Hallo Miteinander und es wird etwas tricky 😉 vielleicht...
* ein Kind, 10/2011
* bis März 2010 doppeltes Gehalt
** Gehalt aus der Schweiz dank auslaufendem Arbeitsvertrag (AV) bis März 2011
** Gehalt aus Deutschland dank neuem AV ab 01.01.2011, also eine zeitlang doppeltes Gehalt (DE&CH)
** seit 27.06.2011 krank, nach sechs Wochen Krankentagesgeld 70% vom deutschem Gehalt
** zu erwartende Steuerrückzahlung aus 2009 aus DE
Es ist nun so, daß ich Anfang das Jahres sehr, sehr gut verdient habe. Und auch entsprechend Kindesunterhalt gezahlt habe. Klar. Ab März 2011 hat sich mein Gehalt nun fast gedrittelt. Inzwischen bin ich durch die ganzen Auseinandersetzungen krank geworden und ich bekomme nur noch Krankentagesgeld. Also nur noch 70% von diesem Drittel.
Meine Ex will nun rückwirkend diesen hohen Kindesunterhalt und hat mir über Anwalt eine entsprechend knappe Frist gesetzt. Auch soll ich diesen titulieren lassen. Zudem die Steuererstattung mit Einbeziehen, obwohl diese noch nicht gezahlt ist, sondern nur eingereicht. Also noch nicht klar ist, wie hoch die Erstattung wird und ob es diese gibt. Ich soll entweder zahlen und titulieren lassen oder aber sie droht mit Klage.
Ich denke, ein so hoher Kindesunterhalt, das geht nicht, da ich dann ca. 1/4 meines derzeitigen Krankgeldes nur für Kindesunterhalt aufwenden müsste. Sie will 491.- und das rückwirkend. Derzeit zahle ich 404.- EUR bei ca. 2300 EUR Krankengeld derzeit bzw. 3300 EUR Gehalt netto. Kindergeld bekommt sie voll.
Meine Fragen nun:
* Kann ich den Kindesunterhalt anpassen an die jeweilige Verdienstsituation oder es ist es tatsächlich eine
jährliche, rückwirkende Betrachtung?
* Wie wird neu berechnet? Also mein Einkommen sinkt ja sozusagen im Jahresdurchschnitt nun ständig und
erheblich. Irgendwie müßte ich da ja ständig neu berechnen....oder titulieren lassen, oder??
* Geht das mit der rückwirkenden Forderung?
* Was sind die Vorteile / Nachteile eines Titels?
Bin mir nicht sicher, ob es klar geworden ist...so eingermaßen??? Mein Problem ist, daß ich schlicht und ergreifend das Geld nicht mehr habe. Geht aber ja wohl vielen hier sooo.. :knockout:
Danke und Gruß,
Fred :thumbup:
Morgen i_f,
Dein Anliegen gleicht in weiten Teilen meinem Problem, das hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-23556.html diskutiert wird. Lies Dir das mal durch, allerdings ist der Sachstand auch nicht viel weiter als bei Dir, ich wurde letzte Woche aufgefordert, mein Gehalt offenzulegen.
Natürlich wird Exenanwalt mehr Geld verlangen, in meinem Fall, so gut kenne ich meine Ex, wird das Problem wahrscheinlich ein Richter zu lösen haben.
Der Vorteil eines Titels liegt ausschließlich beim Unterhaltsgläubiger:
- Die Ex kann ihn sofort vollstrecken ohne Vorwarnung
- Die Summe, die drauf steht ist fix und nicht (oder nur sehr schwer) nach unten abänderbar (das geht nur durch Klage)
- Wenn er nicht begrenzt ist, läuft er ewig und kann auch ewig vollstreckt werden.
- Wenn er dynamisch ist, wird die zu zahlende Summer immer größer, ohne dass irgendjemand etwas dafür machen muss.
