Hallo alle zusammen,
ich habe ja schon in zwei Threads ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-30342.html, https://www.vatersein.de/Forum-topic-30982-topicseen.html) mein Leid geklagt.
Seitdem ist viel passiert. Es gab immer wieder mal Ups und Downs - wie es eben so ist, aber im Großen und Ganzen muss ich sagen dass sich die Umgangssituation stabilisiert hat.
Anfang des Jahres hat sich die KM und ihr Ehemann häuslich getrennt und es geht momentan da um Scheidung etc.
Ich habe ihr immer, auch schon vor deren Trennung gesagt, dass sie auf Unterstützung meines Sohnes betreffens auf mich zählen kann.
Heute hat Sie sich bei mir gemeldet und ihr Leid geklagt dass ihr Noch-Ehemann den Trennungsunterhalt nicht zahlen kann da er finanzielle Probleme hat. Den Umgang für die Kinder (inkl. meines Sohnes) zahlt er aber noch.
Sie hat ihn wohl nun gefragt ob ich (bin ja nur biologischer Erzeuger der alle zwei Wochen für 4h Umgang hat) den Unterhalt bezahlen soll, er verneinte es wohl nicht - sagt aber auch immer wieder dass er weiterhin der "Vater" meines Sohnes bleiben wird.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich überlege nun den Unterhalt für meinen Sohn zu zahlen, womit dann der Noch-Ehemann nicht zahlen müsste, jedoch würde ich dann in diesem Zuge auch gern gleich die Vaterschaft samt den ganzen Rechten nehmen.
Ich weiß jedoch garnicht wie sich sowas nun rechtlich verhält? Geht es denn überhaupt dass ich jetzt sage dass ich den Unterhalt übernehme und er nicht mehr zahlen muss? Geht es denn überhaupt dass ich jetzt Unterhalt zahle und mir sozusagen die Vaterschaft "holen" kann?
Versteht mich nicht falsch, wenn es um meinen Sohn geht sind rücken Finanzen für mich in den Hintergrund (habe ich auch schon mehrmals bewiesen).
Beim Unterhalt würde ich mich ja aber auf die nächsten 13-16 Jahre? festlegen und da will ich einfach nichts falsch machen oder mich in eine ggf. ungünstige Situation bringen...
Vermutlich muss ich da eh zum Anwalt um das zu besprechen, ich wollte aber hier mindestens erst einmal ein Gefühl für die Situation bekommen, da ich ehrlich gesagt gerade mit der Anfrage überfordert bin. Ich hatte mich schlussendlich schon mit der Situation dass ich eben "nur" der biologische Erzeuger bin abgefunden, auch wenn es mir sehr schwer fiel.
Ich hoffe dass hier jemand für mich etwas Licht ins Dunkle bringen kann, welche Konsequenzen es für mich jetzt hätte den Unterhalt zu zahlen und ob ich dadurch ggf. auch irgendwelche "Vorteile"/Ansprüche hätte.
Mein Sohn ist übrigens aktuell 5 Jahre jung.
Moin,
an Feiner Situation hat sich nichts geändert und Du kannst Dir auch nicht die Vaterschaft nehmen. Die geht nur mit der Zustimmung des rechtlichen Vaters.
Unterhaltstechnisch kannst Du mit Deinem Geld tun und lassen was Du möchtest.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wie Kasper schon sagte, wenn Du rechtlicher Vater werden willst, dann bedarf das der Zustimmung des rechtlichen Vaters.
Eine Vaterschaftsanfechtung bzw. -festellung kann nicht erfolgen, da das Kind bereits 5 Jahre alt ist und die Umstände und Tatsachen damit länger als 2 Jahre bekannt sind.
Rechtlich gesehen ist der rechtliche Vater dem Kind zu Unterhalt verpflichtet und nicht Du. Erst wenn Du auch der rechtliche Vater bist gibt es eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.
<a href="https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article125671851/Rechtlicher-Vater-schuldet-echtem-Vater-Unterhalt.html>Hier</a>" gibt es einen Zeitungsbericht über den Fall, dass die KM den biologischen Vater heiratet. Auch in diesem Fall ist der rechtliche Vater zu Unterhalt für das Kind verpflichtet!
Prinzipiell kannst Du natürlich dem Kind oder der KM Geld schenken. Dazu gibt es aber keinerlei rechtliche Verpflichtung, weder über Höhe noch über die Dauer. Du kannst zahlen was Du willst, wann Du willst und es jederzeit einstellen.
