Hallo Gemeinde,
ich habe lab eztes Jahr etwas mehr verdient ..ich liege jetzt 100 Euro über der Stufe 5 = 120%. Somit müsste ich jetzt 837 anstatt 747 zahlen...für mich ich das viel Geld da ich noch Verbindlichkeiten aus der Ehe zahle.
Mein Ex-Frau hat 1200 Euro für die 2 Kids und 1650 für sich. Momentan lebt sie noch bei ihren Eltern. Ich habe noch einen Kredit sowie 2 weiterVerbindlichkeit aus der Ehe zu zahlen. Meine Ex-Frau erkennt diese aber nicht an! Desweitern musste ich mir ein neues Auto kaufen da ich keines nach der Trennung hatte. Meine Kinder wohnen 125km entfernt. Das Jugendamt sieht keines dieses Position abziehwürdig!
Für mich sind 100 Euro momentan viel Geld. An Sparen,Rente etc. ist momentan nicht zu Denken was mich hinsichtlich der Zukunft echt grosse Sorgen bereitet!
Das schlimmste ist wenn ich sehe in was für Klamotten meine Kinder rum laufen und sie noch jammert sie kommt nicht klar....könnte ja auch mal ein paar Schuhe kaufen. Ganz ehrlich, hätte ich das Geld über, würde ich vieles!
Hallo,
zunächst einmal willkommen hier im Forum...
Dann: Du bist mit Deiner Anfrage im falschen Unterforum gelandet .. aber das können die Admins ggf. klären (verschieben)
Zu Deinen Fragen:
hier stellt sich für mich die Frage, in wie weit Du mit der Problematik der DT vertraut bist (ob Dir also die Begrifflichkeiten des "unterhaltsrelevanten (=bereinigtes) Einkommen" vertraut bist).
Von Deinem monatl. Nettoentgelt können diverse Posten in Abzug gebracht werden.
-In aller Regel sind das 5 % vom Durchschnittsnetto als Arbeitsaufwandspauschale bei entsprechendem Nachweis auch mehr (Einzelheiten sind in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle im Dunstkreis des OLG nachzulesen, wo die Kinder leben)
- bis zu 4% des Jahresbruttos an Altersvorsorge in Abzug bringen (ist allerdings nachzuweisen)
- Zusatzkrankenversicherungen
- Gewerkschaftsbeiträge
In wie weit die von Dir genannten Posten abzugsfähig sind kann ich nicht beurteilen (aus meiner Sicht allerdings nicht), eventuell sagen da ein paar andere Forianer noch was dazu...
Das Einkommen Deiner EX zählt an dieser Stelle erst mal gar nicht, auch wo und wie Sie wohnt ist an dieser Stelle (für Dich) nicht von Belang...
Abschließend mal noch die Fragen:
Für wieviele Kinder musst Du Unterhalt zahlen und wie alt sind die Kinder?
Wo leben die KM und die Kinder (=Zuständigkeit des OLG)
Wie kommt es eigentlich zu der Jugendamtsberechnung? Hat deine Ex eine Beistandschaft eingerichtet?
Wieviel Zeit ist seit der letzten Berechnung vergangen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo und vielen Dank!
Habe 2 Kinder, 7 und 12.
Die KM und die Kinder leben 125km(Kreis Minden) entfernt..OLG Hamm.
Ja, sie hat eine Beistandschaft eingerichtet....aus Gründen die mir bisherher auch unerklärlich sind! Die Frau macht ein Wahnsinnig....
Das Schreiben ist vom 11.08.2017. Meine Ex hat mitbekommen dass ich etwas mehr verdient habe und war petzen.
Ich meine ich sehe das alles ein! Es ist für die Kinder......normalerweise :-/ aber ich habe leider keinen Vater der die Schulden aus der Ehe mal eben so übernimmt und mich zuhause wohnen lässt und alles sponsort.
Ich muss alles alleine bestreiten und möchte meinen Kindern dazu etwas bieten. Ich sehe da gerade überall Schwarz weil ich irgendwie erstmal für mich auf die Beine kommen muss.
- bis zu 4% des Jahresbruttos an Altersvorsorge in Abzug bringen (ist allerdings nachzuweisen)
habe ich noch nicht..Wäre glaube zu erwähnen!
Hallo und vielen Dank!
