Hallo erstmal!
Gestern bin ich auf dieses Forum gestossen
und habe im Prinzip durch's pure Lesen auch schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden, jedoch:
Jeder Fall ist anders und deswegen finde ich auch zu meinem speziellen Fall nichts,
was so ganz genau passt.
Aus diesem Grund erlaube ich mir, in diesem Thread meine eigenen Fragen zu stellen und hoffe,
dass mir der oder die eine oder andere weiterhelfen kann...Danke!
Also, kurze Vorgeschichte:
Meine Tochter ist noch 5 Jahre alt, unterhaltsberechtigt und es existiert kein Titel.
Die Kindsmutter bekommt keinen Unterhalt.
Bis vor zwei Monaten hatte ich relativ gut verdient und im Schnitt um die 2000,-€ netto verdient.
Dementsprechend hatte ich monatlich 229,-€ überwiesen und gut war's.
Nun hat sich die Situation geändert:
Seit September bin ich arbeitslos und beziehe 1248,-€ ALGI.
Meine Altersvorsorge in Form einer vermieteten ETW kann ich im Moment nicht steuerlich geltend machen, da ich ja logischerweise derzeit keine Lohnsteuer bezahle. Somit ist mein Freibetrag auch hinfällig und ich muss das vom ALG bestreiten. Dies erhöht meine Fixkosten erheblich.
Wenn ich nun alle meine Fixkosten zusammenrechne (eigene Miete, Darlehen für die Immobilie, Versicherungen, Telefon, Strom, Lebensmittel, etc.),
dann komme ich auf ein Fixum von etwa 1300,-€ pro Monat.
Wohlgemerkt, da ist noch kein KU eingerechnet!!!
Natürlich verlangt die Kindsmutter trotzdem den Unterhalt für die Kleine und da diese im Oktober auch schon 6 Jahre alt wird, erhöht sich der ganze Spass auch noch von 204,-€ (Mindestsatz lt. DT) auf 247,-€.
Vom JA bekomme ich natürlich nur dürftige Auskünfte auf meine Frage, ob ich mich für den KU den selbst verschulden müsste???
Die Dame am Telefon war zwar freundlich, darf mir aber angeblich keine "Tips" geben...
Was denn für "Tips"???
Stichwort Mangelfall: Bin ich einer?
Wenn ja, wie geht das?
Wo muss ich denn was beantragen?
Oder wo bekomme ich denn Infos dazu?
Gibt es Zuschüsse für mich für einen Anwalt?
Ich denke, ich werde früher oder später einen brauchen...oder?
Seit 2 Monaten habe ich keinen Unterhalt mehr gezahlt und ich habe der Kindsmutter versichert, dass es mir nicht darum geht, nicht zu zahlen, sondern nur das zu zahlen, was ich auch muss! Und dass ich mich darüber erstmal informieren müsste...aber wo???
Ich müsste mich verschulden, um den regulären Mindestsatz aufzubringen...das kann doch nicht richtig sein?
Wo erfahre ich, was ich zahlen muss.
Wenn Ihr noch Infos und Fakten von mir braucht, um korrekt zu antworten, dann lasst es mich bitte wissen.
Ihr lieben Leute, es wäre einmalig, wenn Ihr mir weiterhelfen würdet...ich bin ja ehrlich um jedes neue Stichwort dankbar, welches mir weiterhilft!
Gruss an alle,
Sven
Hallo Sven,
wie genau der von Dir zu zahlende KU zu berechnen ist, werden Dir hier noch die Experten sagen. Fakt ist jedoch: Zahlen mußt Du! UND: Bei 1248 Euro ALG bist Du KEIN Mangelfall.
Vielleicht hilft es Dir für die Zukunft, wenn Du mal Deine Prioritäten überdenkst und ggf. änderst; dann tut u. U. die Zahlung des KU auch nicht mehr so weh:
Ich zitiere Dich:
"Wenn ich nun alle meine Fixkosten zusammenrechne (eigene Miete, Darlehen für die Immobilie, Versicherungen, Telefon, Strom, Lebensmittel, etc.),
dann komme ich auf ein Fixum von etwa 1300,-€ pro Monat.
Wohlgemerkt, da ist noch kein KU eingerechnet!!!"
und
"Ich müsste mich verschulden, um den regulären Mindestsatz aufzubringen...das kann doch nicht richtig sein?"
