Kindesunterhalt bei...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt bei Ausbildung

 
(@nannihexe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr alle zusammen!!!
Ich hoffe hier kann mir Jemand helfen?!
Mein Mann zahlt für seine Tochter aus Erster Ehe (inzwischen 19) Unterhalt.
Sie befindet sich laut Oma immer noch in einer Ausbildung.
Nun steht unsere Einkommensteuererklärung ins Haus und wir benötigen laut Steuerberater den Ausbildungsvertrag in Kopie.
Leider  haben wir keinen Kontakt mehr zu der Tochter (aber das ist eine andere traurige Geschichte)
so, hat sie auf den Brief, das wir den Vertrag bräuchten nicht geantwortet.
Weiß Jemand hier den Paragraphen, der dem Unterhalt zahlenden dazu berechtigt, den Vertrag zu verlangen??

Ich danke vielmals im voraus.
Liebe Grüße
nannihexe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2010 22:16
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus nannihexe,

§ 1605 BGB, Auskunftspflicht

Aber was soll Euch da ein Paragraph helfen, wenn kein Kontakt zur Tochter besteht und sie die Schreiben ignoriert? Da könnt ihr Paragraphen zitieren, soviel ihr wollt.

Ihr werdet dann schon einen RA brauchen und Klage androhen müssen, um an Info`s zu kommen.

Wann wurde eigentlich der Unterhalt zum letzten mal überprüft?

Zahlt Dein Mann aufgrund eines Titels? Hat sich mit Beginn der Ausbildung oder erreichen der Volljährigkeit irgendwas getan.
Wie lange gedenkt denn Dein Mann noch zu zahlen? Bis Oma was anderes erzählt?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 12:17
(@nannihexe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael!!!

Tja- da hast Du ja mal so richtig recht!!!!
Aber wenn "Mann" nicht will- dann will er nicht!!! Da kann ich gar nichts machen!!!
Ist ja aber auch leider so- das wir Deppen die Anwälte immer bezahlen müssen - und die Gegenseite ruht sich halt immer darauf aus- ja leider nicht genug Einkommen zu haben........ es gibt Frauen- da schäm ich mich- selbst eine zu sein.....
Aber zu Deiner Frage:
Doch- wir haben den Unterhalt gekürzt- ebenfalls mit Anwalt- als sie Volljährig und in Ausbildung stand.
Zahlen jetzt noch 96 Euro im Monat.
Allerdings kommt das Mädel ja jetzt ins 3. Ausbildungsjahr. Und wenn ich mich nicht verrechnet habe: korrigiere mich:
Weiß nicht genau wie hoch ihr Einkommen ist- aber ich hab was in erinnerung von 450 Euro.
Wir müßten lt. Auszug DT Stand 2010 - 625,- Euro zahlen.
625,- plus 90 Euro für Fahrgeld- ect. = 715, Euro minus 184 Euro Kindergeld (ist ja 19) minus 450 Euro macht gleich 81 Euro!
Wenn wir den Anwalt dafür wieder mit 400 Euro zahlen müssen- bleiben wir doch einfach bei den 96 Euro für noch ein weiteres Jahr! Oder siehst Du das anders??
Ist dann eigentlich automatisch schluß?? Wenn sie mit der Ausbildung fertig ist?? Oder müssen wir dann den Titel zurück verlangen?? Oder sowas???
Aber ich danke Dir schon mal für den Paragraphen- auch wenn ich nicht glaube- das es wirken wird. ..... Da wirst Du recht haben.... leider!!!
Gruß
Christiane

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 13:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

servus nannihexe,

Ist dann eigentlich automatisch schluß?? Wenn sie mit der Ausbildung fertig ist?? Oder müssen wir dann den Titel zurück verlangen?? Oder sowas???

Was steht denn genau im Titel drin?
Ja wohl offensichtlich nichts von einer zeitlichen Begrenzung.

Automatisch Schluss ist nur dann, wenn es auch so im Titel steht. Ansonsten muss sich Dein Mann darum kümmern, dass es zum Ende kommt. Abänderungsklage einreichen, verbunden mit Vollstreckungsschutz wäre der Weg. Freiwillig wird die Tochter den Titel ja nocht herausgeben, oder?

Solange ein gültiger Titel besteht, kann die Tochter diesen jederzeit Vollstrecken lassen und somit den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen.
Den interessiert erst mal überhaupt nicht, ob der Anspruch noch besteht oder nicht. Allein der Titel muss erst mal bedient werden.

Ob ich nun 81.- oder 96.- Euronen zahle, wäre mir auf jeden Fall wurscht, das stimmt. Kommt halt darauf an, was einem selbst zum Leben bleibt. Bei manchen ist das einen Menge Holz.
Und, sei es wie es will, ich finde auch dass die Euros beim Kind besser angelegt sind als beim Rechtsanwalt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 14:30