Hallo Leute,
könntet Ihr mir Bitte helfen ? Ich noch nicht fast am Ende meiner Misere...
Könnt ihr bitte über den Vergleichsvorschlag schauen. Ist dieser Vorschlag fair. Ich möchte zu OLG gehen deswegen möchte ich eure Meinung hören.
NB: Hier unten ist der mündliche Vergleichsvorschlag vom Gericht.
Der Bruttolohn beträgt
monatlich € 4.678,83
jährlich 56.145,83
Bei einer Lohnsteuerklasse III und Kinderfreibeträgen von drei Kindern
ergibt sich eine Lohnsteuer von € 715,33
Rentenversicherung 19,9 % abzgl. € 465,54
Arbeitslosenversicherung 2,8 % abzgl. € 65,50
Krankenversicherung € 309,62
Kirchensteuer 9 % aus der Lohnsteuer € 64,37
geförderter Beitrag zur Riesterrente € 104,
VWL € 40,--
Riesterrente und VWL halten sich in dem von der Rechtsprechung
zugebilligten Rahmen von 4 % des Gesamteinkommens.
Übertrag : € 2.914,47
abzgl. 5 % berufsbedingte Aufwendungen € 145,,72
Zwischensumme € 2.768,74
Bereinigtes Nettoeinkommen € 2768,74
abzgl. Kindesunterhalt für drei Kinder € 327 + € 273 + 273 = € 873,00
abzgl. - € 873,00
Zwischensumme € 1.895,74
abzgl. Erwerbstätigkeitsbonus 10 % abzgl. - € 180,97
Zwischensumme €1.714,77
Abzüglich 1000 € Selbstbehalt. Es bleiben ungefähr 755€ die auf 2 Frauen verteilt wurden. Also 273€ für das uneheliche Kind und 377 € für nicht eheliche Mutter.
So sah der mündliche Vergleich vom Gericht und Gegenseite aus, die wir verpasst haben zu revidieren.
Keinen Cent der beiden folgende Streitpunkte sind vom Gericht und gegnerischen Seite anerkannt worden order ansatzweise berücksichtigt worden:
1. Die monatlichen Schulden vom Haus. Diese Betragen 1215.67€ inklusiv momentan € 857,-- reiner Schuldendienst
2. Fahrtkosten sind vom Finanzamt anerkannt 220x10kmx0,30x2 = € 110,00
Hier ist der Sachverhalt:
Ich habe 2 Kinder aus meiner Ehe (10 und 1). Ich habe nun auch seit einem Jahr ein uneheliches Kind und muss Unterhalt an Mutter und Kind zahlen. Meine Frau ist auch in Elternzeit.
Das Familiengericht in Würzburg haben keinen Cent von meinem Hauskredit annerkannt, obwohl ich monatlich 1200 euro Hauskredit abzahle, (1200 € Tilgung und Zinsen.) inkl 857 €, reiner Schuldendienst also Zinsen.), und obwohl der gegnerische Anwalt einen Teil anerkennen wollte. Er hat ausdrücklich geschrieben, dass "selbstverständlich einen Teil des Hauskredits in abzug gebracht werden darf jedoch unter der Berücksichtigung des Wohnvorteils"
Aber der Richter ist so unerfahren, dass er sogar sagte, dass er nicht wüsste, wie sowas berechnet wird.
Auch wurde keinen Cent von 110 Euro der vom Finanzamt Jahrelang annerkannten Fahrkosten berücksichtig.
Zusätzlich hat mein Anwalt den Termin für die Revision verpasst, da er sich nicht gut auskennt. ER hat gedacht, wir bekämmen das Protokoll, bevor wir den mündlichen Vergleichsvorgschlag reviedieren.
Jetzt hat mir das Gericht telephonisch mitgeteilt, dass der Vergleich von 640 für Kind und Mutter rechtkräftig ist (273 f Kind und 377 f Mutter), obwohl das Protokoll noch in Bearbeitung ist und 2 Wochen nach der Verhandlungstermin vergangen sind. Ich habe nun deswegen angefangen, um viel Schulden zu vermeiden 257 fürs Kind und 243 für die Mutter im März zu bezahlen. Ich möchte zum OLG gehen, damit die Fahrtkosten und das Hauskredits geklärt werden.
