Kinderunterhalt
 
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Kinderunterhalt

 
(@pegasus1962)
Schon was gesagt Registriert

Ich lebe in Trennung, Kinder (10m+12W) leben bei mir und werden von mir versorgt.
Gehe ganztags arbeiten... und meine Noch-Frau leistet keinen Unterhalt für die Kinder... lt. ihrem RA nicht Leistungsfähig.
Wie komme ich für die Kinder an Unterhalt ran, bzw. wie kann ich Unterhaltsansprüche sichern ??
Sie wird ja irgendwann den Anteil aus unserem gemeinsamen Besitz (Haus) ausgezahlt haben wollen... dann ist ja wieder Geld da .
Die Ansprüche der Kinder möchte ich in jedem Fall sichern !!!... Aber wie ???
P.S: Sie arbeitet nur Teilzeit... als Verkäuferin und hat keinen neuen Lebenspartner.

Übrigens hat sie unser Konto im Minus hinterlassen... lt. ihrem RA alles von mir verursacht... sie will keinen Ausgleich zahlen.
Und dazu war eine Steuernachzahlung fällig... auch hier hat sie nix gezahlt... schließlich hätte ich ja auch mehr verdient !!???
Nun ist die Steuererklärung fällig für letztes Jahr... selbes Spiel... sie rückt keine Steuerkarte raus und will ihren Teil angeblich selber machen ??!!

Helft mir bitte
:phantom:

[Editiert am 3/2/2005 von Pegasus1962]


Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 21:12
(@Melly)

Hallo Pegasus,

geh doch mal zum Jugendamt und beantrage dort Unterhaltsvorschuß.
Den bekommst schonmal ne Zeit und der Druck auf die KM wird größer.
Das werden für sie dann Altlasten werden, die sie nie mehr los wird.
Beim Jugendamt wird dann auch gleich ein Titel unterschrieben, der für die KM bindend ist.
Damit kann man später auch Pfändungen vornehmen lassen.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 21:15
 AJA
(@aja)
Registriert

geh doch mal zum Jugendamt und beantrage dort Unterhaltsvorschuß.

Das geht aber nur noch für das jüngere Kind und auch da nur, bis es 12 Jahre alt wird, bzw. bis einschliesslich des Monats bevor es Geburtstag hat. Danach bleibt nur der Weg zum Sozialamt.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 21:55
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, pegasus1962,

willkommen bei VS!

was AJA zum unterhaltsvorschuss sagt, ist richtig. deswegen wirds wohl auf 'ne klage hinauslaufen müssen. leider sagst du nix davon, ob deine zukünftige ex arbeitet (arbeiten könnte), mit 'nem LG zusammenlebt etc.

das mit der zugewinn-auszahlung könnte etwas wackelig werden: da könnte das argument kommen, das sei ja 'vermögensstamm' (und keine laufenden einkünfte - KU wird ja normalerweise nur aus dem einkommen errechnet und nicht aus dem vermögen) und im BGB gibts irgendwo einen § der das unter bestimmten umständen ausschliesst.

.... und das ein gegnerischer RA sagt 'geht nicht' ist ganz normal und besagt GAR NICHTS!!!!! bei mir hat nach zigmal 'nicht leistungsfähig' (auch das famG in 1. instanz!) das olg doch noch 500,- KU 'losgeeist' 🙂 !!

gruss
ulli

p.s. schau auch mal in den thread 'KU durch KM zu erbringen' im unterhalt-topic.


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 23:59
(@blausteiner)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ich bin auch neu in Chat. Um deine frage zu beantworten müßte man erst mal wissen, warum deine Ex nicht genügend heranbringt. Arbeitet Sie Volltime? Wenn deine Ex überhalb des Selbsterhaltungssatzes von 890.- ´Liegt, könntest du bis zu ihrem limit einfordern.
Du kannst bei dir einen " überobligatorischen Arbeitseinsatz " geltend machen. D. h. daß du
dein Einkommen nur zu 50% geltend machen kannst, somit steht das Einkommensverhältnis für dich wieder besser dar.

Gruß Blausteiner :gunman:


Jürgen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 01:57