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Ja, sie hat eine Beistandschaft eingerichtet....aus Gründen die mir bisherher auch unerklärlich sind! Die Frau macht ein Wahnsinnig....
Das Schreiben ist vom 11.08.2017. Meine Ex hat mitbekommen dass ich etwas mehr verdient habe und war petzen.
[...]
Eine Beistandsschaft beim JA ist für die KM legitim und praktisch und für Dich nicht der Weltuntergang. Jugendämter können zunächst viel fordern 8analog zu Rechtsanwälten), das wars dann aber auch schon (fast).
Die KM (eigentlich dies Kinder) haben Anspruch auf einen Titel. Falls es da noch keinen gibt, und das JA würde einen solchen fordern dann unbedingt auf die Befristung bis zum 18 Geb. der Kinder achten. Titel können übrigens auch bei einem Notar (hier allerdings nicht kostenneutral) erstellt werden.
Einkommensüberprüfungen sind alle 2 Jahre rechtens... von wem auch immer, also auch vom Jugendamt oder Rechtsanwalte. Wann war denn die letzte Überprüfung Deines Einkommens?
Innerhalb dieser Frist sind solche Überprüfungen nur in besonderen Fällen legitim, zB. bei deutlichem(!) Einkommenszuwachs deinerseits. Im allgemeinen geht man da von => 10% Mehreinkommen aus. Allein die Vermutung der KM (das Du mehr verdienst) reicht da nicht aus. Sie sollte das auch belegen können (zB. bei entsprechender Tariferhöhung)
Falls die letzte Einkommensüberprüfung kürzer als vor 2 Jahren war, brauchst Du auf Forderungen seitens des JA nicht eingehen. In dem Fall verweist Du (mit einem feundlichen Zweizeiler) auf die 2-jährige Überprüfungsfrist...
Und noch etwas: Bevor Du irgendwelche Dinge unterschreibst frage hier im Forum nach, das gilt auch für irgendwelche Berechnungen des Jugendamtes. Da schleichen sich nur allzu oft und allzu gerne Fehler zu Deinen Ungunsten ein.
Darf man fragen, wieviel Du verdienst? Beim Einkommen zählen auch zB. Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungsprämien, Provisionen, Steuerrückzahlungen
Auch bei der Berechnung des Unterhaltes für Deine Kinder wird Dir hier geholfen...
Wer hat übrigens die Entfernung (125 km) geschaffen? Ist Deine EX mit den Kindern weggezogen oder bist Du weggezogen?
Ich hoffe mal, daß Du noch keine Auskunft erteilt hast... aber auch wenn, brauchst Du Dich (meiner Meinung nach) dann nicht auf eine Erhöhung des Unterhaltes einlassen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hätte ich das mal vorher gewusst. Habe alle Unterlagen eingereicht, so dass die Berechnungen gemacht wurden. Die letzte Berechnung fand zum Unterhaltsvorschutz am 06.12.16 statt.
Die letzte Ausstellung der Urkunde war 05.03.15 noch hier Vorort. Schnitt ist laut der letzten Berechnung 2878Euro Netto.
Meine Ex-Frau ist halt zurück in ihre Heimat gezogen. Den Kindern geht es dort gut, was beruhigt. Ist für mich halt nicht immer einfach, man verpasst viel!
[...]
Die letzte Berechnung fand zum Unterhaltsvorschutz am 06.12.16 statt.
Meine Ex-Frau ist halt zurück in ihre Heimat gezogen. Den Kindern geht es dort gut, was beruhigt. Ist für mich halt nicht immer einfach, man verpasst viel!
soll bestimmt Unterhaltsvorschuß heißen? Aber wieso Unterhaltsvorschuß?
Bezahlst Du schon auf Grundlage der neuen Berechnung? Wenn nicht würde ich auf die 2 Jahresfrist verweisen (kannst ja reinschreiben, dass Du jetzt erst von der Rechtsgrundlage erfahren hast...
Ich gehe mal davon aus, das Du (regelmäßige) Kontakte zu Deinen Kindern hast... Eventuell kanst Du die KM an den Fahrtkosten mitbeteiligen, da Sie ja die Entfernung geschaffen hat....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
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Die letzte Berechnung fand zum Unterhaltsvorschutz am 06.12.16 statt.