1. Ist es noch möglich Revision einzulegen?
2. Wie viel vom Hauskredit würde vom OLG anerkannt, wenn ich zu OLG gehen? Hat jemand erfahrung mit so etwas?
3. Wie viel von der Fahrkosten?
ES wäre sehr ok, wenn einen kleinen Teil des Hauskredit und einen kleinen Teil der Fahrkosten annerkennt werden. Das Haus wird noch 27 Jahre finanziert. Wir wohnen ja nicht Mietfrei.Was ist mit Wohnvorteil? Der Mietwert vom Haus ist 900 Euro Kalt.
3. Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank
Remy
Hi Remy
Einige Bemerkungen und Fragen, um den Sachverhalt besser darzustellen.
1. Du bist drei Kindern UH-pflichtig
2. beide Frauen fordern Unterhalt (?)
3. wie setzt sich Deine Kreditbelastung für das Haus zusammen (Zins und Tilgung)
4. ich rate zum sofortigen Wechsel in dei LSTKl.4 oder 1 - ebenso das Gericht darauf hinweisen, dementsprechend zu rechen. Denn das ist absolut vorhersehbar eine Luftnummer
5. bei der Eingruppierung der Kinder in die DDT wurde die Anzahl und damit die Herabstufung nicht korrekt vollzogen - jedenfals nicht nach ständiger Rechtssprechung
Verfahrenstechnisch bin ich unerfahren, kann dazu also keinen Hinweis geben. Auf jeden Fall stimmt die gesamte Rechnung vorne und hinten nicht - selbst oberflächlich betrachtet
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
in Ergänzung: Es sind 145,11 Euro (=5%) berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt worden. Zusätzlich 110 Euro für Fahrkosten sind dann nicht mehr drin.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Oldie,
wenn ichs richtig erinnere, dann lebt er weiterhin mit seiner Ehefrau zusammen und hat nur ein uneheliches Kind. Somit braucht er die StKl. IMO nicht ändern
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
So sah der mündliche Vergleich vom Gericht und Gegenseite aus, die wir verpasst haben zu revidieren.
Hallo,
ganz abgesehen von der kuriosen Rechnung, schon beim Ablauf komme ich durcheinander. Denn das Gericht kann in der Verhandlung natürlich Vergleichsvorschläge machen, aber allein damit ist der Prozessvergleich noch nicht rechtskräftig. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Parteien. Siehe hier. Hat dein Anwalt in der Verhandlung zum Vergleich ausdrücklich zugestimmt, abgelehnt oder Bedenkzeit erbeten?
/elwu
Hi
wenn ichs richtig erinnere, dann lebt er weiterhin mit seiner Ehefrau zusammen und hat nur ein uneheliches Kind. Somit braucht er die StKl. IMO nicht ändern
Okay. Unter diesem Aspekt (weiterhin verheiratet und auch keine Scheidung geplant) relativiert sich das mit dem Steuerklassenwechsel - allerdings werden dann vom Gericht insgesamt 5 UH-Berechtigte anerkannt. Somit wäre die korrekte Einstufung in die DDT nach obiger Rechnung die Stufe 2 - nicht die 4. Ebenso wurden die Tilgung beim Hauskredit nicht als Altersvorsorge anerkannt, obwohl noch Luft vorhanden sind bzgl. der 4%. Möglich wären 187,13€ - berücksichtigt wurden lediglich 104€ (Riester) und 40€ (VWL). Der bereinigte Netto schrumpft dann auf rund 1725€. Das reicht nicht für eine weitere Stufe runter in der DDT für KU.
Zum KU bei einem bereinigtem Netto von 2725€ und 5 Berechtigten:
Kinder 0-5 Jahre jeweils 241€
Kind 6-11 Jahre 291€
verbleiben 2725€ - 2x241 - 291€ = 1952€, abzgl. 1000€ SB sind das 952€ Verteilungsmasse für BU auf zwei Frauen = 476€ BU. Dieser BU ist steuerl. absetzbar !!!
Anders gesagt. laut Gericht verbleiben Dir un Deiner Familie lt. Gericht 1000€ + 377€ + 327€ + 273€ = 1927€
Nach meiner Rechnung: 1000€ + 476€ + 291€ + 241€ = 2008€ + Steuerausgleich für Rückerstattung wegen BU. Das sind insgesamt mehr als 100€ pro Monat ggü. dem, was das Gericht sagt..