Dich zu verschulden, um eine Immobilie zu finanzieren, scheint für Dich weniger problematisch zu sein als u. U. ein Darlehen für den KU aufnehmen zu müssen?! KU hat oberste Priorität.
Du wirst Dich mit dem Gedanken der Zahlung für KU (die Höhe ist dabei noch zu ermitteln) anfreunden müssen; und zwar so lange, bis Dein ku-relevantes Einkommen über dem Selbstbehalt liegt.
Versteh meine Ausführungen bitte nicht als Zurechtweisung; nur als nettgemeinte Denkhilfe! 😉
Gruß Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Pueppi,
Du hast keine einzige meiner Fragen beantwortet.
Insofern ist Deine Antwort, zumindest für mich, wertlos und am Thema vorbei (oben nachzulesen: Ich will zahlen, aber korrekt! ). Schade...
Nachtrag zu meinem ersten Posting:
Die Immobilie besitze ich seit 8 Jahren.
Durch die Trennung damals von der Kindsmutter war ich finanziell sowieso schon schlechter gestellt und konnte mir diverse Versicherungen nicht mehr leisten.
Ich habe diese diversen Versicherungen (LV's) damals gekündigt und als einzige Altersvorsorge eben diese ETW behalten.
Sollte ich diese jetzt etwa (möglicherweise verlustreich) verkaufen, um dann im eigenen Alter gar nichts mehr vorweisen zu können und von der in 30 Jahren nicht mehr vorhandenen Rente leben???
Bitte helft mir auch bei den anderen Fragen von oben...Danke.
Hallo Stone,
deine Frage wurde umfassend beantwortet. Für KU zählt nur dein Einkommen. Da hast du dein ALG + Mieteinnahmen und bist somit voll unterhaltspflichtig.
Deine privaten Ausgaben werden keinen Richter interessieren. Das ist deine Privatangelegenheit, ob du dir das leisten kannst oder nicht. Der Unterhalt geht vor. (Eigentlich ja auch richtig, einem Kind im eigenen Haushalt würdest du ja auch nicht sagen, verhungere ruhig, ich hab lieber das Mietshaus.)
Ansonsten lies dich nochmal in gesteigerte Erwerbsobliegenheit ein. Ich habe Urteile gelesen, nach denen 1/2 Jahr Arbeitslosigkeit keinen Cent Kürzung des Kindesunterhalts bewirkte.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hi,
Pueppi, Du hast keine einzige meiner Fragen beantwortet. Insofern ist Deine Antwort, zumindest für mich, wertlos und am Thema vorbei (oben nachzulesen: Ich will zahlen, aber korrekt! ). Schade...
Find ich nicht so gut, auch wenn Pueppi ein paar Bewertungen rein gebracht hat. Was jetzt kommt wird Dir alles nicht gefallen, ist aber so.
1.) Innerhalb der 6 Monate der Arbeitslosigkeit mußt Du den gleichen Unterhalt zahlen. Du kannst Deine Ex jetzt für unfair halten, aber sie kann das Ganze auch titulieren lassen. Kostet dann Dein Geld. Könnte dann sogar Deine Mieteinahmen pfänden.
2.) Der SB bei Arbeitslosen beträgt 770 (West)
3.) Ja Du musst Dich ggf. verschulden. Zur Not nehme eine weitere Hypothek auf.
4.) Gesteigerte Erwerbsobligenheit ist Dir sicherlich ein Begriff
5.) Ganz einfache Regel nach dem SB kommt erst das Kind und dann Du
6.) Mangelfall bist Du keiner.
7.) Prozesskostenhilfe wird auch schwierig, da Du die Immobilie weiter belasten, oder verkaufen kannst, Nicht meine Sicht, sondern Sicht OLG Celle.
Ob Du nun irgendwann eine LV gekündigt hast, Deine Altersversorgung mangelhaft ist usw. ist für die Beantwortung der Frage auch unerheblich.
Platt
Hallo Stone,
deine Frage wurde umfassend beantwortet. Für KU zählt nur dein Einkommen. Da hast du dein ALG + Mieteinnahmen und bist somit voll unterhaltspflichtig.
Deine privaten Ausgaben werden keinen Richter interessieren. Das ist deine Privatangelegenheit, ob du dir das leisten kannst oder nicht. Der Unterhalt geht vor. (Eigentlich ja auch richtig, einem Kind im eigenen Haushalt würdest du ja auch nicht sagen, verhungere ruhig, ich hab lieber das Mietshaus.)
Ansonsten lies dich nochmal in gesteigerte Erwerbsobliegenheit ein. Ich habe Urteile gelesen, nach denen 1/2 Jahr Arbeitslosigkeit keinen Cent Kürzung des Kindesunterhalts bewirkte.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo,
es ist ja die Frage, ob es überhaupt bis zu einem Richter kommen muss...
meine privaten Ausgaben sind nunmal notwendig.
Und ich dachte, eine Altersvorsorge ist auch notwendig??? Sagt das nicht der Staat selbst?
Nochmal:
Meine Priorität ist es, den KU zu zahlen...in der korrekten Höhe!
Und ich habe gelesen, dass der Selbstbehalt u.U. erhöht wird.
Bei der Aufstellung meiner Fixkosten ist kein einziger privater "Luxus" mitgerechnet...es handelt sich dabei um Miete, Versicherungen (Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Krankenversicherungszusatz für das Kind, ...), Telefon, GEZ, Lebensmittel. Noch nicht mal gelegentlicher Kleidungskauf ist da mit drin.
Dazu die Ausgaben für die ETW, welche sich zur Zeit durch die Arbeitslosigkeit eben wegen verlorener Steuervorteile beträchtlich erhöht hat.
Meine Fragen waren hauptsächlich, wer mir bezüglich Rechtsbeistand oder/und Mangelfall, etc. weiterhelfen kann, bzw. an wen ich mich da wenden könnte...
Danke trotzdem einstweilen...
Ob Du nun irgendwann eine LV gekündigt hast, Deine Altersversorgung mangelhaft ist usw. ist für die Beantwortung der Frage auch unerheblich.
Geht doch...das ist zum Beispiel eine Antwort auf meine Frage!
Aber auch nur, wenn sie auf Fakten beruht...
Danke...
Hallo Stone,
die Mutter des Kindes hat die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Wenn du Eigentum besitzt, kann es sein, dass dir der Unterhalt gestundet wird, bis du wieder eine Stelle gefunden hast. Dann wirst du aber rückwirkend voll zahlen müssen. Hast du schon Post?
Liebe Grüße
Andrea
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Dalai Lama
Moin,
gerichtlicherseits könnte die nicht ganz unvernüftige Idee aufflammen, du könntest deine ETW auch selbst bewohnen. Spart dir 'ne Miete und hat den Charme ( für den/die Unterhaltsberechtigt(n) ), dass dir auch noch ein Mietvorteil angerechnet werden würde. Eigenbedarfskündigung machts möglich.
Das Agrument "Altersvorsorge" mag für dich in einer ETW verwirklicht sein. Das Unterhaltsrecht sieht dies alleinig in der gesetzlichen RV plus 'n bisserl Riestern als erfüllt an.
Der Gesetzgeber, nein, falsch, nochmal... Die OLG-Richter sind der Auffassung, 770 € (West) bzw. 720 € (Ost) als SB für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten reichen zum Leben aus. Wie meine Vorredner ausführten, wird durch die Gerichte eine Arbeitslosigkeit als vorrübergehendes Ereignis betrachtet und eine Abänderung ist nach 6 Monaten erst möglich. In deinem Fall unerheblich, da ausreichend Einkommen für den KU gem. Stufe 1 der DT vorhanden ist.
Egal wie du das Blatt wendest: Die ETW ist der Knackpunkt in der rechtlichen Betrachtung. Vermietest du sie, ist der Überschuss als Einkommen zu werten. Erwirtschaftest du nur Verluste, werden die Richter genauestens prüfen, ob's da mit rechten Dingen zu geht. Die sind ja auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und wissen sehr wohl, wie dauerhafte Verluste zu erreichen sind. Folglich werden sie das Mietobjekt schön rechnen. Wohnst du hingegen selbst darin, wird dir ein Mietvorteil angerechnet, von dem du ausschließlich die nicht verbrauchsabhängigen Kosten in abziehen kannst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Meine Fragen waren hauptsächlich, wer mir bezüglich Rechtsbeistand oder/und Mangelfall, etc. weiterhelfen kann, bzw. an wen ich mich da wenden könnte...
