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Kinderunterhalt für wieder verheiratete und Nachwuchs

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(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
Ich bin hier ziemlich neu und würde gerne eine Frage stellen:
Ich bin Vater zweier Kinder im Alter unter 10 Jahren, nach der Scheidung habe wieder gehairatet und habe ein Baby. Mein jetziger Gehalt ist ca. 2400,- Euro Brutto. Wie viel muß ich in ca. Unterhaltsgeld für meine Kinder bezahlen?

Danke im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 14:24
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Nur eine Ergänzung:
Meine Ex-Frau ist Berufstätig und verdient ca. 1300,- Euro Brutto.

Ich werde mal gerne wissen wie die Rechnung für Unterhaltsgeld hervorgeht !

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 15:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HBBremen,

und willkommen im Forum.

In der Hoffnung, dass Du kein Werder-Fan bist (was einige Gewissensbisse in mir hervorrufen würde), als Beantwortung Deiner Frage:

2.400 EUR brutto entsprechen ca. 1.800 EUR netto (in Stkl. 3). Hier sind Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) aber auf den Monat umgelegt zu berücksichtigen.

Kindesunterhalt wird auf Basis der Düsseldorfer Tabelle eingestuft (Link: z.B. <hier>).

Eigentlich wären diese 1.800 EUR noch zu bereinigen (um berufsbedingten Aufwand und ggf. Altersvorsorge).
Da es Dir aber um eine ca.-Angabe geht und absehbar nicht mehr als der Mindestunterhalt rauskommt (Du bist gem. EK Stufe 2, hast aber theoretisch 5 UH-Berechtigte, weshalb herabzustufen ist), ist die Antwort:
2 x 272 EUR (6-11 Jahre, ab 12 wird´s teurer) = 544 EUR

So ein Titel existiert (Urkunde beim JA oder Gerichtsbeschluss/-vergleich), der über einen anderen Betrag (oder mehr als 100% des Mindestunterhalts) lautet, wäre dieser zunächst aus der Welt zu schaffen.

Da bei weniger als dem Mindestunterhalt (Mangelfall) teils andere Spielregeln gelten, lasse ich diese Betrachtung mal außen vor.

Nur der HSV
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 15:51
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Vielen herzliche Dank für die schnelle Antwort.

Wird das Einkommen der Mutter (Ex-Frau)sowie, daß ich noch eine Frau und Kind ernähren muß nicht berücksichtigt ? Abgesehen von diese 5% für Arbeitzuwendungen oder pauschal 105,- Euro entspricht.

Herzlichen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 15:59
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin HBBremen,

nein, dass Deine Exfrau berufstätig ist, spielt für die KU-Berechnung keine Rolle. Und ja, Deine Frau und Dein Kind werden bei der Berechnung auch berücksichtigt.

Drei minderjährige Kinder stehen im 1. Rang sowie Deiner Ehefrau im 2. Rang. Der Mindestunterhalt nach DT wäre für die Kinder 2 * 272 €
für die 10jährigen sowie 225 € für das Baby. Für die Ehefrau(en) ist keine Verteilmasse mehr übrig.

Auch wenn Du Deinem Baby natürlich direkt keinen Unterhalt zahlen musst, fließt es in die Berechnung ein. Der Effekt ist, dass
1. Du bei vier Unterhaltspflichtigen um zwei Unterhaltsstufen runtergestuft wirst, da die DT für zwei Unterhaltspflichtige ausgelegt ist und
2. im Falle eines Mangelfalls das zur Verfügung stehende Geld durch die drei Kinder geteilt wird.

Aber wie von @United schon angedeutet hat, gibt es im Mangelfall Sonderregelungen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 16:50
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Vielen herzlichen Dank für United und Mux für die Antworten, Sie scheinen wirklich Experten zu sein.

Könnt Ihr mir bitte ungefähr sagen, wie viel ich vom  Nettogehalt ca. 1800,- Euro (-100,- Euro Arbeitszuwendungen) ich an die beiden Kindern (Ex-Frau) zahlen muß? Mir scheint 272,- Euro x 2 zuviel oder ? Rechtwert!

Noch eine Sache Mangelfallberechnung, meint Ihr ich zähle zu dieser Gruppe ? dann wie viel soll ich bezahlen ?

Danke im Voraus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 21:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi HBBremen,

eine ganz einfache Rechnung geht so:

durchschnittliches monatl. Einkommen: 1800 €
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen:  1710 €
Selbstbehalt: 1000 €
--------------------------------------
Verteilmasse: 710 €

2 * 272 € =  544 €
1 * 225 € =  225 €
--------------------
Summe Kindesunterhalt (Stufe 1): 769 €

Schon nach dieser Rechnung fehlen 59 €, damit gerätst Du in die Mangelfallberechnung. Verschärft wird die Situation, wenn die Kinder 12 Jahre alt werden, dann sind 334 € pro Kind fällig.

Kannst Du mit Deiner Exfrau reden und einen angemessen Betrag vereinbaren?

Eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Mindestunterhalt ist sehr ungewiss und unterliegt eigenen Regeln (Stichwort: fiktives Einkommen).

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 21:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

sind bei den 1800 Sonderzahlungen schon enthalten? Auch diese müssen auf die Monate umgelegt werden und erhöhen das monatliche Netto.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 22:37
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Mux, Liebe Freunde

Es ist eigentlich so, bis dato war ich Arbeitssuchend und habe kein Unterhalt zahlen müssen. Ich habe jetzt einen Job in Sicht, wo ich dieses Gehalt verdienen kann. Bruto 2440,- Euro. Mit meiner Ex-Frau ist die Kommunikation sehr schwierig. Das beste natürlich, wenn die Kinder zu mir ziehen ist schon klar. Trotzdem, schein mir diese Zahlungen zu hoch. Wie der Freund Mux gerechnet hat werde ich in den Mangenfall reinrutschen (Danke für die Berechnung). Ich werde aber Weihnachtsgeld (90% vom Netto Lohn) und Urlaubsgeld bekommen sowie einige Arbeitszuschläge.

In der ersten Zeit kommt auf mich eine doppelte Hashaltsführung und einige Reisekosten, die ich viellicht absetzen kann, da die Arbeitsstelle sehr weit von meinem jetzigen Wohnort ca. 500 km ist.

Was ratet Ihr mir ?  Stelle annehmen ?

Eine Frage noch:
Wenn ich noch ein Kind oder 2 bekämme, wie sieht die Welt aus ?

Ich freue mich auf die Antworten Lieber Mux und Liebe Freunde.

Grüße & LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2013 05:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HBB,

Was ratet Ihr mir ?  Stelle annehmen ?

ja klar. Ggf. mit der ganzen Familie hinziehen. Oder ist "weiterhin arbeitssuchend sein" eine Alternative?

Eine Frage noch:
Wenn ich noch ein Kind oder 2 bekämme, wie sieht die Welt aus ?

dann kannst Du zwar ein paar Euros mehr in Deinen Haushalt umleiten, aber zusätzliche Kinder kosten ja auch zusätzliches Geld - und sicher mehr als Du bei den bereits vorhandenen Kindern an Unterhalt einsparen kannst.

Mit einem Netto von 2.400 EUR drei Kinder und eine neue Ehefrau zu unterhalten ist bereit sehr sportlich; da darf nichts passieren. Weitere Kinder sind da leicht der direkte Weg in die (nächste) Katastrophe. Du solltest daher vielmehr schauen, dass Deine Frau möglichst bald zum Familieneinkommen beitragen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2013 11:22




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HBBremen,

kurz ein wenig Tacheles ...

Diese Aussage

Trotzdem, schein mir diese Zahlungen zu hoch.

sollte die Beantwortung dieser Frage

Wenn ich noch ein Kind oder 2 bekämme, wie sieht die Welt aus ?

etwas vereinfachen ...

Auch wenn die Höhe der KU-Zahlbeträge dem UH-Pflichtigen in der Regel zu hoch und dem Berechtigten in der Regel zu niedrig erscheinen, so orientieren sich die Mindestunterhaltssätze jedenfalls am Existenzminimum.
Soll heissen: Kinder kosten Geld.

Als Antwort darauf, wie die Welt bei weiteren Kindern, aussähe: Die vorhandene Geldmenge wäre auf mehr Köpfe zu verteilen (ein bisserl mehr Kindergeld mal außer Acht gelassen).

