Kindesunterhalt ab ...
 
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Kindesunterhalt ab 18. Lebensjahr

 
(@moses)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

habe eine Frage zur Anmerkung Nr. 7 der Düsseldorfer Tabelle:

Die Einstufung in die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bei einem volljährigen, bei einem Elternteil wohnenden  Kind, gilt unabhängig von der Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen ?

Gilt ab dem 18. Lebensjahr also nicht die Höherstufungs- oder Herabstufungsregelung nach der Anmerkung Nr. 1 der Tabelle?

Bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2009 14:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Moses
und Herzlich Willkommen

Ich weiss jetzt nicht, auf welche DDT Du Dich beziehst (bin jetzt auch zu faul zum Suchen  :redhead:). In der aktuell gültigen >>DDT2009<< jedenfalls fehlt der Halbsatz mit

... , gilt unabhängig von der Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen ?

Da die DDT keinen verbindlichen Charakter hat wären die Regelungen (URL)  des für das Kind zuständigen OLG sowieso absolut vorrangig (und auch diese sind nicht "zwingend" verbindlich). Mach' Dich schlau, welches das ist, und schaue dort nach. Eine Sammlung der derzeit gültigen URL sämtlicher OLG's findest Du >>hier<<.
Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe so greift eine Höher-/Niedrigergruppierung bei Volljährigen sowieso nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2009 21:52
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Einstufung in die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bei einem volljährigen, bei einem Elternteil wohnenden  Kind, gilt unabhängig von der Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen ?

Die Alterstufe (<6, <12, <18, >=18) hängt vom Alter ab, die Einkommensstufe vom Einkommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2009 22:45