Zu Deinen Fragen konkret.
1. keine Ahnung
2. die Tilgung stellt Altersvorsorge dar, allerdings begrent durch besagte 4%, der Zins wird gegen den Wohnvorteil gerechnet
3. nichts, da bereits in der 5%-Pauschale enthalten. Falls Du noch anderweitige berufsbedingte Aufwendungen hast (nachweisbar) und diese zusammen mit den Fahrtkosten höher als diese 5% sind, so ist dies gesondert anzugeben (beweispflichtig) und wird in aller Regel anerkannt, solange der mindest-KU sichergestellt ist.
Da bei Dir kein Wohnvorteil als Dein Einkommen ausgewiesen wurde (nach Deinen Angaben immerhin 900€) so sei zufrieden. Oder noch besser: halt die Klappe.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
Da bei Dir kein Wohnvorteil als Dein Einkommen ausgewiesen wurde (nach Deinen Angaben immerhin 900€) so sei zufrieden. Oder noch besser: halt die Klappe.
Wobei, wenn ich mal eben überschlägig das ausrechne, was der Richter sich nicht zugetraut hat: Der Wohnvorteil beträgt zwar zunächst 900 Euro, aber demgegenüber stehen alleine 857 Euro an Zinsen. Wenn man jetzt noch Grundsteuer und nicht-umlagefähige Nebenkosten berücksichtigt, dann beträgt der anzurechnende Wohnvorteil: exakt Null Komma Null Euro.
In diesem Detail ist des Richters Nachlässigkeit sogar "zufälligerweise" korrekt, indem zwar weder Wohnvorteil noch Hypothekenzinsen berücksichtigt wurden - aber würden sie berücksichtigt, dann würden sie sich gegenseitig aufheben. Das Ergebnis ist an dieser Stelle also dasselbe.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank an Alle, die sich beteiligt haben...ich habe vernommen, dass ich lieber den Vergleich akzeptieren soll anstatt zu OLG zu gehen....
Eine Frage dennoch!!!
Oldie schrieb: Nach meiner Rechnung: 1000€ + 476€ + 291€ + 241€ = 2008€ + Steuerausgleich für Rückerstattung wegen BU.
Frage:
Wie hoch (ungefähr) würde der Steuerausgleich für Rückerstattung wegen BU ausfallen? bei meiner Gehaltklase oder dieser Höhe des BU?
Wüste jemand davon? Ich muss akribisch damit plannen...
VG, Remy
Moin,
wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, den Vergleich noch anzugreifen, würde ich das tun. Soweit ich das überblicke, enthält der Vergleich keine Klausel was passiert, wenn Du bspw. arbeitslos oder krank wirst und Dein Einkommen wegbricht.
Weiterhin sind keine Angaben darin, was passiert, wenn KM mehr verdient, ich erkenne keine Befristung für den BU... Oder hast Du dazu nichts geschrieben?
Grundsatz hier im Forum ist: Unterhalt nie vergleichen, immer ausurteilen lassen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Remy,
Wie hoch (ungefähr) würde der Steuerausgleich für Rückerstattung wegen BU ausfallen? bei meiner Gehaltklase oder dieser Höhe des BU?
Unter der Annahme, dass die KM keine weiteren wesentlichen Einkünfte hat und demzufolge selbst keine Steuern zu zahlen braucht (denn den Nachteil müsstest du ihr nämlich ausgleichen): Du dürfest bei deinem Gehalt und Lohnsteuerklasse III einen Spitzensteuersatz von ca. 32% haben, wenn man Soli und Kirchensteuer mitrechnet. Anders gesagt, von jedem Euro Unterhalt für die KM würdest du ungefähr 32 Cent vom Finanzamt wiederbekommen. Das wären bei z.B. 377 Euro KM-Unterhalt demnach ca. 120 Euro; bei z.B. 476 Euro wie in Oldies Berechnung wären es schon gut 150 Euro Steuerersparnis.
