Hallo zusammen,
ich habe eine recht dringliche Frage.
Ich lebe seit zwei Jahren von meiner Frau in Trennung, Scheidungsverfahren läuft noch.
In den letzten zwei Jahren war mein 6jähriges Kind in der Zeit nach Weihnachten bis ins Neue Jahr (jeweils ca. 27.12. - 5.1.) immer bei mir, wir sind dann zu meinen Eltern gefahren. In diesem Jahr hat meine Frau verlangt, dass die Kleine bei ihr in Hessen sein soll über Silvester. Ich habe ihr gesagt, dass es für mich okay ist, wenn dies so ist; wir hatten aber nie irgendwelche Übergabemodalitäten besprochen.
Nun fahre ich auch dieses Jahr, wie jedes Jahr zuvor, nach Weihnachten zu meinen Eltern nach Brandenburg - ca. 600km entfernt. - und bleibe dort bis zum 5.1.
Die ersten Tage wollte ich meine Tochter mitnehmen (da meine Frau auch keine Lust hat, sie zu betreuen). Da die Kleine zu Silvester unbedingt wieder bei meiner Frau sein soll, ich aber noch in den Ferien im Osten bleibe, habe ich angeboten, dass ich die Kleine am 30.12. die halbe Strecke Richtung Hessen bringe, wir uns also in der Mitte für eine Übergabe treffen.
Meine Frau hat dies (und alle angebotenen Alternativen) mit sehr harten Worten und grundlegend abgelehnt und besteht darauf, dass ich am 30.12. an einem Tag die 600km nach Hessen komme und dann eben wieder zurück nach Brandenburg fahren soll - insgesamt 1.200 km.
Sie behauptet, dass dies ihr Recht ist das zu verlangen und droht mir damit, dass, wenn ich nicht zu ihren diktierten Bedingungen und zu ihrem diktierten Datum meine Tochter nach Hessen bringe, sie Anfang des kommenden Jahres vor Gericht einen Folgeantrag stellt, um dieses Thema zu klären.
Nun habe ich natürlich Angst und weiß nicht, was das für ein Antrag sein soll, wie ich vorgehen soll, was mein Recht ist und was diese Drohung an möglichen Folgen für meine Betreuungsposition gegenüber meiner Tochter bedeuten könnte.
Könnt ihr mir hier Rat geben?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße
Chris
Sie kann gar nichts verlangen. Es gibt ja keine verbindliche Umgangsregelung, also müsst ihr euch einigen. Sie hat nicht mehr oder weniger zu "bestimmen" als du
Frag sie doch mal freundlich, ob sie dir die Rechtsgrundlage für ihre Meinung sagen kann. Ich würde ihr vier Alternativen nennen:
1. Du nimmst die Kleine an den vorgeschlagenen Zeiten und ihr trefft euch in der Mitte.
2. Du nimmst sie wie immer und bringst sie wie immer.
3. Sie behält die Kleine für die ganze Zeit (wenn das für dich okay wäre).
4. Sie sucht sich einen ausrangierten Zirkusbär, den sie am Nasenring durch die Manege zerrt. Du bist keiner.
Bleib cool.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
prinzipiell ist der Umgangselternteil verpflichtet das Kind auf seine Kosten zu holen und zu bringen.
Da es keine Regelung zum Umgang zu Weihnachten/Silvester gibt müsst ihr euch einigen, wie es gehen soll (siehe Lausbackesmama).
Was Deine Ex tun kann ist eine gerichtliche Umgangsregelung herbeiführen, die dann entweder als Vergleich oder Beschluß ergeht.
Dann wäre zu klären wie der normale Umgang geregelt werden soll, wie die hohen Feiertage und der Urlaub. Der Nachteil dieser Variante ist, dass der Umgang dann auch so und genauso abzulaufen hat. Ausnahmen sind dann nicht vorgesehen.
VG Susi
Sie kann gar nichts verlangen. Es gibt ja keine verbindliche Umgangsregelung, also müsst ihr euch einigen. Sie hat nicht mehr oder weniger zu "bestimmen" als du
Frag sie doch mal freundlich, ob sie dir die Rechtsgrundlage für ihre Meinung sagen kann. Ich würde ihr vier Alternativen nennen:
1. Du nimmst die Kleine an den vorgeschlagenen Zeiten und ihr trefft euch in der Mitte.
2. Du nimmst sie wie immer und bringst sie wie immer.
3. Sie behält die Kleine für die ganze Zeit (wenn das für dich okay wäre).
4. Sie sucht sich einen ausrangierten Zirkusbär, den sie am Nasenring durch die Manege zerrt. Du bist keiner.Bleib cool.
LG LBM
Danke dir für diese guten Gedanken. Punkt 3 ist für mich okay und werde ich ihr auch heute noch schriftlich vorschlagen. Aber wenn sie den auch ablehnt, weiß ich auch gerade nicht, wie es weitergehen soll, denn Weihnachten steht ja bald vor der Tür. Wenn ich dann entscheide, Variante 3 einfach durchzuziehen, und sie dann später vor Gericht geht, habe ich keine Ahnung, ob das gegen mich verwendet wird. Natürlich kann ich aber aus der schriftlichen Kommunikation nachweisen, dass ich diverse Kompromissvorschläge gemacht habe, sie aber alles abgelehnt hat.
