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Hallo,
steht der Ex neben dem monatlichen Kindesunterhalt noch andere Zahlungen zu? in etwa für Schulbücher,Klasssenfahrten, Zahnspangen oder ähnliches???
[Editiert am 4/11/2005 von jo1308]
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 21:33
Hi,
das fällt unter Sonder (unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf) - bzw. Mehrbedarf (regelmäßig vorhandener außergewöhnlich hoher Bedarf) und steht nicht der Ex, sondern dem Kind zu!
Gruss
sky
[Editiert am 4/11/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Geschrieben : 04.11.2005 22:25