Moin Ole,
es ist kein Betrug, eine Dir zustehende Leistung NICHT einzufordern. Falls Dich jemand fragt, kanntest Du Dich mit diesen Modalitäten eben nicht so aus. Und eine Nicht-Ummeldung ist - schlimmstenfalls - eine kleine Ordnungswidrigkeit, die vermutlich nicht einmal geahndet wird.
Das "gute Blatt", das Du im Moment auf die Hand kriegen solltest, heisst "Kontinuität". Eure Tochter wohnt ja nicht gegen ihren Willen bei Euch und auch nicht gegen den Willen der Mutter. Wenn Deine Ex just in dem Moment, in dem das KG an Dich geht und der KU eingestellt wird, eine ABR-Klage vom Zaun bricht, hat sie ein Erklärungsproblem, nicht Du. Und falls Eure Tochter in diesem Kontext vom Familiengericht gehört werden soll: Daran ist nichts Schlimmes oder Traumatisierendes; Du musst ihr da also nichts "ersparen", indem Du einknickst.
Grüssles
Martin
***edit: @ole, katrin: Ein Wechselmodell ist NICHT einklagbar; Gerichte können das ABR in strittigen Fällen nur einem Elternteil zusprechen. Sie können den Parteien aber nahelegen, den Kindeswunsch zu berücksichtigen. Bei WM erbringen beide Elternteile gleichwertig Bar- und Betreuungsunterhalt; daher fliesst da (theoretisch) kein Geld. Das KG kann man teilen oder für Sonderbedarf des Kindes (Klassenfahren, grössere Anschaffungen, Geschenke etc.) auf die Seite legen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke an alle,
für die gute Unterstützung hier...
Ich fühle mich doch erheblich besser durch die Beiträge und danke auch meiner Partnerin sehr, das Sie sich zuerst hier dazu geäußert hat.
Andere Meinungen sind doch immer wieder sehr hilfreich.
gruß
ole67
Hallo
Ich möchte zu bedenken geben, das eine Ummeldung leicht gesagt, aber für einen KV und GSR nicht so leicht gemacht ist. Die Wahrscheinlichkeit, das eine Ummeldung nur angenommen wird, wenn die Unterschrift der KM vorliegt, ist seeeeehr hoch. In jedem fall, ist ein einfaches "mal so eben ummelden" vermutlich nicht drin. Daran wiederum ist die Beantragung des KG gekoppelt.
Wenn man sich den zeitaufwendigen mehrmonatigen Weg leisten kann, ist das gut und schön, wird aber vor der letztendlichen Gerichtsverhandlung bezüglich des ABR nicht schützen.
Es ist mittlerweile einiges an Zeit vergangen und bis zu einer Entscheidung kommt noch einiges an Zeit hinzu. Ich sehe keinen Grund, noch länger zu warten, denn im Gegenzug könnte die KM auch sagen: Der KV hat ja weiterhin das KG und den UH bei mir gelassen und damit bewiesen, das es sich um eine zeitlich begrenzte Sache handelt und das Kind NIE auf Dauer bei ihm bleiben sollte.
Nein, wenn dann richtig. Angst vor Konsequenzen und Ärger ist fehl am Platz, den es wird nur der Zeitpunkt nach hinten geschoben, aber nicht die Tatsache, das es Ärger gibt.
LG Jemmy
ps.:Wenn ihr die Sache jetzt angeht, ist zum Zeitpunkt einer Entscheidung das halbe Jahr weit mehr als abgelaufen.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo zusammen,
ich habe mal meinen Text an die KM formuliert und wollte euch fragen, ob das so ok ist!?
Nochmal kurz als Info.
Wohnsitz und Erziehungsgeldforderung
Hallo XXX,
da unsere gemeinsame Tochter XXX ,geb. xxx, seit dem 01.01.02008 bei mir wohnt, werde ich den offiziellen Wohnsitz rückwirkend ummelden und die Auszahlung des Kindergeldes an mich veranlassen.
Außerdem werde ich die Zahlung des Kindesunterhalts aufgrund der Tatsache zum 01.04.2009 an Dich einstellen, da keine Barunterhaltspflicht meinerseits mehr vorliegt.