Die Nachteile für Dich ergeben sich aus den Vorteilen für die Ex.
hier ist das ganz gut beschrieben: http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#titel
richte Dich darauf ein, dass die Gegenseite (und möglicherweise auch die Richter) Deine Krankheit als Faulheit wertet und Du entsprechend Probleme haben wirst, zu beweisen, dass es anders ist. Besorge Dir hier rechtzeitig und aussagekräftige Atteste von zuständigen FACHärzten und sorge durch konkludentes Verhalten dafür, dass angenommenw werden kann, dass tatsächlich eine Krankheit vorliegt: Will heißen: Wenn Du (so interpretiere ich Dein Post) psychisch erkrankt bist, solltest Du auch entsprechende Hilfen (Therapien) in Anspruch nehmen (wenn noch nicht geschehen) und alleine dadurch schon den Anschein erwecken, dass Du tatsächlich krank und AU bist aber behandelt wirst. Bösartige Richter können Dir sonst unterstellen, dass Du nicht alles machst, was der Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit dient und Dir u.U. fiktives Einkommen zurechnen oder die Einkommensdelle als vorübergehend betrachten und daher so tun, als ob Du mehr Geld verdienst.
Vlt. könntest Du noch ein paar Details reinschreiben:
Wie lange verheiratet?
Um wieviel Geld dreht es sich?
Wieviel Unterhalt etc.
Kannst Du das Schreiben der Ex (oder ihrer Anwältin) hier anonymisiert reinstellen?
Gruß, PP
Ja guten Morgen PP,
danke für die schnelle Antwort.
Nun es handelt sich um ca. 800.- EUR Nachzahlungsforderung von März an. Sie will 583.- EUR abzüglich des Kindergeldes. Ich zahle derzeit 404.- EUR, Kindergeld bereits berücksichtigt.
Das Problem ist, das ich derzeit erheblich weniger verdiene (3.300 netto bzw. 70% davon als Krankentagegeld) als Anfang des Jahres, ca. 1/3. Irgendwie muß dies doch berücksichtigt werden? Kann ich sonst jeden Monat eine Änderungsklage einreichen? Was kostet denn sowas?? :knockout:
Gruß Fred
Meine Ex will nun rückwirkend diesen hohen Kindesunterhalt und hat mir über Anwalt eine entsprechend knappe Frist gesetzt.
Hallo,
rückwirkend aufgrund welchen Rechtsanspruchs, von wann datiert denn die Inverzugsetzung? Stell' den Schrieb anonymisiert hier ein.
/elwu
Moin.
Ich denke, dass Prob. ist, dass Du mit drei Sachverhalten zu kämpfen hast:
a) Rückgang des Nettos aufgrund des neuen Jobs
b) Rückgang des Nettos aufgrund der SV-Pflicht in D
c) Rückgang des Nettos aufgrund der Krankheit.
a) und c) (jew. alleine) führen leider idR für sich genommen nicht zu einer (sofortigen) Anpassung nach unten 😡
und bei einer "amtl Neuberechnung" fließen eben immer die letzten 12 Monate (inkl. Sonderzahlungen, also in diesem Fall auch das doppelte Einkommen mit ein).
Ob das in diesem Fall aufgrund des drastischen Rückgangs eine Härtefallsituation ist, wäre von den Experten hier (oder Deinem Anwalt) zu prüfen.
Ebenso, ob Du schon In-Verzug gesetzt bist und somit rückwirkend was gefordert werden kann.
Einen Titel kannst Du übrigens auch über jede niedrigere Summe erstellen lassen, die für Dich plausibel und machbar ist. Dann ist nur der Differenzbetrag strittig und muss im Zweifel eingeklagt werden. Und Du dokumentierst schon mal, dass Du grs willens bist, KU nach DDT zu zahlen.
Aber vielleicht gelingt es Dir ja, Dich - aufgrund Deiner Sondersituation Krankheit - in irgendeiner Form außergerichtlich mit Ex zu einigen, da die "Wahrheit" vermutlich irgendwo zw. 404 und 583 EUR liegt. Naja, und wenn ich unterstelle, dass man sich in der Mitte einigen kann, wären das auf 12 Monate bezogen ein Betrag von gut 1.000 EUR - zu gegebenermaßen viel Geld, aber wenn es bis Anfang dieses Jahres 10.000 EUR netto pro Monat waren....