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Schnitt ist laut der letzten Berechnung 2878Euro Netto.
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mmhhmm manche Sachen lesen sich was komisch (oder ich verstehe es nicht...)
Stammen die 2878,- aus der letzten Berechnung vom 06.12.2016?
Handelt es sich bei der Nettoangabe um das "bereinigte" Netto?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
im Prinzip gilt ja noch die Berechnung von 2016. Wenn ich aber etwas von Unterhaltsvorschuss lese, dann ist das mit der Auskunft auch nicht mehr so einfach.
Irgendwie muss in die Sache erst einmal Ordnung kommen und da würde ich von den momentanen Fakten ausgehen.
1. Wenn die letzte Festlegung/Überprüfung des Unterhalts vom 6.12.16 ist, dann gilt sie für 2 Jahre.
Warum aber wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt? Hast Du nicht/nicht genügend gezahlt? Aber der UHV ist eine andere Baustelle. Sind hier Schulden aufgelaufen, dann sind sie zu bedienen und können auch den laufenden Unterhalt nicht mindern.
2. Wenn aktuell 2878 Netto vorliegen, dann ist dieses noch zu bereinigen. Weg zur Arbeit? Arbeitskleidung? Riester oder andere Altersvorsorge?
Hier dürfte vermutlich nur der Arbeitsweg in Abzug kommen. Wieviel ist hier die gesamte Fahrstrecke (hin und zurück?) hochgerechnet auf 220 Arbeitstage und umgelegt auf einen Monat?
Riester oder eine andere Altersvorsorge kann Sinn machen, wenn da 100 Euro eingezahlt werden, dann hast Du etwas davon und das Geld wird dann auch nicht auf den KU angerechnet.
Der Bedarfskontrollbetrag wird auch nicht unterschritten.
3. Alles andere ist schwierig. Ehebedingte Kredite können anerkannt werden. Da wir aber die Gesamtsituation nicht kennen ist schwierig hier die Erfolgschancen einzuschätzen.
Insbesondere, wenn sie bisher auch nicht berücksichtigt wurden.
Ich sehe also wenig Chancen wieder unter 2700 Euro zu kommen, wenn es nicht noch irgendetwas gibt, was das bereinigte Einkommen reduziert.
Wenn bisher auf das Schreiben der Beistandschaft noch keine Auskunft erteilt wurde, dann besteht schon die Chance zunächst einmal zu schreiben, dass die aktuelle Berechnung bis Dezember 2018 gilt. Darauf muss die Beistandschaft erst einmal reagieren.
Du bist auch nicht verpflichtet irgendeine Erhöhung des Einkommens selbst anzuzeigen. Ausnahme ist der Mangelfall und ggf. UHV.
VG Susi
Hallo zusammen,
habe es mal wieder geschaft Online zu gehen! Bisher hatte sich nicht viel getan. Meine Ex Frau hat über das AMT mitteilen lassen das sie es bei 110% belässt.
Ich traue dem Braten aber nicht.
Was ich bei den Krediten nicht verstehe. Wir haben in der Ehe eine Kredit aufgenommen 448Euro, den habe ich bis letztes Jahr selbst gezaht. Leztes Jahr hat meine EX-Frau anteilig übernommen,so daß wir Umschulden konnten und ich nur noch 224 zahlen muss. Meine Ex-Frau lässt sich jetzt aber absolut nicht darauf ein diesen anzuerkennen. Nur weil er geteilt wurde ist er ja noch vorhanden und stellt eine finazielle Belastung dar. Ich verstehe es nicht.
Desweiteren zahle ich ja noch weitere. 95€ für Kredit weil das Girokonto am ende der Ehe 4000€ im Minus war und 150€ für eine Kreditkarte ...die ist jetzt aber bald abbezahlt. Meine Ex-Frau redet sich schön raus da es auf meinem Namen lief.
Problem ist einfach das sie 774 Euro Unterhalt bekommt und ich Kreditraten aus der EHE von 500€habe und sie sich dann noch um die 115% feilscht und dann mekert wenn ich die Kinder nicht hole weil keine Geld mehr für Sprit übrig bleibt. Da beisst sich doch die Maus in den Schwanz.
