Zu dem Thema eine kurze Frage in eigener Sache. Kürzlich wurde ich zum ersten Mal aufgefordert mein Einkommen zwecks Ermittlung der Unterhaltshöhe Nachzuweisen.
Direkt zu Beginn des Schreibens wurden meine Ex (KM) und meine Tochter als unterhaltspflichtige Personen aufgeführt.
Nun zu der Frage, wir waren mit der KM nie verheiratet, ergo besteht für die keine Unterhaltspflicht. Habe ich das richtig verstanden? Dass die Ehe Grundvoraussetzung für den Anspruch ist? Oder hat KM Anspruch auf Unterhalt weil sie meine Tochter versorgt?
Bitte um Aufklärung.
Änderung durch Malachit: Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, habe ich das hier mal lieber abgetrennt vom ursprünglichen Thema https://www.vatersein.de/Forum-topic-33167.html
Hallo @Wlad91,
zunächst einmal wäre es wohl - meiner Meinung nach - zielführender gewesen, einen eigenen Thread in der Sache aufzumachen...
Ansonsten:
[...] Kürzlich wurde ich zum ersten Mal aufgefordert mein Einkommen zwecks Ermittlung der Unterhaltshöhe Nachzuweisen.
Direkt zu Beginn des Schreibens wurden meine Ex (KM) und meine Tochter als unterhaltspflichtige Personen aufgeführt. [...]
Bitte um Aufklärung.
Fett unterstrichen: dürfte wohl nicht ganz stimmen? Wem gegenüber sollten Deine Ex und die Tochter (Alter?) unterhaltspflichtig sein?
Ich gehe mal davon aus, das da was von Unterhaltsberechtigt steht bzw., Du das meinst?
und:
[...]
Nun zu der Frage, wir waren mit der KM nie verheiratet, ergo besteht für die keine Unterhaltspflicht. [...]
Bitte um Aufklärung.
Fett: wer ist"Wir"?
Hier hilft ein Blick in die (seit längerem) aktuelle Rechtssprechung es gilt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html und(!!) https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html ....
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Tochter =/ < 3 Jahre alt ist(?). Hier ist dann - neben Dem KU - an die KM Betreuungsunterhalt gemäß §1615 BGB durch Dich zu zahlen.
Die Höhe richtet sich (in der Regel?) zum Einen nach dem Verdienstausfall, den die KM durch die Betreuung Eures Kindes hat (Einkommen der KM vor der Schwangerschaft) und zum Anderen nach Deiner Einkommenssituation.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Guten Morgen Wlad
Du schreibst Du wurdest gerade zum Zweck der Ermittlung des Einkommens aufgefordert Dein Einkommen nachzuweisen. Beim Elternunterhalt macht das Sozialrecht( um dieses geht es hier) keinen Unterschied zwischen Verheiratet oder nicht. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und trotzdem musste ich mein Einkommen nachweisen als der Vater meines Partners ins Pflegeheim musste. Auch wenn der Vater oder die Mutter später sterben und man sich selber die Beerdigung nicht leisten kann, so das man ein Sozialbegräbniss beantragen muss, wird das Einkommen nachgefragt. Das Deine Ex als Unterhaltsberechtigte Person bei Dir mit aufgeführt ist, hat mit sicherheit damit zu tun, das sie euer gemeinsames Kind versorgen muss.
LG der Frosch
Hi @Frosch:
Hier geht es - wenn ich alles richtig gelesen/ verstanden(?) habe - um Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalts für die KM (des gemeinsamen Kindes)...
siehe letzter Satz von @Wlad91:
[...]Oder hat KM Anspruch auf Unterhalt weil sie meine Tochter versorgt?
Bitte um Aufklärung.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nun zu der Frage, wir waren mit der KM nie verheiratet, ergo besteht für die keine Unterhaltspflicht. Habe ich das richtig verstanden? Dass die Ehe Grundvoraussetzung für den Anspruch ist? Oder hat KM Anspruch auf Unterhalt weil sie meine Tochter versorgt?
Bis zu Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn das Kind bei ihr lebt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr verheiratet wart oder nicht. Es is auch egal, ob das Kind tagsüber in einer Kita betreut wird und sie nur eine Freizeit Mama ist.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Die Mutter hat tatsächlich rechtlichen Anspruch auf Unterhaltszahlung von dir. Bei mir war es damals ein ähnlicher Fall, der mir mit einer Gesetzesänderung erklärt wurde. Demnach sind Mütter, die vorher eine auf Dauer angelegte Partnerschaft hatten berechtigt Unterhalt zu erhalten. Grund dafür war, dass du, aber auch deine damalige Partnerin, gemeinsam gewirtschaftet haben und man ihr auf Grund der auf Dauer angelegten Partnerschaft nicht zumuten könne, plötzlich selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten ( Sinngemäß wiedergegeben ). Sie soll demnach einer ehelichen Partnerin gleichgestellt sein, da beide Partnerschaften auf unbestimmte Dauer geschlossen wurden.
Durch mein damals relativ geringes Gehalt musste ich "nur" 118 € pro Monat für 3 Jahre zahlen, zusätzlich zum Kindesunterhalt. Und der Kindesmutter war es freigestellt, in diesen 3 Jahren zu arbeiten, der Anspruch hätte sich dadurch nicht verringert und konnte auch nicht ausgesetzt werden. Vielleicht eine für dich bittere Pille, die du aber leider schlucken musst.
LG Sebastian
Die Mutter hat tatsächlich rechtlichen Anspruch auf Unterhaltszahlung von dir. Bei mir war es damals ein ähnlicher Fall, der mir mit einer Gesetzesänderung erklärt wurde. Demnach sind Mütter, die vorher eine auf Dauer angelegte Partnerschaft hatten berechtigt Unterhalt zu erhalten. Grund dafür war, dass du, aber auch deine damalige Partnerin, gemeinsam gewirtschaftet haben und man ihr auf Grund der auf Dauer angelegten Partnerschaft nicht zumuten könne, plötzlich selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten ( Sinngemäß wiedergegeben ).
Das ist nicht ganz richtig. Es reicht eine einzige heiße Nacht mit Folgen. Dann setzt im Fall der Schwangerschaft die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter ein, 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
Die Dauer der Partnerschaft ist wurscht, es muss nicht mal eine Absicht dafür bestanden haben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist nicht ganz richtig.
LG LBM
Stimmt, hast du Recht. Ändert allerdings leider an der Situation nichts.