Nix für ungut, aber ich würde es nicht auf eine gerichtliche Berechnung ankommen lassen, wenn nur irgendeine Chance besteht, sich mit Ex in der Mitte zu einigen. Also Titel bei gut 404 EUR erstellen lassen und zu sichern, baw eben gut 500 EUR KU zu zahlen. Und dann nach Ablauf der 12 Monate neuberechnen lassen, dann auf sauberem, niedrigeren Jahresgehalt 2011/12.
Gruß, Toto
Wenn ich Totos Post noch ergänzen darf:
Der Witz, einen Titel über einen unstrittigen Betrag zu unterschreiben, besteht u.a. auch darin, dass dann nicht mehr über den ganzen Betrag gestritten werden kann, sondern nur über das, was dann noch darüber hinaus gefordert wird. D.h: Der Streitwert und allfällige Gerichtskosten (falls es dazu kommt) fallen geringer aus.
Das Problem mit den doppelten Gehältern besteht ja bei mir auch, aber ich sehe es noch nicht so pessimistisch. Sonderzahlungen sind ja z.B. Weihnachtsgeld, das jährlich gezahlt wird. Ob jetzt objektiv nicht mehr erzielbares Einkommen (also Restlasten aus dem alten Job) dazu zählt, ist sicher einen Streit wert, bzw. darf man da geteilter Ansicht sein. Die Ansicht der gegn. Anwältin hierzu kenne ich zwar nicht, aber traue mir zu, diese an fünf Fingern ausrechnen zu können.
Allerdings gibt es ja auch sowas wie die wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. mein Jobwechsel und der damit verbundene Einkommensverlust ist ja eheprägend gewesen (was grunsätzlich nicht mehr gilt, wenn die Ehe schon geschieden ist, dann ist es ja Deine "Schuld" (sofern man überhaupt von Schuld reden kann) wenn DU den Job wechselst. Warum sollte Deine Ex weniger Geld bekommen, wenn Du weniger verdienst, fragen sich da offenbar viele Anwälte und Richter. Es genügt an BErücksichtigung ja offenbar schon, wenn sie mehr bekommt, wenn Du auch mehr bekommst.
Du solltest aber auch gut begründen können, warum Du Dir nicht Arme und Beine ausgerissen hast, um den gut bezahlten Job zu behalten.
Gruß, PP
Warst Du verheiratet mit Deine Ex?
Ja danke für die guten Antworten,
hier noch zusätzliche Infos:
1. Den gut bezahlten Job habe ich aufgegeben, um den Kontakt zu meiner Tochter sicherzustellen. Es war im Ausland (CH) und gute 400 km entfernt. Habe mich beraten lassen und da hieß es, auf Dauer wäre es schwierig, auf dieser Entfernung hier der Tochter Vater zu sein. Wir hatten uns bis zur trennung immer FR/SA/SO gesehen, bis dahin. Entweder ich bin geflogen oder Mutter und Kind sind zu mir gefahren. Insofern eheprägend?
2. Verzug bin ich mir nicht sicher. Die Mutter hat mir vor ca. 2 Monaten eine E-Mail geschrieben, das Sie nun 550.- EUR möchte und dies rückwirkend. Zuvor hatten wir uns aufs ab März mündlich die 404.- geeinigt. Diese habe ich auch gezahlt, wie gesagt. Davor schriftlich (im Januar) auf die 550.-.
3. Härtefall, das wäre eine Möglichkeit. Kann hier jemand sich noch dazu äußern?
Zur Berechnung KU habe ich noch eine Frage: im Prinzip würde ich kein Geld verlieren, da in der nächsten Periode (Jahr) rückwirkend das niedrige Krankenhaustagegeld berücksichtigt werden würde. Ist das korrekt? Es wird immer rückwirkend gerechnet?
Danke und Gruß
Fred
Jetzt schreib hier doch mal rein, was der Anwalt gesagt hat.
