Bin echt sauer, für meine Tochter (wird jetzt 12) wird kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt und meine "EX" zahlt überhaupt nix. Sie geht in Teilzeit arbeiten, lebt für sich alleine, beide Kids leben bei mir und werden von mir versorgt.
Sie ist einfach "nicht Leistungsfähig".
Kann doch wohl alles nicht sein.
Habe Klage auf Kindesunterhalt bei meiner RA in Auftrag gegeben. Bin nur mal gespannt, ob ich was davon sehe, da Sie als Verkäuferin nur wenig verdient.
Alle Sonderkosten, z.B. Schulbücher und Zahnspanne zahle ich voll.
Kann doch wohl nicht sein.
Warum zahlt der Staat nur bis 12 ??? Dann wird´s wohl zu teuer ??? Irgendwie alles Banane... meine Ex freut sich ihres Lebens :phantom:
[Editiert am 28/2/2005 von Pegasus1962]
Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
Moin Pegasus,
deine Ernüchterung möchte ich vertiefen: UHV wird geleistet in Höhe der Stufe 1 der DT abzgl. des vollen hälftigen KG. Damit leistet der Staat weniger als das BVerfG als Existenzminimum für Kinder festgestellt hat. Wir Unterhaltsverpflichteten dürfen das hälftige KG übrigens erst ab Stufe 6 einbehalten. In darunter liegenden Stufen erfolgt eine geringere bis gar keine KG-Anrechnung, so dass der Zahlbetrag immer identisch ist. Ausnahme bildet hier nur die Stufe 1 in der Altersgruppe 0 bis 5 Jahre.
Der Staat geht davon aus, dass der Betreuungselternteil arbeiten geht, wenn das Kind 12 ist. Oder dass der Unterhaltsverpflichtete wieder finzanziell besser steht. Beide Annahmen sind in der heutigen zeit schwer in die Tat umzusetzen.
Ich verstehe allerdings nicht, warum du erst heute, also mit Wegfall des UHV, in Sachen KU aktiv wirst!?! Die Ex hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Dann muss sie halt noch Zeitungen austragen oder Autos polieren. So wie alle anderen auch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich verstehe allerdings nicht, warum du erst heute, also mit Wegfall des UHV, in Sachen KU aktiv wirst!?! Die Ex hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Dann muss sie halt noch Zeitungen austragen oder Autos polieren. So wie alle anderen auch.
Und um diesen Gedanken noch weiterzuführen: Sie ist dich (selbst als Frau und KM) dazu verpflichtet, den KU sicherzustellen. Was passiert denn mit Vätern, die sich nicht um einen Job kümmern: Anrechnung eines Fiktives Einkommens. Dreh du jetzt den Spieß um!
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Pegasus1962
Ich bin selber eine Unterhaltszahlend Mutter!
Ich arbeite Teilzeit beim Aldi und verdiene dort mehr als im Einzelhandel Vollzeit üblich ist!
Als es zur Unterhaltsklage kam, wurde mir vor vier Jahren vom Familiengericht zur Auflage gemacht das ich 400,- DM Unterhalt für meine Kinder zahlen könne und muss!
Da ich nie was gelernt hatte und niemals gearbeitet hatte, war es nicht leicht für mich eine Arbeit zu finden mit der ich in der Lage war das Geld zu verdienen zu dem ich verpflichtet war!
Aber ich habe es geschafft, und das sollte deine Ex auch können.
Denn auch als ich noch keine Arbeit hatte und noch Sozalhilfe bekam, musste ich den Unterhalt zahlen! (frag nicht wie ich das gemacht habe, ich weiß es heute echt nicht mehr)!
Ich glaube es wurde mit zur Sozialhilfe gerechnet! (bekloppt nicht war)
Deine Exfrau ist verpflichtet so oder so für den Unterhalt der Kinder so gut es geht aufzukommen.
Sei es das sie einen Nebenjob annimmt (was sie warscheinlich aufgrund ihrer Flexiebelen Arbeitszeiten nicht kann), oder das sie einen Stellungswechsel in betracht zieht.
Ansonsten muss sie nachweisen (mit 30 Bewerbungen im Monat) das sie keinen Job gefunden hat!
Ihr bleibt lediglich der Selbstbehalt...so wie mir und gaaaaaaanz vielen anderen Müttern und Vätern! :exclam:
Versuche mit ihr zu reden und ihr klarzumachen das sie echt misst baut! Denn wenn es zum Krieg kommt (wie bei mir), leiden die Kinder ebenso wie alle anderen!
Vielleicht kannst du ja an ihre Vernunft apelieren!?
gruß
Gabi
Hey!
Bin echt sauer, für meine Tochter (wird jetzt 12) wird kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt
Warum bist du deshalb sauer? Das war doch aber voraussehbar ... sauer solltest du lieber über deine Ex sein .. die nichts zahlt ..
Über den Umstand das das UVG nur bis max. zum 12. Lebensjahr gezahlt wird, oder max. für 72 Monate ist leider eine feststehende Sache.. Leider !! :note: ..nur darüber sich zu ärgern nutzt im Moment nicht viel...