Guckst du (z.B.) >hier<.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Stone,
die Mutter des Kindes hat die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Wenn du Eigentum besitzt, kann es sein, dass dir der Unterhalt gestundet wird, bis du wieder eine Stelle gefunden hast. Dann wirst du aber rückwirkend voll zahlen müssen. Hast du schon Post?
Liebe Grüße
Andrea
Naja,
Post von der KM hab' ich jetzt zweimal bekommen!
Einmal hat sie mich gebeten, den KU für September zu überweisen, woraufhin ich ihr die neue Situation erklärte und sie bat, mir Zeit zu geben, bis ich mit den entsprechenden Leuten gesprochen habe.
Daraufhin hab' ich jetzt eben mit dem JA telefoniert und die freundliche Dame meinte, sie dürfe mir zwar nicht "helfen", aber ich solle doch nochmals versuchen, mich mit der KM gütlich zu einigen.
Falls dies nicht gehe, solle ich sie doch freundlich an ihr zuständiges Jugendamt verweisen, damit diese feststellen, ob in meinem Fall eine Mangelfallregelung greift. Die würden dann von mir die notwendigen Unterlagen anfordern und dies eben prüfen.
Ausserdem sollte ich mich um einen Anwalt kümmern, damit ich nicht schon wieder über den Tisch gezogen werde...
In der Zwischenzeit kam von der KM jetzt der zweite Brief, in dem sie meint, dass ich das Minimum auf jeden Fall zahlen müsse und das ich dies sofort erledigen soll!
In meinem ersten Antwortbrief habe ich ihr versichert, dass ich selbstverständlich die fehlenden Zahlung nachholen werde...aber eben in der richtigen Höhe!
Leider sieht es nicht so aus, als hätte sie die nötige Geduld, um das abzuwarten.
Was sie jetzt tun wird, weiss ich nicht?
Ich wüsste gerne, was ich tun soll, denn ich habe schon mal viele, viele Monate lang zuviel Unterhalt bezahlt...das hat hinterher aber auch keinen interessiert!
Das war damals so, dass die Kleine da noch an 10 bis 12 Tagen im Monat bei mir gewohnt hat, ich aber den vollen KU trotzdem bezahlt habe, obwohl ich das nicht hätte tun müssen, wie mir das JA vor einigen Monaten mitteilte.
Das möchte ich eben nicht gerne nochmal machen...
"Offizielle" Post von einem Amt habe ich noch nicht, nein.
Was kann denn auf mich zukommen, wenn ich weiterhin wegen dieser Unklarheiten nicht zahle, bzw. die Zahlung aussetze?
Hallo...
Das Agrument "Altersvorsorge" mag für dich in einer ETW verwirklicht sein. Das Unterhaltsrecht sieht dies alleinig in der gesetzlichen RV plus 'n bisserl Riestern als erfüllt an.
Riestervertrag hab' ich gekündigt...es besteht nur noch die ETW und eine LV, welche aber zur Tilgung der Wohnung angelegt ist!
..., wird durch die Gerichte eine Arbeitslosigkeit als vorrübergehendes Ereignis betrachtet und eine Abänderung ist nach 6 Monaten erst möglich. In deinem Fall unerheblich, da ausreichend Einkommen für den KU gem. Stufe 1 der DT vorhanden ist.
In der heutigen Zeit ist die Ansicht dieser Richter wohl eher als Farce oder auch nur blanker Hohn zu bewerten?
Die ETW ist der Knackpunkt in der rechtlichen Betrachtung. .........Erwirtschaftest du nur Verluste, werden die Richter genauestens prüfen, ob's da mit rechten Dingen zu geht. Die sind ja auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und wissen sehr wohl, wie dauerhafte Verluste zu erreichen sind. Folglich werden sie das Mietobjekt schön rechnen.
Selbst wenn Sie es schönrechnen, ist es in Zeiten meiner Arbeitslosigkeit schwierig, etwa 460,-€ Verlust wegzuradieren. Denn genau das ist die Summe, die ich monatlich alleine dafür ausgebe.
Danke für Eure Antworten...langsam kommt ein bisschen Licht ins Dunkel!
Gibt es sowas wie Prozesskostenbeihilfe für Arbeitslose??? :question:
Daraufhin hab' ich jetzt eben mit dem JA telefoniert und die freundliche Dame meinte, sie dürfe mir zwar nicht "helfen", aber ich solle doch nochmals versuchen, mich mit der KM gütlich zu einigen.