Den Unterhaltstitel für XXX, bitte ich bis zum 17.04.2009 an mich zurückzusenden, oder alternativ an das Amt für Jugend und Soziales in XXX, mit der bitte um außer Kraft setzung.
Der Unterhaltstitel für unsere gemeinsame Tochter XXX, geb. XXX bleibt meinerseits vorerst unberührt. Jedoch behalte ich mir weitere rechtliche Schritte in dem Fall vor, das diese Angelegenheit vor dem Familiengericht geklärt werden muß.
Danke für eure Rückmeldung.
Gruß
ole67
Hi ole67
Ich bin ja immer für Deeskalation, wenn es möglich ist. Und im Nachhinein verlorenes Terrain widerzugewinnen und damit Streit zu provozieren ist nicht mein Ding. Andererseits sind auch deutliche Worte notwendig, dazu gehört auch das Aufzeigen von Konsequenzen. Daher mein folgender Vorschlag:
Hallo KM
Unsere Tochter Name1 wohnt seit dem 01.01.2008 bei mir. Daher werde ich zum 01.04.2009 die notwendige polizeiliche Ummeldung durchführen und die Auszahlung des Kindergeldes auf mich als Anspruchsberechtigten beantragen.
Außerdem werde ich die Zahlung des Kindesunterhalts für Name1 aufgrund der geschilderten Umstände zum 01.04.2009 an Dich einstellen, da keine Barunterhaltspflicht meinerseits mehr vorliegt. In diesem Zusammenhang fordere ich Dich auf, den Unterhaltstitel für Name1 bis 31.03.2009 an mich herauszugeben, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
mfg ole67
Schau noch mal nach zum Datum des erfolgten Umzuges. War da nicht was mit 01.11.2008? (siehe Beitrag 1 dieses Thread's)
Wie hast Du Dir die Durchführung der Ummeldung vorgestellt? Mit der KM zusammen oder lässt Du es auf einen Versuch ankommen?
Gruss oldie
Edit:
Der Unterhaltstitel für unsere gemeinsame Tochter XXX, geb. XXX bleibt meinerseits vorerst unberührt. Jedoch behalte ich mir weitere rechtliche Schritte in dem Fall vor, das diese Angelegenheit vor dem Familiengericht geklärt werden muß.
Hier beziehst Du Dich doch auf die jüngere Tochter. Das hat hier nichts zu suchen, das ist ein völllig anderes Thema und sollte schön sauber voneinander getrennt werden.
Edit2: Text präzisiert = keine Mehrdeutigkeit (Danke brille007 :redhead:)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo
Ich möchte zu bedenken geben, das eine Ummeldung leicht gesagt, aber für einen KV und GSR nicht so leicht gemacht ist. Die Wahrscheinlichkeit, das eine Ummeldung nur angenommen wird, wenn die Unterschrift der KM vorliegt, ist seeeeehr hoch. In jedem fall, ist ein einfaches "mal so eben ummelden" vermutlich nicht drin.
Hallo Jemmy,
da muß ich widersprechen. Bei mir war es so: die KM ist heimlich morgens mit Kind verschwunden. Als ich nachhause kam war sie weg, hat nur gesagt sie ist ein bißchen bei den Eltern um sich Gedanken über uns zu machen. Nach ein paar Tagen hatte sie sich und meinen damals 4 Monate alten Sohn umgemeldet, den Umzugswagen bestellt , außerdem den Antrag gestellt, daß er ihren Nachnamen erhält und unseren gemeinsamen Hund weggegeben, da er ihr im Weg war. Ich bin nie gefragt worden ob ich einverstanden bin, daß mein Sohn umgemeldet wird, aber er ist offiziell umgemeldet trotz GSR. Meine Anwältin prüft das aber gerade auf welcher Grundlage die Ummeldung erfolgte.