Irgendwie habe ich Angst, dass wenn meine Frau das Thema Umgang innerhalb des Scheidungsverfahrens auch noch vor Gericht bringt, am Ende vlt. auch meine grundsätzliche Zeit mit meiner Tochter (also der wöchentliche Umgang) beschnitten werden könnte. Das möchte ich natürlich vermeiden und meine Frau weiß das, weswegen sie sich vermutlich am längeren Hebel wähnt.
Wie Susi64 ja auch zurecht anmerkt, habt man dann im Zweifel eine Gerichtsentscheidung und dann ein bindendes Muster, an dem man nicht vorbei kommt.
Wie schätzt ihr das denn ein? Wird es dann vor Gericht nur um solche Ferienthemen gehen oder wird es dann auch ganz grundsätzlich?
Bisher leben wir seit 2 Jahren das Modell, dass ich meine Tochter wöchentlich wechselnd immer von Do.-Sa. und von Do.-So. habe. Ferien habe ich bisher immer freiwillig zu 50% abgedeckt, zudem meine Kleine immer meiner Frau zuvorkommend abgenommen, wenn diese Dienstreisen hatte usw. (umgekehrt hat sie das allerdings nie getan).
@Susi64: kannst du noch bitte erklären, wo in der Konsequenz der Unterschied liegt, ob eine Regelung vom Gericht als Vergleich oder Beschluss ergeht?
Danke und Grüße
Chris
Also hat deine Ex ein grundsätzliches Interesse, dass du dich weiterhin kümmerst und auch ein gewisses Freizeitbedürfnis? Das minimiert doch das Risiko erheblich.
Mach ihr sachlich schriftlich Vorschläge mit Alternativen. Sie hat die Wahl. Ihr Vorschlag fällt aus. Punkt.
Ein Vergleich ist eine Einigung, aus der man schwer wieder raus kommt. Ein Bsschluss ist, wenn er einem "nicht gefällt" rechtlich leichter angreifbar und das Gericht kann diesen ggf. auch mit Rechtsmitteln bei Zuwiderhandlungen versehen.
Ein Beschluss ist in Umgangsthemen die bessere Lösung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin.
Ich würde die Var. 3 (noch) nicht aktiv vorschlagen.
Var2 alles wie immer oder Var1, Du kommst ihr die Hälfte entgegen.
Wenn sie dann überzeugende Gründe nennt (keine „harten Worte“ od gar Drohungen), dann kannst Du ihr auch Deinen Verzicht auf Umgang vorschlagen, aber dafür solltest Du etwas bekommen (zB eine verlässliche Umgangsregelung/ Ferienregelung für die Zukunft),
Wichtig für eine Strategie wäre, dass Du eine gute Einschätzung versuchst zu gewinnen, was die KM erreichen will. Dich rausdrängen? Macht ausüben indem sie die Zeiten bestimmt? Oder ein eigenes Freizeitbedürfnis sichern, indem sie Dich als billigen und willigen Aufpasser nutzt?
Vergleich od. Beschluss - die Entscheidung ist für mich nicht so eindeutig. Kommt darauf an, wie „zufrieden“ Du mit dem Inhalt bist. Wenn Dir der Inhalt sehr zusagt, dann würde ich den Vergleich nehmen, denn da kommt ihr idR nur einvernehmlich raus. Ein Beschluss birgt Unsicherheit (was urteilt der Richter aus? gibt es eine zweite Instanz? kann ggf auch später wieder vor Gericht gebracht werden)
In jedem Fall bindet Euch ein Beschluss/ gerichtlicher Vergleich. Änderungen/ Ausnahmen nur einvernehmlich - im guten wie im schlechten.
Bei einer bilateralen Lösung ist viel mehr Flexibilität möglich. Diese wird leider oft auch missbraucht, sehr häufig gerade vom BET.
toto
Vielen Dank. Leider hatte ich die Nachricht etwas zu spät gesehen und Variante 3 bereits vorgeschlagen. Allerdings hat sie diese eh abgelehnt, somit auch kein Verlust. Sie bleibt bei ihrer Forderung, dass ich es genau so mache, wie sie will - etwas anderes stünde nicht zur Diskussion - und ich solle mal "besser kooperieren", sonst würde sie Anfang des Jahres einen Folgeantrag stellen bei Gericht.