Erst eine Adoption des Kindes deinerseits würde das ändern.
VG Susi
Hallo,
wenn er weiterhin deinen biologischen Sohn als seinen Sohn ansehen will und auch der rechtliche Vater bleiben will, dann muss er eigentlich auch die Pflichten, sprich den Unterhalt übernehmen.
Zumal du ja weiterhin nur diese 4 Stunden Umgang hast?
Du kannst ja der KM sagen, dass sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wenn der Ehemann nicht zahlen kann. Dann würde sie diesen zusätzlich zum Kindergeld bekommen.
Wenn du dann freiwillig der KM einen Zuschuss geben willst, dann ist das deine Sache.
Aber soweit ich gelesen habe, ist der Umgang bislang auch nicht problemlos gelaufen. Das würdest du dann ja damit sozusagen belohnen. Ich weiss nicht ob das sinnvoll ist.
Sie wollte damals nicht, dass du der rechtliche Vater wirst und hat dir auch nur geringe Umgangsrechte zugestanden.
Aber ich würde mich auf gar keinen Fall auf die gerichtliche Änderung der Vaterschaft einlassen. Zumal der Ehemann ja schon gesagt hat, dass er der Vater bleiben will.
Damit würdest du keine Chance gerichtlich haben.
Du solltest versuchen den Umgang mit dem Kind auszuweiten.
Sophie
Hallo und Danke schonmal für eure Antworten.
So in der Art dachte ich mir das schon.
Ich stelle mir eben auch die moralische Frage: Was für ein "Vater" bin ich denn wenn ich auf Anfrage die KM zwecks meines Sohnes nicht unterstütze und ihr Gesuch ablehne? Würde dass denn dann nicht wieder einen schlechten Schatten auf mich werfen?
Sehe ich das irgendwie falsch (moralisch/ethisch etc.) dass es doch irgendwie zumindest merkwürdig wäre wenn er die Vaterschaft behält aber ich Unterhalt zahlen würde? Es kann ja auch sein dass ich da eine schräge Ansicht dazu habe?
Für mich hängt jedoch irgendwie das Eine mit dem Anderen zusammen. Will ich die Vaterschaft dann muss ich auch Unterhalt zahlen. Es passt dann eben für mich nicht zusammen sich sagen zu können, ne die Vaterschaft behalte ich, aber es kann ruhig der Andere zahlen...
Hallo,
Moral und Gesetz sollten nicht zu weit auseinander klaffen, aber im vorliegenden Fall ist die Sache rechtlich klar, es gibt einen rechtlichen Vater mit allen Rechten und Pflichten.
Die moralische Frage, wie sich denn nun der biologische Vater in das Ganze einfügt ist rechtlich so gelöst, dass der biologische Vater vieles "darf", aber praktisch eine Recht und damit eben auch keine Pflichten hat.
Wenn Du Dein Kind unterstützen willst, dann sollte es einen gewissen Vertrag zwischen Dir und der KM geben, die die finanzielle Zuwendung (es eben kein Unterhalt!) und den Umgang (auf den Du als biologischer Vater nur dann ein Anrecht hast, wenn es die Familie nicht sört) regelt. Das Ganze ist dann jederzeit ohne Angaben von Gründen kündbar, wobei Dir ein bedingtes Umgangsrecht immer zusteht.
Dass dieser Vertrag jederzeit kündbar ist, ist wichtig für Dich, wenn Du nämlich arbeitslos wirst oder aus anderen Gründen mittellos, dann wird Deine freiwillige Zahlung entfallen müssen und niemand unterstützt Dich dann.
VG Susi
Hallo,
Ich stelle mir eben auch die moralische Frage: Was für ein "Vater" bin ich denn wenn ich auf Anfrage die KM zwecks meines Sohnes nicht unterstütze und ihr Gesuch ablehne? Würde dass denn dann nicht wieder einen schlechten Schatten auf mich werfen?
Moralisch finde ich überhaupt die Anfrage der Kindsmutter verwerflich. Erst bist du der S-amenspender der in 14 Tagen gerademal 4 Stunden Sohn-Zeit zugesprochen bekommt und das auch nur, wenn du dafür stundenlang auf der Autobahn Zeit verbringst, weil du verboten bekommst deinen biologischen Sohn bei dir zuhause nächtigen zulassen und jetzt wo die Kohle eng wird, es Diskussionen mit dem Noch-Ehemann gibt wirst du zur Kasse gebeten.