Gruß
Moin,
ganz so einfach wie hier dargestellt ist das Ganze nicht: Auch wenn je ein Kind bei je einem Elternteil lebt, bedeutet das nicht zwangsweise ein wechselseitiges Erlöschen des Kindesunterhalts-Anspruchs. Dieser wird ausschliesslich nach der Leistungsfähigkeit des jeweils Unterhaltspflichtigen berechnet, und die kann sehr unterschiedlich sein. Beispielsweise: "Kind A, bei Mutter lebend, hat einen Anspruch von 400 EUR; Kind bei, bei Vater lebend, nur einen von 200, weil Arbeitseinkommen der Mutter erheblich geringer". In diesem Fall müsste der besser verdienende Vater also immer noch 200 EUR an die Mutter hinüberreichen. Sinnvollerweise sollte er sogar 400 überweisen und die Mutter 200 an ihn, damit die Geldflüsse transparent sind, denn eine Verrechnung ist eigentlich nicht zulässig.
Nur das Kindergeld geht komplett an denjenigen, bei dem das jeweilige Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Aber die Annahme, dass Unterhaltspflichten sich automatisch wechselseitig aufheben, ist ein Trugschluss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin!
Es geht eigentlich nur um den Unterhalt für die große Tochter einzustellen.
@all: Sie wird sicher auf die Barikaden gehen! Was wenn Sie einer Ummeldung nicht zustimmt? Wie sieht das aus!? Wie sollte man am Besten vorgehen? Ärger wird es in jedem Fall geben.... 🙁
VG
Katrin
Hi Kathrin,
Es geht eigentlich nur um den Unterhalt für die große Tochter einzustellen.
auch dafür braucht Dein LG den Titel zurück. Ein Gerichtsvollzieher prüft nicht, ob die Anspruchsvorausetzungen durch den Umzug der Älteren zu Euch entfallen sind; er prüft nur, ob sie dem Grunde nach bestehen. Und das tun sie, sobald ein Titel vorliegt und keine Zahlung eingegangen ist.
Starke Indizwirkung für eine Beschleunigung des Verfahrens könnte allerdings der Kindergeldbezug haben. Weiss die Familienkasse bereits vom Umzug des Mädchens zu Euch? Dann muss die Ex nämlich zu Unrecht bezogenes Kindergeld (auch rückwirkend!) zurückerstatten; das könnte ihr die Lust auf eine Pfändung nehmen bzw. ihre Bereitschaft zur Aushändigung des Titels erhöhen. Möglicherweise mit dem Zusatz, dass eine gerichtliche Klärung des Vorgangs ihre eigene Unterhaltspflicht festschreiben würde...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo!
Diesen Monat will mein Freund die Sache angehen.
Mir graut ehrlich gesagt sehr davor...sie hat jetzt schon gemosert, weil er 100.- Kinderbonus haben möchte! :exclam:
Was ist denn nun jetzt die "richtige" Reihenfolge?
LG
Kathrin
Guten Morgen!
Leider hat bisher niemand geantwortet...
Mein Freund hat heute vormittag versucht seine Tochter umzumelden. Das wurde Ihm auf der Meldebehörde wie erwartet verwehrt.
Daraufhin ist er zur Mutter gefahren mit dem von Ihm verfassten Schriftstück weiter hinten:
Wohnsitz und Erziehungsgeldforderung
Hallo XXX,
da unsere gemeinsame Tochter XXX ,geb. xxx, seit dem 01.11.2008 bei mir wohnt, werde ich den offiziellen Wohnsitz rückwirkend ummelden und die Auszahlung des Kindergeldes an mich veranlassen.
Außerdem werde ich die Zahlung des Kindesunterhalts aufgrund der Tatsache zum 01.04.2009 an Dich einstellen, da keine Barunterhaltspflicht meinerseits mehr vorliegt.
Den Unterhaltstitel für XXX, bitte ich bis zum 17.04.2009 an mich zurückzusenden, oder alternativ an das Amt für Jugend und Soziales in XXX, mit der bitte um außer Kraft setzung.
Der Unterhaltstitel für unsere gemeinsame Tochter XXX, geb. XXX bleibt meinerseits vorerst unberührt. Jedoch behalte ich mir weitere rechtliche Schritte in dem Fall vor, das diese Angelegenheit vor dem Familiengericht geklärt werden muß.
Wie auch hier erwartet wollte Sie nicht unterschreiben und auch keiner Ummeldung zustimmen.
