annahmen über zu zahlenden Unterhalt etc. drin standen, bestärkt mich in der Meinung, dass sie eigentlich nichts brauchbares haben, um einen Titel zu bekommen, der besser ist als die freiwillige Regelung.

Grüße
Chris


LiGrü
Chris

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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 22:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chris,

da bei Selbstständigen und Unterenehmern i.d.R. die letzten 3 Jahre zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit herran gezogen werden, wird dir der 0,-€ Januar nicht soviel nützen, wie du dir erhoffst.

Im Verständnis der beamteten Richterschaft geht Einkommen von Vätern grundsätzlich immer nur nach oben.
Und das von Selbstständigen ist sowieso unbegrenzt.
Jeder Unternehmer der was anderes behauptet ist ein Betrüger, der seine Phantastilliarden auf den Caymans versteckt hat.
Vor Allem bei plötzlichen Insolvenzen in der Trennungsphase.

Du bist ein fetter Fisch. Rechne daher damit, dass die gegnerische RAtte dich mit besonderer Inbrunst verfolgen wird, um dich zur Strecke zu bringen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 00:22
 CnD
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Hi Beppo,
das ist mir soweit klar ... aber derzeit ist die KM soweit "vernünftig", nicht auf Kraft etwas zu probieren, was sie erst nach langer Frist hinbekommt.

Da sie lange genug auch/mit selbstständig war, weiß sie auch, dass es wenig Sinn macht, gewisse Dinge in Zeiten zu probieren, in denen ich nicht kooperieren kann. Klar würde sie am Ende irgendetwas gewinnen, aber sie weiß auch, dass es ihr mehr bringt, wenn ich ihr derzeit halt (aus dem Nichts, aber nachweisbar woher) gut 800€ freiwillig zuschiebe (KU Mindestsatz gem. DDT, Kindergeld und noch eine Position für ein Auto).
Ende April fallen wir aus dem Trennungsjahr, dann werden die Karten eh' gemischt und bis der tranige Advokat mein letztes Schreiben verdaut hat, ist's vermutlich April. 😉

Zum Thema Insolvenz: nee, solche Nummern laufen nicht mit mir.
Ist ja nicht so, dass ich Einzelunternehmer wäre und so was mal eben veranstalten könnte. (Unsere Kunden sind Banken, Versicherungen, Telcos etc. ). Gehört aber hier nicht hin. Bei Interesse PN. Sobald sie am Baum der Selbstständigkeit schüttelt, riskiert sie sogar den Aufstockungsunterhalt, denn niemand hat ihre Aufträge storniert!

Chris - manchmal auch direkt


LiGrü
Chris

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Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 00:44
 CnD
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Hallo zusammen,

ich habe ein Update für Euch.

In Sachen Trennungsunterhalt versucht ihr Anwalt (eine renommierte Kanzlei vom Bodensee, deren Chef sich als Privatermittler auf Sat1 versucht) seit ein paar Monaten einen Termin hinzubekommen.

Seit letzter Woche lasse ich mich nun auch anwaltlich beraten und forciere die Scheidung nun.

Themen sind derzeit:

TU: meine NochF versucht für Q4/2009 einen Anspruch durchzusetzen, da auf ihrem Konto kein Geld ankam. Verblüfft nicht, da ich auf *unser* Konto den vereinbarten Unterhalt - und noch etliches mehr - zahlte und von diesem Konto dann ihre "Wohnung", Nebenkosten, Leasingraten etc. abgingen.

KU: läuft derzeit auf Stufe 1 der DDT und ich werde ihn - sofern wir bei der Berechnung hin kommen - initiativ beim JA titulieren lassen. Spart der Gegenpartei schließlich eine Menge Arbeit.

Scheidung: Antrag geht raus; mal gespannt, ob sie einwilligt.

Umgang: Wie gehabt untypisch für hier. Ich möchte eine großzügige Umgangsregelung, während sie auf feste Termine pocht. (Nun noch mehr, da sich bei ihr was anzubahnen scheint. Wäre toll ... vor allem für mich :)).
Jedenfalls ist der Junior nächste Woche bei mir.

Mal eine Einschätzungsfrage an die "Experten":
Wenn ich aus der gemeinsamen "Wohnung" ausziehe, danach noch ein paar Monate die Wohnung als "ehelich bedingt" zahle und unterhaltsmindernd ansetze und dann auf meine NochF abwälze (dadurch geht ihr TU natürlich hoch).
Wenn man noch dazu weiß, dass der Schuppen inkl. Nebenkosten knapp 2K kostet.
Wie seht Ihr mein Risiko, dass ich verdonnert werde, die Miete weiter zu zahlen bis sie raus ist (war)?
Es geht am Ende darum, ob sie von Okt 09 bis März 10 Anspruch auf Unterhalt plus Miete hätte ... und ich möchte mein Kostenrisiko abschätzen.

Noch eine Frage:
Die rückstehende Miete meiner NochF ist mittlerweile gegen mich tituliert. Kann ich die - mit einigermaßen Chance - im Innenverhältnis zur Verrechnung ansetzen? Sie läuft mit Verfahrenskostenhilfe derzeit und ich weiß nicht, ob ich das auch hin bekomme ... theoretisch geht's dank massig aufgelaufener Verluste in 2010, aber wer weiß.

Grüße
Chris


LiGrü
Chris

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Themenstarter Geschrieben : 29.07.2010 06:20




 CnD
(@cnd)
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Nochmal ein kurzes Update:

Nächste Woche ist Scheidungstermin beim AG Konstanz und wie es aussieht, geht es nur um die Hauptsache und den Versorgungsausgleich.

  • ausweislich des letzten Schriftsatzes wird sie in die Scheidung einwilligen
  • Versorgungsausgleich ist kein Problem, da alles belegbar war
  • KU läuft geregelt, ohne Titel.
  • TU läuft nichts; der Klageversuch ist an der Ablehnung der VKH gescheitert und bisher kam nichts mehr nach.
  • Nachehelicher Unterhalt wird wohl nicht beansprucht. (Zumindest kennen wir keinen Schriftsatz und die Wochenfrist ist schon unterlaufen).
  • Umgang und Sorge werden kein Streitthema
  • Zugewinn ist simpel zu regeln

Was mit den ehelich bedingten Schulden (siehe abgebrochenes Bauprojekt, Miettitel des Ex-Vermieters etc.) passiert, hat hoffentlich Zeit, bis nach der Rechtskraft der Scheidung. *drückt mir die Daumen*

Chris


LiGrü
Chris

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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 20:32