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Die Verluste haben sich nur auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen.
Vooooorsicht! Bei Vermietung und Verpachtung kann man nicht einfach den Betrag aus dem Steuerbescheid übernehmen. Es gibt einen Unterschied zwischen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen Abzugspositionen. So muss z.B. die AfA wieder herausgerechnet werden.
Im Gegenzug bleibt aber auch die auf diese herausgestrichenen Positionen entfallende Steuererstattung unberücksichtigt (fiktive Steuerberechnung).
Gruss von der Insel
Geschrieben : 25.06.2020 23:13
Vielen Dank. Ich hoffe der Anwalt kennt sich aus.
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2020 00:36
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