Sie sagte das Kind solle ab jetzt wieder bei Ihr wohnen und Sie werde zum Jugendamt gehen.
Er bat Sie Ihr dann einen Kompromissvorschlag zu machen doch Sie verabschiedet Ihn nur mit den Worten er solle sich "verpissen".
Und nun?
Es ist alles so schrecklich.... ;(
Ich denke er wird sich später auch hier melden um weiter Tips...
Viele Grüße
Katrin
Guten Morgen,
tja da bin ich auch schon! 😉
Also wie schon geschrieben, stimmt meine Ex Frau einer Umzugsmeldung nicht weiter zu.
Außerdem habe ich Sie davon in Kenntnis gesetzt, das ich ihr ab dem April 2009 keinen weiteren Unterhalt zahlen werde, da meine Tochter ja eigentlich seit Nov. 2008 bei mir wohnt. Den Titel hat sie leider aber natürlich immer noch!
Sie meinte daraufhin eben, das meine Tochter dann eben ab sofort wieder bei ihr zu wohnen hat und sie sich an das Jugendamt wenden werde.
Außerdem solle ich mich eben "verpissen" :gunman:
Ich habe gerade beim JA angerufen , die zuständige Sachbearbeiterin ist jedoch derzeit in Sitzung und ich bin auf Rückruf.
Ist es sinnvoll beim Amtsgericht sofort einen Antrag auf ABR zustellen?
Die Dezernatsleiterin im JA meinte, das evtl ein Gespräch sinnvoll wäre!?
Ich finde die Situation eigentlich total scheiße, weil ich meine Tochter in die Schußlinie reißen muß und eigentlich um den Rechtstreit aus meiner Sicht nicht rumkommen werde. 😡
Hallo Zusammen!
Hat denn keiner Tips???
Seine Ex hat sich inzwischen wohl auch beim Jugendamt gemeldet und lehnt ein Vermittlungsgespräch, welches Ihr die Dame vom Amt anbot, rigoros ab.
Sie wird gleich vor Gericht gehen und das ABR beantragen.
Ole hat inzwischen einen Antrag auf ABR per Einschreiben zu Gericht geschickt. Viel schneller kann Sie auch nicht sein.
Ich könnt echt heulen!
Ein halbes Jahr lang hat Sie in keinster Weise etwas dagegen gahabt, dass die Große bei uns lebt. Auch die Kleine war mindestens zwei mal unter der Woche bei uns!
Und nun, weil Ihr der Kindesunterhalt + das Kindergeld für die Große nicht mehr gezahlt werden soll (immerhin lebt Sie ja bei uns und wird durch ihren Vater versorgt!) holt Sie sich das Kind zurück, welches das ja gar nicht will!
Sie war sehr glücklich so wie es war!
Grüße
Katrin
Moin Katrin,
Hat denn keiner Tips???
soch. Zuallererst: Lass das mal Deinen Partner machen und nimm Dich selbst zurück; es geht um seine Tochter, nicht um Eure.
Ole hat inzwischen einen Antrag auf ABR per Einschreiben zu Gericht geschickt. Viel schneller kann Sie auch nicht sein.
wenn er nicht der absolute Familienrechts-Crack ist, sollte er einen Anwalt damit beauftragen. Eine Blinddarm-OP macht man ja auch nicht elbst.
Ich könnt echt heulen!
das wird kaum helfen, denn es bringt in der Sache nicht das Geringste.
Und nun, weil Ihr der Kindesunterhalt + das Kindergeld für die Große nicht mehr gezahlt werden soll (immerhin lebt Sie ja bei uns und wird durch ihren Vater versorgt!) holt Sie sich das Kind zurück, welches das ja gar nicht will!
nun ja, die meisten Deutschen würden sich ja auch freuen, wenn sie ihr monatliches Gehalt bekommen würden, ohne jeden Morgen zur Arbeit gehen zu müssen. Insofern ist diese Einstellung nichts Aussergewöhnliches.
Man muss das Ganze nicht dramatischer machen als es ist: Die Tochter lebt seit 6 Monaten bei ihrem Vater; die Ummeldung ist ein bürokratisch erforderlicher Vorgang, der die realen Lebensverhältnisse abbildet; der Kindergeldbezug ist ebenfalls für den Elternteil vorgesehen, bei dem das Kind lebt (inklusive Rückzahlung zu Unrecht bezogenen Kindergeldes für vergangene Monate), Kindesunterhalt wird an den Elternteil geleistet, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, und einfach "zurückumziehen" kann man ein Kind bei GSR auch nicht. Das alles lässt sich step by step ganz sachlich auf den richtigen Weg bringen. Dem betroffenen Kind passiert nichts, wenn sein Aufenthalt und die damit verbundenen finanziellen Begleiterscheinungen gerichtlich geklärt werden.
Dafür ist es allerdings erforderlich, diese Wege (Anwalt) auch zu beschreiten. Die dramatische Einstellung "Hach, es ist ja alles so schrecklich!" bringt niemanden weiter. Insofern: Lass Deinen Partner das machen und nimm Dich selbst weitgehend zurück; Du hast in diesem Spiel keine Aktien.
Just my 2cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,,
natürlich hast Du Recht, wenn Du schreibst..lass Deinen Partner mal machen.
Ich bin ja auch dabei...und ich denke es sieht nicht mal ganz so schlecht für mich aus. Jedenfalls hat sich die Dame vom JA meiner Ex gegenüber wohl ziemlich eindeutig ausgedrückt als diese sich dort "Schützenhilfe" holen wollte.
ich kann aber meine Partnerin hier sehr gut verstehen, wenn Sie nach Hilfe fragt. Sie muss ja all dem ziemlich hilflos zusehen und versucht nur mich hier ein wenig zu unterstützen....eben genau weil sie so wenig Aktien darin hat..
Man ist ja im ersten Moment oftmals sehr hilflos und verzweifelt..so das "heulen" eher eine momentane Verfassung darstellt. Helfen tut es nicht, richtig.
Aber ist so ein Forum nicht auch dafür da seinem "Unmut" Luft zumachen und auf Hilfe zu hoffen. Auch wenn ein vielleicht emotional gesteuert ist.
Also nix für ungut...
Gruß
Ole67
Moin Ole,
ich habe mein Posting schon mit einem bestimmten Background geschrieben: Du selbst musst die anstehenden Probleme lösen, nicht Deine LG. Und dafür brauchst Du auch keinen Übersetzer und keinen Pressesprecher. Nur eine Lösung, von der man selbst überzeugt ist, kann man auch wirklich umsetzen. Und Du als Vater bist hier im Zugzwang, nicht Deine Partnerin.
Das mit dem "Luft machen" ist so eine Sache: Wenn man einen Sandsack im Keller hat, auf den man eindreschen kann, kann das bei Frustattacken durchaus hilfreich sein. Andere gehen mit dem besten Kumpel ein Bier trinken und kotzen sich dort aus. Aber was soll es in der Sache bringen, den eigenen Unmut einfach in ein anonymes Internet-Forum herauszuschreien?
Foren wie vatersein.de sind für den Erfahrungsaustausch und konkrete Hilfestellungen gedacht; die User hier sind gerade NICHT Teil Deines sozialen und emotionalen Umfeldes und haben genau deshalb die nötige Distanz für sachliche Hilfestellungen. Wenn man auch hier nur den Kopf getätschelt und kollektives Bedauern ausgesprochen bekäme, hilft das: Genau nichts. Für Streicheleinheiten sind Freunde und Familie zuständig, nicht das Internet.
Wenn man die eigene Partnerin vorschickt, vergrössert das erfahrungsgemäss nicht selten die Probleme anstatt sie zu lösen. Schon allein, weil die Ex dann zwangsläufig viel mehr Gesprächsthema ist als Euch und Eurer neuen Partnerschaft gut tut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi ole67
Ich komme noch mal zum eigentlichen Anliegen zurück - und zwar schön sachlich und emotionslos. 😉
Tatsachen:
Die Grosse wohnt seit mehr als 3!!! Monaten bei Dir. Somit ist von Dir eine poliz. Ummeldung mehr als erforderlich. Damit verbunden kann auch der KG-Antrag mit Auszahlung an Dich gestellt werden.