Hallo Sebastian76,
was die drohende Erhöhung des Kindesunterhaltes betrifft, da gebe ich mal vorsichtige Entwarnung, aber die Erklärung dafür ist ein bisschen kompliziert.
Meine Ex Frau hat über das AMT mitteilen lassen das sie es bei 110% belässt.
Ich traue dem Braten aber nicht.
Wie großzügig!
Allerdings, der Grund für diese "Großzügigkeit" ist höchstwahrscheinlich nur die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Jahresanfang 2018, bei der sich die Einkommensstufen geändert haben! Du schriebst im Oktober 2017, "ich liege jetzt 100 Euro über der Stufe 5 = 120%", nehmen wir also Stufe 5 mal als Ausgangspunkt für das, was sich zum Jahreswechsel 2017/2018 in der Düsseldorfer Tabelle verschoben hat:
In der Düsseldorfer Tabelle 2017 erstreckte sich die Stufe 5 von 2.701 Euro bis 3.100 Euro; in der Düsseldorfer Tabelle 2018 ist der Bereich von 2.701 Euro bis 3.100 Euro hingegen "nur" noch Stufe 4! Ganz analog dazu haben sich auch die anderen Stufen zugunsten der Unterhaltszahler verschoben.
Heißt also: Du warst ursprünglich mal, nach allen Abzügen, in Stufe 3 mit 110% einsortiert. Wegen des höheren Einkommens wollte man dich gemäß der im Jahre 2017 gültigen Düsseldorfer Tabelle auf 115%, hochstufen, d.h. rechnerisch in den Einkommensbereich von 2.301 Euro bis 2.700 Euro, denn das war damals die Stufe 4 mit ihren 115%. Dieser Einkommensbereich ist aber gemäß der im Jahre 2018 gültigen Düsseldorfer Tabelle nur noch die Stufe 3 - und somit entspricht diesem vom Jugendamt nach wie vor angepeilte Einkommensbereich halt doch wieder genau der Prozentsatz 110%, den du bislang auch schon hattest, wenn auch mit einer anderen Begründung.
Der Braten, dem du nicht getraut hast, ist somit der folgende: Du kannst dich jetzt entweder darüber freuen, dass momentan eine Erhöhung auf 115% wohl eher nicht zu befürchten ist - oder aber dich auf den Standpunkt stellen, dass der Einkommensbereich von 2.301 Euro bis 2.700 Euro dennoch falsch ist, z.B. weil nicht alle Abzüge berücksichtigt wurden, und du somit eigentlich in den Bereich von 1.901 Euro bis 2.300 Euro einsortiert werden müsstest. Das wäre dann aber nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle "nur" noch die Stufe 2 mit 105%, und einem Unterhalt von 322 Euro bzw. 394 Euro, in Summe also "nur" noch 716 Euro.
Zahlbetrag gemäß Stufe 3 und somit 110% wären ja nun seit Jahresanfang (wegen der erhöhten Zahlbeträge von 342 Euro bzw. 417 Euro in der Düsseldorfer Tabelle 2018) inzwischen 759 Euro. Die spannende Frage lautet also: Gibst du dich mit den von der Ex und dem Jugendamt geforderten 759 Euro zufrieden, oder willst du den Kampf aufnehmen, hier ggf. auf 716 Euro herunterzukommen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. wie @Kakadu59 auch schon angemerkt hatte, es ist ein bisschen schwierig, bei deinen Zahlen den Überblick zu behalten; insbesondere, was in der Vergangenheit galt gegenüber dem, was jetzt aktuell gilt. Wenn du möchtest, dass wir hier mal die ganze Unterhaltsberechnung auf Herz und Nieren prüfen, dann gib uns doch mal bitte in einer übersichtlichen Aufstellung die Zahlen, die jetzt aktuell gelten: dein durchschnittliches Nettoeinkommen; die bereits berücksichtigten Abzugsposten; die Abzugsposten, die du gerne noch berücksichtigt haben möchtest; und die genauen Werte für Kindes- und Exenunterhalt, die du momentan zahlst.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
ich sagte, ich müsste jetzt 837 anstatt 747 zahlen. Laut Berechnung des Amtes wäre ich jetzt bei 120% Stufe 5 einzustufen...ab diesem Jahr wäre es 115% Stufe 4
Laut AMT liege ich bei einem Netto 2785€ -44 Fahrkosten Arbeit + 91,40 Steuererstattung 2016 = 2834€[2017] Ab Januar diesen Jahres führe ich 100€ Alterversorgung ab...inwieweit das in Betracht gezogen werden kann weiss ich nicht.