Sorry aber ich sags jetzt mal ganz direkt: so nen doofen wie dich, der überhaupt über sowas nachdenkt, muß man erstmal finden! Die Frau ist lediglich auf der Suche nach jemandem der ihr Leben finanziert. Das hat wohl der Noch-Ehemann verstanden, du noch nicht.
Entspann dich mal, rück deine Gedanken gerade und vor allem: Vater von dem Kleinen bist du aus meiner Sicht nicht weil du Rechte hast oder zahlst. Vater wirst du oder wirst es eben nicht, aus Sicht des Kindes und die schauen in den seltensten Fällen aufs Konto um das zu entscheiden. Das ist eine Entwicklung und weil der Kleine eben noch der Kleine ist, hast du noch viele, sehr viele Jahre um deinen Vater zu stehen oder eben nicht.
Gruß
Matze
Du kannst ja der KM sagen, dass sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wenn der Ehemann nicht zahlen kann. Dann würde sie diesen zusätzlich zum Kindergeld bekommen.
Ich glaube, es geht eher darum das die KM den korrekten KU bekommt, aber keinen BU, da kein Geld mehr über ist.
Wenn dise jetzt auf die Idee kommt, dass der TE den KU für sein biologisches Kind übernimmt, dann steht auf der anderen Seite mehr Geld für BU zur Verfügung. Für den rechtlichen Vater macht es deshalb keinen Unterschied, wie man das benennt, aufgrund dessen ihm das Geld aus der Tasche gezogen wird.
Aus Sicht der KM nennt man das Einkommensoptimierung.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ok, dass mit dem TU habe ich überlesen. (Danke Kasper)
Damit heißt das aber auch, dass der Vater für die Mutter und nicht für das Kind zahlen soll. Das würde ich mir gut überlegen. Zwar kann man immer in einer Notlage aushelfen, aber mehr auch nicht.
Die konkrete Frage ist, wofür soll konkret gezahlt werden? Wenn der rechtliche Vater KU zahlt denn kommt er damit seinen Verpflichtungen nach.
Will er nicht mehr Vater sein, dann kann der TO das Kind adoptieren und wird damit der rechtliche Vater, ein anderer Weg ist ausgeschlossen.
Wenn die KM in der Trennungsphase keinen TU bekommt, weil kein Geld dafür da ist, dann ist das so.
BU für ein 5jähriges Kind wird in aller Regel nicht gezahlt und wenn das Geld nicht reicht, dann ist die KM automatisch auf H4 angewiesen.
Wenn der TO will, dann kann er der KM Geld schenken, einen Dahrlehnsvertrag aufsetzen, .... . Es geht aber dabei nie um Unterhaltszahlungen. Ersatzweise kann er auch dem Kind Geld schenken, was aber ggf. auf H4 angerechnet wird.
VG Susi
Um es mal für mich zusammen zu fassen:
Ihr ratet mir alle samt davon ab auf ihre Frage einzugehen?
Ich stelle mir eben auch die Frage was ich denn für ein "Vater" bin wenn ich der KM nicht bzgl. meines Sohnes helfe?
Mein Sohn ist mein Ein und Alles, ich würde eben auch Alles für ihn tun.
Ihr ratet mir alle samt davon ab auf ihre Frage einzugehen?
Das ist eine schwierige Kiste, denn letzendlich geht es um den Weg, den Du gehen willst ...
Mein Sohn ist mein Ein und Alles, ich würde eben auch Alles für ihn tun.
Dies würde hier auch keiner in Frage stellen.
Was mir zu Denken gibt, ist, dass Du nie der rechtliche Vater sein durftest, obwohl Du es wolltest. Nun kippt die Stimmung bei der KM und plötzlich bist Du "interessant".
Raten möchte ich Dir, dass Du genau das tust, was Du bereit bist zu tun und auch willst.
Vorstellen könnte ich mir, dass Du Dir Umgang kaufst. Du verabredest mit der KM, dass Du ihr für Euer gemeinsames Kind ihr etwas Geld gibst (wozu Du nicht verpflichtet bist und für dies es keine Rechtsgrundlage gibt) und dafür gibt sie Dir mehr Zeit mit Eurem Kind.
Da die Zusammenhänge der Zeugung seit Geburt bekannt sind, kann auch der rechtliche Vater keinen Unterhalt rückwirkend verlangen. Wie Susi richtig feststellte, kannst Du nur der rechtliche Vater über eine Adoption werden. Also ist diese Konstellation für Dich recht ungefährlich.