Problem:
Die KM will nicht zustimmen. Hier geht dann letztendlich nur eine gerichtliche Anordnung, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir liegt. Das ABR brauchst Du somit erst mal nicht vordergründig - damit tun sich Gerichte in dieser Konstellation auch etwas schwerer. Andererseits wären durch eine ABR-Entscheidung die Fronten geklärt.
Unbeantwortete Fragen:
Wie steht das Kind selbst dazu? Ist es mit der Festlegung, dass es bei Dir lebt, einverstanden und kann das auch begründen? Auch vor dritten Personen wie z.B. einem Richter? Ist es der eigene Wunsch des Kindes?
Lösung:
Ergibt sich aus der Schnittmenge der vorangegangenen Punkte. Will Tochter eindeutig bei Dir leben, wird wohl kein Richter darum herum kommen und entsprechend urteilen. An Dir liegt es jedoch, hier mir der Faust auf den Tisch zu hauen und entsprechende Wege zu gehen.
Und? Wie schaut es derzeit aus?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für Deine Antwort.
Meine Ex hat sich zumindest etwas einsichtiger gezeigt, wo ihr die Dame vom JA auch etwas Wind entgegen geblasen hat. Ich würde gerne ein Gespräch mit Hilfe JA suchen und das ganze klären.
Aufgrund meines Antrags für das ABR wird es jetzt eh erst mal eingeschaltet, soweit ich das verstanden habe.
Ansonsten bleibt mir leider nur der richterliche Weg.
Meine Tochter will sich leider nicht festlegen, weil sie der Meinung ihre Mutter damit zu verletzen...
Grüße und schöne Ostern noch..
ole67
Hallo ich nochmal!
Nur zur Info: Ich habe sicherlich nicht "geheult".... 🙂 War nur so'n Spruch wie mich das nervt.
Ich wollte mich da auch nicht "tätlich" in den Streit von den beiden einmischen, sondern einfach ein paar "rechtlich, sachliche" Tipps haben, die ich an Ihn weitergeben kann. Habe mich leider für den "emotionalen" Ton entschieden...na ja, so bin ich halt manchmal.
Ich gehe mit der Kindsmutter freundlich, sachlich um. Wir haben sogar alle zusammen bei uns den Heilig Abend gefeiert.
Es käme mir nie in den Sinn mit Ihr über dieses Thema zu sprechen. Denn erstens ist das ein Ding zwischen den Beiden und zweitens würde es noch mehr Öl ins Feuer gießen.
Auch den Kindern gegenüber rede ich nicht über Ihre Mutter (nur wenn Sie etwas erzählen höre ich Ihnen zu) und schon gar nicht über dieses Thema.
Doch es ist nicht immer einfach ruhig zu bleiben zumal Sie auch hier bei uns im Haus rumschreit, meinen LG beschimpft und mit allem Möglichen droht, während die Kinder heulend daneben stehen.
Das erschreckt mich, weil ich das so nicht kenne und irgendwie betrifft es mich ja auch, weil immerhin lebe ich ja auch in diesem Haus!
Primär geht es gar nicht nur ums Geld, auch wenn es sicherlich ärgerlich ist, wenn KM hier rumschreit "Sie kämpfe ums überleben", während Sie jedes Mal mit neuen Klamotten hier aufläuft.
Ich meine soll Sie sich kaufen was Sie will, aber dann bitte doch nicht immer diese Jammerei und nicht vom Geld Ihrer Tochter. Diese musste sich schon anhören, Sie müsse Sich entscheiden zwischen einer (notwendigen) Brille und einer Klassenfahrt!
Sie könnte durchaus noch mehr arbeiten, die Betreuung ist gesichert, aber das tut Sie einfach nicht.
Statt dessen heißt es nur immer schon am 5. des Monats "Ich habe kein Geld"
Es war ausgemacht dass mein LG den hälftigen Kinderbonus bekommt. Was war? Na klar, Sie hat kein Geld und er wär armselig das von Ihr zu fordern, die ja wiegesagt ums Überleben kämpft... :question:
Er dürfte den eigentlich auch nicht fordern, weil er eine Steuerrückzahlung erhalten hat. Diese und sämtlichen Einmalzahlung sind allerdings schon in Ihrem EU enthalten.
