hi,
grrr....Internet abgestürzt, nochmal von vorne.
Also, ich denke du weißt gar nicht, wie gut das Angebot der KM ist, das sieht man gut hier
Mir ist auch nicht an einem langem juristischen Streit gelegen. Allerdings möchte ich mich auch nicht wie eine weihnachtsgans ausnehmen lassen. Hätte ursprünglich nur mit den 500 Euro KU gerechnet.
Wenn sie das wirklich so durchzieht und du dich auf Basis ihrer Forderung mit ihr einigen kannst, kannst du dir ein zweites Poloch freuen. Denn sie bräuchte NICHTS von alledem zu tun. Sie könnte 3 Jahre Kind zuhause bespaßen und den BU (den sie einklagt und der mit einiger Wahrscheinlichkeit weitaus höher wird als das, was sie momentan fordert) in der berechneten Höhe kassieren. Eventuell könnte sie danach weiter BU verlangen, wenn sie plötzlich feststellt, dass sie nach 3 Jahren Babyzeit weniger verdient und du den finanziellen Ausgleich für ihre Kindbedingten Einbußen zu schaffen hast.
Mein Tip: schließe mit ihr einen Vertrag über FETTEN!!!!! BU im ersten Jahr, der dann langsam bis zum 3ten Geburtstag des Kindes abgeschmolzen wird.
Und klopfe mit ihr eine Umgangsregelung fest, am besten mehrmals die Woche wenige Stunden ab Geburt. Vielleicht kann sie in der Zeit arbeiten (wenn sie das will)? Präsentiere dich als verläßlicher Partner in Sachen Kinderererziehung und fördere ihren baldigen Wiedereinstieg in das Berufsleben.
Und freue dich auf den kleinen Menschen, der da auf die Welt kommen wird und ein Teil von dir ist. Wenn du es zuläßt, wirst du zu ihm eine innigere und selbstverständlichere Liebe kennenlernen als je zuvor.
Weißt du schon, ob du einen Sohn oder eine Tochter bekommst?
mmm
Wenn es ganz dick kommt, zahlst du sogar den ganzen Unterhalt, auch wenn sie weiter arbeitet, weil ihr eigenes Einkommen ganz oder in Teilen als überobligatorisch und deswegen nicht existent angesehen wird.
Dann hat sie ihr Gehalt und den vollen Unterhalt von dir!
Das muss zwar nicht so kommen aber das ist auch keineswegs unüblich.
Das nennt man dann Powerfrau!
P.S.:
In den Statistiken über 23% weniger Einkommen von Frauen taucht Unterhalt übrigens nicht auf.
Und bei den Zahlern wird das als "privater Konsum" verbucht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
mit 500 Euro bist Du nicht aus der Nummer raus. Die Obergrenze für den Betreungsunterhalt ergibt sich aus der 3/7-Rechnung, außerdem darf sie am Ende nicht mehr haben als Du.
Ausgehend vom vorliegenden Vorschlag würde ich als angreifbar die Kinderbetreungskosten sehen, sie erhält Betreungsunterhalt (zur Betreung des Kindes!) dann kann man nicht extra Kinderbetreungskosten veranschlagen. Hier könntest Du aber auch umgekehrt argumentieren, dass Du die tatsächlichen Betreungskosten voll übernimmst und deshalb weniger BU zahlst. Wenn Du Dich mit ihr also auf ca. 2500 Euro BU im ersten Jahr, 1500 Euro im zweiten Jahr und 500 Euro im dritten einigen könntest wäre das sicher eine günstige Variante.
Mit 500 Euro KU bist auch nach den 3 Jahren dabei und dazu kann noch Mehrbedarf kommen, z.B. Kiga-Beiträge.
Denke auch mal über den Umgang nach. Noch ist Vatersein für Dich vorallem ein finanzielles Problem, es ist aber auch ein emotionales und, irgendwann in absehbarer Zeit, kannst Du die Realität in Händen halten.
VG Susi
Ausgehend vom vorliegenden Vorschlag würde ich als angreifbar die Kinderbetreungskosten sehen, sie erhält Betreungsunterhalt (zur Betreung des Kindes!) dann kann man nicht extra Kinderbetreungskosten veranschlagen.
Doch genau das hat der BGH in 2 seiner absurdesten Urteile für Recht befunden.
Und zwar nicht als Anspruch der Mutter, damit sie arbeiten gehen kann, sondern als Mehrbedarf des Kindes, damit es in den Genuss von pädagogisch wertvoller Erziehung kommen kann.
(Auch das übrigens im diametralen Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes, indem ausdrücklich steht, dass der Unterhalt den gesamten Bedarf des Kindes deckt.)
Das ist ausdrücklich unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Mutter!
D.h. sie bekommt Unterhalt, damit sie das Kind betreut und Mehrbedarf, damit sie das nicht tut.
Und natürlich ist sie auch weiterhin vom Barunterhält für das Kind zu befreien, weil sie ihren Beitrag durch Betreuung erhält.
Im Extremfall kassiert sie also gleich dreimal dafür, dass sie das Kind nicht betreut!
Und der Fokus auf den pädagogischen Wert, schließt auch gleichzeitig aus, dass man für den Kinderhort nach der Schule noch Geld verlangen kann, weil bei Schulkindern der Bedarf an Pädagogik gedeckt ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Denn sie bräuchte NICHTS von alledem zu tun. Sie könnte 3 Jahre Kind zuhause bespaßen und den BU (den sie einklagt und der mit einiger Wahrscheinlichkeit weitaus höher wird als das, was sie momentan fordert) in der berechneten Höhe kassieren. Eventuell könnte sie danach weiter BU verlangen, wenn sie plötzlich feststellt, dass sie nach 3 Jahren Babyzeit weniger verdient und du den finanziellen Ausgleich für ihre Kindbedingten Einbußen zu schaffen hast.
Das ist aber so wie es lese eine theoretische Variante. Denn diese KM ist offensichtlich keine, die sich ausschl. vom KV alimentieren lassen will und sich auf die faule Haut legt. Deshalb ist es glaube ich schon eine valide Annahme, dass die KM unmittelbar Tz arbeiten will und auch möglichst schnell weiter die Stunden aufstocken will, um ihre Karriere nicht zu gefährden. Ein Risiko besteht natürlich, dass die Frau aufgrund der neuentdeckten Mutterfreuden zukünftig andere Prios in ihrem Leben setzen will (soll auch manchem Mann passieren... :redhead:)
Insofern versucht die KM derzeit, den finanziellen "Schaden" den sie hat auszugleichen. Also Kosten fürs Kind durch KU und Beteiligung an Erstausstattung, Ausgleich für geringeren Verdienst, überprop. Beteiligung an Betreuungkosten. Ich denke an letzterem kann man schon erkennen, dass hier eine Verhandlungsposition gelegt wurde. Ich finde Susis Ansatz gar nicht so verkehrt.
Und immer Kreide fressen 😉
toto
Das ist aber so wie es lese eine theoretische Variante. Denn diese KM ist offensichtlich keine, die sich ausschl. vom KV alimentieren lassen will und sich auf die faule Haut legt. Deshalb ist es glaube ich schon eine valide Annahme, dass die KM unmittelbar Tz arbeiten will und auch möglichst schnell weiter die Stunden aufstocken will, um ihre Karriere nicht zu gefährden.
Dass sie das im Moment will, zweifle ich keineswegs an.
Dass sie es dann, wenn der kleine Wurm erstmal in ihren Armen liegt und sie die ganze Nacht aus dem Schlaf brüllt und ihr liebe Freundinnen erstmal klar gemacht haben, wo Superwoman den Most holt, auch genau so macht, ist eine völlig andere Frage.
Aus meiner persönlichen Statistik kann ich behaupten, dass die große Mehrheit der Frauen, diesen Plan zwar auch hat aber am Ende doch nicht so umsetzt.
Zumindest nicht, wenn sie nicht muss.
Dass es bei den Frauen, die keinen Goldfisch geangelt haben, eine völlig andere Statistik gibt, ändert nichts an obiger Aussage.
Ohne es jetzt belegen zu können, behaupte ich, dass weniger als 10% der Frauen, die es nicht müssen, nach 6 Monaten wieder zu mindestens 50% im Job sind.
Und ich kann das verstehen!
Und auch wenn hier und jetzt jede Menge, von mir hochgeschätzte Frauen hoch poppen und rufen werden: "Doch, ich habe das getan!" So halte ich die hier anwesenden Frauen für weniger repräsentativ als meine persönliche Statistik. :blumen:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Und der Fokus auf den pädagogischen Wert, schließt auch gleichzeitig aus, dass man für den Kinderhort nach der Schule noch Geld verlangen kann, weil bei Schulkindern der Bedarf an Pädagogik gedeckt ist.
:rofl2:
grrr....Internet abgestürzt, nochmal von vorne.
Vielleicht hat es ja auch jemand ausversehen gelöscht und es wurde zwischenzeitlich ein Backup wieder eingespielt? :puzz:
Man weiß es nicht genau...
Eventuell könnte sie danach weiter BU verlangen, wenn sie plötzlich feststellt, dass sie nach 3 Jahren Babyzeit weniger verdient und du den finanziellen Ausgleich für ihre Kindbedingten Einbußen zu schaffen hast.
Nun mal halblang.
Ehebedingte Nachteile aufgrund von Kinderbetreuung gibt es bei Unverheirateten (noch) nicht. Das wäre ja auch noch schöner...
Im Übrigen schließe ich mich Toto an. Die KM scheint keinen gesteigerten Wert darauf zu legen, zur Vollzeitmami zu mutieren. Das ist bei "Karrierefrauen" etwas anders als bei den bildungsfernen Exemplaren. Eine Verhandlungsbasis sollte also durchaus gegeben sein.
Und ja:
immer Kreide fressen 😉
--
Storm
When nothing goes right - go left!
@storm
du Komiker, sicherlich wird es so gewesen sein
Vielleicht hat es ja auch jemand ausversehen gelöscht und es wurde zwischenzeitlich ein Backup wieder eingespielt?
zumal ich inhaltlich dasselbe geantwortet habe wie du
Denn sie bräuchte NICHTS von alledem zu tun. Sie könnte 3 Jahre Kind zuhause bespaßen und den BU (den sie einklagt und der mit einiger Wahrscheinlichkeit weitaus höher wird als das, was sie momentan fordert) in der berechneten Höhe kassieren. Eventuell könnte sie danach weiter BU verlangen, wenn sie plötzlich feststellt, dass sie nach 3 Jahren Babyzeit weniger verdient und du den finanziellen Ausgleich für ihre Kindbedingten Einbußen zu schaffen hast.
mmm
Hallo,
@Beppo gerade diese gefühlte Statistik trägt auch dazu bei, dass Mütter nicht wieder arbeiten!
Warum? Hat der Chef Dir erst einmal zugehört, wird Frau von allen halbweg verantwortungsvollen Aufgaben entbunden, denn sie kommt ja doch nicht wieder. Kommt sie wieder erwarten doch wieder, dann ist sie ja aus allen Projekten raus, da kann sie doch nur noch bei Null anfangen. Wenn Frau dann geht habe ich dafür sehr viel Verständnis und Deine gefühlte Statistik ein Beispiel mehr.
Gerade wenn Frau "sehr gut verdient" und eine entsprechende Position inne hat, liegt ihr etwas daran und sie kann es sich auch leisten mit Kindermädchen und Tagesmutter. Der Anreiz dabei zu bleiben ist groß. Nur wird sie eben nicht für 'nen Appel und 'nen Ei als Hilfskraft weiter machen.
Sollte die KM allerdings beruflich entsorgt werden, dann wird sie sich natürlich an das Kind krallen und haben wollen was geht.
VG Susi
Eventuell könnte sie danach weiter BU verlangen, wenn sie plötzlich feststellt, dass sie nach 3 Jahren Babyzeit weniger verdient und du den finanziellen Ausgleich für ihre Kindbedingten Einbußen zu schaffen hast.
Nein, genau das könnte sie eben nicht. Auch nicht eventuell.
Nur wenn sie aus kindbezogenen (nicht elternbezogenen) Gründen nicht in der Lage wäre, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, müsste der TO einspringen.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
jo, denkst du...
ich nicht 🙂
alles kann, nichts muss...nur muss MANN es drauf anlegen?
mmm
Ich denke, wir sind uns einig, dass es für uneheliche Mütter deutlich schwieriger ist, nach 3 Jahren noch Unterhalt zu bekommen, wie für eheliche, das aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Das drückt sich schon in der Formulierung aus, dass für "mindestens drei Jahre nach der Geburt" bezahlt werden muss.
Das schließt nur aus, dass es weniger wird aber nicht, dass es mehr wird und wie unsere schwarzbemäntelten Freunde kennen, neigen die in Fragen des Unterhalts immer dazu, aus der Ausnahme die Regel zu machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@lbm
aber bzgl. des Betreuungsunterhalts sind Nichtverheiratete den Ehepartner inzwischen gleichgestellt, der Verdienst der KM in den ersten 3 Jahren ist überobligatorisch.http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
Gruß
mmm
Diese Aussage ist so auch nicht richtig. Denn selbst bei Eheleuten ist das Einkommen des betreuenden Elternteils nicht vollständig überobligatorich. Wenn die Tätigkeit eheprägend war, kann hier auch mindestens 50% angesetzt werden. Das hat der BGH ausgesprochen nachdem das Bundesverfassungsgericht es etwas anders gesehen hat.