In dem Schreiben steht.
Sie haben ihre Verblindlichkeiten dargelegt. Sie tragen vor, dass es sich um eheliche Kreidite und deren Abzahlung handelt.
Ihre Ex-Frau ist bezüglich der Anrechnbarkeit gänzlich anderer Ansicht.
Aus diesem Grund konnte bis jetzt keine Klärung herbeigeführt werden.
Ihre Ex-FRau teilte mir nun mit, dass sie derzeit kein gerichtliches Vefahren hierüber führen möchte.
Aus diesem Grund wird derzeit von einer Erhöhung ihrer Unterhaltverpflichtung aufgrund der Einkommenhöhe abgesehen.
Es bleibt bei der bisher beurkundeten Unterhaltverpflichtung von 110% des Mindesunterhalt.
Wie bereits oben beschrieben werden mit nur die Fahrtkosten von der Arbeit abezogen.
Kredite sind es 2 die ich seit der Ehe zahle und nur aus diesem Grund. 224€ und 95€. Die anderen 150 Euro die ich monatlich abgezahlt habe zähle ich schon nicht mehr da er fast abgezahlt ist....Auto 124€ ist nach der Trennung aufgenommen worden da unser Familienauto zu teuer war für mich alleine. Auto wird halt benötigt zu Warnehmung der Vaterpflichten.
Finde diese Posten sind abzuziehen. Kredite waren in der Ehe vorhanden und würde uns wenn wir jetzt noch zusammen wären auch fehlen!
Momentan zahle ich Kindergeld Kind 1, 417€ und Kind 2, 342€.
Hallo Sebastian76,
Aus diesem Grund wird derzeit von einer Erhöhung ihrer Unterhaltverpflichtung aufgrund der Einkommenhöhe abgesehen.
Es bleibt bei der bisher beurkundeten Unterhaltverpflichtung von 110% des Mindesunterhalt.
Diese Bande verarscht dich nach Strich und Faden.
Es geht also hochoffiziell um ein bereinigtes Netto-Einkommen von 2.834 Euro. Das ist zunächst einmal Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle 2018, also 115%, aber du hast ja insgesamt drei Leute, denen du unterhaltspflichtig bist: zwei Kinder und eine Ex-Frau. Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle sagt aber glasklar, dass die Düsseldorfer Tabelle auf den Standardfall von nur zwei Unterhaltsberechtigten ausgelegt ist, und weiter heißt es dann: "Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein." Du hast nicht zwei, sondern drei Unterhaltsberechtigte, und die übliche Regel lautet, dass es dann um eine Zeile niedriger geht - hier also von Zeile 4 nach Zeile 3, womit wir wieder genau bei den 110% sind.
Ich hab' dann sicherheitshalber nachgesehen: Die für deinen Fall geltenden Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm ändern daran nichts, denn die sagen hinsichtlich der Eingruppierung unter Punkt 11.2.1 praktisch das gleiche, was auch schon in der Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle steht.
Anders als es das Jugendamt dich glauben machen möchte, gibt dieses Einkommen bei insgesamt drei Unterhaltsberechtigten also sowieso nicht mehr als eine Unterhaltsverpflichtung von 110% beim Kindestunterhalt her. Und ja, das wären dann konkret die von dir bereits genannten 342 Euro für das jüngere Kind und 417 Euro für das ältere Kind.
Vielleicht ist sogar das noch zu viel. Kommen wir also mal zu den weiteren Details.
-44 Fahrkosten Arbeit
(...)
Wie bereits oben beschrieben werden mit nur die Fahrtkosten von der Arbeit abezogen.
Letzteres ist leider korrekt, denn das OLG Hamm gehört zu jenen Oberlandesgerichten, die keinen Pauschalabzug für berufsbedingte Kosten erlauben; in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien heißt es dazu nämlich unter Punkt 10.2.1 (Hervorhebung von mir): "Notwendige berufsbedingte Aufwendungen von Gewicht mindern das Einkommen, soweit sie konkret dargelegt werden. Werden fiktiv Erwerbseinkünfte zugerechnet, kann für beruflichen Aufwand pauschal ein Abzug von 5 % des Nettoeinkommens vorgenommen werden." Der Nachsatz mit dem fiktiven Einkommen ist hier nicht von Bedeutung (und sei froh darüber).