Was ratet Ihr mir ?  Stelle annehmen ?

Diese Entscheidung musst Du mit Deiner Familie treffen.

Dass eine solche Entscheidung aufgrund der Entfernung sehr schwierig ist, sei unbestritten.
Aufgrund Heimfahrten und Doppelter Haushaltsführung wage ich die Prognose, dass Netto nicht mehr in der Familienkasse landet, als heute zur Verfügung steht.
Finanziell würde es somit nur Sinn machen, wenn Deine jetzige Familie bereit wäre - nach gewisser Einarbeitungszeit - hinterherzuziehen.

Die Perspektiven lauten:
Raus aus der Arbeitslosigkeit und finanzielle Eigenverantwortung für Dich und die Kinder (nicht jeder fühlt sich wohl, wenn er auf Kosten des Steuerzahlers lebt), aber auch:
"Ich ziehe weg, verdiene Geld, meine Ehe bricht auseinander", dann ist die Folge: Du wohnst fernab Deiner Kinder, bist für Mindest-KU leistungsfähig und kannst Dir keinen Umgang mit den Kindern leisten.

Besten Gruß
United
(der bewusst auf eine detaillierte Betrachtung der UH-Zahlbeträge und seine persönliche Sicht darauf - in diesem Thread - verzichtet hat)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2013 11:30
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Moin United, & die anderen im Forum

Ich bedanke mich erstmal für die Infos.
Also ich habe mich entschieden, die Stelle anzunehmen, obwohl sie mit viel Umstand verbunden ist, da die Stelle ca. 600 km entfernt ist. Nach der Probezeit (6 Monate) werde ich die Familie (Ehefrau & Kind) zu mir abholen und dorthin umziehen. 

Ich werde auch Unterhalt für meine Kinder von der EX (2 unter 10 Jahre) zahlen aber möchte auch, daß ich und meine neue Familie auch von den ca. 1900,- Euro Netto leben können.

Ich habe bis dato außer KFZ Versicherung keine Versicherungen. Sollte ich mir ein Rechtschutzversicherung abschließen, da ich nicht sicher bin, daß meine Ex Frau probleme bezüglich der Unterhaltssumme machen wird? Welche Art Versicherung soll ich abchließen ? "der im Streitfall einspringt"

Wäre auch ein Riester (Rente) abzuschließen, da es von den Gesamtsumme (Unterhalt) abgezogen wird ?

Eine Frage noch:
Sollte ich mich besser beim Jugendamt melden und sie über die neue Arbeitsituation informieren und im voraus zuberechnen, wie viel ich Unterhalt zahlen muß oder erstmal warten?

Wie steht es mit dem Unterhalt in die ersten 6 Monate ? Vielleicht ein Zahlenbeispiel!

Vielen herzlichen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2013 16:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HB,

erstmal meinen tiefen Respekt für diese Entscheidung !

Eine Frage noch:
Sollte ich mich besser beim Jugendamt melden und sie über die neue Arbeitsituation informieren und im voraus zuberechnen, wie viel ich Unterhalt zahlen muß oder erstmal warten?
Wie steht es mit dem Unterhalt in die ersten 6 Monate ? Vielleicht ein Zahlenbeispiel!

Zunächst für Dein Verständnis: Das Jugendamt rechnet nicht für Dich. Wenn dort gerechnet wird, dann im Auftrag der Mutter (im Rahmen einer Beistandschaft).

Wichtige Gegenfrage:
Wird Unterhaltsvorschuss für die beiden geleistet ?
In diesem Falle müsstest Du schon mal Kontakt mit der Unterhaltsvorschusskasse gehabt haben.

Dann bist Du verpflichtet, über Deine geänderten Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben.
... dieses solltest Du tun, am besten persönlich, indem Du einen Termin vereinbarst.

Aber: Unterschreibe nix !

Erkläre die Situation und dass Du grundsätzlich bereit bist, nach der Probezeit (und dem Wegfall Doppelter Haushaltsführung) Unterhalt zu leisten.
Bis dahin möge man aber bitte weiterhin Deine fehlende Leistungsfähigkeit bestätigen.
Wenn die ein wenig mit gesundem Menschenverstand vorgehen (kann vorkommen, muss aber nicht) lassen sie sich aufgrund der Perspektive darauf ein.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2013 16:55
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

Also bis dato, war ich arbeitsuchend und kenerlei Unterhalt gezahlt. Also ich weiß nicht was auf mich kommen wird.
Wo sitzt diese Unterhaltsvorschusskasse?
Und wa ist mit Rechtschutzversicherung u.s.w.