Falls dies nicht gehe, solle ich sie doch freundlich an ihr zuständiges Jugendamt verweisen, damit diese feststellen, ob in meinem Fall eine Mangelfallregelung greift. Die würden dann von mir die notwendigen Unterlagen anfordern und dies eben prüfen.
Ausserdem sollte ich mich um einen Anwalt kümmern, damit ich nicht schon wieder über den Tisch gezogen werde...
auf mich zukommen, wenn ich weiterhin wegen dieser Unklarheiten nicht zahle, bzw. die Zahlung aussetze?
Genau das ist die Antwort auf deine Frage.
Prozeßkostenhilfe halte ich in deinem Fall für unwahrscheinlich, aber das solltest du mit dem Anwalt besprechen.
Den habe ich noch für dich:
Liebe Grüße
Andrea
Anm. Admin: Zitat des urheberrechtlich geschützten Materials der o.a. WebSite entfernt. Bitte dort nachlesen.
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo, das mit der PKH sehe ich aber etwas anders. Die Ex meines Freundes bekommt grundsätzlich PKH bewilligt ohne Ratenzahlung und die hat netto das doppelte von Stone. Mal nach nem Beratungshilfeschein beim Amtsgericht anfragen und dann damit zum Rechtsanwalt.
Also nach meiner Ansicht musst du (und bist auch in der Lage dazu) den Mindestunterhalt für dein Kind zahlen. Bei Gericht gibt es ne ganz einfache Methode das zu errechnen. Dein Einkommen 1248 € minus Selbstbehalt 770 € = 478,-€ die für die Zahlung des Mindestunterhalts zur Verfügung stehen.
Wie alle Vorredner schon anführten geht immer der KU vor! Wenn du Miete anführst, im SB ist schon ein bestimmter Betrag für Miete mit drin. Ist deine Miete Höher kannst du versuchen den SB hochsetzen zu lassen. Aber mit den 478,-€ könntest du ja sogar für 2 Kinder den KU bezahlen und wärst immer noch kein Mangelfall.
Deine ETW bringt Verluste ein? Tja dann wird ein Richter warscheinlich sagen, du sollst sie verkaufen.
Ob du Schulden machen musst ist denen so ziemlich egal.
Mein Schatz hatte mal Alg II ca 400,-€ und wurde verurteilt 484,-€ für seine Kinder zu zahlen. wovon danach fragt niemand.
Du solltest mal beim JA nachfragen wie hoch der Mindestunterhalt bei euch für die Altersstufe ist (bei uns sind das z.Z. 228,-€ ab 6. Lebensjahr) das sind dann 100% vom Regelbetrag und den solltest du dann auch bezahlen, da kannst du nichts falsch machen.
Kopf Hoch!!! Es gibt Väter denen gehts wesentlich schlechter als dir, versuch so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen (würde übrigens auch vom Gericht verlangt werden) und begrabe ganz schnell die Hoffnung, dass es im Unterhaltsrecht gerecht zugeht.
Liebe Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy,
er hat wohl keine Erfolgsaussichten bei einer Klage. Deswegen alleine würde schon PKH abgelehnt werden.
LG
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Moin stone,
ich sehe Deine Bemühungen, hier allen Seiten gerecht zu werden. Die allein werden aber nicht reichen.
Vorab: Dein persönliches Rechts- oder Gerechtigkeitsverständnis wird Dir nicht weiterhelfen; wäre das so, gäbe es diese Seite nicht.
Auch wofür ein Richter sich interessiert und wofür nicht hängt nicht von Deinen Wünschen ab. Und ob Du hier irgendwas als Farce oder Hohn betrachtest - who cares?
Fakt ist: Die Mutter Eures Kindes kann jederzeit eine Titulierung des Kindesunterhalts verlangen; vermutlich sogar auf der Basis Deines letzten Gehalts. Diese Titulierung ist dann Fakt; ohne weitere Vorankündigung kann dann der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür stehen und Dich "freundlich" ans Zahlen erinnern. Kannst oder willst Du nicht zahlen - woaßt scho....