Ich hab' die Prozentzahl jetzt allerdings "nur" mit dem Lohnsteuerrechner unter https://www.abgabenrechner.de/ abgeschätzt, du kannst das etwas genauer für dich selber ausrechnen, indem du deine konkreten Zahlen angibst, und zwar einmal ohne und einmal mit dem KM-Unterhalt als steuerfreien Abzugsbetrag. Der Unterschied ist dann deine Steuerersparnis. Streng genommen müsstest du aber eine komplette Einkommenssteuerberechnung simulieren, denn wie viel Steuerersparnis es genau bringt, hängt u.a. auch davon ab, ob und wie viel deine jetzige Frau verdient: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher der gemeinsame Spitzensteuersatz, und desto höher die prozentuale Ersparnis aus der Anrechnung der Unterhaltszahlungen.
Nebenbei bemerkt, warum eigentlich 9% Kirchensteuer? Würzburg ist Bayern, und Bayern hat nur 8% Kirchensteuer - oder?
Dann ist da noch etwas in der Berechnung des Richters drin, was ich nicht ganz verstehe:
Zwischensumme €1.714,77
Abzüglich 1000 € Selbstbehalt. Es bleiben ungefähr 755€ die auf 2 Frauen verteilt wurden. Also 273€ für das uneheliche Kind und 377 € für nicht eheliche Mutter.
Ähm, ich sehe eine Differenz von 715 Euro zum Selbstbehalt, nicht 755 Euro. Geteilt durch zwei wären wir dann bei 357 Euro für die KM, und nicht bei 377 Euro. Oder stehe ich gerade mächtig auf dem Schlauch?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo LBM, Hallo Malachit,
der Verhandlungstermin fand am 9.2. statt. Wir hatten 2 Wochen Zeit, den mündliche Vergleichsvorschlag zu wiederrufen also bis 23.02. Bis heute warten wir immer noch auf das Protokoll.
Wir wissen nicht, was das Protokoll enthalten wird: also Wortlaut, Klausel falls Arbeitslosigkeit, Krankheit usw....wissen wir nicht. Deswegen haben wir gedacht wir warten, bis wir das schrifliche Protokoll bekommen, um darauf reagieren zu können...also Revision einlegen zu können.
Am 28 feb. hat die Kindesmutter mich gebeten ab 1. März die 640 Euro zu zahlen. Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Gericht aufgenommen, um zu erfahren wo das Protokoll bliebe. Dorf habe ich telephonisch erfahren, dass der mündliche Vergleichsvorschlag rechtskrätig sei, weil wir bis zum 23.02 nicht wiederrufen haben. Die Beamtin teilte auch mir mit, dass das Protokoll in Bearbeitung sei.
Die Zahlen habe ich während der Verhandlung aufgeschrieben. Jedoch muss ich dazu sagen, dass dieser Richter alle Zahlen aufgerundet hatte. Er hatte zB 2800 € als Bereinigtes Nettoeinkommen angenommen, obwohl 2768,74 € auf meiner Taschenrechner hatte...das war hart und mein Anwalt hatteüberhaupt nicht dazu gesagt....
Bezüglich Kirschensteuer: Ich lebe in Rheinland-Pfalz. Mein Anwalt hat diese Zahlen aus unseren Lohnsteuerbescheiniung entnommen...und dem Richter zur Verfügung gestellt. Der Richter hat diese anerkannt.
Was absolut sicher ist, ist dass ich monatlich 640 € zahlen soll. 273 fürs Kind und 377 für die Mutter.
Leute, jetzt bin ich etwas durcheinander!!!! Soll ich doch alles tun, um Revision einzulegen?
Mein Anwalt hat mir mitgeteilt, dass ich ungefähr 5000 Euro Prozeskosten hätte, wenn wir den Vergleich wiederrufen hätten. Wenn wir den Vergleich akzeptieren, werde ich nur seine Kosten Zahlen und die Kosten vom anderen Anwalt wird von Prozesskostenhilfe von der Mutter abgedeckt.
Danke für eure rege Beteiligung.
VG, Remy
Moin,
ich bin nicht gesetzesfest genug um beantworten zu können, ob es sowas wie einen mündlichen Vergleich gibt, dem man widersprechen muss, damit er nicht rechtskräftig wird.
Mein Menschenverstand sagt mir, das ist Schwachsinn und vor Gericht nicht möglich (wer soll sich denn da zum Henker noch mal alle Details merken??). Aber da im Familienrecht ja Vieles möglich ist, will ich nicht behaupten, dass mein Menschenverstand auch gültiges Recht ist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