Danke United

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2013 17:04
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin HBB,

die Rechtsschutzversicherungen haben alle Familienrecht als Risikoausschluss, ich kenne jedenfalls keine, wo dies nicht der Fall ist. Allenfalls ein Beratungsgespräch beim RA kannst du über die Rechtsschutz abrechnen...

die Unterhaltsvorschusskasse sitzt normalerweise in der Stadtverwaltung am Wohnsitz der Kinder. Unterhaltsvoschuss wird, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, bist zum 12. Lebensjahr bezahlt, aber maximal für die Dauer von 6 Jahren. UHV könnte also auch schon ausgelaufen sein.

Falls das der Fall ist, könnte deine EX, trotz ihres Einkommens Hartz IV Aufstockerin sein, wg. des fehlenden KU. Aber auch dass müsstest du eigentlich wissen, weil die ARGE dich dann garantiert schon mal aufgefordert hätte, dein Einkommen offenzulegen. Auch da wäre dann darauf abzustellen, dass du erst nach der Probezeit, wenn die doppelte Haushaltsführung wegfällt , überhaupt leistungsfähig bist.

Falls nichts von beiden der Fall ist, würde ich der KM erst nach der Probezeit, wenn deine Familie zu dir gezogen ist, mitteilen, dass du nun KU leisten kannst.

Der Rat von @United zunächst nichts zu unterschreiben, ist Gold wert. Lass dich nicht bei der Unterhaltsvorschusskasse oder dem Jugendamt zu einer Unterschrift drängen. Wenn später ein Titel erstellt werden soll, frag hier im Forum vorher nach.

Gruß vom Krümelmonster,

der es super findet, dass du die Arbeit annimmst und dass deine Familie nach der Probezeit nachzieht!

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2013 17:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HB,

in Ergänzung zum Keksklauer  :wink::
So Du weder von Unterhaltsvorschusskasse noch von Arge gehört hast und so keine irgendwie geartete titulierte Unterhaltsverpflichtung im Raume steht, solltest Du nicht in vorauseilendem Gehorsam in diese Richtungen aktiv werden.

Dann kannst Du die Probezeit abwarten (wobei zu jeder Zeit KM und/oder JA mit einer Auskunftsaufforderung um die Ecke kommen kann).

Den Abschluss einer Riesterversicherung (oder anderer Altersvorsorge) kannst Du immer noch machen.
Da auch nach Umzug und überstandener Probezeit absehbar nicht mehr als der Mindest-KU anfällt (und beim Versuch einer Mangelfallbetrachtung die Altersvorsorge häufig ignoriert wird), schränkt das zunächst nur Eure Liquidität ein.

Gruß
United
PS: Wie sieht es eigentlich mit Umgängen zu den beiden aus ?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2013 10:24
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Moin Kruemelmonster, Moin United

Also der Umgang findet an Wochenenden statt und ist oK. Ich weiß allerding nicht, wie es zukünftig aussehen wird aufgrund der großen Entfernung? Welche Erfharung habt Ihr da ? Es wird mir sehr schwer fallen, die Kinder für längere Zeit bei mir nicht zuhaben, wo die Kinder sich immer auf das kleine Bruder freuen und sehr guten Kontakt zu meiner jetzigen Frau haben.

Übrigens:
Ein Nachbar von mir sagte mir Gestern, ich müßte vielleicht für die Zeit vorher, als ich nicht Leistungsfähig war, zahlen ? Stimmt das so ?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2013 11:40
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Übrigens:
Ein Nachbar von mir sagte mir Gestern, ich müßte vielleicht für die Zeit vorher, als ich nicht Leistungsfähig war, zahlen ? Stimmt das so ?

Grüße

Das ist fast völliger Blödsinn. Irgendwer (z.B. JA-Beistandschaft, ARGE, Jugendamt oder Richter) wird festgestellt haben, dass du nicht leistungsfähig bist. Damit laufen auch keine Schulden auf, wer nicht leistungsfähig ist kann und muss nicht zahlen. Punkt. Ende.

