Kindesunterhalt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt

Seite 1 / 2
 
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,bin neu hier in diesem Forum und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin Vater eines unehelichen Sohnes, welcher 1997 geboren ist.

Ich bin seit 1997 im Besitz einer Jugendamtsurkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und der Unterhaltsverpflichtung.
In dieser steht folgender Wortlaut:

2. Ich erkenne die Vaterschaft an zu dem Kind X

3. Ich verpflichte mich, dem Kind vom xx.xx.1997 an bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen :

bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres  239,- DM *mit angerechnetem halben Kindergeld von 110 DM

bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres 314,- DM*

bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres 392,- DM+

Habe bis zur Euro Umstellung immer die Beträge korrekt in DM bezahlt, danach zahlte ich monatlich 170 Euro bis zum heutigen Tag, da ich dieses mit der Kindsmutter mündlich vereinbart hatte.

Da mein Sohn nun volljährig ist und seit einem Jahr in der Berufsausbildung steht,habe ich seit kurzem die Unterhaltszahlung eingestellt.

Ich verdiene durchschnittlich 1400 Euro,d.h mein Zahlungsbetrag läge laut DDT bei 488 Euro.

Da er das gesamte Kindergeld in Höhe von 184,- bekommt und in der Ausbildung 360,- netto verdient,würde ich ihm noch unterhalt in höhe von 4,- monatlich schulden.

Jetzt wirft mir die Kindsmutter vor ich hätte jahrelang zu wenig Unterhalt gezahlt und teilte mir mit, das Sie jetzt den Differenzbetrag der ganzen Jahre einklagen will.

Nun meine Fragen:

1.Handelt es sich bei mir um einen statischen Unterhaltstitel?

2.Hatt die Kindsmutter Anspruch auf diese Nachforderung?

Danke im voraus für eure Hilfe...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 00:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich gratuliere dir zu diesem Problem.
Es ist nämlich keins.

1. Du hast den Titel immer bedient. Es ist das Versäumnis deiner Ex, dass sie ihn nie angepasst hat.

2. Hat sie dir gar nichts mehr zu sagen. Nur noch dein Sohn.

Du hast jetzt gar nichts.
Oder
Du forderst sie zur Einkommensauskunft auf und machst dann gar nichts.

Wie ist denn dein Verhältnis zu deinem Sohn?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 00:44
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,danke für deine schnelle Antwort.

Ist es denn ein statischer titel oder dynamisch?

Hab ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn.

Dachte sie könnte die zu wenig gezahlten Beträge einklagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 00:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann sie nicht.

Solange da nur die Beträge drin stehen und keine Prozentsätze oder sonstigen Angaben zu irgendwelchen Steigerungen ist er statisch.

Aber selbst wenn er dynamisch wäre, hättest du von ihr nix mehr zu befürchten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 00:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Statisch oder dynamisch - ist doch egal. Denn, das zählt jetzt - wenn zuvor niemals gefordert wurde - rein garnichts  Viel wichtiger ist, dass der Titel befristet auf das vollendete 18. Lebensjahr lautet und Du jetzt erstmal tief Luftholen darfst.

Bleib locker. Wo siehst Du ein Problem?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 00:59
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Moin

habe keine andere Urkunde seit dieser Zeit und bin jetzt davon ausgegangen das ich automatisch mehr hätte zahlen müssen.

Wurde auch von Ihr und dem JA nie angeschrieben zwecks Verdienstauskunft oder ähnliches.

Denke sie ist einfach nur sauer das ich jetzt nicht mehr zahle.

Desweiteren dachte ich das eine mündliche Vereinbarung vor Gericht nicht zählt.

Vielen Dank für eure Hilfe, worauf beruht denn eure Meinung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 01:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frag sie doch mal, was sie jetzt zahlt. Ab 18 ist sie genauso unterhaltspflichtig wie du.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:10
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Bin jetzt erstmal froh das ich nichts mehr zu befürchten habe.... :3ertralala:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 01:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kurt,

tja, da hat Deine Exe halt nicht aufgepasst. Mit dem Tag der Volljährigkeit hat sich die Unterhaltsgeschichte für Euren Sohn komplett geändert.  Ansprechpartner ist nun NUR NOCH Euer Sohn. Wenn es noch Unterhaltsbedarf gibt, muss ER tätig werden - niemand sonst.  Der Unterhaltstitel war nach Deiner Ausführung auch befristet. Du hast ihn bedient und gut ist.

Wie gesagt, Deine Exe hat nicht aufgepasst. Normalerweise geben KMs noch mal kurz VOR dem 18. Geburtstag Gas, da sie wissen, dass sie nun auch barunterhaltspflichtig werden. Dies kann für manche (!) KMs aber nicht sein. Deshalb wird dann auf Teufel komm raus noch mal versucht, den Vater zu melken. Gerne werden dazu die Kinder noch mal aufgehetzt oder an den eigenen Anwalt verwiesen.

Das mit dem Differenzbetrag kann sie absolut knicken. Wenn sie es versäumt hat in der Vergangenheit, hat sie es versäumt. Auch bei laufenden Titeln kann meines Wissens nach höchstens nur für einige Monate, nicht aber für Jahre etwas gefordert werden.

Wenn Du wirklich noch RA-Schreibne erhalten solltest, melde Dich auf jeden Fall hier wieder. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Desweiteren dachte ich das eine mündliche Vereinbarung vor Gericht nicht zählt.

Wenn diese im Protokoll oder Beschluss/Urteil etc. nicht auftaucht, ja dann hast Du recht.

... , worauf beruht denn eure Meinung?

