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Kindesunterhalt - Anrechnung neuer Ehepartner neue Kinder

 
(@albertvater)
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Hallo,

habe eine schwierige Sachlage.
Mir wurde bei Scheidung 2008 mal mein Einkommen für Unterhaltstitel berechnet.
gelandet bin ich im Titel in der Stufe 2.
Sehe mich mittlerweile aber eher in Stufe 1 - da will ich hin ...

Ganz doof bin ich auch nicht.
Bei mir kommen so nette Sachen, wie eigene Immobilie (damit Wohnvorteil), Mieteinnahmen usw. hinzu.
Soweit alles klar.

Aber eine Frage brennt mir unter den Näglen:

Mittlerweile habe ich 3 Kinder aus zweiter Ehe 1, 3 und 5 Jahre die da noch nicht mit einberechnet worden sind.
Außerdem lebe ich mit meiner zweiten Ehefrau zusammen, die momentan noch Erziehungsgeld bekommt.
Darüberhinaus ist mein Sohn mit seiner Mutter 160 km wweit weggezogen - nehme trotzdem auf eigene Kosten mein 14 tägiges Umgangsrecht wahr.

Inwieweit würde mir bei einer Neuberechnung
- meine 2. Ehefrau zum Nachteil angerechnet ? (evtl. doppelte Haushaltsführung - 400 EUR monatlich) ???
- Evtl. Kosten des Umgangs (Fahrtkosten)
- meine 3 Kinder aus zweiter Ehe die bei mir wohnen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2015 23:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weitere Kinder sind fast der einzige Grund, mit dem sich überhaupt Unterhaltstitel senken lassen.

Was verdienst du denn jetzt Netto insgesamt bereinigt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2015 23:29
(@albertvater)
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... wie gesagt: ist eine bären Rechnerei bei mir, wegen Mieteinnahmen, Wohnvorteil, Abzug Zinsen usw usw.

Inkl. Nettogehalt nebst Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Wohnvorteil, Mieteinnahmen - Zinsen müsste ich so bei 1.950 EUR netto liegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2015 23:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also um über die Zeile 1 zu kommen, müsstest du bei 5 Berechtigten, alleine über 2.700,- Netto verdienen.

Und selbst wenn alle 4 Kinder unter 6 sind ergibt alleine das ab 1.8. einen Unterhaltbedarf von 4*236= 944,-€. Bei einem Netto von 1.950,- liegst du damit schon unter dem SB von 1.080,-
Ab 1.1. noch mehr und wenn die Kinder älter werden, deutlich mehr.

Da du Mieteinnahmen und anderes hast, wird man dich vermutlich für reich erklären und dich zumindest für Zeile 1 für leistungsfähig erklären.

Das Problem ist, dass du auch damit nur 16,-€ Unterhalt sparst, später vielleicht 18 oder 20.

Ob sich dafür ein Sturm auf die Bastille lohnt, ist fraglich.

Mir wäre der Ertrag für dieses Theater zu niedrig.

Dann lieber aufstockendes Hartz4 beantragen.
Da kommt vermutlich einfacher mehr bei rum.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 00:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
wenn Du Dein bereinigtes Netto richtig ausgerechnet hast, dann bist Du zuerst 4 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, diese befinden sich alle im gleichen Rang, erst danach käme Unterhalt für Deine Ehefrau in Betracht.

Solange Du den Mindestunterhalt zahlst (zahlen kannst) wird Dir auch keine Haushaltsersparnis angerechnet.
Gemäß neuer DDT wären damit für 3 Kinder unter 6  mindestens 3*236 =  708 Euro zu berücksichtigen, für das ältere Kind dann sogar mehr.
Aus meiner Sicht ist die Stufe 1 absolut gerechtfertigt. Damit solltest Du auch vorallem argumentieren.

Komplizierter wird die Sache, wenn Du ein Mangelfall bist, was durchaus der Fall sein könnte, dann werden aber oft Abzugsmöglichkeiten nicht zugelassen bzw. die Haushaltersparnis könnte eine Rolle spielen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 00:22
(@albertvater)
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Es sind 4 Kinder - also 4 Berechtigte.
Die 5. Berechtigte meine Ehefrau würde erst zum Zuge kommen wenn mir nach Abzug der 4 Kinder noch etwas bleibt zum Abgeben.