Die Berechnungsformel für die anrechenbaren Kosten für die Fahrt zur Arbeit mit dem eigenen Auto findet sich dann unter Punkt 10.2.2, und rückwärts gerechnet bedeutet das: Deine 44 Euro Fahrtkosten entsprechen einer einfachen Fahrtstrecke zur Arbeit von nur vier Kilometern - stimmt das?
Ansonsten: Hast du noch weitere nachweisbare berufsbedingte Kosten? Also z.B. Gewerkschaftsbeiträge, selbst bezahlte Fachliteratur und/oder Fortbildung, Berufsbekleidung, o.ä.? Denn wenn die Korinthenkacker vom OLG Hamm schon keine Pauschalregelung für so etwas vorsehen möchten, dann soll man den nachgeordneten Richterlein und Jugendämtern in deren OLG-Sprengel doch wenigstens entsprechend viel Mühe mit der Prüfung der geforderten Belege aufhalsen!
+ 91,40 Steuererstattung 2016
Das heißt also, du hast durch den Steuerbescheid für 2016 im Jahr 2017 eine Steuererstattung von insgesamt 1.096,80 Euro erhalten. Schau dir bitte mal etwas genauer an, wodurch diese Steuererstattung zustande kam. Insbesondere, wenn da Werbungskosten, d.h. berufsbedingte Kosten eine Rolle gespielt haben, siehe oben - diese Kosten müssten dann nämlich im Gegenzug auch bei der Berechnung des bereinigten Netto-Einkommens für die Festsetzung des Unterhalts berücksichtigt werden.
Ab Januar diesen Jahres führe ich 100€ Alterversorgung ab...inwieweit das in Betracht gezogen werden kann weiss ich nicht.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm sehen da die gleiche Regelung vor wie so ziemlich alle anderen Oberlandesgerichte auch. Du findest das unter Punkt 10.1: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente sind natürlich schon in deinem Netto verfrühstückt, aber "Beim Ehegattenunterhalt ist für die sekundäre Altersvorsorge in der Regel ein Betrag von bis zu 4 % des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres angemessen, beim Elternunterhalt ein Betrag etwa in Höhe von 5 % und beim Kindesunterhalt in Höhe von bis zu 4 %, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist."
Deine 100 Euro pro Monat liegen definiv unterhalb von 4% deines Bruttoeinkommens (dafür wäre ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.500 Euro bereits ausreichend), daher sollte der Abzug dieser 100 Euro problemlos in voller Höhe durchgehen, wenn es denn ein klarer Fall von Altersvorsorge ist; bei z.B. Riesterrente oder Lebensversicherung sollte es da eigentlich keine Diskussion geben.
Das alleine hilft dir aber noch nicht: Es drückt zwar dein bereinigtes Netto-Einkommen von 2.834 Euro auf 2.734 Euro, aber das ist beides die gleiche Zeile der Düsseldorfer Tabelle, wirkt sich also nicht auf die Höhe des Kindesunterhalts aus!
Die Grenze zur nächstniedrigeren Zeile ist jetzt allerdings nicht mehr weit weg, denn 34 Euro weniger beim bereinigten Netto, und es wären "nur" noch 322 Euro bzw. 394 Euro Unterhalt. Drei Möglichkeiten, wenn du's angehen willst:
- Weitere berufsbedingte Kosten. Das Thema hatten wir weiter oben schon.
- Bei der Altersvorsorge ist noch etwas Luft bis zur Kappungsgrenze von 4% deines Brutto-Einkommens. Nimm mal das Bruttoeinkommen des Vorjahres und schaue nach, wie viel diese 4% in Euro sind. Eventuell möchtest du dein Altersvorsorgeprodukt noch etwas über die bisherigen 100 Euro hinaus aufstocken, oder eine zweite Altersvorsorge in passender Höhe abschließen.
- Die Sache mit den Krediten, die das Jugendamt nicht anerkennen wollte.
Was die Kredite betrifft, da haben wir folgende Aussage des Jugendamtes:
Sie haben ihre Verblindlichkeiten dargelegt. Sie tragen vor, dass es sich um eheliche Kreidite und deren Abzahlung handelt.