Daher, wenn Du das möchtest, dann überlege Dir, was Du der KM anbieten willst (und kannst) und dann tu es. Sollte es nicht so laufen wie Du möchtest, kannst Du die Zahlung jederzeit gefahrlos einstellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Diese moralische Kiste habe ich hinter mir und bin der Meinung, rechtlich falsch, pädagogisch katastrophal und auch ansonsten völlig anormal meiner hier im Forum vertretenen Meinung gehandelt zu haben. Der feine Unterschied ist: ich konnte es mir leisten.
Ich weiß nun nicht, wie Du Dich selber finanziell aufgestellt selber betrachtest. Rein moralisch und blabla würde ich an Deiner Stelle diesen verdammten KU zahlen: und das wegen meiner eigenen Einstellung. Soll doch dieser rechtl. Vater zum Teufel gehen. Und wenn der KU doppelt gezahlt werden würde.: ES WÄRE MIR EGAL: (wenn ich es mir leisten kann)
Dein Ding, die Sache zu beurteilen.
(Edit): Diese m.E. rein moralische persönliche Entscheidung kann Dir niemand abnehmen. Dein Ding, Deine ganz allein. Alles andere kann warten und wäre eher Beiweg als Agrument.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich muß da nachfragen, verstehe ich es richtig das du der Meinung bist, wenn man es sich leisten kann, soll man ruhig rechtlich falsch, pädagogisch katastrophal und völlig anormal handeln?
Gruß
Matze
Hallo,
man kann die Sache doch auch einfach einmal umdrehen, was würden wir denn einem rechtlichen Vater raten, der sagt, dass er der rechtliche und soziale Vater ist, seinen Unterhalt zahlt und der biologische Vater ihn nun ausbooten möchte.
U.U. sollte der TO doch einfach mal mit dem rechtlichen Vater reden und erkunden wir der sich die Zukunft vorstellt. Der soziale Vater ist der rechtliche Vater ja offensichtlich auch. Hier sollten 3 erwachsende Menschen eine moralisch und finanziell sinnvolle Entscheidung für ein Kind treffen, das doch allen am Herzen liegt.
Sicher ist eine Familie mit 2 Vätern und einer Mutter nicht unbedingt Standard, aber mit etwas gutem Willen sollten hier die Probleme lösbar sein. U.U. teilen sich die Väter einfach KU und Umgang und auch die KM gibt beiden mehr Zeit mit dem Kind.
Das Kind kann nichts dafür, aber ein Kampf ums Kind sollte ausgeschlossen werden.
Zu erwarten ist aus meiner Sicht auch, dass KM sich in absehbarer Zeit nach Partner Nr. 3 umsieht. Auch hier sollte man sich fragen wie es dann weitergehen soll.
Lebensabschnittsparterschaften sind mit Kindern eben doch nicht so einfach.
VG Susi
Heute hat Sie sich bei mir gemeldet und ihr Leid geklagt dass ihr Noch-Ehemann den Trennungsunterhalt nicht zahlen kann da er finanzielle Probleme hat. Den Umgang für die Kinder (inkl. meines Sohnes) zahlt er aber noch.
Sie hat ihn wohl nun gefragt ob ich (bin ja nur biologischer **tsts - ID 28** der alle zwei Wochen für 4h Umgang hat) den Unterhalt bezahlen soll, er verneinte es wohl nicht - sagt aber auch immer wieder dass er weiterhin der "Vater" meines Sohnes bleiben wird.
hallo...
wenn ich diese obigen Zeilen lese, bekomme ich Bauchweh...
Da versucht in meinen Augen jemand einen Samenkorn zu pflanzen, gemischt aus Mitleid .... und was weiß ich was.
Na ob das die richtige Methode ist, aber da ihr drüber nachdenkt, scheint der Samenkorn aufgegangen zu sein.
das ist das eine...
das andere ist, das wenn es Dein Gewissen... Deinem Sohn beruhigt und die finanzielle Lage es hergibt, dann sprich nix gegen Zahlungen.
Nur näher bringen als das Gefühl für das Kind aufzukommen, wird es das nicht. Es kommt selten vor, das Väter ihr Kind zur Adoption freigibt, meistens sind es die Frauen.
Also bei einer Adoption würde mir das zu heikel werden, da würde zumindest ich später mit dem Kind das direkt regeln, wenn es erwachsen und großjährig wäre.
