Kindesunterhalt
 
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Kindesunterhalt

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mein Sohn wird im August 6 Jahre. Darum erhöht sich ja der Unterhalt. Gerade zahle ich 202,- Euro.

Meiner Ex hab ich für die nächste Zeit 220,- Euro forgeschlagen (mein fau geht nicht mehr).

Dies lehnte sie ab.

Wir haben momentan ein Umgangsrecht für 2 Wochen:

Di-Mi (nach dem Kiga bei mir über Nacht und Mi früh wird er in den Kiga gebracht, dann holt sie ihn ab)
Do-Fr (jeweils wird er nach dem Kiga abgeholt und Fr früh wird er hineingebracht, danach hab ich ihn bis 19.30 h u bring ihn heim)
dann wieder
Di-Mi
und dann
Do-So

und dann wieder fon forn.

Ich hab mal gehört, dass es als ganzer Tag gezählt wird, auch wenn mein Sohn nur 5 Min bei mir ist!
Dann hätte ich ihn ja an 10 Tagen bei 14.

Muss ich da überhaupt Unterhalt bezahlen?

Erwäge nämlich for Gericht zu ziehen bzw weiterhin "nur" 202,- Euro zu zahlen.

Was passiert mir dann eigentlich, wenn ich nicht erhöhe? Ich hab ja selbst genug Ausgaben für Essen, Kleidung, Spielsachen für meinen Süssen.

Wäre um Antworten sehr dankbar.

Grüsse


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2009 22:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eure Woche läuft so ab, oder?
         
          morgens    abends/nacht
Mo      Mama          Mama
Di        Mama          Papa
Mi        Papa            Mama
Do      Mama            Papa
Fra      Papa            Mama
Sa      Mama          Mama
So      Mama          Mama
Mo      Mama          Mama
Di      Mama          Papa
Mi      Papa          Mama
Do    Mama          Papa
Fr      Papa            Papa
Sa    Papa            Papa
S0  Papa              Papa/Mama

Habt ihr das schriftlich so geregelt?

Also, es gibt das Wechselmodell, da ist das Kind bei beiden Elternteilen zur Hälfte. Sind es aber nicht 50 % wird trotzdem der volle Kindesunterhalt fällig. Und wenn ich deinen Plan so richtig aufgeschrieben habe ist das Kind nachts mehr bei ihr als bei dir.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2009 23:43
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ja die Woche läuft so ab.

Jedoch hab ich auch schon etwas gehört, dass ein gewisser Anteil da reingerechnet wird, in dem er bei mir ist!

Nein wir haben das nicht schriftlich gemacht, nur mündlich.

Grüsse


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2009 23:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mitschiii,

Ich hab mal gehört, dass es als ganzer Tag gezählt wird, auch wenn mein Sohn nur 5 Min bei mir ist!
Dann hätte ich ihn ja an 10 Tagen bei 14.

Und ich habe mal gehört, es soll Glück bringen, wenn man bei Vollmond um Mitternacht eine tote Katze an einer langen Schnur im Kreis herum wirbelt. Ich schätze mal, sowohl das, was du gehört hast, als auch das, was ich gehört habe, ist einfach nur - Blödsinn.

Wenn ich einigermaßen richtig liege, dann ist dein Sohn für sechs Tage/Nächte bei dir und für acht Tage/Nächte bei der KM. Damit hättest du ihn fast die Hälfte der Zeit, aber eben nur fast. Und genau damit beginnen die Schwierigkeiten, denn:

Also, es gibt das Wechselmodell, da ist das Kind bei beiden Elternteilen zur Hälfte. Sind es aber nicht 50 % wird trotzdem der volle Kindesunterhalt fällig. Und wenn ich deinen Plan so richtig aufgeschrieben habe ist das Kind nachts mehr bei ihr als bei dir.

Man mag lang und breit darüber streiten, warum der Gesetzgeber ein derart unfaires Gesetz auf die MenschenMänner loslässt, aber es ist tatsächlich so: Wenn dein Sohn in einem Vierzehn-Tages-Zeitraum für z.B. sechs Tage und zwanzig Stunden bei dir, aber für sieben Tage und vier Stunden bei der KM ist, dann steht der KM der volle (!) Kindesunterhalt zu, obwohl sie nur unwesentlich mehr als die Hälfte der Betreuung leistet. Ganz tolle Wurst des deutschen Familienunrechts, aber so ist nun mal die Lage der Dinge.

Du könntest jetzt versuchen, die Zeiten mit deinem Sohn so auszuweiten, dass es wirklich genau die Hälfte der Zeit ist. Ich fürchte allerdings, wenn du das versuchst und deine Ex merkt, dass ihr damit der Unterhalt flöten geht, dann wird sie rasendschnell dafür sorgen, dass du deinen Sohn nicht mehr ganz so häufig siehst ...

Dieser Weg ist also brandgefährlich, und du hast einen sehr großzügigen Umgang mit deinem Sohn zu verlieren. Wenn du diesen Weg gehen willst, dann muss dir klar sein, dass du am Ende möglicherweise Unterhalt in voller Höhe zahlst, aber dein Kind wesentlich seltener siehst als dir lieb ist.