Ihre Ex-Frau ist bezüglich der Anrechnbarkeit gänzlich anderer Ansicht.
Aus diesem Grund konnte bis jetzt keine Klärung herbeigeführt werden.
Das klingt mal wieder nach einem wiehernden Amtsschimmel.
Für die Kredite muss es doch einen Kreditvertrag geben, auf dem insbesondere das Datum des Vertragsabschlusses draufsteht, und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm sagen in Punkt 10.4 (beide Hervorhebungen von mir):
10.4.1 (1) Schulden können das anrechenbare Einkommen vermindern. Beim Ehegattenunterhalt sind Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn sie schon vor oder während des ehelichen Zusammenlebens eingegangen wurden. Nach der Trennung entstandene Schulden können das anrechenbare Einkommen mindern, wenn sie berücksichtigungswürdig sind.
(2) Eine den Billigkeitsgrundsätzen entsprechende Gesamtabwägung der Einzelfallumstände kann es erfordern, dass die jeweils für sich anerkennungsfähigen Verbindlichkeiten nur im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten (Zinsen und Tilgung) abzugsfähig sind.
10.4.2 Beim Unterhalt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder sind Schulden nach obiger Maßgabe regelmäßig nur dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt sichergestellt wird. Andernfalls ist, wenn die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht möglich oder nicht zumutbar ist, lediglich ein Anwachsen der Verbindlichkeiten zu vermeiden (nur Abzug von Kreditzinsen).
Die erste Hervorhebung bezieht sich zwar auf den Ehegattenunterhalt, stellt aber klar, dass alle Schulden, die vor oder während der Ehe eingegangen wurden, grundsätzlich zu berücksichtigen sind - um das nachzuweisen, reicht das Datum auf dem Kreditvertrag, da braucht das Jugendamt sich das Gesabbel deiner Ex über ihre abweichenden Ansichten gar nicht erst anzuhören. Die zweite Hervorhebung stellt klar, dass beim Kindesunterhalt im Prinzip das gleiche gilt, sofern der Mindestunterhalt trotzdem sichergestellt ist - letztere Einschränkung ist hier aber bedeutungslos, denn um die Frage, ob du weniger zahlen willst als Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, geht es hier ja nun überhaupt nicht.
Du schriebst, dass es um insgesamt vier Kredite geht:
Kredite sind es 2 die ich seit der Ehe zahle und nur aus diesem Grund. 224€ und 95€. Die anderen 150 Euro die ich monatlich abgezahlt habe zähle ich schon nicht mehr da er fast abgezahlt ist....Auto 124€ ist nach der Trennung aufgenommen worden da unser Familienauto zu teuer war für mich alleine. Auto wird halt benötigt zu Warnehmung der Vaterpflichten.
Die beiden Kredite mit 224 Euro und 95 Euro sollten eigentlich problemlos durchgehen, wenn du durch den Kreditvertrag nachweisen kannst, dass diese Schulden bereits während der Ehe bestanden. Die 150 Euro, die demnächst sowieso wegfallen, richtig, da lohnt es sich nicht mehr, da jetzt noch ein Fass aufzumachen.
Was den Autokredit betrifft, der ist insofern kritisch, als du ihn erst nach der Trennung aufgenommen hast. Das Argument mit der Fahrerei zum Umgang könnte ggf. trotzdem ziehen; oder alternativ dazu die Fahrtkosten pro Umgang geltend machen, analog zur Kilometerpauschal-Regelung für Fahrten zur Arbeit. Siehe hierzu wieder mal die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien, diesmal Punkt 10.7: "Notwendige Kosten des Umgangs mit Kindern können das Einkommen mindern, wenn ansonsten der notwendige Selbstbehalt unterschritten würde" - und eine Unterschreitung des Selbstbehaltes könnte bei dir, wegen der großen Entfernung und wegen des Exenunterhalts, durchaus gegeben sein!