Also ich persönlich würde sowas nicht machen Unterhalt für andere zahlen, aber wenns das Gewissen beruhigt, ihr... Du und dein Sohn müßt es am besten wissen, ob es das wert ist.
lg
tellerchen
_________
Edit: Zitat repariert
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Hallo,
um nochmal die momentane Lage zu verdeutlichen:
Die KM lebt von ihrem Noch-Ehemann seit Anfang des Jahres getrennt, er hat bereits eine neue Partnerin, die KM ebenfalls.
Gestern habe ich Nachrichten erhalten (von der KM) das der Noch-Ehemann wohl dem zustimmt und auf die Vaterschaft verzichten würde.
Was mich jetzt nur stutzig macht: Die KM meint nun ob ich da nun den Unterhalt + Betreuungskosten KiTa zahlen würde. Das kommt mir jetzt bisschen komisch vor. Sollten denn die Betreuungskosten KiTa nicht vom Unterhalt gezahlt werden?
Sie drängt gerade ein wenig auf die Betreuungskosten, da diese wohl schnell gezahlt werden müssten. Da drängt sich mir die nächste Frage auf: Falls ich jetzt gleich den Betreuungskosten KiTa zustimme, werden diese dann dem Unterhalt angerechnet?
Für mich ist das Alles völlig neu und ich bin weiterhin recht überfordert mit der Situation. Ehrlich gesagt habe ich auch nie damit gerechnet dass es mal soweit kommen könnte und hatte mich - wie schon erwähnt - mit der bestehenden Situation abgefunden.
Hallo,
Kitakosten (außer Essen) sind zusätzlich zum Unterhalt zu tragen. Also Mehrbedarf. Wird nach dem Einkommen der Eltern gequotelt.
Ich würde bezüglich Adoption jetzt nichts überstürzen.
Bislang warst du der "Onkel", der ab und zu mal das Kind besuchen konnte.
Nun sollst du auch der rechtliche Vater werden.
Das Kind sollte aber auch weiterhin Umgang mit dem bisherigen rechtlichen Vater haben.
Wie soll das alles aussehen und funktionieren?
Ohne dich können die beiden gar nichts machen. Denn die 2-Jahres-Frist zur Anfechtung ist abgelaufen, da alle wussten dass du derjenige bist.
Jetzt hast du keine Rechte und keine Pflichten.
Unterhalt ist bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studiums evtl. auch Master zu zahlen.
Da du dich mit der Situation, wie sie jetzt schon seit Jahren ist abgefunden hast, solltest du gut darüber nachdenken.
Kindesunterhalt ca. 300-400 € pro Monat x 15 Jahre = 54.000 € (bei 300 €) plus Mehrbedarf.
Du könntest ja einmalig als Darlehen die Kitakosten für Oktober übernehmen. Und dann dich in Ruhe damit auseinandersetzen.
Kindesunterhalt schulden würdest du ja auch erst ab Adoption und nicht vorher.
Sophie
Eine Adoption scheitert wahrscheinlich schon daran, dass du mit der KM nicht verheiratet bist. Solang sie nicht auf die Mutterschaft aufgibt und du das Kind sozusagen alleine adoptierst wird das nix.
Ganz ehrlich? Allen Beteiligten war bekannt, dass der rechtliche Vater nicht der biologische ist. Der Ehemann hätte etwas dagegen tun können und die Vaterschaft anfechten, auch die KM hätte das tun können.
Aber so war es ja bequemer. Der biologische Vater wurde mit ein paar Stunden im Monat abgespeist, ohne rechtliche Vaterschaft hatte er auch keinerlei Mitspracherecht oder die Möglichkeit mehr Umgang einzufordern. Das war den "Eltern" ja nur recht. So konnten sie weiterhin heile Familie spielen. Und wenn mal Not am Mann war, dann hat der biologische Vater sicher gerne mal ein paar Kröten rausgerückt
Jetzt ist dieses Konstrikt hinfällig und der Ehemann besinnt sich darauf, dass es da je einen anderen gibt, der die finanziellen Lasten, die er nun nicht mehr tragen will, übernehmen kann. Und der ist da ja auch durchaus nicht abgeneigt. Nur das wird dir nie die rechtliche Vaterschaft einbringen, die Anfechtungsfristen sind vorbei. Wenn das Kind 18 ist, dann kann es allerdings selsbt nochmal tätig werden.