Frage: Soll ich trotzdem hart bleiben, dass ich mich nicht so rumschubsen lasse, oder riskiere ich damit etwas?
Generell würde ich sagen, dass sie ein recht hohes Interesse hat, dass ich regelmäig betreue, weil sie nämlich selbst da nicht unbedingt drauf Bock hat. Gleichzeitig ist sie zunehmen machtbewusst und möchte unbedingt den Diskurs dominieren, ergo mir vorschreiben, wann ich wie betreuen soll.
Ein von mir angebotenes Wechselmodell hat sie damals rein aus Macht- und Finanzgründen abgelehnt, weil sie unbedingt den vollen Unterhalt wollte.
Nun möchte sie mich aber am liebsten zur hälftigen Betreuung während aller Ferien zwingen.
Frage: könnte sie das eigentlich vor Gericht erreichen, wenn ich schon vollen Unterhalt zahle?
Ansonsten finde ich sehr interessant, dass ihr (TotoHH und Lausebackesmama), wenn ich es recht verstehe, durchaus unterschiedlich urteilt, ob nun Beschluss oder Vergleich die bessere Variante sei. Könnt ihr da ggf. noch etwas mehr schreiben?
Und vielleicht könnt ihr ja auch noch die Frage beantworten, ob meine Sorge berechtigt ist, vor Gericht evtl. meinen jetzt bestehenden wöchentlichen Umgangsumfang eingeschränkt zu bekommen, wenn ich den Ferien-Forderungen meiner (Noch)Frau nicht willenlos nachgebe.
Herzlichen Dank vorab.
Chris
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Edit: Bitte auf antworten klicken und keine Vollzitate einfügen. Zitate bitte immer aufs Wesentliche kürzen.
Hallo,
prinzipiell müssen sich die Eltern auf den Umgang einigen. Das Familiengericht wird deshalb eine Einigung anstreben und wird dann in einen Vergleich münden. Ein Vergleich ist freiwillig und deshalb sagen viele Gerichte, wenn einer den Vergleich angreift, dass das nicht geht, weil man sich doch gerade freiwillig darauf geeinigt hat. Ein Beschluss ist eine Entscheidung des Gerichts, die man in einer höheren Instanz angreifen kann und die man auch bei geänderten Bedingungen einfacher angreifen kann.
Das Problem bei einem Schulkind ist, dass das Kind mehr Ferien hat als ein Elternteil alleine. Deshalb gibt es ein begründetes Interesse, dass sich beide Eltern die Ferien teilen. Das heißt nicht unbedingt, dass es die Hälfte der Sommerferien sein müssen, es gibt ja auch noch andere Ferien. Alternativ kann das Kind auch eine Ferienbetreuung besuchen, deren Kosten dann als Sonderbedarf auch wieder nach Einkommen gequotelt werden könnten. Du solltest Dir die Ferienfrage noch einmal überlegen.
VG Susi
Am sinnvollsten wäre es in meinen Augen wie folgt vorzugehen:
1. Rücken gerade machen, du bist gleichberechtigtes Elternteil und den Zahn mit ihrem diktatorischen Bestimmerwahn würde ich ihr mal gleich ziehen.
2. Mach ihr aktiv einen Vorschlag für die Betreuung 2020. Was das angeht hier jetzt nur meine (!) Meinung: wenn sie dich zum Umgangsonkel degradieren will, dann ist das Betreuungsproblem IHR Problem, denn SIE will ja Betreuungselternteil sein. Wenn sie erkennen sollte, dass eine Elternschaft auf Augenhöhe für Eltern und Kind sinnvoll sind, dann solltest du deinen Anteil auf Ferienbetreuung entsprechend erhöhen.
Die Aufgabe lautet also: Schnuckiputzi, ich bin weder dein Hampelmann, noch dein Sklave oder dein Knecht. Es besteht für mich keine Notwendigkeit, deine Befehle zu empfangen. Ich lasse mich nicht am Nasenring durch die Manege führen.
Dokumentiere sachliche Umgangsvorschläge, indem du sie a) schriftlich machst und b) darin ganz deutlich machst, dass es sich um VORSCHLÄGE handelt, die du gerne in einem persönlichen Gespräch mit ihr zusammen anpasst.
Wenn du eurem JA traust, bitte um Vermittlung. Schildere deine Bereitschaft kooperativ Umgänge und Betreuung zu planen, aber nicht auf den gebellten Befehl "spring!" untertänigst "wie hoch?" zu winseln.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ach so. Sie könnte ja auch jemand Anderen bitten, das Kind auf halber Strecke zu holen (Oma, Opa, Tante...), wenn sie selbst zu faul ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."