Wenn man die Fahrtkosten des Umgangs tatsächlich mit den Kilometerpauschalen rechnet, dann sind deine 125 Kilometer mit 30 x 0,30 Euro plus 95 x 0,20 Euro gleich 28,- Euro anzusetzen - wenn du also zu einem Papa-Wochenende hinfährst, mit den Kindern zu dir nach Hause fährst, am Ende die Kinder wieder zurück zu Mama fährst und dann selber heimfährst, dann sind das also viermal 28 Euro gleich 112 Euro für jedes Umgangs-Wochenende. Und zumindest der Teil, der dich ggf. unter den Selbstbehalt bringen würde, sollte gemäß der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien anrechenbar sein.
Grundproblem bei alledem ist halt: Da der Unterhalt bereits mit 110% tituliert ist, ist es kein Selbstläufer, den jetzt auf 105% oder auf 100% abzusenken, auch wenn die Voraussetzungen für die 110% bei dir höchstwahrscheinlich nicht mehr gegeben sind!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und ggf. sollten wir den Exenunterhalt auch noch unter die Lupe nehmen - wie hoch ist der, und wann und wie wurde der festgelegt?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
zwei Anmerkungen hätte ich:
1. als zusätzliche abzugsfähige Posten gäbe es die zusätzlichen Krankenversicherungen (zB. Zahnzusatzversicherung)
2. Bei den Krediten aus Ehezeit: Hier ist eventuell zu beachten, was mit den Sachen, die von diesen Krediten angeschafft wurden passiert ist: wenn diese sich zB.im Besitz des TO befänden, ist eine Anerkennung schwierig....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen,
danke Malachit für die ausfühlriche Antwort.
Ehegattenunterhalt muss ich nicht zahlen! Weiss nicht wie du darauf kommst. 🙂
Ein Autokredit bestand ja auch schon zur Ehezeit von 224€! Musste den Wagen nur verkaufen da er zu teuer war! Da er aber 1:1 mit der Ablösesumme abeglöst werden konnte war alles gut. Musste mir dann trotzdem ein Auto anschaffen. Aber anstatt 224€ nur 124€....Bis auf das ich jetzt weitaus günstiger liege, macht es doch kein Unterschied...Kredit fürs Auto hätte ich so oder so gehabt.
Bei den anderen Krediten verhält es sich so. Es gab ein Kredit in der EHEzeit der von beiden Unterschrieben war. Gezahlt habe ich immer die 448€. Nach der Scheidung bzw. leztes Jahr haben wir den Kredit aufgeteilt, sie ihren Teil, ich meinen Teil..also die 224€ . Für mich heisst es aber trotzem ich zahle den Kredit weiter nur halt weniger.....
die 95€ ist ein neuer Kredit nach der Ehe da mein Konto in den Miesen stand in der Ehe..wovon sie nichts wissen wollte.
Hallo,
wenn Du eine Netto von 2785 + 91 = 2876 Euro hast und 2 unterhaltsberechtigte Personen, da 2 Kinder, geschieden und kein nachehelicher Unterhalt, dann muss Du mindestens eine Bereinigung um 576 Euro haben um eine Stufe tiefer als 110% zu kommen.
Bei nur 2785 sind es immer noch 485 Euro.
Kredite 224 + 95 = 319 Euro, Altersvorosrge 100 Euro, berufsbedingte Aufwendungen 44 Euro und Du bist immer noch bei den 110%.
Dabei werden die 95 Euro eher nicht anerkannt.
Nun könnte man mit hohen Umgangskosten argumentieren und damit eine Stufe tiefer gehen. Wie das ein Gericht sieht kann ich allerdings nicht sagen.
Für die Zukunft sieht es damit nicht nach weniger KU aus, das Problem liegt in der Vergangenheit, weil es bei ca. 450 Euro ehebedingtem Kredit und vielleicht auch noch dem mit 150 Euro vermutlich doch eine Stufe (vielleicht sogar 2 Stufen) niedriger eingestuft hätte werden können. Rückwirkend kannst Du aber die Zahlungen nicht reduzieren oder verrechnen.
Andererseits lassen sich die 110% durchaus gegen eine Höherstufung verteidigen.
VG Susi
Hallo Sebastian76,
Ehegattenunterhalt muss ich nicht zahlen! Weiss nicht wie du darauf kommst. 🙂
Sorry, da muss ich deinen Fall mit einem anderen Fall verwechselt haben. Somit ist das hinfällig, was ich über "drei Unterhaltsberechtigte" geschrieben habe, und es gilt das, was Susi bereits geschrieben hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.