Zahlungen "erst mal aussetzen und mit Leuten reden" ist der denkbar schlechteste Weg. Dein Sohn hat heute Hunger und nicht in 4 Wochen. Kluge Menschen überweisen also mindestens mal einen Abschlag - 100 bis 150 EUR - um Madame ruhigzustellen.
Was Du irgendwann in diesem Zusammenhang mal bezahlt hast, interessiert heute niemanden mehr, auch wenn es zuviel war. Abgesehen davon: Ein Aufenthalt von Junior bei Dir von 10-12 Tagen verändert noch nichts; erst bei einem echten 50:50-Wechselmodell könnten Bar- und Betreuungsunterhalt gegeneinander aufgerechnet werden. Ist hier nicht der Fall und im Nachhinein sowieso nicht mehr zu beweisen.
Auch wenn Du es anders sehen magst: Ein Arbeitsloser mit Eigentumswohnung ist nicht bedürftig; so wenig wie einer mit Porsche. Also wird im Zweifelsfall erwartet, dass Du selbige versilberst oder beleihst, wenn das die einzige Möglichkeit ist, Deinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Wenn der Gesetzgeber befindet, dass 770 EUR als Selbstbehalt eines Arbeitslosen ausreichen, sind Deine Kosten mit 1.300 schlicht zu hoch. Alles was über 770 EU liegt, steht für den Unterhalt zur Verfügung. Wofür die Wohnung gedacht ist - siehe Deeps Posting - ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Prozesskostenhilfe gibt es bei Bedürftigkeit. Als Besitzer einer Kapitalanlage giltst Du aber nicht als bedürftig.
Mein Rat: Komm einer gerichtlichen Regelung durch umgehende Zahlung zuvor. Du ziehst sonst den Kürzeren.
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
mein Dank noch an die letzten Poster hier.
All' diese Informationen lassen mich natürlich schon zu dem Schluss kommen, dass ich am besten mal schnell die beiden letzten Monate zahle.
Dann habe ich immer noch Zeit, mir weitere Informationen, so es denn noch welche gibt, einzuholen.
Also nochmals:
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben...ob's nun schöne oder unschöne Antworten waren. :thumbup:
Hallo liebe Gemeinde,
es ist doch immer wieder das gleiche hier....Der Staat will es so und dagegen kannst nix machen. Ich verdiene 1500,- netto, zahle für meine beiden lieben 514,- euronen, für meine Wohnunge zahle ich warm incl. Strom 497,- euronen, einen kredit mit 267,-, Telefon inkl. Handy meiner Tochter ca 70,- euro zzgl. meine Überzugszinsen bei meinem Giro (grob gerechnet auch nochmal 35 euro...Strassenbahn und Bus auch nochmal 65 euro....Für ,meine Medikamente (bin Diabethiker und leide an Akne Inversa) auch nochmal 20 euro im monat.....macht zusammen 1468 euro.....
Bleiben 32 euro für essen, trinken und Vergnügen (lächel) im Monat.....Meint ihr, dass interessiert irgend jemanden???
Meine Ex-Frau hat ein grosses Haus (schuldenfrei), fährt einen nagelneuen BMW, geht zur Maniküre...lässt sich ein Permanent make Up auf die Augenbrauen klatschen....geht mind. 3 x die Woche schön zum Essen....Bekommt von mir 514 (für die Kinder, wenn es stimmt), verdient selber 600,- dann noch 308 Kindergeld und von ihren reichen Eltern einmal monatlich 1400,- Euro....Aber das ist schon so in Ordnung......
Zahlen...zahlen zahlen....da kann man hier noch soviel diskutieren...Es bringt alles nichts....Unser Staat hat für jedes Gebrechen eine perfekte Lösung....Nur eben bei diese Geschichte nicht.....Da müssen wir uns fügen, es nutzt nix....
Ja, DeeBee, das ist uns schon alles klar. Nur: Was hat das mit dem Thema des Openers zu tun?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja, DeeBee, das ist uns schon alles klar. Nur: Was hat das mit dem Thema des Openers zu tun?
Stimmt,
damit hat es nicht viel zu tun...Recht hat er im Prinzip aber schon.
Für alle, die es interessiert:
Inzwischen habe ich den Unterhalt nachbezahlt...in Höhe der DT.
Mal sehen, ob die Ex jetzt wieder Ruhe gibt?
Grüsse an alle, die hier mitgemischt haben! 😉
