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Hallo,
nach Trennung und Scheidung wurde der nacheheliche und Kindesunterhalt gerichtlich festgelegt. Ich habe die beiden Söhne (15 u.17) noch in meiner privaten Krankenversicherung behalten. Frage: zählen die monatlichen Kosten für die private Krankenversicherung zum Kindesunterhalt, sodass ich den überweisenden Betrag um diese Summe kürzen kann?
Für eine Reaktion bedanke ich mich herzlich.
LG MacB26
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2007 20:40