Wenn allerdings ein Titel besteht, der nicht wegen deiner Leistungsunfähigkeit ausser Kraft gesetzt wurde, könnte irgendwann die KM den Gerichtsvollzieher schicken, wenn sie meint, dass bei dir was zu holen ist. Wichtig ist also, dass du mal suchst, in welchem Schriftstück festgestellt wurde, dass du leistungsunfähig bist, damit du dass im Ernstfall nachweisen kannst. (z.B. JA-Beistandschaft, ARGE, Jugendamt oder Richter). Eventuell gibt es auch ein Schreiben vom RA deiner Ex, in dem er mitgeteilt hat, dass du z.Zt keinen Unterhalt schuldest.

Gruß vom Krümelmonster,

der solche Schreiben immer besonders sorgfältig aufbewahrt und dem kürzlich von der ARGE mitgeteilt wurde, dass er für seinen Großen keinen Unterhalt mehr leisten muss, da dieser z.Zt. seinen Bedarf selbst erwirtschaftet

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2013 12:08
(@hbbremen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

                                !!! Rat gefragt !!!

Folgendes ist passiert:
Ein Freund von mir "beim Vorstellungsgespräch kennengelernt", ruft mich heute morgen an und sagte, die Firma hat mich nicht angenommen, weil eine Gehltempfähndung (v. Ex Frau) gegen ihn läuft!! Also die Firma meinte soll wolle sie mit ihm nicht arbeiten, wenn es so anfängt! Das ist auch mein zukünftige Firma ab 01/10/2013.

Kurz dazu, er hat bis jetzt gearbeitet und auch Unterhalt bezahlt, nur im letzten Monat, hat er gekündigt (sein Anwalt wurde benachrichtigt, hat er die Zahlung gestoppt, da e auch in dem Monat kein Geld rein bekommen hat.

Also in meiem Falle:

Ich habe bis jetzt keine Unterhalt gezahlt, da ich SGBII Empfänger war. Vor ca. einem Monat habe ich vom Rechtsanwalt (Gegenerseite) einen Brief bekommen, wo ich gefordert Unterhalt zu zahlen und meine wirtschaftliche Situation aufkläre. Bis da hin hatte ich keine Zusage für die Stelle bekommen. Ich habe davon nichts erzählt und an ihm die Harz IV Bescheid geschickt.

Ender der letzten Woche habe ich den Arbeitsvertrag bekommen, sollte unteshreiben und zurück schicken. Arbeitsanfang wäre 01/10/2013. (bis dato noch nicht zurück geschickt).

Was soll ich tun um so eine Situation zu vermeiden oder nicht den gleichen Schicksal wie bei meinem Freund zu erleben?
Ich habe mich auf die Stelle sehr gefreut, endlich aus der Arbeitslosigkeit (Vorgeschichte !), obwohl mir die Entscheidung nicht leicht gefallen ist!!

Was ratete ihr mir zu tun?

Vielen herzlichen Dank & Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2013 11:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HBBremen,

Was soll ich tun um so eine Situation zu vermeiden oder nicht den gleichen Schicksal wie bei meinem Freund zu erleben?

Die Geschichte Deines Freundes sollte Dir nochmal vor Augen führen, wieso hier die Frage gestellt wird, ob ein Titel existiert.

Das Fordern von Unterhalt durch einen Anwalt ist etwas anderes als ein titulierter UH-Anspruch.
Wenn man ersteres nicht zu leisten bereit (bzw. im Stande ist), dann kann man verklagt werden.
Wenn ein Titel existiert, den man nicht zu bedienen bereit ist, kann gepfändet werden.

Meine Meinung für Deinen Fall:
Während der Probezeit wirst Du keine Unterhaltsverpflichtung hinnehmen.
Wenn man Dich verklagen möchte, möge man Dich verklagen.
Wenn ein Richter sich dem Ansinnen der Gegenseite anschliesst, soll er Dich dazu verdonnern (erst dann existiert ein titulierter Anspruch).
Sollte dieser Fall eintreten, kümmerst Du Dich um ergänzendes Hartz-IV (Aufstockung).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 12:30




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