Aber ja, wenn Sich für meine Rechnung ergeben sollte, daß ich unrechtens in Stufe 2 bin,
trotz versuchter Reichrechnung werde ich den Weg gehen - zuliebe meiner 4 Kinder,
ich möchte niemanden Benachteiligen - zumal mir auch niemand mit den Fahrten entgegenkommt.

Und HarzIV Aufstocker kann ich erst werden nachdem ich mein Eigentum au Anweisung versilbere.

PS: und ganz wichtig !!!!!! Ich möchte mich NICHT zum Mangelfall rechnen - sondern von Stufe 2 auf Stufe 1

Meine Fragen wurden aber noch nicht beantwortet:

Inwieweit würde mir bei einer Neuberechnung
- meine 2. Ehefrau zum Nachteil angerechnet ? (evtl. doppelte Haushaltsführung - 400 EUR monatlich) Huch
- Evtl. Kosten des Umgangs (Fahrtkosten)
- meine 3 Kinder aus zweiter Ehe die bei mir wohnen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 00:28
(@albertvater)
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Komplizierter wird die Sache, wenn Du ein Mangelfall bist, was durchaus der Fall sein könnte, dann werden aber oft Abzugsmöglichkeiten nicht zugelassen bzw. die Haushaltersparnis könnte eine Rolle spielen.

VG Susi

Mangelfall will ich nicht sein.
Aber ist das in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle Punkt 6 nicht doch anzurechnen wegen meiner Frau ?
Unabhängig von Mangelfall oder nicht ?

6.  Haushaltsführung
Für die Führung des Haushalts eines leistungsfähigen Dritten ist  ein  Einkommen  anzusetzen.
Bei  der  Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen kann in der Regel ein Betrag von
400 EUR monatlich angesetzt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 00:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da deine Frau auch einen Unterhaltsanspruch an dich hat, zählt sie mit. Auch wenn es für sie nicht mehr reicht.

Eine Haushaltsersparnis gibt es nicht, da sie nicht arbeitet.

Umgangskosten (wie hoch?) kannst du geltend machen aber ob die dich unter Stufe 1 bringen wage ich zu bezweifeln.

Und dass dein Eigenheim Hartz4 verhindert würde ich nicht automatisch vorraussetzen.

Ihr seid immerhin zu 5. Mit Umgang 6.

Du solltest noch diesen Monat einen Hartz4 Antrag einreichen. Kost nix, schad nix.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 00:54
(@albertvater)
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Du solltest noch diesen Monat einen Hartz4 Antrag einreichen. Kost nix, schad nix.

Sorry das ist quatsch.
Es gibt keine Amtsformulare wo Väter Ihre Unterhaltsverpflichtungen eintragen könnten,
und somit liege ich IMMER Über den Satz und erhalte keine Hilfe !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 01:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch. Nennt sich Anlage BEBE.

Etwas nicht zu kennen ist kein Beleg für Nichtexistenz.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 01:19




(@albertvater)
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Okay.
Und das ist ein ganz normaler Harz4 Antrag oder nennt der sich Aufstocker Harz4, oder so ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 01:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Albert,

zunächst:

nehme trotzdem auf eigene Kosten mein 14 tägiges Umgangsrecht wahr.

Freut mich zu lesen. Bei Deinem letzten Auftritt gab es da ja ein wenig Diskussionsbedarf ...

Die 5. Berechtigte meine Ehefrau würde erst zum Zuge kommen wenn mir nach Abzug der 4 Kinder noch etwas bleibt zum Abgeben.

Bin nicht ganz sicher, ob das richtig angekommen ist:
Deine jetzige Ehefrau zählt als Unterhaltsberechtigte mit. Demzufolge wäre eine Herabstufung um drei Einkommensstufen (5 minus 2) vorzunehmen.
Die Berücksichtigung von (außergewöhnlich hohen) Umgangskosten ist möglich, aber hängt vom Einzelfall ab.

Der Punkt 6 der Leitlinien bezieht sich auf den Fall, daß eine UH-Berechtigter einem Dritten den Haushalt führt (Deine Frau trennt sich und bekocht ihren Neuen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:18
(@albertvater)
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5 minus 2 ?
Drei Stufen runter ?
Ok das verstehe ich erstmal nicht, muss ich mich wieder schlau lesen.

Bestärkt mich aber wieder in der Annahme, dass ich in Stufe 1 gehöre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 12:01