Fordern kann er ja was er will, von mir aus auch, dass Du Dich grün anmalen sollst.
Erfüllen musst Du nur, was auch im Gesetz steht.
Wenn er fordert, dass Du Dein Gehalt offenlegst, musst Du das machen, dazu bist Du verpflichtet, so steht es im BGB (Paragrafen weiß ich nicht, lies in den Trennungsfaq nach). Nicht dazu verpflichtet bist Du aber, wenn Du innerhalb der letzten 2 Jahre schon die Hosen runtergelassen hast. Also musst Du ihm Deine Einkünfte offenlegen, er wird sie Maximieren und eine unverschänmte Forderung stellen. Dann wirst Du wohl streiten müssen.
Ob der Jobwechsel anerkannt werden wird? Wer weiß, wie das nächstes JAhr das Wetter ist. Aber es lohnt sich bei Deinen Summen vlt, zu streiten.
Gruß, PP
Moin.
Aber es lohnt sich bei Deinen Summen vlt, zu streiten.
Genau das würde ich bezweifeln...
Wenn ich alles richtig verstehe, dann geht es um die Differenz zw. dem von der KM geforderten KU iHv 583 EUR (max. Betrag der DDT, nach oben aber nach meinem Verständnis auch offen) und einem KU iHv 404 EUR, der vom KV als unstrittig anerkannt wird. Sollte rückwirkend überhaupt realistisch sein, dann wären das max 12 Monate bis zu einer "sauberen" Neuberechnung auf dem geringerem Gehaltsniveau. Differenz also 2.148 EUR.
Besteht also die Möglichkeit sich mit KM irgendwo in der Mitte zu einigen, geht es um gut 1.000 EUR vs. dem Best-Case, den keiner hier garantieren, mit dem Risiko auch teurer rauszulaufen. Dagegen laufen in jedem Fall Anwaltskosten...
Also, ich würde mir den Rechtsstreit sehr genau überlegen...
Spannend wäre, sich eine strategische Argumentation zu basteln, wie man KM auf einen Kompromiss verhandeln kann. Allerdings würde ich das nicht im öffentlichen Teil des Forums tun - der Fall hat schon ein paar "Einmaligkeiten", die ich nicht einem Zufallsfund durch Frau Google überlassen würde.
Gruß, Toto
@ Toto:
hast Recht, ich habe übersehen, dass es nur Kindesunterhalt ist.
Hi
2. Verzug bin ich mir nicht sicher. Die Mutter hat mir vor ca. 2 Monaten eine E-Mail geschrieben, das Sie nun 550.- EUR möchte und dies rückwirkend. Zuvor hatten wir uns aufs ab März mündlich die 404.- geeinigt.
Als rückwirkend würde max. der Monat rechtlich möglich sein, wo die e-mail eingetrudelt ist. Das ist im Gesetz klar geregelt. Für zuvor ligende Zeiträume - nein. Zumal eine beiderseitige Einigung bzgl. der 404€ bestand.
Wie lange bist Du denn bereits krank geschrieben und wie lange vorraussichtlich noch? Was den KU betrifft fällt es mir schwer, hier was zu sagen. Deine Einkommenshöhe ist nicht bekannt, noch kann ich die Entwicklung nicht überschauen. Davon abhängig könnte ein Streit sich m.E. sehr wohl lohnen, da dieser Hohe Betrag auch für die Zukunft gefordert wird. Das wird dann überschaubar 5-stellig.
Zur Berechnung KU habe ich noch eine Frage: im Prinzip würde ich kein Geld verlieren, da in der nächsten Periode (Jahr) rückwirkend das niedrige Krankenhaustagegeld berücksichtigt werden würde. Ist das korrekt? Es wird immer rückwirkend gerechnet?
Wie Du bereits von der erfahren hast, wird sie immer zum eigenen Vorteil rechnen und hat auch nicht die Absicht, sich an Vereinbarungen zu halten. Gerade bei Einkommensrückgang passiert nichts automatisch, oftmals muss geklagt werden. Sich jetzt bereits darauf zu verlassen ist leichtsinnig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.