Dran ändern können wir nun nichts direkt .. auch wenn es der größte Blödsinn ist .. :note:
In deinem Fall, würde ich der KM das einmal nahe legen, das sie sich alsbald um eine Vollzeitstelle bemüht .. oder eben eine Nebentätigleit aufnimmt, um eben ihrer Unterhaltspflicht nachkommen zu können..
So weit ich weiß nennt man ja sowas auch eine gesteigerte Erwerbspflicht der sie unterliegt!
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@Deep Thougt
Und was sagt uns das ganze?!
Das UV-Gesetz ist doch auch ein kleiner Scherz!
Und das man dann davon ausgeht das der betreuende Elternteil arbeitet wenn das Kind 12 ist, is ja eine Klasse Interpretation des Gesetzgebers .. u damit wäre dann automatisch ein KU nicht mehr nötig?? Warum dann, gegen gefragt müssen so viele Unterhaltspflichtige Elternteile denn dann auch KU nach dem 12. Lebensjahr zahlen, könnte man doch dann auch wegfallen lassen... mal ehrlich, der Gesetzgeber denkt da doch nicht wirklich klar 😉 :knockout:
Davon ja noch abgesehen, das es ja nicht nur die Altersgrenze von 12 gibt..sondern noch die maximal Höchstdauer des Bezuges ..
72 Monate.. und das sind nunmal nur 6 Jahre ..
Schlimmstenfalls wäre da ein Kind mal grade erst 6 .. somit vielleicht noch nichtmals eingeschult..und dann??
Was ich sagen wollte damit :
Das UVG ist eine gute Sache, aber dennoch noch nicht ausgereift, weil nach der Anspruchszeit, dann die "Armut" greift ...
Und dennoch dadurch auch kein Unterhalt evtl. vom Unterhaltspflichtigen kommt ..
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@Papa Nico
Klar Anrechnung eines fiktiven Einkommens .. nur woher soll das Geld schlußendlich kommen?
Die KM muß aufgefordert werden entweder sich einen Nebenjob zu suchen oder Vollzeit zu arbeiten.. die Möglichkeiten ansich hat sie erstmal dafür .. der Job fehlt vielleicht noch .. aber den muß sie eben suchen .. u nicht "ich hab ne Teilzeitstelle und damit reicht es ja für mich" ..
Dumme nur, das man Vätern zwar da gern auf die Füße tritt .. und das mächtig .. bei einem umgekehrten Fall, tja da, läßt man eher wohl Milde walten .. so nach dem Motto, da kann doch dann doch eh der Vater zusehen das er mehr verdient u das auffängt, das wird doch der auch schaffen .. :gunman: :knockout: .. zumindest könnte man oft meinen das so gedacht wird ..
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Und ich finde es gut das auch du als Mutter deiner Pflicht KU zu leisten nachkommst und dich drum mühst das du ihn leisten kannst .. denn viele KM`s in selber Situation tun es oftmals nicht !
Ihr bleibt lediglich der Selbstbehalt...so wie mir und gaaaaaaanz vielen anderen Müttern und Vätern!
Naja..das stimmt schon ..aber den Kindern und dem betreuenden Elternteil bleibt trotzt Unterhalt oder gar nur UVG auch nicht viel mehr oftmals !
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Und zu guter letzt noch etwas von mir ...
Ich selber sehe im Moment ähnliches Problem wie Pegasus1962 hat, auf mich zu kommen ....
Bei mir ist es im März 2006 zu ende mit UVG ... :note:
Und dann ? :question: Diese Frage stelle ich mir schon heute und mir graut schon heute davor ... weil auch dieser letzte kleine Teil an Unterhalt mir wegfällt :note:
Und meine beiden haben beide dann noch lange nicht das 12. Lebensjahr erreicht ...
Drum solidarisiere ich mich mal mit Pegasus1962 ... 😉
und fordere ein besseres und gerechteres
Unterhaltsvorschussgesetzt
das über das 12. Lebensjahr hinaus und über die max 72 Monate eintritt!
Gruß
Jens
Hey...
Kleinen tipp hab ich noch zusätzlich ...
Wie wäre der Versuch bei der zustädnigen Familienkasse einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen ... ?! :question: :note:
Kinderzuschlag wird als Zuschlag für Kinder gezahlt .. bei geringem Einkommen ..
Hier wird auch z.B. ein Mehrbedarf grad bei Alleinerziehenden berücksichtigt !! :note:
Anträge gibts bei der Familienkasse ..oder auch direkt im Internet unter den Seiten der BA zu finden ..
Ein Versuch ist es Wert, grad da!
Ist neu das ganze ..seit dem 01.01.2005 !!! :note: :note:
Viele scheinen das noch gar nicht zu kennen ..
Mein Antrag läuft ..und er läuft noch immer...bin mal gespannt was bei rum kommt 😉
Gruß
Jens
Hallo Pegasus1962
Habe Klage auf Kindesunterhalt bei meiner RA in Auftrag gegeben. Bin nur mal gespannt, ob ich was davon sehe, da Sie als Verkäuferin nur wenig verdient.
Der RA wird erstmal in Verzug setzen und den Unterhaltsanspruch dem Grunde nach geltend machen. Die Ex hat Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen. Da sie einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt, ist nix mit Teilzeit.
Das wird schon.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse