Hallo zusammen,
Würde Euch gerne um Hilfe fragen zu folgendem Thema:
Nach 3-montägigen Beziehung ist meine Ex schwanger geworden und wir haben uns getrennt.
Jetzt erwartet sie ein Angebot über kindesunterhalt als auch betreuungsunterhalt.
Wir haben getrennte Wohnngen, verdienen beide sehr gut (ich mehr als sie).
Nach der Geburt plant sie sofort nach dem Mutterschutz wieder 60% zu arbeiten - was mitbeinem im Vergleich zu vorher deutlich niedrigerem Einkommen einhergeht und Betreuungskosten für das Kind.
Sie fordert
Kindesunterhalt:
- Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle (mein Gehalt liegt auch bereinigt deutlich über der Grenze) 500 €
- komplette Übernahme der Pkv des Kindes 219€
- anteilige Übernahme der kinderbetreuungskosten für die 3 Tage, die sie arbeiten wird ( total: 700€ - mein Anteil 500€ )
- Beteiligung am Kauf von kinderausstattung ( möbel, Kinderwagen, Kleidung,..)
Betreuungsunterhalt:
- Ausgleich zu ihrem vorherigen netto- Gehalt über 1.000€ ( sie hat natürlich jetzt weniger Geld, ist aber aus meiner Sicht nicht bedürftig)
Sie möchte eine vertragliche Absicherung haben und droht mit Klage, meinte es würde dann für mich richtig teuer werden. Wir reden nicht mehr miteinander - das Kind interessiert mich momentan nicht, sehe mich nicht als Vater,
Ich verdiene monatlich knapp 10.000€ netto, möchte aber nicht 2.500€ im Monat für eine 3-montägige Ex- Beziehung Zahlen.
Danke euch für eure Ratschläge und Hinweise, ob sie diese finanzielle Forderung ernsthaft stellen kann.
Gruß
Frederik
Moin.
Ihre Forderungen summieren sich, grob überschlagen und wenn ich richtig rechne, auf rund 2.220,-€ pro Monat.
Durchsetzen könnte sie, ebenso grob, ca:
416,- KU
219,- PKV
700,- Kinderbetreuung
3.700,- BU (3/7 von (10.000 - 1.350,-) unter der Annahme, dass ihr bisheriges Gehalt größer als 3.700,- ist und sie das Arbeiten ganz einstellt)
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5.000,- Summe
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Angesichts dieser Kalkulation würde ich ihr auf Knien für ihr großzügiges Angebot danken und es freudestrahlend annehmen und daraus die Lehre ziehen, dass du das nächste mal billigere Mädels aufsuchst oder die Verhütung selbst sicherstellst.
Ich würde sagen, das war wirklich mal ein goldener Schuss!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Frederik,
willkommen hier im Forum. Erstmal Glückwunsch zur Vaterschaft. Auf Dich kommen spannende Zeiten zu. Und das meine ich nicht ironisch.
Unsere Unterhaltsexperten schauen sich Deine Zahlen sicherlich gleich mal genauer an. Ein Einkommen wie Deins über den Grenzen der DDT ist hier nicht an der Tagesordnung. Hier gibt es sicher gerichtliche Entscheidungen, die zu befragen sind.
Wie ist denn die KM versichert? Privat oder GKV? Ist sie in der GKV kann man das Kind normalerweise über sie kostenlos versichern. Bei Fällen in denen Kinder bereits in der PKV versichert waren, muss der Unterhaltsverpflichtete auch die PKV weiterzahlen. Das könnte also auf Dich zukommen.
Woher weiß die KM bereits heute, was ihr für Kosten entstehen werden? Bis zur Aufnahme der Arbeitstätigkeit fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter.
Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes hat die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Hier sollte aber ein guter Anwalt für FamRecht die Voraussetzungen prüfen. Es wird geschaut, welche Nachteile ihr in ihrem bisherigen Beruf entstehen könnten.
Für die Kinderausstattung ist der KU zu verwenden. Alles andere sind "Nettigkeiten" von Dir.
Grundätzlich: Vereinbarungen sind eine gute Grundlage für ein friedliches Zusammenwirken von Elternteilen. Diese dürfen aber nicht auf Drohungen basieren. So kann man sich nicht auf Augenhöhe einigen. Im Zweifelsfall kann ein guter Anwalt mehr für Dich rausholen als ein schlechter Vertrag. Und mit Deinem Gehalt solltest Du dir sehr hochwertige Rechtsberatung leisten könnten.
Grundsätzlich gilt: Bevor Du etwas unterschreiben sollst (Titel / JA / Vaterschaftsanerkennung) und Du unsicher bist, frag bitte VORHER hier im Forum nach. Oftmals können Dir die schlimmsten Stolperfallen erspart bleiben.
Auf Grund der sehr konkreten Forderungen solltest Du umgehend Kontakt mit einem guten Anwalt für FamRecht aufnehmen. Nicht um hier das Kriegsbeil auszugraben, sondern um Dir die notwenige rechtliche Beratung einzuholen und sich kennenzulernen. Mit Unterstützung des Forums kannst Du dir dann eine Strategie aufbauen.
das Kind interessiert mich momentan nicht, sehe mich nicht als Vater
Dieser Punkt ändert sich hoffentlich noch bei Dir. Wer ungeschützt GV mit jemand hat, sollte sich auch auf ein solches Ergebnis einstellen. Wenn Du an Deiner Vaterschaft zweifelst, solltest Du VOR der Anerkennung der Vaterschaft auf einen DNA-Test bestehen. Günstige Tests gibt es - Zustimmung beider Elternteile vorausgesetzt - in der Apotheke. Gruß Ingo
Hallo Frederic,
sicher ist das nicht unbedingt die Weihnachtsüberraschung, die Du Dir gewünscht hast. Finanziell positiv ist erst einmal, dass der Betreuungsunterhalt nur für 3 Jahre zu zahlen ist (für 3 Montage ist das zwar viel, aber Du zahlst nicht für die Tage sondern für die Betreuung des Kindes). Genaueres zum findest Du hier
<a href="" http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html>Betreuungsunterhalt</a> ."
Das Einkommen der KM in den ersten 3 Jahren ist überobligatorisch und da ist nicht viel zu machen. Allerdings würde ich z.B. argumentieren, dass die Kinderbetreuung von Dir nicht extra gezahlt wird, da Du ja Betreuungsunterhalt zahlst. Allerdings ist die Frage, ob die Forderung wie United schon mal vorgerechnet hat, insgesamt nicht unter dem liegt, was Du nach der 3/7-Methode zahlen müsstest.
KU nach der höchsten Stufe der DDT ist ok, wenn ihr euch aber vor Gericht trefft kann es durchaus mehr werden und das dann für mindestens 18 Jahre.
Wie stellst Du Dir den Umgang vor? Standardumgang ist bei einem Baby nicht sinnvoll, andererseits hängt es natürlich auch von den Möglichkeiten ab. Gut wären 3-4 mal pro Woche 1-2 Stunden, wenn Du das nicht schaffst, vielleicht einmal unter der Woche und mindestens einmal am Wochenende, dann vielleicht auch etwas länger.
Sinnvoll aus meiner Sicht wäre, wenn das Einkommen der KM schrittweise steigt auch der Betreuungsunterhalt sinkt und nach 3 Jahren endet. Wenn die KM wieder in den Beruf einsteigen will und dafür auch gute Chancen hat, dann würde ich das aus Deiner Sicht fördern, also gern etwas mehr zahlen für Dinge, die die Beruftätigkeit fördern, also z.B. die gesamten Betreuungskosten und dafür weniger Betreuungsunterhalt an sich. Klingt wie ein Nullsummenspiel, ist aus meiner Sicht aber für euch beide wichtig, Du zahlst für das Kind und sie ist erfolgreich im Beruf, dass ist für die Zukunft die beste Grundlage.
VG Susi
Moin Frederic,
bei dieser Konstellation (schwanger aus Kurzzeitbeziehung, richtig viel Geld im Spiel) würde ich unbedingt auf einem Vaterschaftstest bestehen. Dazu muss das Kind aber erstmal auf der Welt sein. Wenn die KM sich vorher vertraglich absichern will, (und du diesen Vertrag auch willst) würde ich unbedingt einen Passus reinschreiben lassen wie:"...Dieser Vertrag gilt nur, wenn die Vaterschaft durch einen Gentest bestätigt wurde. Die Zustimmung zu diesem Test wird schon jetzt erteilt."
Bei der Probenversendung würde ich an deiner Stelle alles selbst übernehmen, besonders auch das Verpacken und Versenden der Probe. Nicht dass nachher du der Mutter deine Probe abgibst und sie dann die Probe von jemand anderem statt deiner probe versendet. (Falls sie der Meinung ist, ein anderer ist der Vater aber du bist eben zum Zahlen besser geeignet. Soll alles schon vorgekommen sein, besonders wenn hohe Summen im Spiel sind)
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Wieso 3/7 Methode?! Gezahlt wird die Differenz zwischen netto vor Geburt und netto nach Geburt unter Berücksichtigung des Elterngeldes abzüglich 300 Euro Sockelbetrag.
Ist doch keine Ehefrau!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@lbm
aber bzgl. des Betreuungsunterhalts sind Nichtverheiratete den Ehepartner inzwischen gleichgestellt, der Verdienst der KM in den ersten 3 Jahren ist überobligatorisch.
http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
Gruß
mmm
Das ist schon richtig. Aber dennoch richtet sich der Anspruch an der Stellung des Bedürftigen bevor der "Schaden Kind" eingetreten ist.
Der Maximalbetrag ist damit das Einkommen, das vor der Geburt erzielt wurde. Es ist eindeutig nicht gewollt, dass die unverheiratete Mutter durch einen übersolventen Vater des Kindes ihre eigene Position "verbessert".
Edit: Hier ein paar Beispiele.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
die 3/7-Regel ist der Maximalbetrag und es gibt auch einschränkende Gründe, aber dafür ist keine Ehe erforderlich. Da die KM "gut verdient hat" (bei der Zahl, die der TO als sein Einkommen nennt, kann die KM sehr wohl mehr als 3700 Euro netto gehabt haben) kann es hier schon bis zu diesem Betrag gehen.
VG Susi
Hi Susi,
aber woraus liest Du das? Wenn Du Dich quer durchs Netz liest, findest Du bei unverheirateten Müttern immer die Aussage, dass sich der Unterhaltsanspruch an der Lebensstellung der Mutter bemisst und nicht an einer Differenzberechnung zwischen Einkommen Mutter und Einkommen Vater.
Die Begrenzung erfolgt dann lediglich "nach unten", wenn die KM dann deutlich mehr hätte, als der Vater. Aber primäre Bemessung ist immer ihr Einkommen vor der Geburt. Und überobligatorisch ist auch nicht das gesamte Einkommen sondern die Hälfte.
Angenommen, sie bekommt statt 5000 nur noch 2500 Euro netto und 300 Euro EG, dann wäre der Bedarf 5000- 1250 -300 = 4450 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
kleiner Rechenfehler:
Angenommen, sie bekommt statt 5000 nur noch 2500 Euro netto und 300 Euro EG, dann wäre der Bedarf 5000- 1250 -300 = 4450 Euro.
Eher 3450 €, oder?
Gruß
E.
Äh. Na klar. :redhead:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM, dem hier
Wir ... verdienen beide sehr gut (ich mehr als sie).
entnehme ich, dass die Mutter auch mehr als 3.700,- Netto verdient hat und deshalb schrubte ich oben:
3.700,- BU (3/7 von (10.000 - 1.350,-) unter der Annahme, dass ihr bisheriges Gehalt größer als 3.700,- ist und sie das Arbeiten ganz einstellt)
Unter dieser Prämisse wäre nicht ihr vorheriges Einkommen der begrenzende Faktor, sondern die Tatsache, dass sie nicht mehr als 3/7 vom Rest kassieren darf.
Aber es bleibt natürlich nur eine Annahme, bis der TO etwas genaueres dazu sagt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
danke Euch für die Abschätzung. Ich hatte schon ein Erstgespräch mit einem Anwalt, dass mich allerdings sehr verwundert hat. Er meinte, dass sie kein Anrecht auf Betreuungsinterhalt hätte, weil sie selbst Teilzeit genug verdient und auch Sparvermögen hat und somit keine Bedürftigkeit bei ihr vorliegt.
Ihr Anwalt scheint wohl anderer Meinung zu sein.
Bei den von Euch kalkulierten Beträgen ist mir kurzfristig schlecht geworden.
Da ich nicht unbedingt alle meine Finanzen offen legen will, würde ich - sollte es für mich besser sein - durchaus einem Vertrag zustimmen.
Ein paar Details: Wie würdet ihr Ihre Chance auf Betreuungsunterhalt einschätzen?
Mein Netto: abzüglich Rücklagen, Versucherungen, Miete bleiben bei mir ca 6.000 Euro netto übrig.
Ihr netto: liegt meines Wissens bei knapp 6.000 Euro netto - in Teilzeit wird sie dann wohl um die 3.000 Euro haben.
Ihre Azsgaben kenne ich nicht genau, aber die wird Chon recht viel für Miete und Versicherungen zahlen. Könnte ich verlangen, dass sie in eine günstigere Wihnung zieht? Ihre Argumentation ist, dass sie ohne den betreuungsunterhalt ihren Lebensstandard nicht halten kann. Kleidung und Urlaub hat sie auch aufgeführt - hat das vor Gericht überhaupt Bestand?
Wir sind übrigens beide privat krankenversichert.
Danke Euch für eure Einschätzung.
Gruß
F.
Deine neuen Angaben bestätigen mich in meiner groben Kalkulation.
Die Ansicht deines RA kann ich in in keiner Weise nachvollziehen, außer natürlich sein eigenes Interesse, dich als Mandanten zu gewinnen und sich ebenfalls an dir zu bereichern.
Auch für ihn bist du eben ne fette Beute und um die in seiner Falle zu halten, muss er natürlich auch einen dicken Köder rein legen.
Ob seine Behauptung dann stimmt und du den Köder auch bekommst, spielt für sein Honorar dann nämlich keine Rolle mehr.
Das ist ja das schöne am Anwaltsberuf. Er muss dich nur zur Unterschrift überreden und sonst überhaupt nichts leisten, da er keinerlei Erfolg schuldet.
Kennst du den und hast du Vertrauen zu dem?
Ich habe jedenfalls noch nie was davon gehört, dass eine Mutter in den ersten 3 Jahren keinen Unterhalt verlangen könne, nur weil sie vor der Geburt gut verdient hat.
Entscheidend ist natürlich, ob und wieviel sie weiter arbeitet.
Wenn sie so nett ist ihren Bedarf selbst zu decken, so schuldest du ihr tatsächlich keinen Unterhalt aber sie kann sich jederzeit auf die Freuden des AE-Mutterseins besinnen und die Erwerbstätigkeit vollständig einstellen.
Ohne jede Begründung und sogar dann, wenn sie euer Kind in eine 24 Stunden Betreuung geben würde, die du dann auch noch alleine und zusätzlich bezahlen müsstest!
Irgendwelches Mitspracherecht hast du da in keinem Fall.
Deine Rücklagen, Versicherungen und Miete interessieren auch nicht und einen günstigeren Lebenswandel kannst du ihr auch nicht verordnen.
Und ja, sie hat einen Anspruch darauf, dass du ihr den Schaden, den du ihr an ihrem Lebenstandard durch die Zeugung eines Kindes angetan hast, vollständig und alleine ersetzt, solange ihr nicht mehr bleibt als dir.
Sie trägt daran aus Sicht der Justiz keine Verantwortung und muss daher auch nichts ersetzen.
So läuft der Hase. Herzlich willkommen im Familienrecht!
Lies dich auch schon mal in www.trennungsfaq.com ein.
Das ist zwar auch nicht unbedingt beruhigend aber sehr informativ und hilft dir bei der Sicht auf das, was auf dich zu kommen könnte.
Aus welcher Branche kommst du?
Bist du Mediziner?
Aus welcher Branche kommt sie?
Wie schwer wäre es für sie, nach 3 Jahren Pause, in ihrem Job wieder Fuss zu fassen?
Wie alt ist sie?
Das ist vermutlich entscheidend für die Frage, ob und wieviel sie jetzt weiter arbeitet.
Und für dich der Schlüssel zum Glück.
Überzeuge sie davon, wie wichtig der Anschluss an den Beruf ist und dass sie eben nur 3 Jahre Unterhalt von dir bekommt.
Danach ist wieder selbst für ihren Lebensstandard zuständig und wird dafür auch einen Beruf brauchen. Oder nochmal so einen Goldfisch wie dich.
Auch solltest du ihr anbieten, sie in jeder Lebenslage und vor Allem als Vater für das Kind zu unterstützen und ihr damit die Weiterentwicklung ihrer Karriere zu ermöglichen.
Du solltest dich auch fragen, ob du dein Herz nicht vielleicht doch für euer Kind öffnen willst.
Im Moment ist es wohl noch etwas weit weg für dich aber schließe das nicht von vornherein aus und erlaube dem kleinen Wesen, sich einen Platz in deinem Herzen zu erobern. Das hat es verdient und es kann nichts für die Umstände seiner Zeugung.
Auch und gerade unter diesen Umständen ist ein gutes Verhältnis zu Mutter und Kind durch nichts zu ersetzen.
Schon gar nicht durch Anwälte und Richter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ja LBM hat in der Weise recht, dass es um die Lebensstellung der Mutter geht. Ob die 3/7-Regelung anwendbar ist kann ich rechtssicher nicht sagen.
"Soweit bei der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, hat sie auch einen Unterhaltsanspruch (<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html>§" 1615l II 2 BGB</a>). Der Anspruch beginnt frühestens 4 Monate vor und endet drei Jahre nach der Entbindung (§1615l Abs. 2 S. 3 BGB); sog. Basisunterhalt." siehe <a href="http://www.unterhalt24.com/nichtehelicher-unterhalt/betreuungsunterhalt.html>Quelle</a>" und <a href="http://www.unterhalt24.com/nichtehelicher-unterhalt/berechnung.html>Hinweise" zur Berechnung</a>).
Berechnung <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1610.html>§" 1610 BGB</a>.
VG Susi
Moin,
Ob die 3/7-Regelung anwendbar ist kann ich rechtssicher nicht sagen.
Dem ist so, denn eine unverheiratete Mutter darf nicht besser gestellt werden als eine geschiedene Ehefrau.
Die Höhe ist allerdings gedeckelt auf das Einkommen der Mutter vor der Geburt.
Siehe BGH XII ZR 121/03.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hm...
Reicht es den Betreuungsunterhalt auszuschließen, wenn sie Teilzeit arbeitet? Immerhin verdient sie, wenn sie 50% arbeitet. Oder muss dann der Ausgleich der Differenz zum alten netto her?
Wie in der Rechnung davor. Das würde bedeuten, dass ich für sie 3.000 Euro zzgl. KU bezahlen müsste????!!
Verstehe ich Eure Einschätzung richtig, dass ich selbst wenn sie Teilzeit arbeitet, aus dem Betreuungsunterhalt nicht rauskomme?
Bezüglich des Anwalts hatte ich auch kein gutes Gefühl.
Werde mir mal eine Alternative suchen.
Sie ist selber an ihrem beruflichen Fortkommen interessiert, so dass sie kaum 3 Jahre aussetzt.
Allerdings möchte sie mindestens für ein Jahr nur Teilzeit arbeiten. Ein Wiedereinstieg nach 1 Jahr wäre für sie auch ohne Teilzeit kein Problem. Wir sind beide in der Wirtschaft tätig - drei Jahre Ausstieg wäre kaum vertretbar.
Mir ist auch nicht an einem langem juristischen Streit gelegen. Allerdings möchte ich mich auch nicht wie eine weihnachtsgans ausnehmen lassen. Hätte ursprünglich nur mit den 500 Euro KU gerechnet.
Danke euch
Gruß F.
Moin F.
Da ihr beide aus der (freien) Wirtschaft kommt, wird Euch das verhandeln, Verhandlungspositionen einnehmen und Kompromisse schließen gar nicht so fremd sein. Dass sollte doch eigentl eine gute Ausgangslage sein. Ich glaube übrigens nicht, dass Du einen Anwalt brauchst, der im Zweifel Geld mit Streit verdienen will, sondern vielmehr jmden, der Dir den Worst Case (KM steigt 3 Jahre aus dem Beruf aus) berechnen kann. Etwaige Varianten kann man dann ableiten. (da bist Du übrigens hier aufgehobEn)
Wenn Du den Worst Case kennst, dann kannst Du auch ein wenig ihr Angebot einschätzen und anfangen mit ihr zu verhandeln (nur 500€ KU sollte dabei aber nicht Dein Ziel sein, da unrealistisch...). Zum Verhandeln braucht es natürlich vernünftige Argumente - auch die können wir hier mit Dir entwickeln.
Da ihr beide absehbar nicht in Sozialtöpfe werdet greifen müssen, habt ihr weitgehende Vertragsfreiheit! Nutzt die!
Achja:
Könnte ich verlangen, dass sie in eine günstigere Wihnung zieht?
Lass so ein Argument einfach stecken. das kann sie ja auch anführen, dass Du als Vater der sich vom Acker gemacht hat, wenigstens zahlen sollst, auch wenn Du dazu den Gürtel enger schnallen musst...
Ich glaube viel Wind aus ihren Segeln nimmst Du ihr, wenn Du Dich aktiv an Betreuung und Erziehung beteiligen würdest. Das musst Du natürlich auch wollen... Wobei, ein Testballon in den Verandlungen kann man schon mal steigen lassen...
Gruß. Toto
Also ich finde ihr Anfangsangebot als Verhandlungsbasis gar nicht so schlecht.
Du solltest ihr zwar, entgegen meiner ersten Aussage nicht gleich um den Hals fallen, denn könnte sie ihr Angebot doch nochmal überdenken aber es zeugt von einem sachlichem Realitätssinn.
Auf dieser Basis solltest du ihr offen, freundlich und vertrauenswürdig gegenüber treten.
Setze sie in keinem Fall unter Druck und mache ihr keine Vorwürfe.
Dafür fehlt dir jede Grundlage.
Sie hat die absolute Macht und du bist von ihrer Gnade abhängig.
Auch deswegen solltest du das Gespräch nicht gleich mit Geld einleiten, sondern dich nach ihrem Wohlbefinden und ihren Plänen erkundigen und gut zuhören.
Gerade wenn es ihr erstes Kind ist, wird sie sich freuen, wenn sie in dir einen verlässlichen Partner findet und ihr einen Weg zu gelebter Elternschaft findet und die Paarebene erfolgreich ausgeblendet werden kann.
Wie sieht es denn da aus?
Fühlt sie sich von dir entsorgt oder sind die Konten an der Front einigermaßen glatt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.