Jedoch hab ich auch schon etwas gehört, dass ein gewisser Anteil da reingerechnet wird, in dem er bei mir ist!

Wäre mir neu, aber sag uns bitte sicherheitshalber, welches Oberlandesgericht für deinen Fall zuständig ist. Vielleicht weiß jemand aus der Gegend, ob es da irgendwelche Sonderregelungen gegenüber dem Rest der Republik gibt.

Nein wir haben das nicht schriftlich gemacht, nur mündlich.

Dies klingt jetzt erst mal so, als würdet ihr noch persönlich miteinander reden und nicht unter Zuhilfenahmen von Anwälten. Und das ist erst mal gut so.

Vielleicht kannst du ja mal mit ihr reden und ihr genau diesen Sachverhalt erklären: Dass die typischen Unterhaltsberechnungen auf die Standard-Situation ausgelegt sind, wo der Vater das Kind nur alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag hat, und dass es schließlich irgendwie auch ihr zugute kommt, wenn dein Sohn so häufig bei dir ist (z.B. hat sie in der Zeit keine Kosten für das Essen eures Sohnes, sie braucht keine Kinderbetreuung zu organisieren wenn sie an "deinen" Abenden etwas vorhat, und so weiter).

Vielleicht kommt sie dir dann ja ein Stück entgegen (aber einen juristischen Anspruch hast du darauf meiner Meinung nach nicht, siehe oben). Du könntest ihr vorrechnen, wie viel bzw. wie wenig Geld dir übrig bleibt nach Zahlung ihrer Unterhaltsforderung, und das restliche Geld muss ja nicht nur für dich reichen, sondern auch für euren gemeinsamen Sohn, wenn er bei dir ist. Es kann ja auch nicht in ihrem Interesse sein, wenn es an den Papa-Wochenenden immer nur Spagetti ohne alles zu essen geben kann, weil das Geld für mehr nicht reicht.

Womit ich gleich bei der nächsten Frage bin: Wer hat den bisherigen Unterhalt von 202 Euro ausgerechnet? Korrekt währen nämlich in der niedrigsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle seit Jahresanfang nicht 202 Euro, sondern 199 Euro gewesen. Ab dem sechsten Lebensjahr dann übrigens 240 Euro, und nicht die 220 Euro, von denen du redest. Wenn du also das hier machst ...

Erwäge nämlich for Gericht zu ziehen bzw weiterhin "nur" 202,- Euro zu zahlen.

... könnte es also durchaus sogar noch teurer werden für dich.

Aber: Niedrigste Stufe der Düsseldorfer Tabelle bedeutet, du bist mit deinem Einkommen mutmaßlich recht nahe am Selbstbehalt, denn nach Abzug von ein paar Dingen (wie berufsbedingten Kosten und ggf. private Altersvorsorge) müssen dir nach Zahlung des Kindesunterhalts als Arbeitnehmer noch 900 Euro zum Leben bleiben. Eventuell könnte es aus diesem Grund angemessen sein, den Unterhalt zu begrenzen (Mangelfallberechnung). Bevor du diese Berechnung von einem Gericht ausführen lässt: Magst du mal deine Daten hier einstellen, damit wir mal eine unverbindliche Berechnung machen können, was dich vor Gericht erwartet? Also, wieviel du netto verdienst, ob du jährliche Zahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld erhältst, ob und ggf. in welcher Höhe du für eine zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. eine Riester-Rente zahlst. Ach so, und noch eines: Ist dein Sohn der einzige, gegenüber dem du eine Unterhaltspflicht hast?

Und noch eine ganz andere Frage: Dein Sohn wird ja vermutlich in ein paar Wochen in die Schule gehen. Ändert sich dadurch was an den Zeiten, zu denen dein Sohn bei dir ist?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2009 02:05
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also unser Sohn geht nächstes Jahr noch nicht in die erste Klasse, er besucht eine Schulforbereitende Einrichtung u geht danach in den Kiga.

An den Umgangszeiten ändert sich wohl nix, Stand jetzt.

Mein Gehalt hat sich seit letzten Monat geändert und ich bekomme weniger, als bis Ende Mai.

Ab jetzt sind es netto: 1440,-
Darin enthalten sind 26,- Fermögenswirksame Leistungen
Fahrtweg zur Arbeit sind einfach 25 km, bei meiner Unterhaltsberechnung wurden damals 275,- Euro abgezogen.
Und ich habe 2 Riesterferträge, einer läuft über 109,- u der andere über 40,-

Ich bekomme auch Urlaubs (506,- brutto)- und Weihnachtsgeld (811,- brutto).

Ich hab nur gegenüber meinem Sohn Unterhaltspflicht.

Welcher Elternteil muss eigentlich dann besondere Aufwendungen ( z. B. Schulausflüge, Kleidung, Arztkosten etc) zahlen?

Gruss Mitschiii


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2009 18:08