Der Mutter geht nun das Geld aus und sie braucht schnell mal was, um die Kita-Gebühren zu zahlen und wedelt dir dabei wie einem Esel mit der Möhre, hier die rechtliche Vaterschaft, vor der Nase herum.
Wenn du dem Kind was Gutes tun willst, dann leg Geld zur Seite und teile der Mutter ernsthaft mit, dass du natürlich deinen rechtlichen Pflichten nachkommen wirst. Aber eben erst dann, wenn diese auch tatsächlich auftreten. Sie solle in die Wege leiten, dass die Vaterschaft korrigiert wird und sobald du dann als rechtliche Vater feststehst (mit entsprechendem Urteil), dann kannst du ja auch nachzahlen. Voher würde ich keinen Cent freilwillig geben. Kind hin oder her. Das EHepaar wollte es damals nicht anders.
Und ich glaube, damals hatten dir einige schon geschrieben, dass genau dieses Szwnario eintreten wird, wenn der Ehemann sich doch mal trennen sollte.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
die Einstellung, wenn ich Pflichten übernehme, dann will ich auch Rechte, aus dem Eingangspost halte ich für eine ganz gesunde Einstellung.
Allerdings habe ich berechtigte Zweifel, dass Du Rechte bekommst. Bisher war Ehemann Nr. 1 der rechtliche Vater, jetzt gibt es Partner Nr. 2. Wie lange glaubst Du wird es dauern bis Dein Umgang wieder exakt bei 4 Stunden oder weniger pro Woche liegt?
Oder die KM mit Partner Nr. 3 mal kurz 400km wegzieht?
Prinzipiell ist es aber unmöglich, dass Du Dein Kind adoptieren kannst, wenn die KM nicht auf ihre rechtliche Mutterschaft verzichtet:
"Sofern durch die Adoption nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis zum biologischen Vater hergestellt wird, sondern auch das Verwandtschaftsverhältnis zur Kindesmutter beibehalten werden soll, scheidet die Adoption folglich als Lösungsmöglichkeit aus. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Kindesmutter mit dem biologischen Vater die Ehe schließen würde, da dann eine echte Stiefkindadoption in Betracht käme, für die § 1755 Abs. 2 BGB zur Anwendung gelangen würde.
Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit, den Eintritt der Volljährigkeit des Kindes abzuwarten und anschließend eine Volljährigenadoption mit schwachen Wirkungen gem. §§ 1767 ff. BGB durchzuführen, für die § 1755 BGB nicht gilt (vgl. § 1770 Abs. 2 BGB)." (Siehe <a href="https://www.dnoti.de/gutachten/index.html/adoption-eines-kindes-durch-den-biologischen-vater/fd935c84-b3fe-438b-b431-713ef51c30ad?mode=detail>Gutachten</a>" von 2006, Homepage von 2015.)
Im Moment sehe ich eher, dass ein Zahlesel gesucht wird, den man nicht berücksichtigen muss und der bei Bedarf auch schnell wieder entsorgt wird.
Es ist aus meiner Sicht auch fraglich inwieweit ein Vertrag zwischen Dir und der KM über Umgang und Unterhalt geschlossen werden kann, da letzlich Deine Zahlungen immer freiwillig sein werden.
Deshalb musst Du auch keine Zahlungen gemäß Unterhaltsrecht leisten, wenn Du meinst, dass Du Deinem Kind xx Euro zukommen lassen willst, dann ist das ok, aber daraus erwächst weder eine Rechtspflicht noch hast Du irgendwelche Rechte.
VG Susi
Zimelich genau ...
Und ich glaube, damals hatten dir einige schon geschrieben, dass genau dieses Szwnario eintreten wird, wenn der Ehemann sich doch mal trennen sollte.
Du selber 😉
Der Ehemann ist nach wie vor rechtlicher Vater weiss aber (beweisbar), dass er nicht der biologische Vater sein kann. So kann ihm dann wenigstens nicht in x Jahren einfallen, dass er darauf keine Lust mehr hat und es ja viel einfacher wäre, wenn der tatsächliche Vater auch zahlen würde 😉
Ich denke, das jetzt irgendwie verscuht wird die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen, da hat man Dich entdeckt. Wie bereits geschrieben, wird sich diese rechtliche Vaterschaft für dich schwierig getalten.
Daher, überleg Dir was Du selber zu tun bereit bist und dann tu es. Es könnte ja auch so aussehen, dass Du für einen wesentlich kleineren Betrag viel mehr Umgang erhälst, wenn der KM die Konsequenzen im vollen Umfang klar werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.