In Deinem Fall die Gesetzeslage, regelmäßig bestätigt durch die Rechtssprechung. Kritisch ist hierbei lediglich, ob Du tatsächlich alles an Aussagen und Meinungen widergegeben hast, was relevant sein dürfte. Der Unsicherheitsfaktor ist daher nicht die hier vertretende Auffassung, sondern der Inhalt Deiner Angaben.  🙂

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:18




(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo, auch dir nochmal vielen Dank für die Hilfe.Könnte dir einen ausschnitt der urkunde per mail zusenden wenn du magst,dann kanst du nochmal schauen ob es sich wirklich so verhält wie ihr schreibt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 01:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

oldie hat Recht dynamisch oder statisch ist egal, da der Titel nicht mehr gültig ist.

Da Dein Sohn 18 und damit volljährig ist, muss er sich selbst um seinen Unterhalt kümmern.

Außerdem:
"Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen auch rückständige Unterhaltsforderungen der Verwirkung. Rückständiger Unterhalt kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt. Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche – deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen – keine Einschränkung. "
OLG Jena 2010, 2 WF 85/09

Deshalb gilt nicht geforderter, rückständiger, auch titulierter Unterhalt in der Regel nach einem Jahr als verwirkt. In dem verlinkten Urteil wird auch darauf eingegangen, dass das Kind sich das Versäumnis der Mutter anrechnen lassen muss und deshalb auch nichts fordrn kann (als eben max. 1 Jahr zurück).

VG Susi
<a href="http://www.rechtslupe.de/familienrecht/verwirkung-titulierter-kindesunterhaltsansprueche-323722#sthash.pxCoEhNb.dpuf>Verwirkung" titulierter KU</a>.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Kurt,

wenn Du magst, tipp den Wortlaut (natürlich anonymisiert) einfach hier ab. Unsere Unterhaltsexperten (da bin ich nicht so fit wie unsere Experten dafür) schauen da sicher gerne drüber. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:26
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kurt,

wenn Du magst, tipp den Wortlaut (natürlich anonymisiert) einfach hier ab. Unsere Unterhaltsexperten (da bin ich nicht so fit wie unsere Experten dafür) schauen da sicher gerne drüber. Gruß Ingo

werde dir gleich mal was schicken an deine email addi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 01:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kurt,

ich bin leider kein Freund von E-Mail/ PN-Nachrichten. Bitte stell den Text wenn hier im Beitrag ein. Nur so können die zahlreichen stillen Mitleser und anderen Mitglieder auch aus Deinem Beitrag lernen. Danke Dir - Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:37
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

Moin Kurt,

ich bin leider kein Freund von E-Mail/ PN-Nachrichten. Bitte stell den Text wenn hier im Beitrag ein. Nur so können die zahlreichen stillen Mitleser und anderen Mitglieder auch aus Deinem Beitrag lernen. Danke Dir - Gruß Ingo

kann ich das bild ins forum posten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 01:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit Verlaub: solch' ein JA-Titulierung ist kein Roman. Ein wenig Fleißarbeit Deinerseits dürfte in Anbetracht Deines Bedürfnisses mehr als angemessen sein. :-&

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 01:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kurt,

ich habe mal ein wenig Geschichtsstunde geübt ...

Dynamiserte Titel gibt es seit 1998 (Kindschaftsrechtsreform).

Auf Antrag hätte KM jederzeit eine Anpassung durchsetzen können.

So ist der Titel statisch.

Entspannt zurücklehnen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 11:01
(@kurtwufner)
Schon was gesagt Registriert

So...hier nochmal der genaue Wortlaut der Urkunde:

1.Ich bin belehrt worden über die Bedeutung einer Anerkennung der Vaterschaft, die erst nach Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes wirksam wird und über die mit dem Anerkenntnis verbunde Unterhaltsverpflichtung sowie über die Folgen der Unterwerfungserklärungen.

2.Ich erkenne die Vaterschaft an zudem Kind "Vorname,Name,Geburtsdatum,Ort"

3.Ich verpflichte mich, dem Kind vom xx.xx.1997 an monatlich zu zahlen:

den Regelunterhalt vom xx.xx.1997

                                      bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres                bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres          bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres

Regelbedarf                              349,- DM                                                                      424,- DM                                                502,- DM

anzurechnende
Sozialleistungen                        110,- DM                                                                      110,- DM                                              110,- DM

Unterhaltsverpflichtung
(gerundet)                                239,- DM                                                                      314,- DM                                              392,- DM

Den Unterhalt habe ich bis zum 01. eines jeden Monats zu Händen des gesetzlichen Vertreters des Kindes zu zahlen und zwar monatlich im voraus.Die rückständigen Beträge sind sofort fällig.

4.Ich bewillige die Erteilung einer Ausfertigung dieser urkunde zu Händen des gesetzlichen Vertreters des Kindes.

5.Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und dem gerichtlichen Beschlußverfahren nach den §§ 642 a,b und d der ZPO

Diese Niederschrift wurde dem Beteiligtem vorgelesen,von Ihm genehmigt und von Ihm wie folgt eigenhändig unterschrieben.

So,jetzt kommen nur noch die Unterschriften

Eure Meinung dazu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 12:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Titel ist statisch und befristet.

Ab 18 musst du nichts mehr zahlen bzw. muss das Kind von dir und der KM fordern.

Rückwirkend kann nur für 1 Jahr gefordert werden.

Lehn dich entspannt zurück und lass Mutti mal klagen. Spätestens nach dem RA Besuch wird sie ermüchtert aufgeben.

Es sit nicht dein Problem, dass die KM nie mehr gefordert hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 13:12




Seite 1 / 2