Moin United,
Danke für die schnelle Antwort.
Ich denke mal, daß mein Freund einen Gerichtbeschloss hatte für die Unterhaltzahlung. Aber das die Firma mit ihm so umgeht wundert mich sehr !!!
Also Sie meinen, ich sollte erstmal gar nicht's unternehmen, habe ich Sie so richtig verstanden.
Ich habe inzwischen mit dem Jugendamt (Vorschusskasse) anonym telefoniert ( er sagt mir: so lange die Mutter nicht aktiv wird, passiert erst mal nichts!)
Es ist so O.K.
L. Grüsse
Moin nochmal,
Aber das die Firma mit ihm so umgeht wundert mich sehr !!!
Als Erklärung (nicht als Entschuldigung) für den Rausschmiss: Eine Lohnpfändung bedeutet für den Arbeitgeber Arbeit.
Gruß
United
Moin,
Als Erklärung (nicht als Entschuldigung) für den Rausschmiss: Eine Lohnpfändung bedeutet für den Arbeitgeber Arbeit.
auch wenn's im vorliegenden Fall vermutlich keine Rolle spielt: Je nach Tätigkeit des Arbeitnehmers kann eine Einkommenspfändung auch vertrauensrelevant sein; beispielsweise bei jemandem, der beruflich mit (viel) Geld umgeht (Geldtransporter, Kassierer einer Bank etc.) oder als Geheimnisträger erpressbar ist.
Meines Wissens darf man einen AN aber auch dann arbeitsrechtlich nicht kündigen, sondern nur unternehmensintern versetzen.
Grüssles
Martin
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