Kindesunterhalt
 
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Kindesunterhalt

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(@ole67)
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Tja,

was soll ich sagen. Gestern meinte meine große Tochter ,aufgrund expliziter Nachfrage meinerseits zu dem Thema, Sie würde doch lieber wieder zu ihrer Mutter zurück. Ihr könnt euch vielleicht vorstellen wie entsetzt, traurig und gleichzeitig verärgert darüber bin.

Es ging mir ja nicht darum mein Kind hier als Mittel zum "Geldentzug" gegenüber meiner Ex zu nutzen.
Sondern der jetzige Streit entbrannte nur aufgrund der Tatsache das ich doppelte Leistung erbracht habe und meine Ex nicht bereit ist / war mir den Anteil für das bei mir lebende Kind zuzugestehen

Meine Tochter wollte vor 6 Monaten zu mir und nun!?

Auf einmal vermisst sie ihre Mutter (Sehen sich nahezu täglich!)
Ich kann dies nicht nachvollziehen.

Aber ich denke die Aussagen der KM dazu wie " Du bedrohst meine Existenz" und "dann ziehe ich eben nach XXX"
haben ihren Anteil hinterlassen.

Meine Kleine meinte ja dazu auch nur " dann ist es wohl besser ich ziehe mit Mama nach XXX, damit es ihr wieder besser geht"

Wie kann man als KM ein Kind so beeinflussen und sich dafür nicht mal zu schämen?

Meiner Ansicht ist die KM alt genug um sich selbst versorgen zu können, aber die gebratenen Tauben im Hals sind sicher einfacher als seöbst was dafür tun zu müssen.

Sorry aber ich bin gerade am Boden zerstört  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 13:05
 elwu
(@elwu)

Meine Tochter wollte vor 6 Monaten zu mir und nun!?

Hallo,

das sieht danach aus als ist das Kind dem (auch unterschwelligen) Erwartungsdruck beider Elternteilen nicht gewachsen. Verständlich. Sie braucht IMO also Zeit und zudem rasch Hilfe, und zwar externe Hilfe. Gibt es bei euch einen psychologischen Dienst, etwa beim LRA oder bei der Caritas? Dort würde ich sofort um einen Termin nachsuchen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 13:40
(@ole67)
Schon was gesagt Registriert

So,
ich habe mich jetzt mal bei der Caritas gemeldet und um einen Termin für meine Tochter gebeten. Stehe auf der "Warteliste"  :thumbup:

Zudem habe ich in 14 Tagen ein Vermittlungsgespräch beim JA bezgl. ABR, was zwar im Moment vom Tisch wäre aufgrund der Lage, ich es aber nutzen will.

Werde akut erstmal etwas "Gras" drüber wachsen lassen und meine Tochter einfach beobachten..

Nächste Woche  sind die Kinder komplett bei der KM und ich denke es wird dort wieder genau zu den Situationen kommen, weshalb meine Tochter vor einem halben Jahr unbedingt zu mir wollte.

Akuter Zustand meinerseits : Nicht mehr ganz so verzweifelt und Hoffnung schöpfend  😉

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Geschrieben : 21.04.2009 16:38
(@ole67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nachdem ich mit meiner Ex ein klärendes Gespräch beimJA hatte und eigentlich schon vorab einen Konsenz bzgl. Aufenthalt und Unterhaltseinigung gefunden hatte, war ich froh das ganze geregelt zu haben. Meine Ex meinte nur, Sie wolle es kurz mit ihrer Anwältin besprechen und dann auch schriftlich fixieren lassen.

Soll Lösung:
Wechselmodell
Finanzielle Einigung über Kindesunterhalt
ABR + SR bleiben unangetastet (Mein Antrag auf ABR habe ich zurück gezogen)

IST :
Alles besprochene ist hinfällig, ihre Anwältin meinte sie wäre "blauäugig"
Finanzielle Einschränkungen ihrerseits sind nicht akzeptabel, obwohl konkret besprochen (Ich möchte bei WM das Kindergeld für mich, sie bekommt weiterhin den Kindesunterhalt der weit über des KG ist)
Ich soll mich auf ein erweitertertes Umgangsrecht einlassen
ABR nur für Sie

Meine Fragen nun:

Eine schriftliche Fixierung des WM möchte sie nicht, da es für Sie später nachteilig sein könnte (ich kann im Moment nicht ergründen, warum dies so sein sollte!?)
Sie möchte mir lediglich das erweiterte Umgangsrecht einräumen.

Geht das bei geschiedenen Partner überhaupt? Gilt so etrwas nicht nur für unverheiratete?

Welche Nachteile hat das erweiterte Umgangsrecht für mich?

Ist damit automatisch ein Verzicht meinserseits auf das ABR gegeben? Ich habe Bauchschmerzen damit einfach so festzulegen, das meine EX das ABR hat, weil es dazu keinen Anlaß gibt.

Sie sieht die Kinder in erster Linie unter dem Aspekt der Existenzsicherung , was mich "ankotzt".
Ich soll immer parat stehen und nutzt dies auch ständig, anderseits spricht mir ihre Anwältin ab, das ich in Lage bin mich nach dem Job ( Kinder sind bis 17:30 im Hort) für die Kinder bei einem Wechselmodell zu sorgen. Genau das mache ich seit 5 Jahren, wenn auch nur tageweise in Absprache.
Ich sollte doch schriftlich belegen, wie ich dies anstellen will.

:gunman:

Wozu würdet ihr raten?

;(

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Geschrieben : 14.05.2009 15:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ole,

ganz klar: Du sollst hier schick über den Tisch gezogen werden. Übersetzt: Wenn Du fein möglichst viel Kohle bei Deiner Ex ablieferst bzw. die Voraussetzungen dafür schaffst, dass sie auch weitere Leistungen wie Kindergeld o. ä. erhält, darfst Du Eure Kinder sehen, so oft sie einen Babysitter braucht.

Dreh den Vorschlag doch einfach mal lächelnd um: Kids bei Dir, ABR bei Dir, Kohle bei Dir - und Madame bekäme ein "erweitertes Umgangsrecht". Würde sie das toll finden - und wenn nein: Warum nicht? Alles, was sie dann sagt, gilt umgekehrt auch für Dich...

Warum solltest Du Dich auf solche krummen Deals einlassen, bei denen sämtliche Vorteile bei Deiner Ex liegen?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 15:27
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