Manchmal kommt es mir vor, als hätte Sie noch immer nicht begriffen, dass Sie nun für Sich selbst verantwortlich ist.
Und das macht mir etwas Sorgen, weil demzufolge zu erwarten ist, dass Sie nie aufhören wird mit Ihren Beschimpfungen!
Aber dass Allerschlimmste ist, daß Sie die Kinder da so mit reinzieht.
In Gegenwart der Kleinen hat Sie gesagt, Sie könne wenn Sie den KU nicht mehr bekommt die Wohnung nicht mehr halten und würde mit Ihr in die nächstgrößere Stadt ziehen.
Die Kleine äußerte daraufhin Ihrem Vater gegenüber dass das wohl "das Beste" für Mama und Sie sei, da Sie auch wolle dass es der Mama besser geht und Sie etwas Geld hat.
Auch die Große ist von schlechtem Gewissen geplagt und würde wahrscheinlich alles tun um Ihre Mutter milde zu stimmen.
Den Kindern gegenüber wird gesagt der Papa hätte nur Dollars in den Augen und wolle die Große nur wegen dem Geld.
Ich meine obwohl es andersrum augenscheinlich genau das der Fall ist, kämen wir nie auf die Idee das den Kindern gegenüber zu äußern!
Und da die Große bei uns lebt und auch die Kleine bestimmt Hälfte des Monats bei uns ist, sind beide auch ein Besatndteil meines Lebens, auch wenn wir nicht miteinander verwandt sind.
Ich würde immer versuchen etwas zu ändern, wenn ich das Gefühl hätte Kinder würden emotional mißhandelt....und das tut Sie. Sie hat ja noch viel mehr Dinge gesagt...incl. die Große wäre für Sie "gestorben", wenn Sie zum Vater geht...
Ich hatte eine Mutter, die mich als Kind auch immer unter Druck gesetzt hat und demzufolge weiß ich welche Auswirkungen das auf das gesamte Leben haben kann.
Ich entwickelte schon als Kind und später als Jugendliche Depressionen und hatte Selbstmordgedanken damals.
Als Kind konnte ich das nicht erkennen und versuchte nur immer alles um es Ihr recht zu machen um bei Ihr positiv dazustehen.
Leider bleibt einem diese Eigenschaft erhalten und das nicht nur bei den Eltern.....damit hat einen jeder der das erkennt und ausnützt in der Hand.
Ich kann doch nicht sagen dass geht mich nichts an und interessiert mich nicht! Ich mag diese Kinder sehr gerne und es tut mir weh zu sehen, dass Sie sich ducken vor Ihrer Mutter....., weil Sie Angst haben Sie zu verletzen, weil Sie Ihnen droht, weil Sie Angst haben dass es Ihr wirklich so schlecht geht, wenn Sie Ihre Wünsche äußern...
Natürlich werde ich mich nicht in einen Streit um ABR etc. einmischen!
Hatte ja auch immer geschrieben was soll ER machen.
Dachte nur es gäbe irgendwie "die Beste" Vorgehensweise eben um möglichst diesen, zu nichts führenden, Streits aus dem Weg gehen zu können und Sie im keim zu ersticken.
Den Weg muß er alleine gehen, das ist klar!
Aber wenn ich schon sonst nichts tun kann und mich wirklich aus Allem sonst raushalte, wollte ich wenigstes hier das Gefühl habe etwas "zu tun" und sei es nur ein Hinweis, oder ein "Gespräch"...
Normalerweise ist seine Ex auch kein großes Thema bei uns, nur jetzt in der aktuellen Situation reden wir natürlich darüber. Es belastet Ihm und ich höre Ihm zu oder gebe Komentare. Zur Zeit eher in der Form er solle gar nicht groß auf ihre Anfeideungen eingehen.
Aber ich werde mich jetzt rausuhalten hier (wenn ich es schaffe) 😉
Vielen Dank und liebe Grüße
Katrin